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Beklage -unr 30stew S t ü <k Vo« Botgtländsschen A n z e f g r r s, Dew 2/. July r 8 2 r»- Dom Töpferhandwerke zu Plauen ist avhter Beschwerde geführt worben, baß das Hauss- NN und unerlaubte Handeln mit Töpferwaaren in hiesiger Gegend wiederum sehe über Hand nehme. Da nun ein vergleichen Verkehr den bestehenden gesetzlichen Vorschriften entgegen ist und hiernach nicht nur die Verkäufer, sondern auch diejenigen, welche Waaren von unbefugt ten HaüDrem erhandeln , in bestimmte Strafe genommen werben sollen So wirb auf diese Vorschriften hierdurch verwiesen und werden zugleich die Wohllöbl. Justiz , und Polizei e Be hörden des Kreises veranlaßt, den diesfallsigen CoNtraventionen genau nachzuforschen und ftlbige gesetzlichermaaßen zur Untersuchung und Bestrafung zu ziehen. Die Gensd'armerie ist ^tshalb ebenfalls behufig instruiert worden. Plauen den 20. July r822. KLnigl.SLchfiKreiehauptmann schäft des Voigtlän bischen Kreises Edler von der Planitz^ , in viclbus dessen Heinrich Leopold von Deuss. Nachdem auf Ansuchen des Königs. Baiersch. Herrn Dberpvstamts-Revisors, Adolph Friedrich Jrmtschens zu Nürnberg , dessen allhier gelegene Grundstücke, und zwar r) die Wiese in der Milmes und 2) Vie Wiese ebendaselbst, welche beide Wiesen jetzt «in Grundstück aus- machen, zusammen nachstkommenven 16. September v. I biernächst 3) der Acker an berHöfik Straße und 4) der Acker am Birkbrunnen, oder Vas Pfoffenfelv hinter Ven Garten, jeder der selben besonders, den 20. desselben Jahres von uns öffentlich, jedoch freiwillig, ,zu subhastiren sind p So wird solches, und daß das Nähere hierüber aus der ohngeiähren Lonsignation, welche bei dem unter hi-sigem Rothhause aushangenden diesfastsigen Patente sich befindet, zu ersehen ist, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Plauen den r2. Juli 1822. Bürgermeister und Rath das. Daß der von Ihrs König!. Majestät von Sachsen der hiesigen Stadt allergnädigst conce- dirte Wollmarkt auch in diesem Jahre wahrend der Mittwoche und des Donnerstags nach dein achten Sonntage post kesrun»'lUnüati« den Ein und dreißigsten Juli und Erstem August ges Kalten werden wird^ solches wird hiermit bekannt gemacht. Plauen den 30. May 1322.- Bürgermeister und Rath vast. Da wahrzunehmen gewesen, daß einige hiesige'Einwohner ihre Hunde nicht nur sn der Stadt, sondern auch oufden Feldern und Revieren, dem allerhöchsten Mandaten entgegen, frei herumlaufen lassen; so finden wir für nöthig, dieses gesetzwidrigeHervmlaufenverHunde' ohne Klöppel oder Beißkorb hierdurch bei Fünf Thaler Strafe zu untersagen, und zugleich hierdurch bekannt zu wachen, daß diejenigen, welche ihre Hunde frei herumlaufen lassen, zn gewärtigen haben, baß solche in der Stabt durch den Kavlllcr weggefadgen, außerhalb der Stadt aber von den Jagdbecechtiaten niedergeschossen, und überdies die Eigenthümer mi. der' gesetzlichen Strafe werden belegt werden. So wie denn überhaupt Jedermann die wegen deS^ freien Hernmlaufeno der Hunde im gnädigsten Mandate vom 2. April 1796 enthaltenen Vor schriften bei Vermeidung der auf den Ukbeclretungöfall bestimmten Strafen zu beobachten hat^ Plauen den 25» Juli 1822^ BürKermejstev und Rüch* va>.