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1H25, alle und jede Kunde von dem beim vormaligen Infanterieregimente von Rechten als Gc- meiner gestandenen, aus Buchwald bei Reichenbach gebürtigen Christian Friedrich Ebert. Da nun deren nächste Jntcstat-Erben, und zwar die obengenannte» Schubcrlschen Geschwister, und, Ebertcn anlangcnd, dessen Mutter, Eve Marie Wiibe Ebcrtin, auf A usantwortung deren iy resp. 10 Mfl. und 46 Mst. I4gr. ,1 pf. samt Zinsen bestehenden Vermögens, und die bchufigcy Verz fügungcn angetragcN haben; so werden von uns, in Gcmäsheitder allerhöchsten Verordnung von; 9. Scptbr. 1826, ernannte Christoph Schubert aus Pfaffengrün und Christian Friedrich Ebert aus Buchwald zur Empfangnahme ihres erwähnten Vermögens, oder, dafern dieselben nicht mehr am Leben scyn sollten, alle diejenigen, welche an diesem Vermögen eine Erbschaft, oder andere rechts gültige Forderung zu haben glauben, unter der Verwarnung, daß die Alnbesenden für.tvd geach- tet, und ihr Nachlaß ihren nächsten Zntcstat-Erben überlassen werde, auch bei Strafe des Aus, schlicßens und Verlust ihrer Ansprüche, wie des Wiedercinsehungsrechts auf den 17. Mali 1830 zur Aybringung und Bescheinigung dieser Ansprüche, auf den 7. Junii 1830 zur Publikation eines Präklusivbescheids, und auf den 12. Julii 1830 zu derselben einer endlichen Entscheidung audurch geladen. Diese Ediktal-Ladung ist, außer an den hiesigen GcrichtSstellen, auch in Warschau, Greiz, Leipzig, Zwickau und Plauen, öffentlich angeschlagen. Elsterberg, und Thürnhof, im Königl. Sächs. Voigilande, am 28. Novbr. 1829. Pfaffcngrüncr Pfarrdotal -Gerichte, und . . Adelich Schliebensche Gerichte. . , . Acrermann, Ger. D!r. Die zu dem Nachlasse weiland Hrn. Christian Gotthold Zehs, gewesenen Revierjagers allhier, gehörigen Mobilien an Kleidern, Wäsche, Betten, Zinn, Porzelain, Gewehren, Mcublcs, Haus und Wirthschaftsgcräthc und sonstigen Gegenständen sollen auf den Zwölften Januar 1830 von Vormittags IX Uhr an und nach Befinden folgenden Tage in dem Zehischcn Hause auf dem Hohenweg an die Meistbiethcndcn gegen sofortige Bezahlung verauctionirt werden, welches hier, mit öffentlich bekannt gemacht wird. Falkenstein den 8. Decbr. 1829. Adel. Trützschlersche Gerichte allda. C. L. E. Großes, v!r. lust. Auf den 18. Januar 1830 »nd die folgenden Tage soll in der Wohnung des Kaufmanns Herold dahier die zur Concurs-Massa der Kaufleute Herold und Müller gehörigen kaufmännischen Waarcn als verschiedene Sorten Bänder, dann Knöpfe, Müßen, Spitzen, Strümpfe, Seiden- tüchcr, Merinos, Saslsnot, Nanking, Lombasin, Cireassias, englisch Leder zu Westen, Flor, und Kattun-Tücher mit seidenen Bouquets, HandschÄhe, Casimire, Manschester, Sammet, Sack tücher, weiße feine englische Piquees, Flanell, Mousselinc, Moll, Seidcnflor, Leinwand, feines Wollentuch, Calamank, Stroh-und Basthütc, Taffcnt, Allaß, seidene Westen, verschiedene Farben Nähseide, Strickgarn, Wollengarn, ächt silberne und goldene auch lconische Tressen, Schnüre und Franzen, Trauerflor, Wachstuch, wie mehre hier nicht aufgeführtc Waarcn an die Meistbietenden gegen gleiche baarc Bezahlung im öffentlichen Aufstrich verkauft werden, was Kaufsliebhabcrn hiermit bekannt gemacht wird. Hof den 8. Decbr. 1829. Königliches Landgericht Hof. Noch nie erschien Themis mlr in einem freundlicheren Lichte, als mittelst des, in ihrem Arm, als Zeitenmcsser, von einer Deputation der hochverehrlichen Behörden hiesigen Kreises, mir am Weihnachtsabend, in metrischer Hinweisung auf des Lebens letzte Stunde, zum Andenken über reichten höchst sinnigen Kunstgebildcs. Nur mit des Herzens letztem Schlage kann dagegen die Dankbarkeit erloschen, in welcher ich einen so erhebenden Beweis des mir gewidmeten Wohlwol len« zu verdienen bemüht scyn will, während das Bcwustseyn der Unvollkommenheit mich nach jenseits leiten soll. H. L. v. B eust. Es soll oas von weil. Mstr. Johann Friedrich Hetzer, Bürger und Seiler allhier hinterlassene auf der Rcichsstraße gelegene in vollkommen gutem Zustand befindliche brauberechtigte Wohnhaus, bestchcnd aus 2 Stuben, S Kammern, Laden, Keller, nebst Hintergebäude mit 2 bewohnbaren