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wurde, hat da« verurteilt, nationalen Meiseicheim tun« ab, -u ivären. Kaum Werksdirektor Lie! ' ^ m mit > lm 9. Juni d. I. hielt der Verein der vereinigten Parteien des Wahlkreise» Ottw«tler-St. Wendel in einem Saale zu Mimmetsweiler eme Versa min der nur national gesinnte Parteigenossen emgeladcn " ' ' ' ' ' immlung, Bera- . egannen Schmitz ncr fortwährend derartig und Lehnen mit ihrem Änhanae den .. , zu unterbrechen, daß der Vorsitzende, der pensionierte Bergmann Weiskircher, sich veranlaßt sah, die Ruhestörer daraus ausmcrk- sam zu machen, daß nur Gesinnungsgenossen eingelade» seien und daß er die Ruhestörer, soll» sie sich ferner nicht anständig ver> halten würden, auffordern müsse, den Saal zu verlassen. Trotz dieser Drohung schrie Lehnen immer weiter, um den Redner nicht zum Worte kommen zu lassen, wobei ihn Pfarrer Schmitz tat kräftig unterstützte. Ruse, wie: „Wie können Sie es wagen. Mer eine nationalliberale Bersammlung abzuhalten! Wir verlasse» den Saal nicht, wir weichen nur der Gewalt!" wurden laut, und stetiges Johlen und Schreien unterbrach den Redner der- artig, daft er nur mit größter Anstrengung seine Rede vollenden konnte. Ein anderer Redner, der die Ziele der Zentrumspartei beleuchtete, und vor allein den Vorwurf: „Die katholisch« Religion sei in Gefahr!" durch Aussprüche des Papstes und des Kaisers widerlegte, wurde ebenso durch Schreien und Johlen unterbrochen. Den Höhepunkt erreichte dieses Gebaren, als der letzte Redner, der geflissentlich jede Schärfe vermieden hatte, ein Hoch ans das deutsche Vaterland ausbrachte. Ta sprang Pfarrer Schmitz auf einen Stuhl und schrie: „Jetzt lassen wir ultramontanen das Vaterland bochleben!" Schon vorher war der Pfarrer aui einen Stuhl gesprungen und hatte gerufen: „Ich bin der Seelsorger von hier, wir kämpfen für unsere heilige Religion!" Durch diese und andere Unterbrechungen entstand so große Unruhe, dah die Fortdauer der Versammlung in Frage stand. Der Leiter der Versammlung sah sich daher wiederholt genötigt, Schmitz und Lehnen aufzufordern, sich ruhig zu verhallen oder den Saal zu verlassen.. Dieser Aufforderung kamen die beiden nicht nach, sondern sie bemühten sich, dadurch die Leitung der Versammlung an sich zu reihen, das, sie eine Abstimmung herbeiznführe» suchten, ob sie den Saal verlassen oder bleiben sollten. Hierbei ries einer der beiden: „Wir weichen nur der Gewalt!" Dieser Tatbestand wurde durch die Zeugenvernehmung vor dem Schöffen- aericht festgestellt. Die Aussagen der von den Angeklagten ge ladenen Schutzzeugen konnten sie nicht entlasten; ihr Vertreter verzichtete deshalb auf die meisten von ihnen. Der Vertreter 62,—»»—L. . -- .^2 Das egründuna , , , den Saal habe mieten lassen und die Leitung der Versammlung dem pen sionierten Bergmann Weiskircher übertragen habe. Dadurch seien beide befugt gewesen, das Hausrecht auszuüben, und ihren Anordnungen mußte Folge geleistet werden. Bei dem Bildungs grade der Aiweklagten hätten diese, als die Aufforderung an sic erging, den Saal zu verlassen, die Frage sich vorlegcn müssen, ob sie zu einein ferneren Verbleiben >n dem betreffenden Lokale berechtigt seien oder nicht. Im Vertrauen aber auf die Macht der hinter ihnen stehenden Parteigenossen hätten sie die Rechts frage außer acht gelassen und sich durch ihr Handeln und Ver halten des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. * Eine Warnung vor gewerbsmäßigen Vermittlern von Titeln, sowie von Veranstaltern von schwindelhafte» Win kcla ris st elliin gen erläßt das Berliner Polizeipräsidium. Vor kurzem ist der Eigentümer einer großen Pianofoitefabiik von einem der artigen Schwindler in Wien eingesanacn und um ein Vianino uud PW Mark geschädigt worden. Das Instrument und die lOOOMark batte er bergegeben, m» ei» Hofliefcranteuprädikat zu erhalte», PE Mark sollte er noch zahlen, wenn (!) er den Titel erhalten batte. Diese Stipulation hatte jedoch nur den Zweck, den Fabri kanten vertrauensselig zu machen, den» zur Verschaff,»», des Titels war der Schwindler selbstverständlich nicht im staude. Den Banrrn- saug treibe» ferner wieder die Unternehmer einer Winkclansstelluug i» Lorient (Frankreich) und einer I»t«rnational Lxbibitioi, I.onäon, Kore 6ross Hall. Beide Ausstellungen, die trotz der breitspurigen Bezeichnung als „intcruntivuale" selbst in nächster Nähe ganz unbekannt sind, sind das Werk von Piivatspekulanten, bene» es leider gelungen ist, einige sonst ganz achtbaie Männer iür ihr „Ausstelllingskomitee" eiuzufaugeu, mit deren Namen uud Titeln sie dann prunken. Tie Ausstellung in Lorient (Mvrbibnu) ist nach zuverlässigen Nachrichten vor einigen Tagen von dem Er baucr der Ansstellnugsgebäulichkeite» wegen Zahliiugsnusähigkeit des Ansstellungsunteruebmers mit Beschlag belegt worden. Die Ausstellung in London New Croß hat es gar nicht zu eigenen Räumen gebracht, sondern nur in einem öffentlichen Gebäude einige mit Kreidestrichen abgegreuzte Räume für ihre Zwecke ge mietet. ist auch gar nicht zur Eröffnung gekommen, die Unter nehmer baden aber die ihnen zugesandteu Ausstellungsgegenstände, soweit sir eß- und trinkbar waren, für sich in Beschlag genommen und verzehrt. Im allgemeinen kann vor Beschickung derartiger „Ausstellungen" wegen der ihnen gänzlich fehlenden Bedeutung nur gewarnt werden, zumal die gewerbliche Ausnutzung der aus ihnen „erworbenen Preismedaillen" und „Diplome" unter Um- uänden Anlaß zur strafrechtlichen Verfolgung wegen unlauteren Wettbewerbs geben kann. * Wegen mehrfacher Schwindeleien stand in Halle a. S. vor der Strafkammer der frühere Rechtskandidat Hugo Engeldausen, arbüriig aus Osnabrück, 25 Jahre alt. E> gibt an, er habe in Leipzig, Halle und Göttingen Jura studiert, sei aber im Examen dnrchgefallen. In Halle habe er schließlich die Doktorwürde erwerben wollen, aber seine Eltern hätten ihm die Mittel dazu verweigert und aufgebört, ihn zu nnterstüken. So ,ei er darauf angewteien gewesen, durch Schttldcninachcn sein Dasein zu stiften. Es winde der „Magd Ztg." zufolge festgcstellt. daß Engelbausen sich in vielen Fällen durch Vorspiegelung falscher Tatsachen Geld zu verschaffen gewußt bat. Er logleite sich in Merseburg und Halle in Hotels ein mit der Angabe, er sei Referendar und verfüge über ansehnliches Vermögen, und ver schwand dann nach einiger Zeit, ohne zu bezahle». Mit einer jungen Dame knüpfte er unter dem Vorgeben, er wolle sie heiraten, sobald er zum Doktor promoviert sei, ein Verhältnis a» und nahm ihr 59 Mark ab. Der Staatsanwalt machte gellend, daß E- bei seiner Vorbildung hätte Beichaftigung finden können, um sich anständig und ehrlich durch die Welt zu bringen, und beantragte 9 Monate Gefängnis. Die Strafkammer erkannte aus 6 Monate Gefängnis- ** Der wiederholt erwähnte geheimnisvolle Fall Bratuscha in Graz hat jetzt vor dem Gerichtssenat in Mar burg a. D. ei» unerwartetes Ende gefunden. Der Schuhmacher Brntuscha in Mousberg bei Petiau (Untersteiermark), der vor zwei Jahren zum Tode durch den Strang verurteilt und zu lebens länglichem Kerker begnadigt worden war. wurde jetzt als unschuldlg erkannt und freigesprochen. Vor zwei Jahren wurde Bratuscha, dessen 12jäbrige Tochter damals seit drei Wochen vermißt wurde, unter dem Verdachte verhaftet, die Tochter ermordet zu habe». Bei einer Haussuchung fand man in einer Truhe blutbefleckte Kleider de» Mädchens und im Backofen verbrannte Knochen, die inan, allerdings nicht mit vollkommener Sicherheit, für Menichen- knochen hielt. Vor Gericht legte Bratuscha folgendes Geständnis ab. das von Bratuschas Weib als richtig bezeichnet wurde: Er habe seine entlaufene Tochter im Walde gefunden, erschlagen und »ach Hause getragen. Zu Hauie habe er mit seinem Weibe den Leichnam in fünf Teile zerlegt, die Stücke im Ose» gebraten und verzehrt. Auf dieses Geständnis hin erfolgte Schuldspruch und Urteil. Hätte der Kaiser von seinem Begnadigungsrechte nicht Gebrauch gemacht, so wäre Bratuscha gehängt worden. Die an geblich ermordete Tochter fand sich vor wenigen Monaten in Krain lebend vor. sodaß sich das Geständnis Bratuschas und seines WeibeS als das Phantasiebild eines Irrwahns darstcllt. Man fand jetzt heraus, daß die Blutspuren auf den Kleidern von einem Schwein verrührten, das aus jener Truhe geschlachtet worden war. daß die verbrannten Knochen keine Menschenknochen waren und dergleichen. Auch erklärt Bratuscha letzt selbst, die Tochter nicht ermordet »u haben, „zum damaligen Geständnisse habe ihn der auf ihm mbende Verdacht getrieben. ES sei bester, er leibe auf dieser Welt als ans einer anderen." Frau Bratuscha wurde sogleich in Freiheit gesetzt, sie mußte die Augenklinik in Gra, aussuchen, da sie im Kerker augenkrank geworden ist. Vraruscha selbst wurde noch in Haft behalten, um noch eine Sonderbarkeit der Rechtspflege auSzukosten: er soll sich jetzt näm lich vor Gericht noch wegen Verleumdung seiner Frau verant worten. ^ . -Hsttznng siet« »Ich-« Seite. IVir haben von der Kgl. Oonoral-Virslltioll der Sächsischen Ltaatsbaknon das Rockt onvordev, 1a doo Lbtoilon ll„ Hl. uncl IV. Klasse äsr Vorort? ilgo von vrssdou Koklamö-Rlalcato arwudringeu. Interessenten dieser vorzüglichen Reklame veräon geboten, unseren Rrospokt oder den Lcsuck unseres Vertreters ?u verlangen. Olrtsffüttor Ltrasss 100. lei. I. 2714. s werden vielfach als — bevorzugt, sind weitaus dauerhafter, nicht teuerer als solche uud bilden durch IiovIunoÄvriiv warben, Lelvlmanxvi» oncl plasttsvl»« HVIrltooe vlav» ürorvorraxvuaoi» L1n»i»»er-8«liiu»elt. 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