50 - versammelt» Gemeinde abzulesen; auch wird den Stadträthen überlassen, ob «end in wiefern sie eine alljährliche Vorlesung ves Gesetzes zu veranstalten, für nöthig und nützlich halten. Nach gegenwärtigem, in Gemäsheit des Oenerslis vom i^ten Juli 1796 und des Mane dats vom 9ten März I8l8 bekannt ju machenden Mandate hat sich Jedermann zu achten. Urkundlich haben Wir dieses Mandat eigenhändig unterschrieben und Unser Canzleistegel Vordrucken lassen. Co geschehen und gegeben ju Dresden, am L7sten November 1822. - - Friedrich August. (^.8.) HannSErnstvonGlobig. v. Carl August Tittmann. In Folge huldreichster Bestimmung Sr. Majestät des Königs, meines allergnädigsten Herrn, wird in diesem Jahre zu Beförderung des Leinbaues im Voigtländischen Kreise wie derum eine Quantität Rigaer Letnsaamen für Königl. Rechnung angeschafft und mit der Bedingung, daß jeder Empfänger diesen Lein im jetzigen Jahre aussäe, unter andern auch hauptsächlich wieder an solche Landleute, di« den Leinbau in ihrem Wirthschaftsbetriebe künf tig weiter/ortzustellen im Stande stad, gegen dem Zwecke angemessene Vergütung zur Ver- theilung gebracht. Außer dergleichen Landbewohnern können jedoch diesmal auch die Mit glieder des Voigtländischen Landwirthschaftlichen Vereins ohne Unterschied ihres Standes, Aufenthaltsortes oder Besitzthums, dafern sie solchen Lein zur heurigen AuSsaat zu erlangen wünschen, bei der Vertheilung berücksichtiget werden. Nur wird überhaupt an einen und denselben Wirthschafttreibenden nicht über einen Viertel Scheffel so wie nicht unter einer hal ben Metze des Sagmens abgelaffen werden, und ist der Verkaufspreis allhier — im Verhält nis zu dem Einkaufspreis« über ein Viertheil desselben herabgesetzt — zu 18 gr. für dieDreSner Metz« bestimmt worden. Diejenigen Landbewohner und Mitglieder des Voigtländischen Land wirthschaftlichen Vereins im Kreise, welche nun dergleichen Rigaer Saamen zu erkaufen und im heurigen Jahre ausjusäen gesonnen sind, werden daher hierdurch aufgefordert, ihren Be darf binnen drei Wochen von dato an in der Kreishauptmannschaftlichen Expedition allhier anzuzeigen, wo ihnen wettere Anweisung ertheilet werden wird, daß sie den gewünschten Be darf gegen baare Bezahlung sofort in Empfang nehmen können. Diejenigen aber, welche eine bloße Anmeldung ihres Bedarfs machen, ohne letztern selbst sofort abzuholen, haben, wenn die Abholung binnen 14 Tagen vom Tage de» Bestellung an gerechnet, nicht erfolgt, daß der selbe sodann an andere Kauflustige werde überlassen werden, sich zu gewärtigen. Plauen, den 17. März 1323. König!. Sachs. Kreishauptmann schäft des Voigtländischen Krriscs C. M. G. Edler von der Planitz in dessen Auftrag Heinrich Leopold von Beust. Zeitungsberichte. Würtrmberg. B«t Gelegenheit der Geburt eines Thronfolgers am 6. März war zu Stuttgardt und überall im Lande der größte Jubel, und die Einwohner gaben ihrem konstl, tutionellen und an der beschworenen Konstitu tion treu haltenden Könige die unzweideutig sten Beweise höchster Liebe und Treue. Frank«