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24. Stück, Mauen, Sonnabends den 12. Juny 1630. Die Feier des Augsburgischen Konfession^ jubelfestes zu Plauen in den Jahren 1630 und 1730. (Jur Chronik VvigtlandS.) Leider sind in hiesigem Kirchenarchivc dar« über meist blos die hohcrn Orts ergangenen Verordnungen vorhanden, nichts aber da von, wie etwa sonst noch das Fest gefeiert worden ist, welches 1530 wegen der Kriegs- unruhen ohnehin nur ganz einfach geschehen seyn wird. Beide Male wurde das Fest drei Tage lang, nämlich am 25-, 26. u. 27. Juny begangen. Ueber die Feier 1630 unter Kurfürst I o- hanu Georg enthalten die Akten blos die Formel der Vermeidung, das zu gebrauchende Gebet und die Instruktion und Ordnung zur Festfcier, nach welcher die Kirchen mitMaicn und Gras, die Altäre mit hübschen Blumen geschmückt und Vokal- und Instrumental musiken aufgeführt, während der Gottes dienste die Thore geschlossen werden und die Bürgermeister undRathsvcrwandten in feier licher Proceffion vom Rathhausc aus nach der Kirche und aus ihr zurück ziehen sollten. Zu Vorlesungen und Predigt-Texten waren vorgeschrieben für den ersten Tag Psalm 76 und aus dem 119. Ps. die Verse 15., 23-, 31., 46., 51., 113-, 114. ü. 164.; für den zwei ten Psalm 87. und Marc. 4, 30— 32. und am dritten aber die Epistel und das Evange lium des Sonntags; auch sollte die drei Tage hindurch Nachmittags die Augsh. Confessio» in drei Abtheilungen abgclesen werden. Da bei dem Aktenstücke keine Miffive befindlich ist, so ist unbekannt, welche Geistliche da mals in der Diöces das Amt verwalteten. Von einer besonder» Schulfcierlichkeit ge schieht keine Meldung. Im Jahr 1730 unter König Fried. August wurde in der Anordnung fast dasselbe vorge- schriebrn, nur der Ausschmückung der Kirche und des Zugs nach derselben war nicht ge dacht, dagegen die Geistlichkeit aufgefordert, in den Predigten, nicht minder, sowohl die selbe, als sonsten männiglich in Schriften, gehörige Moderation, Bescheidenheit und Glimpf zu gebrauchen und aller anzüglichen Expressionen und Jnvcctivcn wider die der Augsb. Konf. nicht zugethanen Glaubensver- wandten sich zu enthalten. Zu Texten waren vorgeschrieben für den ersten Tag Röm. 1, 16.17. und Hebr. 13, 15.16., am zweiten Hebr. 10, 23. 24. und Psalm 93, 5-, am dritten Joh. 7, 16—18 u. Röm. 10, 9—11. Bei den Akten ist übrigens noch eine gedruckte Veranstaltung befindlich, wie eS bei diesem Feste Kations des Gottesdienstes, der Musik zu halten, und was in der Schule vorzuneh- men, ferner der gedruckte Tert zu den vom Kantor G. G. Wagner aufgcführten Musiken befindlich, so wie eine gedruckte latein. Ein ladung vom Rector lA. Joh. Georg Birckhan zu Anhörung einer Sccularredc kontiücs komsno prsecipuo kokormationis tors (von, röm. Papste als dem vorzüglichen Förderer der Reformazion), eine latein. Ode, welche beim Schulakt gesungen worden und endlich eine Einladung zu einem von den Schülern am 29. Jun. vorgestellten oratori- schcn Drama, worin die bei der Ucbergabe der