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Beilage zum Uten Stück des Voigt ländischen Anzeigers, Den r 8. M ä rz 1826. Künftigen i8. März dieses Jahres Vormittags um n Uhr sollen mehrere Kisten, worin Acten gepackt gewesen, öffentlich an die Meistbietenden verkauft werden, Kaufer haben sich deshalb in der hiesigen Acciseinnahme zu der angegebenen Zeit zu melden und wird die Zah, iung in preußischen Münzsorlen angenommen. LiZm Plauen den 27. Februar 1826, Christian Wilhelm Reich, Gleits, und Accis, C 0mmissar. Aufforderung an nachgenannte Grundbesitzer und deren WohUödl. Gerichts,Odrig- leiten. Auf allerhöchste Anordnung werden alle diejenigen Grundeigenthümer, welche an den Noigtländischen Perlengewässern Wiesen besitzen, hierdurch vl Oommrssiorns perperuae öf, fentlich aufgefordert, längstens bis gegen das Ende des Monats April, dieses Jahres, die an den hier in Frage kommenden Flüssen, Bächen und Mühlgräben befindlichen Sträuche» und Bäume auf eine dergestaltige Weise, daß durch solche diesen Perlcngewässeru die Etnwir, kung der Sonnenstrahlen nicht benommen werden, ouszuästen, inglcichen die in das Waffe» sich ausbreitenden Wurzeln auszuputzen. Der gemachten Erfahrung zu Folge ist dieses AuS« asten und Ausputzen zum Gedeihen der Muscheln und Perlen unerläßlich nothwendig, und eS werden demnach auch die Wohllöbl. Gerichts,Obrigkeiten Commisstonswegen veranlaßt, ihr« Gerichtsuntergebcnen, welchen diese Jncumbenz zukömmt, auf zweckgemäße Weise baldmög, lichst dazu anzuhaleen und somit zu Beförderung und Verbesserung der Votgtländischen Per» len, Cultur thatig mitzuwirken. Die verpflichteten Perlensucher in Oelsnitz sind zur Anfsichts, führung angewiesen worden, daß gegenwärtiger Anordnung nachgegangen werde. Die säu« migen Grunbetgenlhümer haben sich daher zu gewärtigen, baß im Zögerungs, ober Weige, rungefalle dieses Schneideln und Ausputzen auf ihre Kosten veranstaltet werden wird. Justiz, Amt Vvigtsberg, den 8- Marz 1826. König!. Sachs, bestallter Justiz, Amtmann allda, als Lommissarius 6ausas perpetuus, Gotti ob F r i e brich Meurer. Edictal, Citation. In Johann Paul Dölzens, gewesenen Besitzers eines ganzen Hofs zu Thierbach, allhier anhängigem Crcbilwesen, und zu Sicherstellung eines Vergleichs unter denen bekannten Gläubigern, werden annoch alle diejenigen unbekannten Gläubiger, welche an Dölzens Vermögen ex capile craclitl, vel allo Huocnnyrm titulo Ansprüche zu machen Haden, auf den rz. July »l. c. zu Liqutdir, und Bescheinigung ihrer Forderungen, sub paarig praeclusr und bei Verlust ihrer Anforderungen, sowohl des beneticii restitut. irr mteZrum, auch sonst, unter den gewöhnlichen gesetzlichen Verwarnungen, nach den an de» Gerichtsstellen zu Plauen, Pausa, Schleiz und allhier angeschlagenen Edictal, Citationeu, vorgeladen, und ist der 28. August al. c. zur Publication eines präclusivtschen Bescheids, wegen der Außenbleibenden, sowohl der 31. ä. mens, zu Treffung und Abschließung eines Hauptvergleichs unter den sich gemeldetenGläubigern, in Entstehung dessen aber der 14. Sep« tember al. c. zur Jnrotulation und Versendung der Acten nach rechtlichem Erkeontniß, und btt 9, Novbr, ai. c. xrv 'Termins xudlicstionis des eingehenden Urtels, oder eines geeicht, > - " ltche«