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Jeden, ohne Ansehn der Person, den sie bei Tage oder zur Nachtzeit über dergleichen Taback, oder Ctgarrenrauchen betreffen, zu arretiren und Anzeige zu machen, wosanf dergleichen Per, sonen werden gesetzlich bestraft, deren Name in dem Voigtlänbischen Anzeiger bekannt gemacht werden. Uebrtgens wird das ebenfalls schon geschehene Verbot wiederholt, eine Menge Scheite Holz, Reißig, Heu und Stroh in den Häusern zu führen, weil daraus bet unachtsamer Btt Wahrung des Feuere gar leicht großer Schaden entstehen kann. Plauen den i6. September 1822. Bürgermeister und Rath das. Denjenigen Aeltern, Vormündern, Dienstr und Lehrherrn, welche schulfähige Kinder haben oder denen die Sorge für solche oblieget, sich jedoch in Anhalten derselben Zur Schule nachlässig beweisen, wird hierdurch angedeutet, daß sie auf diesfallsige Anzeige in Gemäsheit des uüergnädigsten Generalis vom 4. März 1805 das Anhalten derKinder zur Schule und die Bezahlung des Schulgeldes belr. mit drei und im Wiederholnngs Fallt mit sechstägiger Gefängmßstrafe belegt, auch bas rückständige Schulg-ld selbst, auf die Zeit, wo die Kinder nicht in die Schule gegangen sind, Mittelst Exekution beiaetrteben werden soll. Plauen den ry. Septbr. 1822. Bürgermeister und Rath das. Die äußerst thätige und große Hülfe, welche bei dem am n. dieses hier stattgefundcnen höchst unglücklichen Häuser > Brande sowohl durch Vie kräftige Fürsorge der hochlöbl. Kreist und Amtehauptmannschaft des hiesigen Kreises, als auch von den hoch- undwielaeehrkesten D-Hörden undEinwvbnern der benachbarten und entfernten Ortschaften, so wie von dem durch musterhaftes Betragen sich ausgezeichneten Fürst!. Reuß. Militär, so liedervü unserer Stadt und ihren Bewohnern zu ?heil geworden ist, erkennen wir mit dem gehorsamsten und größten Danke, mit dem gerührtesten Herzen und mit dem aufrichtigsten Wunsche, daß der Himmel Eie Alle für dergleichen widrige und unglückliche Schicksale zu jeder Zeit gnädigst bewahren «nb behüten möge. Pausa den 14. Septbr. 1822. Bürgermeister und Rath, auch die Commun allda. Hiesige Abgebrannte sind bisher so gütig unterstützt worden, daß Keiner derselben Ursache hat, noch besonders, ohne unser Dorwiffen, um Hülfe zu bitten, ober gar auf ben Brand betteln zu gehen. Da Letzteres bennvch ber Fall gewesen seyn soll; so finden wir für nölhig, die Mildthätigen auf Obiges aufmerksam zu machen.' Pausa, am 16. Septbr. 1822. Bürgermeister und Rath allda, Friedrich Gotthold Frotscher. Es ist allerhöchsten Orts darüber Anfrage geschehen , wie die in dem, den Grenz -Accis, Mandat vom 23. März 1822 angefügwn Tarif nicht besonders aufgeführten Pferd,fohlen und firgenannten kauferschweine bei der Grenz - Accise zu vernehmen seyn möchten. Hierauf haben Allerhöchst Ihro König!. Majestät mittelst Reskripts vom 22. Aug 1822 allergnävigst anzu, befehlen geruhet, baß von einem Pferdefohlen nur 8 gr. bei bem Eingang und 2 qr. bei bem Durchgang, dahingegen di, Lauferschweine gleich den, ein Jahr und darüber alten Schweinen mit Z gr. a Stück bei bem Eingang und mit S pf. ä Stück bei bem Durchgang vernommen, »erden sollen, indem unter den im Grenz? Accis-Tarif aufgefühttrn Ferkeln nur die Saug, schwinchev zu verstehen sind. Alrf allerhöchste Anordnung wird diese Abänderung sowohl dem Pu >iko, als allen im Amtsbezirk Plauen gelegenen Grenz-Accis-Einnahmen zur genauen Nachachtung bi?rmit bekannt gemacht. Kön,Sächs.HMtgrenj, GlritS- nnd Land-AcciS-Einnahme Plauen am 16. Septbr. 1822. Z. C. W, Heinsius.