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zum 41sten Stück des Botgtländtschen An zeiget-. Den 14. Oktober 182 6. I?ublicsnäurn. Da mit dem ersten December des heurigen Jahres für die waffenpflich« tige junge Mannschaft die mittelst des allerhöchsten Mandats vom Losten vorigen Monats be gründete Obliegenheit cintritt, mit einem Geburtsscheine versehen seyn zu müssen, auch mir zu solchem Ende eine ausreichende Anzahl Eremplarien derselben von hoher Kriegs-Verwal tungs-Kammer übersendet worden ist; so bringe ich solches hiermit zu allgemeiner Kcnntniß und es kann demnach daS jedesmalige Bedürfniß, auf Verlangen, zu jederzeit allhier abge lassen werden. Neuensalz, am 10. Oetbr. 1826. Königl. Sächs. bestallter Amts Hauptmann des Voigtl. Kreises. Heinrich Leopold von Beust. Bekanntmachung. Nach einer von dem Bauer Johann Paul Kneusel zu Kauschwitz eidlich geschehenen Anzeige sind demselben durch einen in der Nacht vom 19. zum 20. May 1825 in dessen Wohnstube erfolgten Einbruch die unten sub O bezeichneten Gegenstände dieb- licher Weise entwendet worden. Da nun der dießfallßige Verdacht auf zwei bei hiesigem Ju stizamte verhafteten Diebe gefallen ist, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge bracht, und Jedermann, der über den Verkauf oder die Verwendung deS einen oder andern der bemerkten Gegenstände nur irgend einige Nachweisung zu crtheilcn vermögend ist, zugleich Lufgefordert, unverzüglich allhier die erforderliche Anzeige zu machen. Zugleich wird bemer ket, daß wenn Jemanden nachher nachgewiesen werden könnte, von den verzeichneten Sachen Wissenschaft, oder selbige ganz oder zum Theil an sich gekauft gehabt, dennoch aber die An zeige unterlassen zu haben, dieser als DiebeShrhler betrachtet und als solcher bestrafet werden wird. Justiz - Amt Plauen den 10. Oetbr. 1826. Gaudich. . D Verzeichniß der entwendeten Gegenstände: 1) 6 Zugel grobe, 2- 3 Zügel feine flächse- ne Lcincwand. 3) 3 schon gebrauchte MannShemdcn, theils von feiner HauS- thejls von schwäbischer Leinewand. 4) 3 Fraucnhcmden, von feiner HauSleinewand. 5) 2 Paar Hcm- peärmeln für Frauenspersonen, von dergleichen Leinewand. 6) 1 Paar weiße, 7) 1 Paar blaue baumwollene Fraucnstrümpfe. 8) 2 weiße baumwollene Schlafmützen mit rothcn und blauen Rändern. 9) 2 Paar weiße baumwollene Halbsirümpfe oder Stolpen, io) 9 vet- sthiedenc bunte baumwollene Halstücher. 11) eine silberne dreigehausige Taschenuhr, mit einem braunlackirttn äußern Gehäuße von Holz, in welchem inwendig auf einem Zettelchen der Name des Uhrmachers geschrieben gewesen, und einer kurzen stäblernen Kette, welche Uhr sich noch durch ein auf dem Deckel der Spiralfeder befindliches rothes Steinchen auSzeichnet. 12) 1 Paar cinnäthigc Stiefeln mit kalbledernen Schäften, und rindSledernen Schuhen, auch Absatzcisen. 13) 1 blau und roth gestreifter baumwollener Weiberrock. 14) 1 Sack mit Flaumcn- und ungeschloffcnen Gänsefedern. 15) Mehrere Stücken geräuchertes Schwine- fleisch und 16) eine Radebaue, welche mit einem lateinischen K gezeichnet gewesen. Vorladung. Nachbenanntc in dem Jahre 1805 gebohrne junge Mannschaften hiesi gen Gerichtöbczirks, welche sich weder in dem anbcraumt gewesenen Termin, am 3trn Nov. verflossenen Jahres 182S, der Vorschrift gemäß, gemeldet, noch anhcro persönlich gestellt haben,