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130 trat im Jahr 1715 jur römisch »katholischen Kirche über; es wurde bald nachher das ElaubenSbrkenntniß bekannt gemacht, wel- cheS er hatte ablegen müssen, und in welchem eben so unsinnige als gotteslästerliche und schreckliche Behauptungen vorkommen z. B. daß des Papstes Wort als Gottes Wort zu betrachten, es sey in oder außer der h. Schrift; daß dem Papste göttliche Ehre gebühre und zwar als Christo selbst; daß das Lesen der Bi» bei die Verwirrung aller Rotten und Sünden, wie auch die Quelle der Gotteslästerung sey; daß der Papst die Macht habe, die h. Schrift zu ändern, auch nach Beliebt» zu mindern und zu mehren; daß «in römischer Priester größer als die h. Mutter Gottes sey; daß die H.Jungfrau beides vonEngeln undMenschen gehalten werden soll, als der Sohn Gottes Christus selbst; daß der evangelische Glaube falsch, irrig, gotteslästerlich, verflucht, kez- zerisch, schändlich, nicht aufrichtig, sondern gottlos ersonnen und nicht tüchtig zur Selig keit sey rc. und nach welchem der Uebertreten» de seine Eltern und Lehrer, die ihn in dem ketzerischen Glauben auferzvgen, den Kelch im Abendmahl, alle evangelischen Bücher und seine eignen frühern darauf bezüglichen Worte verfluchen mußte. Dagegen erschien eine U N» tersuchung dieses Glaubensbekennt nisses, wvti« die evangelische Lehre und Xirche in Schutz genommen wurde. Der Herr zog nun verleugnete zwar jenes Glaub,nobe» kenntniß, befahl aber doch auch zv gleicher 3*K/ daß diese ttatrr sucht»»- deAlbe« j» allen ihm untergebenen Orten durch Scharf richters Hand verbrannt werden sollte. Da nun damals auch Plauen unter dem Herzoge stand: so wurde auch dem dasigen Stadt» rathe diese Verbrennung anbefohlen; aber diese Herren antworteten: „ Daß fie zwar bereit wären, in allen Stücken den obrigkeit lichen Befehl zu erfüllen, aber das wär- eine Sache, die daS Gewissen und die Religion beträfe. Wofern in dieser Schrift etwas sollte enthalten seyn, welches Ihrs Durchlaucht hohe P-rfou touchiren könnte, wäre es ihnen leid; weit aber in dieser Untersuchung ntchtS alS «ine Vertheidigung vieler theuern und göttlichen Wahrheiten enthalten: so wäre eS nicht wohl prscticodle. daß alles so zusam men und ohne Unterschied auf obbemrldte Art verbraudt werden könnte." Hierauf erhielt der Rath noch «in schärferes Rescript, veS Inhalts: „Es stände ihnen nicht zu, über des Herzogs Befehl zu kritisier»; fie sollten ohne Verzug und fernere Exception th«n, was er haben wollte; wo nicht, so werde er's sehr empfindlich nehmen." Der Stadtrath, noch nicht eingeschüchtert, um gegen Gewissen und Pflicht zu handeln, waNdt» sich nun an die theologische Fakultät in J-na, und erbat sich von derselben ein Gutachten. Die Fakultät antwortete darauf: „Wie daß man zwar seiner rechtmäßigen Obrigkeit in allen billigen Dingen, und die wider daS Gewissen nicht liefen, gehorchen sollte, und solches ohne Un terschied der Religion. Wofern aber hohe Obrigkeit etwas bese-lm Me, Has wider EotteS