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Beilage zum 32strn Stück Votgtla»bischen Anzeigers. Den 9, August »82 z. Nachdem auch tn diesem Jahre den hiesigen Fleischhauern di, Andeutung geschehen ist, bet Vermeidung 5 thlr. Strafe auf jeden Kontravrntionsfall und der Pfändung, ihre Schaaf« nicht bis spät des Abends auf den hiesigen Stadtfloren hüthen, vielmehr bis gegen Sonneounter» gang eintreiben, auch dieFelder mit den Schaafen nicht «her behüthen zu lassen, als nach Brr» fluß dreier Tage von der Zett an, tvo solche gänzlich geräumt sind; so wird diese Anordnung hiermit jur öffentlichen Kenntniß gebracht, und Jedermann, welchem Kontraventionen be, könnt werden, aufgefordert, solche bei uns anzujeigen, damit die gesetzlich« Straf« erfolge« kann. Plauen den 6. August 182z. Bürgermeister und Rath das. Künftigen 9. dieses Monats Nachmittags um 2 Uhr sollen die zur Konkursmaffe^ohänn Christoph Buruckers allhier gehörigen beiden Pferde mit Geschirre und «in vollständiger Leiter, wogen nebstZubehör auf hiesigem Rathhause gegen sofort zu leistende baareBezahlung 0« de« Meistbietenden einzeln verkauft werde«, welches hiermit bekannt gemacht wird. Plauen, den 7. August ,82z. Verordnete Stadt-Gerichte das. Bei Eröffnung des zu weil. Johann Christian Fischers, Besitzers eines Halden AmtShofeS ju ZvbeS überschuldeten Nachlaß entstandenen Creditwesens sind durch die außer an hiesiger Ämtsstelle auch bet E. E. Stadträthen zu Plauen und Oelsnitz, so wie den Wvhttöbl. Adellch Deustischen Gerichten zu Neuensalz ausgehangenen Ediktal» Ladungen olle bekannte und unbe, kannte Gläubiger gedachten Fischers, so wie überhaupt alle diejenigen, welche an desscnNach» laß aus irgend einem Rechtsgrunde einige Ansprüche haben, auf den siebenzeheuteu Novem» der IZ2Z zur Anzeige und Bescheinigung ihrer Forderungen und Ansprüche, auf den ein und jwanzigsten Januar 1824 zu Publikation eines Präklusiv »Bescheides, auf den fünf und zwan» zigsten Februar 1824 zu Pflegong der Güte und Treffung eines Vergleichs und zwar alleuthal» ben unter de» gesetzlichen Verwarnungen vorgeladen, zugleich ist auch auf den Nichterfvlg eine- gütlichen Abkommens der dritte März 1824 jur Akten»Jnrotulation und Versendung nach rechtlichem Erkenntniß und endlich der dritte Juny 1824 zu Bekanntmachung eines Lokations- Erkenntnisses terminlich bestimmt worden, welches unter der Bemerkung, baß die außerhalb des hiesigen Amtes wohnenden Gläubiger Bevollmächtigte loco ju-iicH bei 5 Thaler Strafe gehörig zu bestellen haben, auch hiermit zur öffentlichen Keuntoiß gebracht wird. Justizamt Plauen, den 20. Juni ,82Z. Köniql. Sächf. bestallter Amtmann allda, Ga0dich. Auf Requisition verAdelich Nauendorfischcn wohllödl. Gerichte zu Geilsdorf soll mit Sub, hastation bestem insolvent verstorbenen vormaligen Ritt«rguthspacht,r daselbst Johann Poul Teichmann zugehörig gewesenen, in Kloschwitzer Flur, unter hiesiger Gerichtsbarkeit geltgenen Erbstücks Feld und Wiesewachs, der Röderspöhl genannt, verfahren werden, und es ist von uns der 14- August 1823 zum Svbhaffstionstermin« anbiraumt worden, welches außer de« an den Gerichtestellen z^Kloschwitz, Kemnitz und allhier angeschlagenen Patente», auch hi«', durch noch öffentlich bekannt gemacht wird. Leubnitz den »o. Juni rgrz. Adeltch Kospothsche Gerichte das. Einuntrr der Jurisdiktion des Amtes Wieseoburg tn einer guten Pflege des Eljgebürgi, fchen Kreises gelegenes Banernguth, mit sehr guten Gebäuden, dazugehörigen, gegen 70 Schfl. Dresdner Maas Aussaat betragenden Felder», sehr ansehnlichen Wtcsewachs, Gär« t«n und einigen Teichen, soll nebst darzu geschlagenem ansehnlichen Vtehflanb, an Zug - und Zuchtvieh, auch Schiff und Geschirr/ auS freier Hand verkauft werde«/ und ist das Nähere