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B e i la g zum 19 ten Stück des Voigtländischen An Den 13» May 182 6. e reigerk Ob sich schon in Reichenbach die erste Spur der auch demVoigtlande sich scheinbar nähern« den Menschen »Blattern geäußert hat, so bewährte doch auch gleichzeitig die wohlthätigeWi« k»ng derKuhpockcn sich daselbst so vollkommen, daß von sieben Kindern eines Hauses nur base jenige, welches geimpft worden war, gesund blieb. Auch ist nach allen von mir aus mehreren Gegenden des Landes eingezogenen Nachrichten jedem wetteren Fortgange der Blattcr-Eplde« wie in allen angesteckten Orten nur durch schleunigstes Etnimpfen der Schutzpocken, unter bestem Erfolge, begegnet worden. Um so dringlicher werden daher gesammre wohUodl Obrtg« ketten des Kreises und alle, denen das Wohl ihrer Kinder, Pflegbefohlnen und Mitbürger wahrhaft amHerzen liegt, hiermit aufgeforbert, die Verbreitung dieses Sicherungs-Mittels, nach Vorschrift des allergnädigsten Mandats vom 22. März l. I., destomehc zu beeilen, als solches, nach der so überaus huldvollen Zusicherung unseres allergnädigsten Landesvaters, sechs Monate hindurch für Arme selbst auf königlicheKvsten geschehen darf. Uebrigens erwarte ich über jeden irgendwo bemerkten AuSbruch der natürlichen Blattern in der §. 14 des nur an« gezogenen Gesetzes angeordneten Maase die allerschleunigste Anzeige. Neuensalz, am 3. Mat 1826. Köntzl. Sachs. Amtshauptmannschaft des Voigtland. Kreises. Heinrich Leopold von Beust. An Eerichtsstelle des Kammerguthes Ellefeld soll nächstkommenden zwanzigsten Juni 1326 das von dem verstorbenen Schubmachermeister Christian Gottlieb Schäfer nachgelassene, auf 45 Rthlr. taxikte Wohnhaus in Falkenstein, dem Anträge der Erben gemäß öffentlich, jedoch freiwillig, subhastirt werden. Nähere Nachweisungen über die Beschaffenheit dieses HauseS und über die Zahlungsbedingungen enthalten die bei den Wohllöblichen Gerichten zu Falken stein und hier an Gerichtsstelle angeschlagenen Subhastationspatente nebst Beifugen. Kammerguth Ellefeld, den 24sten April 1826. Gaubich. Es soll weil. Johann Georg Löfflers zu Neudörfel unter hiesiger Gerichtsbarkeit besessener halber Hof mit der ausstehenden Erndte, auch sämtlichemJnventarium an Vieh, Schiff und Geschirre, auf Antrag der Erben des Verstorbenen, freiwillig subhastirt werden und es ist diesfalls von uns der 19. Juny dieses Jahres zum Bietungs - Termin bestimmt worden. Da mit diejenigen, welche dies Gut an sich zu bringen wünschen, sich am gedachten Tage vor 12 Uhr Mittags an hiesiger Gerichtsstelle einfinden, als Kauflustige sich angeben und ihre Ge bot« thun, auch vorher über die Pertinenzien des Gutes an Gebäuden, Feldern, Wiesen un> Gehölzen, ingleichen über daS dazu geschlagene Vieh, Schiff und Geschirre sich aus denen mit den Subhastations-Patenten hier, in Taltitz und inKürdiz angeschlagenen Consignationen unterrichten mögen, wird solches andurch bekannt gemacht. Wer solches alles vorher in Au« genschein zu nehmen wünscht, wende sich an Johann Georg Eiseln in Pöhl oder Johann Gott- lieb Pezold in Neudörfel. RuppertSgrün, am 6. May 1326. Herr!. Schilbachifche Gerichte.