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v-r Krei-tz««Pt«s»xschxft Vxxtzs« z»fl»eich «l» «OLßftDriilßetzSrV- Ver vterlO»ßtz^ A M t S ß l « t i Scr ANtShauptmannschaste« BiUtz;« und Löbcm. de? Laa^gcricht» Äautzea und der Amtsgerichte Bautze«, Tchirgiswaldc, Herruha! rmd verustadt, -e- Hauptzollamt- Bautzen, ingletch?« der Etadtriite zu Bautzen und Bernstadt sowie der Stadtgemeiuderstr zu Schirgiswalde «xd Weißeuberg vr,r« H s » - «l « - «u- G - D s r t s k « « « s r S » Litt««. Verantwortlicher Redakteur Gevcg G Moule jBertrelrc A. Zschupptj (Eprechstunveu Wochentag» vo« 10—11 uud vme S—S Uhr). - Xtlrgramm-Adrefl«.- Äml-tlatl Bautze«, i^rujprrchaulchlu^ Nr. 8. »» « Mi Di« Bautzener Nachricht« «rfch.wl». «!t »„nahm, e«, Es»«. »ad F.sltag« tigllch at«»d4. Pr,I« d«s vl,rt«ljl» rilch«» Xbo»»,»«- S^tz J»l,rtlo»«g,»»»i 1 »» '<»«> Petit. Spalt»'»« g«wSH»lich«» Satz«» IS h, I» z,«tg«,c-<- Fäll«» «ut« «c->Ltrn»g »o» Rabatt Alff»»», Latelle»« »»d «»du« Ichwlerign Gatz «Usprechead tearu. XachwclttztbLHr si j«d» «»»«ll« und I°I«rtiou 20 Vf, f»r dneM«! »atku»,ttertrU»»g w «»,. iu»» dort» WM' NX» VIS skLH IO Ahl eXgehexV» JxsekSt« sixd« X»O tX tzS» «t-XIs «l» Ischeixexdex Blxttk Axfxxh»- -WW Idl« »«schtzttsstell« d«, »latt«« »»d bi« x»»o»e-»tur»a»» a^ d«»gl«iche» dl, Herre» Müde dl Lr»«>, «buch Ul Llpdits« In S-tirglswalde, Suka» Kröik», I» »erakutt, v»hr I» Könlgshal» »«I Ostrl,, «»atz»« Ul Lb«r»Lu»»«Wor1 »»d vo» Ll»d»»a» I» «»>»»!» 36. Montag, den 18. Februar, s!las»d». iW5. Das Königliche Ministerium des Innern hat die Veröffentlichung eines Ausrufes für eine Gcldfammlung zur Wetterführung der bereits im Bau begriffenen katholischen Kirche in Dresden-Johannstadt unter der Voraussetzung genehmigt, daß die Sammlung nicht in Form der Einholung von Beiträgen durch Sammelboten ausgefuhrt wird. Bautzen, den 10. Februar 1905. Die Königliche Kreishauptmannschaft. vou Schliebe«. K Die Nacheichung der Matze, Gewichte, Wagen und Metz- werkzeuge betreffend. Nach der in Nr. 286 der „Barchener Nachrichten" vom 13. Dezember I904 abgedruckten Bekannt' machung der Königlichen Kreishaupimannschast Bautzen vom 8. Dezember vorigen Wahres hat im Jahre 1S05 in den Orten des hiesigen Bezirks die Nachcichung der Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge za den unter (2 ersichtlichen Zeiten stattzusinden. Diese Nacheichung ist dem Königlichen Eichamte zu Bautzen übertragen, von welchem sich ein Be amter zu den angegebenen Zeiten an den betreffenden Orten aushallen wird. Für dieselbe ist als Stcmpclzeichcn, durch welches die Nacheichung der geprüften und richtig be fundenen Matze, Gewichte usw. beglaubigt wird, ein I> gewählt ivordeu. Jeder Gewerbetreibende, welcher Matze, Gewichte, Wagen oder Metzwerkzeuge im öffentlichen Ber kehre benutzt, hat dieselben in der Zeit, in der die Nacheichung in dem betreffenden Orte ersolgt und in dem Lokale, in dem sie vorgenommen wird, dem Eichungsbeamten in reinlichem Zustande zur Prüsung vorzulegen. Unreinliche Gegenstände ist der Beamte befugt zurückzuweisen. Hierbei wird ausdrücklich daraus hingewiesen, datz diese Verpflichtung auch denjenigen Landwirten obliegt, welche Matze, Gewichie und Wagen w. im öffentlichen Verkehre, d. h. bei dem Verkaufe ihrer Er zeugnisse oder von Waren irgendwelcher Art vertuenden. Zur Nacheichung derjenigen Wagen und Matze, welche an ihrem Gebrauchsortc befestigt sind, wird sich der Eichungsbeamte an Ort und Stelle begeben. Die Besitzer solcher Eichgegcnstände haben dieselben aber vorher dem Eichungsbeamten anzumclden. Werden Matze, Gewichte, Wagen oder Metzwerkzeuge, welche das Nacheichungszeichen nicht tragen, nach Beendigung des Nacheichungsgeschästs in der betreffenden Gemeinde bei einem Gewerbetreibenden oder Landwirte vorgesunden, ohne datz er den Nachweis der später ausgesührten Neucichung zu erbringen vermag, so ist dessen Bestrasung nach 8 369, Nr. 2 des Strafgesetzbuchs und autzerdem die Neueichung oder nach Umständen die Beschlagnahme und Einziehung der ungccichten, nicht gestcmpclien oder unrichtigen Matze, Gewichte, Wagen und Metzwerkzeuge zu veranlassen. Indem dies zur Kenntnis der Beteiligten gebracht wird, werden die Gemeindebehörden (der Herr Bürgermeister zu Schirgiswalde und die Herren Gemeindevorstände) aus Grund der Verordnung des König lichen Ministeriums des Innern vom 8. April 1893 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 101) ausgesordert, das Nacheichungsgeschäst tunlichst zu sördern, insbesondere aber folgendes auszusühren: 1. In jeder Ortschaft hat die Gemeindebehörde die Tage und Stunden, an welchen die Nncheichung vorgenommen wird, eine Woche vor ihrem Beginne in vorschriftsmässiger Weise zur Kenntnis des be teiligten Publikums zu bringen. Hierbei sind die Gewerbetreibenden und Landwirte, welche Matze, Ge wichte, Wagen und Metzwerkzeuge im öffentlichen Verkehre benutzen, aus die ihnen aus der angczogcnen Verordnung erwachsenden Verpflichtungen, sowie auf die Nachteile aufmerksam zu machen, denen sic sich ausscpen, wenn sie es unterlassen, ihre Eichgegenstände in der vorgeschriebenen Weise zur Nacheichung vorzulegen. 2. Die Gemeindebehörde hat für ihren Bezirk nach dcm unten ersichtlichen Schema rin Verzeichnis derjenigen Gewerbetreibenden und Landwirte auszustellen, welche Eichgegcnstände im öffentlichen Ver kehre benutzen. In dasselbe sind in Gemätzheit von 8 87 der revidierten Landgemeindevrdnung auch diejenigen in einem selbständigen Gutsbezirke wohnenden Personen mit aufzunehmen, welche Eichaegenstände im öffent lichen Verkehre benutzen. Das Verzeichnis ist nach etwa nötiger Berichtigung und Vervollständigung dem Eichungsbeamten bei seinem Eintreffen vorzulegen. 3. Jede Gemeinde hat siir die Tage, an welchen die Nacheichung ersolgt, ein geeignetes, genügend grotzes, lichthelles, nicht gleichzeitig von dritten, bei der letzteren nicht beteiligten Personen benutztes und in der kälteren Jahreszeit geheiztes Lokal bereit zu halten, in welchem der Eichmeister ungestört seinen amt- lichen Obliegenheiten nachgchen kann. In grotzen, namentlich lang ausgedehnten Ortschaften können zur größeren Bequemlichkeit des Publikums nach und nach auch mehrere Lokale gestellt werden. In Orten, bei denen die Nacheichuna nur einen Tag in Anspruch nimmt, hat der Wechsel des Lokals zu unterbleiben. Lokale in Schankwirtschaslen, in welchen sich Gäste aushalten, sowie Scheunen, Schuppen, Spritzenhäuser und Kegelschübe sind ungeeignet. 4. Das Lokal ist zur Ablegung und Ausstellung der benötigten Instrumente mit mehreren Tischen und Stühlen auszustattcn und mit einer Gelegenheit zum Waschen zu versehen. 5. Während des NacheichungSgeschäsleS hat der Gemeindcvorstand oder der Gcmeindeälteste oder ein mit den einschlagendcn Verhältnissen genau bekanntes Mitglied des Gcmeindcrates (in Schirgiswalde ein Mitglied des Stadtrates) zugegen zu sein, auch ist dem Eichmeister während seiner Dienststunden der OrtL- dicner und in grösseren Orten eine schreibkundige Person soivie zur FörtschBfung der Eichgeräte in den nächsten Ort ein Arbeiter zur Verfügung zu stellen. 6. Sollten bei dem Nachrlchungsgcschästc kassierte Matze, Gewichte, Wagen oder Meßwerkzeuge vorgelcgt werden, so haben dir Gemeindebehörden dieselben mit Beschlag zu belegen und an das König liche Eichamt Bautzen rinzusrndrn. 7. Die Gemeindebehörden haben einige Zeit und spätestens 3 Monate nach Beendigung des Nach- eichungSgeschäftes bei Gewerbetreibenden, die zur Nachcichung nicht erschienen sind, lestzustcllen und ein- trctenden Falles der Königlichen Amlhauptmannschast anzuzeigen, ob dieselben Matze, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge im öffentlichen Verkehre verwenden, die das NachcichungSzeichen nicht tragen, hinsichtlich deren aber auch nicht der Nachweis der später ausgesührten Neucichung erbracht werden kann. Bautzen, am 25. Januar 1905. Königliche AmlShauptmannschast. von Kirchbach. Bg. Schema für -as vorstehend unter Punkt 2 erwähnte Verzeichnis. Familiennamen u. Vornamen der Gewerbetreibenden u. Landwirte. Berus oder Gewerbe. Wohnung und Katastcr-Nr. Bemerkungen. D Orte, Tage und Stauden der Nacheichuug. l. Sohland an der Spree mit 3 Guts bezirken „ 16. Februar Nachm., den 17., >8. Februar, den 20. Febr. von 9 Uhr an, den 21., 22., 23. und 24. Febr., 2. SchirgiSwaldt mit Gutsbezirk . 3. Wilthen mit Gutsbezirk . 4. Postwitz 5. Seidau tl. Radelwitz mit Gutsbczirk . 7. Auritz 8. Rabitz 9. Daranitz 10. Riesche» II. Blösa 12. Soritz 13. Meschwitz 14. Wuifchke bei Hochkirch mit Gutsbezirk 15 Sorntzig mit Gutsbezirk . 16. Pvmmritz mit Gutsbezirk . 17. Wawitz 18. Drehsa mit GutSbezirk 19. Rumschütz 20. Eanitz-Ehristina . . . . 21. Wadip 22. Steindvrfel 23. Scheckwitz 24. Kubschütz 25. Jenkwitz .... 26. Baschütz mit Zieschütz und Gutsbczirk 27 Niederkaina mit GutSbezirk 28. Basankwitz 29. Kreckwitz mit GutSbezirk . 30. Litten 31. Purfchwitz mit Gutsbczirk 32. Rlcinbautzcn mit Gutsbczirk 33. Preititz mit Gutsbczirk 34 Eanncwitz bei Gröditz mit GutSbezirk 35. Beigem mit Gutsbczirk . 36. Wurschcn mit Gutsbezirk . 37. Rcchcm mit GutSbezirk . 38. Wcicha mit Gutsbezirk 39. Wuifchke bei Wcitzmberg . 40. Gröditz mit Gutsbezirk . 41. Evrtnitz 42. Briesinitz 43. Rackel mit GutSbezirk 44. Baruth mit Gutsbezirk 45. Dubrauke 46. Buchwaldc mit Gutsbczirk 47. Gleina mit GutSbezirk 48. Brösa mit GutSbezirk 49. Gutlau mit Gutsbezirk und Neudörfel 50. Kleinsaubernitz mit Neudörfel . 51. Wartha mit Vorwerk 52. Lömischau 53. Halbcndvrs an der Spree mit Guts bczirk und Geißlitz . . . . 54. Neudorf a. d. Spree mit Gutsbezirk und Ruhethal .... 55. Eommcrnu bei Bautzen mit Vorwerk 56. Göbeln mit Gutsbczirk 57. Leichnam mit 2 Gutsbezirkcn . 58. Särchcn 59. Kliz mit Gutsbezirk .... 60. Salga mit Gutsbczirk 61. Maischwitz mit 2 Gutsbezirken . 62. Pließkvwitz mit Gutsbezirk 63. Dobcrschütz bei Bautzen mit Gutsbezirk 64. Nicdergurig mit Gutsbczirk 65. Briefing 66. Zschillichau mit Gutsbezirk 67. Sdier mit Gutsbczirk 68. Rauppa mit Jctscheba und 2 Guts- bczirkcn 69. Mittel mit Teicha und 2 Gutsbezirken 70. Wessel 71. Lippitsch mit Gutsbezirk . 72. Oppitz mit Gutsbezirk 73. Droben mit Gutsbezirk 74. Lomske bei Milkcl mit Crosta und Gutsbezirk 75. Brehmen . . . - . 76. Großdubrau mit Gutsbczirk 77. Klcindubrau .... 78. Jeschütz 79. Ouatitz 80. Dahlowitz 81. Nimschütz, 82. Burk 83. Malsitz mit Gutsbezirk 84. Oehna mit Gutsbezlrk 85. Teichnitz mit Gutsbezirk . 86. Lubachau niit Gutsbezirk . 87. Kronsörstchen 88. Bornitz mit Gutsbezirk 89. Luitowitz mit Gutsbezirk . SO. Merka 91. Camina 92. Radibor mit Gutsbezirk . 93. Brohna 94. Luppa mit Gutsbezirk und Luppedubrau 95. Johns dors 96. Neudorf bei Königswartha 97. Camtnau 2 5., 27., 28. Febniar, 1. März und den 2. März Borm. I 2. März Nachm. von 3 bis 6, den 3., 4. und 6. März, und de» 7. März Vorm, von 8 bis 11, „ 7. März Nachm. und den 8. März, „ 9., 10. und l l. März, „ 13. Mürz Vorm, von 8 bis >',10, „ 13. März Vorm, von 0,11 bis l, „ 13. Mürz Nachm. von 3 bis 6, „ 14. März Vorm, von 8 bis 0,10, . 14. März Vorm, von 10 bis 11, „ 14. Mürz Nachm. von 1 bis 6, „ 15. Mürz Vorm. . 15. Mürz Nachm. und den 16. März Vorm von 8 biS 10, , 16. Mürz Vorm, von l i bis 12, Nachm. und den 17. März Vorm., , 17. Mürz Nachm-, . 18. Mürz Vonn., „ l8. Mürz Nachm. von 2 bis 4, „ 18. Mürz Nachm. von 5 bis 6 und den 20. März Vonn., , 20. Mürz Nachm., , 2l. Mürz Vonn., „ 2l. Mürz Nachm., „ 23. Mürz Vonn., „ 23 Mürz Nachm. von 2 bis 4, , 23. Mürz Nachm. von 5 bis 6 und den 21. März Vorm., . 24. Mürz Nachm. und den 25. Mürz Vonn, von 8biS 11, , 25. Mürz Nachm. von 1 bis 6 und den 27. Mürz Borm., „ 27. Mürz Nachm. „ 28. Mürz Vorm, von 8 bis 0,10, , 28. Mürz Vorm, von ' ,11 bis 12 und Nachm., „ 29. Mürz Vorm, von 8 biS 10, „ 29. Mürz Bonn, »on 11 bis 12, Nachm., und den 30. März, » 31. Mürz Vorm, von 8 bis I, „ 31. Mürz Nachm. von 3 bis 6 und den 1. April Vorm., „ 1. April Nachm., „ 3. April Vonn, von 8 bis 10, „ 3. April Vorm, von 11 bis 12 und Nachm. von 2 bis 4 „ 3. April Nachm. von 5 bis 6 und den 4. April Vorm, von 8 bis 11, „ 4. April Nachm. von 1 bis 4, „ 4. April Nachm. von 5 bis 6, „ 5. April Vorm, von 10 bis 12 und Nachm., „ 6. April Vorm, von 8 bis 11, „ 6. April Nachm. von I bis 4, „ 6. April Nachm. von 5 bis 6 und den 7. April, „ 8. April, „ 10. April Vorm, von 8 bis II, „ 10. April Nachm. von 1 bis 6, und den 11. April Borm, von 8 bis 0,10, „ 11. April Vonn, von H,I! bis >2 und Nachm., „ 12. April Vorm., „ 12. April Nachm., und den 13. April Vonn., „ 13. April 'Nachm., den 14. April Von», und Nachm. von 2 biS 4, „ 14. April Nachm. von 5 bis 6 und den 15. April Borins von 8 bis 9, „ 15. April Vorm, von 10 bis 12 und Nachm. von 2 bis 5 „ 17. April Vorm, von ' ,11 bis 12, „ 17. April Nachm., „ 18. April Borm, von 8 bis 11, „ 18. April Nachm. von 1 bis 6, „ 19. April Vonn, von 8 bis 1, „ 19. April Nachm. von 3 bis 6 und den 20- April Vorm, von 8 bis 1, „ 20. April 'Nachm. von 3 bis 5, „ 25. April und den 26. April Vonn, von 8 biS 10, „ 26. April Vorm, von 11 bis 12 und Nachm., „ 27. April Vorm, von 8 bis 11, , , 27. April Nachm. von I bis 6, „ 28. April Vonn, von 8 bis I, „ 28. April Nachm. von 4 bis 6, „ 29. April Vorm., „ 29. April Nachm., „ I. Mai und Len 2. Mai Vorm, von 8 bis 10, , 2. Mai Bonn, von 11 bis 12 und Nachm., „ 3. Mai Vorm, von 8 bis I, , „ 3. Mai Nachm. von 3 bis 6 und den 4. Mai Borm, von 8 bis 10, „ 4. Mai Vonn, von 11 bis 12 und Nachm., , 5. Mai, „ 6. Mai Vonn., , 6. Mai Nachm., „ 8. Mai Vorm, von 9 bis 11, „ 8. Mai Nachm. von I bis 3, „ 8. Mai Nachm. von 4 bis 6 und den 9. Mai Borm., „ 9. Mai Nachm. von 2 bis 4, „ 9. Mai Nachm. von 5 bis 6 und den 10. Mai Vorm« von 8 bis 9, „ 10. Mai Vonn, von 10 bis I, „ 10. Mai Nachm. von 3 bis 6, „ 11. »Mai Vorm, von 8 bis 10, » 11. Mai Vorm, von 11 bis 12 und Nachm^ „ 12. Mai Vonn., „ 12. Mai Nachm., „ 13. Mai Vorm, von 8 bis 10, „ 13. Mat Vonn, von 11 bis 1, , 13. Mai Nachm. von 3 biS 6, „ 15. Mai Bonn, und Nachm. von 2 bis 4, » 15. Mat Nachm. von 5 bis 6 und den 16. Mai, , 17. Mai Vorm., » 17. Mai Nachm. und den 18. Mai Vorm, von 8 bi- 1, , 18. Mai Nachm. von 3 biS 6, „ 19. Mai Vorm., » 19. Mai Nachm.,