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Beilage zum 38sten Stück des Doigtländksche» Anzeiger-. Den 2r. September 1822. Steckbrief. Es ist diesen Abend nach ro Uhr der, wegen mehrerer begangener Dieb stähle/ beim hiesigen Amte in Arrest gewesene Carl Friedrich Fickert, ein Mühlbursche und Zeugarbeitcr aus Oelenitz, nachdem er sich der Banden durch gewaltsame Zersprengung entlediget/ und an dem Amtsfrohn Uhimann bei Eröffnung des Gefängnisses zur Visitation, Gewallthäiigkeiten verübe gehabt/ entsprungen. Da nun an Wiedererlangung dieses des öffentlichen Sicherheit höchstgefährltchen Menschen viel gelegen; So werden alle Wvhllöbs. Gerichts r und Polizey.BehLrden andurch angelegentlichst ersucht, auf besagten Fickert, welcher tn dem beigefügten Signalement beschrieben ist, möglichste Aufmerksamkeit zu richten, und im Betr-tungefall selbigen arretiren, so wie wegen seiner Abholung schleunige Nachricht anher» gelangen zu lassen. Justiz, Amt Voigtsberg den 4. Sept. 1822. König!. Sächs bestallter Justiz-Amtmann allda, Gotts. Fr. Meurer. Signalement. Fickert ist mittler Statur, ohngefähr goJahr alt, hat ein längliches blasses Gesicht, starken braunen Bart, grünliche Augen, gewöhnlichen Mund und Nase, schwarz- braune Haare, sonst aber keine besondre Abzeichnung. Bei seinem Entspringen hat derselbe blos ein gestreiftes Cvttouatwestchrn am Leibe gehabt, übrigens aber ist derselbe unbekleidet gewesen. Nachträgliche Bekanntmachung. In Beziehung auf den, wegen des am 4ten dieses Monats, des Abends nach ro Uhr, aus dem Gefängnisse allhier entsprungenen Carl Friedrich Fickerts, unterm gedachten Tage erlassenen Steckbrief, wird noch bekannt ge macht, daß nach diesfallfiger Anzeige, in derselben Nacht dem Besitzer der Mittelmühle zu Mechelgrün, Mstr. Johann Traugott Geigenmüllern, unter Mehrern Sachen auch folgende Kleidungsstücke: r) ein paar lange bloueLeinewandhosen, 2) eine duntclblaueTuchpiquesche, 8) ein schwarzseidenes Halstuch, 4) ein paar kalblederne Stiefel, 5) eine Casimirweste mit rothen und gelben Streifen, 6) eine lederne Hosenhebe, 7) eine Kappe von blauen Tuch, 8) zwei bunte baumwollene Tücher, 9) ein weißes vergleichen, 10) eine weiße baumwollene Mütze und n) zwei Leinewandhemden, entwendet worden sind, und der Dermuthung nach dieser Diebstahl von dem entsprungenen Fickert verübt worden ist, mithin, aller Wahrscheinlichkeit nach, derselbe von sothanen Kleidungsstücken Gebrauch gemacht hat, folglich bet dessen Nach, spürung solches zu berücksichtigen ist, als warum denn alle Wvhllöbl. Gerichts- und Polizei- Behörden ganz ergebcnst ersucht werden. Jussi; - Amt Voigtsberg, den 6. Septbr. 1822. König l. Sächs. bestallter Justiz-Amtmann allda, Gottlob Fr. Meurer. Das bereits zum öftcrn bekannt gemachte Verbot des Tabackrauchens sowohl auf den Gas sen in der Stadt, als auch in den Dorstädren bei den Häusern und Scheunen- ingleichen in Ställen, Scheunen, Gehöften und auf den Hausböden, wird Raths- und Obrigkeitswegen hiermit nachdrücklich eingeschärft und Jedermann vor dergleichen unanständigen und unge, bührlichen Taback- und auch Cigarrenrauchen ernstlich gewarnt, und zugleich bemerkt, daß unsere Polizetbedienten befehligt, auch die nächtlichen Bürger-Patrouillen angewiesen sind, Jeden,