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' El Bautze», amH7. März 1905. Bautzen, am 28. März 1905. den Müttern und weib: Die LkgitimationSmarke für Gemeiudivorstände Nr. 217 ist verloren worden. Zur Verhütung von Mißbrauch ist diese Marke von dem Finder hierher abzugeben. Der Stadtrat. vr. Kaeubler, Oberbürgermeister. LH. Bekanntmachung, die Konfirmation der Katechumenen betreffend. Königliche AmtSbauptmannschaft. von Kirchbach. Sch. geistlichen Stühlen an nach der Brautlüre zu befindlichen Kirchensitze einzunehmen, ilichcn Angehörigen dagegen sind die Kirchensipe zunächst dem Gange zum Altar, angewiesen. 4. In der Marien- und Marthenkirche bleiben den männlichen Verwandten, Lehrern und Kirchen vorstandsmitgliedern die vordersten Kirchensitze recht« und den Müttern und weiblichen Anverwandte» die vordersten Kirchensipe links im Mittelschiff Vorbehalten. Die Kirchendiener sind angewiesen, jedes Vordringen zum Altarplatz, das Ausstehen und besonder« das Besteigen der Kirchensitze, sowie jede Störung zu verhindern. Vom 15. bis mit 17. April 1905 wird der Osterjahrmarkt hier abgehalten werden. Wir weisen darauf hin, daß der Marktmetster nach seiner Dienstanweisung berechtigt ist, für Bestellung einer Bude oder sonstigen Verlaus?- oder Schaustelle iür seine Mühewaltungen außer den baren Verlägeu eine Gebühr bis zu 50 Pfg. in jedem Falle zu berechnen und in Empsang zu nehmen. Die Konfirmation der Katechumenen der evangelisch-lutherischen Petrigemcinde hierselbst findet auch in diesem Jahre an den Sonntagen Iuvica und Palmarum, und zwar in der Marten- und Marthenkirche während des Vormittags und in der Petrikirche während des Mtttagsgottesdienstes statt. Am Sonntag Iuvica wird in der Marten-und Marthenkirche vormittags 9 Uhr die Konfirmation der 2., vormittags ll Uhr die der 1. Mädchenabteilung vollzogen werden, die Konfirmation der 3. Mädcheu- abteilung aber in der Petrikirche mittags >/,12 Uhr. Am Sonntag Palmarum findet die Konfirmation der I. Knabenabteilung um 9 Uhr in der Marien-und Marthenkirche, die der 2. Knabcnabteilung um V,l2 Uhr in der Petrikirche statt. Den Angehörigen der Katechumenen, welche vorher mit Eintrittskarten versehen werden sollen, wird gegen deren Vorzeigung schon '/.9 Uhr bez. °V«11 Uhr oder '/«12 Uhr der Eintritt in die Kirche gestattet werden. Zugleich wird folgendes zur Nachachtung bekannt gemacht: l. Katechumenen, deren Konfirmation in der Petrikirche erfolgen soll, haben sich an gedachten Sonntagen vormittags 11 Uhr in der 2. Etage des Rathauses, diejenigen aber, welche in der Manen- und Marthenkirche konfirmiert werden, vormittags >/,9 Uhr bez. >/,N Uhr im Kombinationszimmer der Knabeu- bürgerschule (Erdgeschoß) in der Goschwitzstraße einzufinden und werden vom Versammlungsort aus m ge ordnetem Zuge zur Kirche geleitet; daselbst nehmen 2. dieselben die für sie auf dem Altarplatze hergerichtetcn Sitze ein; 3. die Väter, Vormünder und Lehrer, sowie die Mitglieder des Kirchcnvorstandes haben in der Petrikirche die von den geistlichen Stühlen an nach der Brautlüre zu befindlichen Kirchenfitze einzunehmen betreffend die Kontrollversammlimgen der Mannschaften des Brurlaubtenstandes. Die diesjährigen Frühjahrskontrollversammlungen im Bezirke des Hauptmeldeamts Bautzen finden Vie folgt statt: Montag, den 3. April, vormittag« 7,30 Uhr, 9,30 Uhr und 12 Uhr mittags in Bautze», Alberthos, Dienstag, den 4. April, vormittags 7,30 Uhr, 9,30 Uhr und 11,30 Uhr in Bautze», Alberthos, Mittwoch, den 5. April, vormittags 7,30 Uhr, 9,30 Uhr und 10,45 Uhr in Bautze», Albertho , Donnerstag, den 6. April, vormittags 7,30 Uhr, 9,15 Uhr und 10,45 Uhr in Bautzen, Albertho , Freitag, den 7. April, vormittags 8,15 Uhr in Großpostwitz, Gasthof zum Forsthaus, Sonnabend, den 8. April, vormittags 8,45 Uhr, 10,30 Uhr und 12 Uhr mittag« in Schirgis walde, Gasthof zum Erbgericht, Montag, den 10. April, vormittags 9,5 Uhr und 10,45 Uhr in Sohland, Gasthof zu den Linden, Dienstag, den 11. April, vormittags 9,10 Uhr und l 1,30 Uhr in Ovcrnrukirch, Gasthof zur Krone, Mittwoch, den 12. April, vormittags 7,45 Uhr, 9,15 Uhr und 11 Ubr in Bischofswerda, Hotel „König Albert", Donnerstag, den 13. April, vormittags 7,45 Uhr, 9,15 Uhr und 11,15 Uhr in Bischofswerda, Hotel ..König Albert", Freitag, den 14. April, vormittags 8 Uhr und 9,45 Uhr in Neschwitz, Gasthof, Sonnabend, den 15. April, vormittags 9 Uhr und 10,30 Uhr in Klip, Gasthof, Montag, den 17. April, vormittags 9 Uhr io Drehsa, Gasthof. Zu den Frühjahrskomrollversammlungen haben sich sämtliche Dispositions-Urlauber, Reservisten, Landwehrleulc 1. Aufgebots und Ersatz-Reservisten sowie die zur Disposition der Ecsapbchörden eut- lasimm Mannschaften unb die noch im Militärverhältnis stehenden Halb- und zeitig Ganziavaliden zu gestellen. Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß Unteroffiziere und Mannschaften des Be urlaubtenstandes, welche wegen Felddienstunsähigkeit oder häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse hinter die Reserve, Landwehr 1. und 2. Aufgebots zurückgestellt sind, und zwar solang» sie der Reserve angehöre« au den Frühjahrs- und Herbstkontrollversammlungcn, und solange sie der Landwehr 1. Aufgebots an geboren, nur an den Fruhjahrskontrollversammlungcn wie die übrigen Mannschaften ihrer Jahresklasse Älzuuehmen haben. . Es hat sich jeder zur Teilnahme an der Kontrollversammlung Verpflichtete genau über Zeit und Ott derselben eventuell durch Befragen bei der Ortsbehörde Gewißheit zu verschaffen. Die in der Stadt Bautzen mit Setdau und Schmale aufhältlichen vorgenannten Mannschaften habe» zu den Kontrollversammlungen in Bautzen, Alberthos, io nachstehender Weise zu erscheinen: nihaa. e ge» ditto» unter Hav« ädrig, e E«- m mit niste» piüche «dank, snhG »« zr Ma- Kol. »deS- -bleH »del! Nr. 76 1905 Sonnabend, den 1. April abends der der der der v. Metzsch. Rüger. Dekannlmachung Königliches Bezirks-Kommando. Bautzen, im März 1905. Ter Präsident des Kgl. Landgerichts. Bautzen, am 1. April 1905. Königliches Amtsgericht. Bernstadt, den 3I. März 1905. Königliche« Amtsgericht. Herrnhut, den 27. Mäiz 1905 Königliches Amtsgericht. Guido Reiche Rollfuß, Syndikus. (I. 8.) Königliches Amtsgericht. Schirgiswalde, den 31.März 1905. Mannschaften sämtlicher Waffengattungen Mannschaften sämtlicher Waffengattungen Mannschaften sämtlicher Waffengattungen den Genossenschaftlichen Mitteilungen. Herrnhut, den 31. Mürz 1905. «r. 114. VIII. Der vorstehende Nachtrag zu den Vorschriften zur Regelung des Lchrlingswesens i» Handwerk im Bezirke der Königlichen Kreishauptmannschaft Bautzen wird zugleich im Namen des Königlichen Ministeriums des Innern genehmigt. Bautzen, am 10. März 1905. Der Rechtsanwalt vi. Johanne« Rudolph in Bautze», der seine Zulassung ausgegeben hat, ist M den Anwaltrttsteu deS Landgericht« und Amtsgerichts hier gelöscht worden. Königliche Kreishauptmannschaft. v. Wilucki. Dienstag, den 4. April, vormittags 11,30 Uhr die Mannschaften sämtlicher Waffengattungen der Jahresklasse 1900, Mittwoch, den 5. April, vormittags 7,30 Uhr die Manuschasten sämtlicher Waffengattungen der Jahresklasse >901, Mittwoch, den 5. April, vormittags 9,30 Uhr die Mannschaften sämtlicher Waffengattungen der Jahresklassen 1902, 1903 und 1904. Es wird daraus hingewiesen, daß die Jahrcsklasse auf dem Militärpaß ersichtlich ist. Die Militärpapicre (Paß und Führungszeugnis, Kriegsbeorderung und Paßnotiz) sind mitzubringen. Nichterscheinen wird mit Arrest bestrast. Eine Besreiung der noch nicht vereidigten Mannschaften von der Kontrollversammlung kann nur in besonders dringenden Fällen geschehen. Infolge der vorzunehmenden Fußmessungen haben die Unteroffiziere and Mannschaften der Landwehr 1. Ausgebots in sauberer Fußbekleidung :c. zu erscheinen. Freitag, Seu 7. und Sonnabend, den 8. April 1905, können bei dem unterzeichneten Amtsgerichte wegen Reinigung der Geschäftsräume nur dringliche Sache» erledigt werden. Wegen Reinigung der AmtSräume werden am 7. und 8. April 1905 beim unterzeichneten Gerichte nur dringliche Geschäfte erledigt. betreffend die Vorschriften zur Regel««g des Lehrlingswesevs im Handwerk im Bezirke der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Bautzen. I. An Stelle der 88 6 und 8 der Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens im Handwerk im Bezirke der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Bautzen treten fol gende Bestimmungen: Dienstag, den 4. April, vormittags 7,30 Uhr die Mannschaften sämtlicher Waffengattungen Jahresklasse 1898, Dienstag, den 4. April, vormittags 9,30 Uhr die Mannschaften sämtlicher Waffengattungen der Jahreskiasse 1899, Montag, den 3. April, vormittags 7,30 Uhr die Jabresklassen 1892 und 1893, Montag, den 3. April, vormittags 9,30 Uhr die Jahresklassen 1894 und 1895, Montag, den 3. April, vormittags 12 Uhr die Jahresklassen 1890 und 1897, Im Handelsregister ist heute aus Blatt 68, die Firma Gebr. Harnisch In Sohland (Spree) belr, eingetragen worden, daß der bisherig« Mitinhaber Karl August Harnisch im Sohland (Spree) Nr- 308, Sohn deS früheren Mitinhaber- Karl Gottlieb Harnisch, ausgeschieden ist, aus Blatt 99, die Finna Ernst Grumbt in Sohland (Spree) — Zweigniederlassung der Firma Ernst Grumbt in Dresden — betr., daß die Prokura des Paul Hugo Hellriegel erloschen ist. Weiter ist auf Blatt 172 die neue Firma August Harnisch sur. in Sohland (Spree) und als deren Inhaber der Fabrikant Carl August Harnisch daselbst Nr. 308 eingetragen worden. Angegebener Geschäftszweig: Scheuerluchweberei. Aus Blatt 6 de« GmossenschastSregisterS deS unterzeichneten Amtsgerichts, betreffend den DarlehnS- und Sparkassen-Verein RennerSdors, eingetragene Genossenschaft mit uaheschränkter Haftpflicht In Nieder- rennerSdoif, ist heute verlautbart worden: Das Statut ist abgeändert. Die Veröffentlichungen erfolgen in Mittwoch, deu 5. April 1905, vormittat- 9 Uhr, gelangen In dem AukttorSlokale. an der Petrikirche 5, Parterre, hier, 1 Vollständiges Gcbett Bette» mit Bettstelle und Matratze, I Sosa, I KleibersLrank, 1 Schreibpult, l Tisch, 1 Spiegel, 2 Stühle, 1 Teppich» 1 Handwagen und 1 Waschgcstcllc gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Bautzen, den 31. März 1905. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. 8 6. Der Lehrvertrag ist in 3 Exemplaren auszufertigen, wovon das eine Exemplar der Lehrherr, das zweite der gesetzliche Vertreter des Lehrlings erhält. Innung-Mitglieder sind verpflichtet, das dritte Exemplar binnen 14 Tagen nach Abschluß des Lehrvertrags der Innung einzureichen. Lehrherren, die keiner Innung angehöreu, sind verpflichtet, das dritte Exem plar binnen 14 Tagen nach Abschluß des Lehrvertrags der Geiverbekammer einzu reichen. Für die Einschreibung jedes Lehrlings in die bei der Kammer bestehende Lehrlingsrolle hat der Lehrherr bei Einreichung des Lehrvertrags an die Gewerbe kammer eine Gebühr von 3 (drei Mark) einzuzahlen. Die Einschreibegebühr kann im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden 8 8. Die Dauer der Lehrzeit beträgt 3 Jahre. Für das Buchdruckerhandwerk und für das Uhrmacherhandwerk beträgt die Dauer der Lehrzeit 4 Jahre. Die Innungen sind befugt, für die Lehrlinge ihrer Mitglieder eine längere als 3jährige Lehrzett, die jedoch den Zeitraum von 4 Jahren nicht übersteigen darf, festzusetzen. II. Diese Vorschriften treten am 1. April 1905 in Kraft. H Für Lehrverträge, die vor dem 1. April 1905 abgeschlossen worden sind, bleiben! hinsichtlich der Dauer der Lehrzeit die bisherigen Vorschriften in Kraft. Der Vorsitzende der Gewerbekammer. Bon der durch dieDeutscheKolonialgeseltschasl veranstalteten Wohlsabrtslotteric fürkoloniale Zwecke sind für jede der'noch bevorslehendeu 5 Ziehungen 5000 Lose zum Vertriebe innerhalb deS Königreiches Sachsen uvler der Bedingung zugelassen worden, daß die Nummern der gezogenen Lose unter Angabe der aus sie entfallenen Gewinne alsbald nach der Ziehung Im Dresdner Journal und d> der Leipziger Zeitung veröffentlicht werden. Innerhalb Sachsens dürfen überdies nur solche Lose »er- tchbm und gespielt werden, welche mit dem Stempel des HauptkollekiemS Alexander Hessel in Dresden mscheo sind. Dresden, den 23. März 1905. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. auhtniT Men BerordimvMlatt der «rejSha»pt«a»»fchatt Barche« zugleich als Svnfistorialbehörde der Oberla»fitz. der Amtshauptmanr-schaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut und Bernstadt, des Hauptzollamts Bautzen, ingleichcn der Stadttäte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemcinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Orga» der Handels- ««d G e w e rb e k a m m e r zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse ^Vertreter A. Zschuppej (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von 3—4 Uhr). — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Bautzen. Fernsprechanschluß Nr. 51. Die Bautzener Nachrichten ericheinrn, mit Ausnahm« der Sonn- und Festtag«, täglich abends. Preis deS vierteljährlichen Abonnement« 3 JnsertionSgebühr für den Raum einer Pctit-Spaltzeil« gewöhnlichen SatzeS 15 4, in geeigneten Füllen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. Nachwrisgebühr für jede Anzeige und Jnscrt «n 2V flir briefliche «nskunftsertriiu»« 10 » (und Porto). WM- Rar bis früh Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinende« Blatte klafuahme. Inserate nehmen die Geschäftsstelle de« Blatter und die AnnonccnbureauS au, desgleichen die Herren Walde in Löbau, Clauß in Weißenberg, Lippitsch in SchirgiSwaldi- Gustav Kröling in Bernstadt, Buhr in Königshain bet Osiritz, Reußner in Ober-CunnerSdorf und von Lindenau in Pulsnitz.