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In Gemäsheit des Allerhöchsten Mandats vom 25. Februar 1825 dir Ergänzung der Ar mer betreffend, werden hierdurch Christian Friedrich Hartmann, und Johann David Kuchs, beide aus Unterheinsdorf/ geladen, sich binnen doppelter sächsischer Frist, und längstens den 11. Januar 1827 Person-, lich vor Gerichte zu stellen und anzumelden, widrigen Falls aber haben dieselben sich der Ver folgung durch Steckbriefe zu gewärtigen. Reichenbach den 27. Sept. 1826- Adel. Metzschische Stgdt-und Land-Gerichte daselbst. Johann Gottfried Artzt, Ger. Dir. In Gemäßheit des Höchsten Mandats vom 25. Februar 1825. §.73. werden nachbenann te im Jahre 1805 gebohrne Mannschaften, als: Carl Christian Pestel, Böttchergeselle von Leubnitz, Johann Christoph Beck, Dienstknecht von Rodaus Johann Gottfried Schramm von Kemnitz, Dienstknecht, welche sich bei letzter Rekrutirung nicht gesrellet haben, hiermit aufgefordert, sich binnen dop pelter sächsischer Frist allhier zn stellen und zu melden, widrigenfalls Steckbriefe gegen sie er lassen werden sollen. Leubnitz und Kemnitz im Amtsbezirke Plauen den 3. Oct. 1826. Adelich Kospothsche und Adelich BeulwitzischeGerichte das. Aufforderung. Nachbenannte im Jahre 1805 gebohrne militärpflichtige junge Mannschaften, als: 1) Christian Gottlob Götz, Webergeselle aus Falkenstein, 2) Gottlieb Taubner dergl. ans Neustadt, und 3) Johann Michael Wolf, dergl. aus Oberlauterbach, welche bei der letzten Rekrutirung abwesend gewesen, auch sich bis jetzt nicht gemeldet haben, werden in Gemäßheit §.73. des allerhöchsten Mandats vom 25. Februar 1825 die Ergänzung der Armee betr. hiermit aufgefordert, sich binnen doppelter Sächs. Frist und längstens den 15. Januar künftigen I827sten Jahres persönlich vor uns einzufinden, im Fall des Äußenblei- Hens aber der Verfolgung mit Steckbriefen gewärtig zu seyn. Falkenstein und Oberlauterbach, den 28. Sept. 1826- Adel. Trützschlersche Gerichte allda. Größel, Dir. Aufforderung. Bei letzter Rekrutirung haben sich nachbenannte im Jahre 1805 ge bohrne Militärpflichtige; als Johann Heinrich Wunderlich aus der Carlsgasse, und Johann Georg Lenk aus Bergen weder in dem Änmeldungstermine gemeldet, noch bei der Aushebung selbst gestellt. Diesel ben werden daher nach Vorschrift des Allerhöchsten Mandats vom 25.Febr. 1825 hiermit auf gefordert, sich binnen einer doppelten Sächs. Frist und längstens bis zum 3t. Decbr. d. I. um so gewisser persönlich anhero zu gesielleu, als sie außerdem der Verfolgung mit Steckbrie fen gewärtig sehn müssen. Jugelsburg, den 28- Sept. 1826. Radeckersche Gerichte hieselbst. August Jan,, G. Dir. Au Ende des Monats November d. I. sind 2000 Thlr. gegen gnügende Sicherheit und vierprocentliche Verzinsung auszuleihen. Nähere Nachricht darüber ist zu ertheilen beauf tragt der Stadtschreiber Schweinitz in Neukirchen. Unser neu assortirtes Lager in seidenen Zeugen, als: c^,-. Lore pul,.. Vsrsovienne, eolowdieiurs, guar„ schwarzen und coul. 6ros ä« Nsxles, schwarz seidnen Strümpfen rc., ganz