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Beilage zu^n Lsten Stück des Botgtlandilchen Anzeigers. Den 2. Januar 183 0. Bekanntmachung. Nachdem die Konigl. Preuß. Regierung zu Merseburg, zufolge einer von solcher an diesseitige hohe Landes-Regierung gerichteten Mittheilung vom 15. dieses Mo nats, annoch Bedenken getragen hat, den Eingang der Schaafwolle aus Böhmen und deren Durchfuhr dur.ch ihren Regierungsbezirk zu verstauen, so wird solches, Allerhöchster Vorschrift gemäß, den sich dafür intercssirenden Mitgliedern des Handels, und Gewerbsstandes hiesigen Krei ses andurch bekannt gemacht. Plauen, den 21. Decbr. 1829. Konigl. Sachs. Kreishauptmannschaft des Voigtlandischen Kreises. E. v. Zezschwih. Baß vom 1. Januar 1830 an die zu Bezahlung der Eommun-Kriegsschulden hiesiger Stadt von allerhöchster Behörde eonecdirten Anlagen von der Bierbrauerei, von Erlangung des Bürger- und Meisterrechtes, von Kaufen über Immobilien, von eingehendem Wein und Weinessig, in, gleichen vom Essigbrauen, weil nunmehr sammtliche Commun-Kriegsschulden getilgt sind und zu Berichtigung der noch unbezahlten Kriegsschulden hinlänglicher Fond vorhanden ist, Wegfällen, je, doch die bis dahin auf nur erwähnte Anlagen verbliebenen Rückstände schlechterdings bezahlt oder durch Erecution beigetricben werden müssen; daß ferner die bisher zu gleichem Zwecke bestandenen Anlagen von Hunden, von Brandwein-Blasen, vom Brandwein- und Flaschenbier-Schank, von öffentlichen Lustbarkeiten ingleichen von fremdem Drandwcin oder Ligueur, in Folge allerhöchsten Befehles zu Bildung eines Hülfsfonds, an die bisherigen Einnahme-Behörden, nicht minder die aus der Verpachtung der Jagd und wilden Fischerei zu ziehenden Nutzungen zur Kämmerei künf tighin zu entrichten sind; Solches wird andurch bekannt gemacht. Plauen, am 28. Decbr. 1829. Kreishauptmannschaft des Voigtlandischen Kreises. von Zczschwitz. Belehrung über das Füttern deS Weißkrautes, damit nicht Viehkrankheiten durch dasselbe entstehen. Die frühzeitig eingetrctene und starke Winterkältc hat zwar viele von den üblen Nachwirkun gen, welche der vorauSgegangcne nasse Sommer und Herbst auf die Gesundheit der landwirth- schaftlichen HauSthiere äußern konnte, verhütet; aber auch manche neue Uebclstände für den kandwirth hcrbeigcführt, die, wenn sie nicht beachtet werden, zunächst nachtheilig auf die Thü're wirken müssen. Es gehört vorzüglich hierher, daß viele von den grünen Feldfrüchlcn vor der ein- getretenen Frostkalte gar nicht oder nicht sorgfällig genug cingcbracht und aufbewahrt werden konn« Sen. Als Folge davon ist Vieles erfroren oder verdorben, welches, wenn cS, wie gervvhnlich, als Viehfutter verwendet wird, die Thiere schwächt oder wirklich krank macht. Zeder gebildete Land- Wirth ist von der Wahrheit des Gesagten überzeugt und verwahrt sein Vieh mit der größten Sorg, falt gegen diese üblen Folgen. Zur Belehrung für den weniger Unterrichteten wird aber Folgen« »cs über das Füttern des Weißkrautes bekannt gemacht, was mit wenig Abänderung auch auf «nderc als Viehsuttcr benutzte grüne Blatter, Früchte und Wurzeln angewendet werden kann. Das Weißkraut oder der Kopfkohl ist ein sehr schätzbares Vichfutter im Spätherbst und augehcn, den Winter, indem dasselbe nahrhaft ist, bei den Melkkühen die Milch vermehrt und der Butter einen angenehmen Geschmack mitthcilt. Da das Kraut jedoch viel Wasser (88 unter 100 Theilen) enthalt, so darf es nur mit vielem trocknen Futter, langgeschnittnem Stroh, oder vom Staube freier Spreu gefüttert werben. Ohne diesen Zusatz erzeug» das beste Kraut leicht Aufblähungen such Durchfalle bei dem Rindvieh und schwächt die Verdauung desselben ost für lange Zeit, wenn