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v M>Mfs M Mchrilhlm verord«»«ßSblatt der «reiSha»pt»a»»schaft va»tze« zrzleich al- Soafiftorialbehörde der vberlaasttz: Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut und Bernstadt, des Hauptzoüamts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. vrga» -er -xx-el-- »ad G e » e r-e t a « « e r za verantwortlicher Redakteur i. V. Arno Zschuppe. (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von 3—4 Uhr). —Telegramm-Adresse: Amtsblatt Bause» Fernsprechanschluß Nr. 51. 'D1« Bautzener Nachrichten erichelnen, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, täglich abends. Preis d«S vierteljährlichen Abonnements 3 JnsertionSgebühr für den Raum einer Pettt-Spaltzeil, gewöhnlichen Satze« 15 in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. Nachweisgebühr für jede Anzeige und Insertion 20 4, für briefliche «nskunstserietlung 10 tz. (und Porto). WM» Rxr bis früh 10 Uhr eixgehex-e Jxserxte find ex xoch ix de» abex-t erfcheixexdex Blatt, dlUfRah»,- Inserate nehmen die Geschäftsstelle d«S Blattes und di« AnnoncenbnreauS an, desgleichen die Herren Wald« in Löbau, Clauß in Weißenberg, Lippitfch in Schirgiswalde, Gustav Kröltng tu Bernstadt, Buhr in KönigShaiu bei Ostrttz, Rmßuer in Ober-CunnerSdorf und von Lindenau in PulSnttz Xr. 153 1905. Mittwoch, de« 5. Juli, «beuds. Die „Deutsche Lebensversicherung Potsdam a. G." in Potsdam hat als Hauptbevoll- müchtigten sür das Königreich Sachsen gemäß S 115 Absatz 2 des Reichsgesetzes über die privaten Aer- sicherungsunteinehmungeu vom 12. Mat 1901 Herrn Otlo Krauß mit dem Wohnsitze in Leipzig, Nürn berger Straße 35, bestellt. Dresden, am 28. Juni 1905. Ministerium des Innern, Abteilung sür Ackerbau, Gewerbe und Handel. 0r Roscher. Bekanntmachung, die Anmeldung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst betr. Die innerhalb des Bautzener Regierungsbezirks aufhältlichen jungen Leute, welche behufs der Erlangung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienste an der Ende September dieses Jahres hier staltfindenden Prüfung te lnehmeu wollen, iverden hiermit aufgefordert, ihre Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung unter genauer An gabe des Standes und Aufenthaltsortes beziehentlich der Wohnung, sowie der beiden fremden Sprachen, in denen sie geprüft sein wollen, schriftlich bis längstens zum 1. Augvst dieses Jahres Hei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission für Einjahrig-Freiwillige einzureichen. Den Gesuchen sind beizufügen: 1. das Geburtszeugnis, 2. eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters des Gesuchstellers zu dem Dienst eintritte als Einjahrig-Freiwilliger in nachstehender Form: Ich erteile hierdurch meinem Sohne — Mündel — N. N., geboren am zu meine Einwilligung zu seinem DlensteintriUe als Einjährig-Freiwilliger und erkläre gleichzeitig, a) daß für die Dauer deS einjährigen Dienstes die Kosten deS Unterhaltes mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen; oder b) daß ich mich dem Bewerber gegenüber pir Tragung der Kosten des Unterhaltes mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer deS ein jährigen Dienstes verpflichte und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung be stritten werden, Ich mich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht deS Bewerbers als Selbst schuldner verbürge. Ort und Datum. Unterschrift. Vorstehende Unterschrift des N. N. und zugleich, daß der Bewerber (der Aussteller der obigen Erklärung) nach seinen Vermögensverhältnissen zur Bestreitung der Kosten /fähig ist, wird hiermit obrigkeitlich bescheinigt. Ort und Datum. Unterschrift. (I-- 8) Werden die unter b) bezeichneten Verbindlichkeiten von einem Dritten übernommen, so hat dieser eine besondere Erklärung darüber in folgender Form auszustellen: Gegenüber dem N N., geboren am zu der sich zu seinem Dienstantritt als Einjährig-Freiwilliger melden will, verpflichte ich mich zur Tragung der Kosten deS Unterhaltes mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung sür die Dauer des einjährigen Dienstes. Soweit die Kosten von der Militär Verwaltung bestritten werden, verbürge ich mich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner. Ort und Datum Unterschrift. Vorstehende Unterschrift usw. wie zu b) angegeben. Die Erklärung unter d) sowie die Erklärung des Dritten bedarf der gerichtlichen oder notariellen Beurknvdung, wenn der Erklärende nicht kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhaltes an den Bewerber ver pflichtet ist 3. ein bis auf die neueste Zeit und tunlichst weit zurückreichendes Unbescholten heitszeugnis, welches sür Zöglinge höherer Lehranstalten auf die Zeit des Besuches einer solchen von dem Rektor oder Direktor, auf die nachfolgende Zeit aber, wie für alle andeien jungen Leute, von der Polizeibehörde des jeweiligen Aufenthaltsortes resp. von der vorgesetzten Dienstbehörde aus zustellen ist 4. Zeugnisse über den bisherigen Bildungsgang, 5. ein selbstgefertigter Lebenslauf und 6. die Angabe darüber, ob, wie oft und wo der Gesuchsteller sich einer Prüfung vor einer Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige bereits unterzogen hat. Wegen der Vorladung zur Prüfung oder Zurückweisung der Gesuche wird an die Gesuchsteller besondere Bescheidung ergehen. Bautzen, am 4. Juli 1905. Die Königliche Prüfungskommission für Einjährig Freiwillige. Der stellv. Vorsitzende: Dr. Körver, Oberregierungsrat. K. Beka««tmach»ug. Der Landwlrlschaftliche KrelSverein für daS König!. Sächs. Markgraftum Oberlausitz veranstaltet Dienstag, den 11. Juli 19115, von vormittag» 10 Uhr ab iu Zittau, Sonnabend, den 15. Juli 1905, vou vormittags */,9 Uhr ab iu PulSnitz und Freitag, bcu 21. Juli 1905, vou vormittag» 9 Uhr ab iu Uhyst a. T. eine Tierschau mit Prämiierung a»S Staatsmitteln, wozu die Mitglieder der Mehzuchlgenossenschaften und der landwirtschastllcheu Vereine, sowie sonstige Interessenten hierdurch eingeladen werden. Bautzen, am 1. Juli >905. Da» Direktorium -es Landwirtschaftlichen KreisverciuS für das Köuigl. Sächs. Markgraftum Oberlausitz. Geh. Oekonomierat Hähnel. Pros. vr. Gräfe. Ein bäuerlicher Waldfreuud. Der Bauer gilt im allgemeinen nicht als ein Wald freund. Das austretende Wild tut sich in seinen Saat- und Rübenfeldern gütlich und der Wildschaden ist oft größer als der Schadenersatz. Daher sucht der Bauer, wo es geht, den Wald möglichst zurückzudrängen, um nicht der geschädigte Nachbar zu sein. Aber auch den eigenen Wald wird er selten schonend behandeln. Ist er einigermaßen herangewachsen, so schlägt er ihn, um sich aus der leider häufigen Geldklemme herauszuziehen. Da wo die Accker und Fluren im Gemenge liegen, wo ihm nur ein Stück „Busch" gehört, oder wo der geschlossene Wald nicht dem einzelnen, sondern Gemeindr- eigentum ist, kann der einzelne selbsttätig auch nicht viel für den Wald tun. Anders verhält es sich da, wo in weiter un unterbrochener Fläche sich das Besitztum um den Hof lagert, wie im alten Niedersachsen. Gerade dort, wie in Hannover und Westfalen, sind aber um die Zeit des Eisenbahnbaues die schlimmsten Waldverwüstungen zu beklagen gewesen, da die Bauern sich beeilten, rücksichtslos ihre alten Eichen als Bohlen material zu verkaufen. Aber es gab auch Ausnahmen von der Regel und von einer solchen erzählte Herr Oberförster Stolze in einem Vortrage, den er im Naturwissenschaftlichen Verein zu Goslar über die Bedeutung des Waldes gehalten hat. Auf einer Inspektionsreise traf er, freilich vor etwa 30 Jahren, mitten in dem dürren Teil der Lüneburger Heide, im Kreise Rothenburg, unerwartet auf einen schön gepflegten mitteljährigen Wald. Ihn durchschreitend, gelangte er zu einer weiten Lichtung, in deren Mitte ein Bauernhof lag, der sich durch seine Wohlhabenheit von denjenigen der Umgegend aus zeichnete. Nähere Erkundigungen beim Wirt, dessen Vater und Großvater noch sozusagen als AuSzügler auf dem Hof lebten, enthüllten ein anziehendes Bild. Vor damals etwa 50 Jahren batte der Großvater das geschloffene Hofgut übernommen. Der Boden war dürftig, zum Teil fast wertlos. Das Kapital war klein, daher intensivere Wirtschaft auf der ausgedehnten Flächt nicht durchführbar. ' lls tatkräftiger Landwirt wollte der junge Besitzer aber vorwärts kommen. In der Nähe des frucht baren Fleckes stand der Hof. Diese besseren Aecker mit einigem Wtesenland auf der einen Seite bestimmte er zur Landwirtschaft. Den Grenzen des Gutes entlang beschloß -er aber regelrecht daS Gelände aufzuforsten. Einige Kennt nisse in der Forstwirtschaft kamen ihm zu statten. Mit seinen Leuten machte er sich an» Werk und allmählich umzingelte er sein Gut mit einem Waldgürtel, der mit den Jahren immer breiter wurde, bis Acker, Grasland und Wald in dem gewünschten Verhältnis zueinander standen. Der Forst schützte sehr bald das landwirtschaftliche Gebiet vor den heftigen Winden, verhütete daher einerseits die Versandung der Aecker und Wiesen — ein Umstand, der in der Heide die Erträg nisse sehr beeinträchtigt — und andererseits die allzu schnelle Verdunstung der Feuchtigkeit. Auch mehrten sich die Nieder schläge trotz des nicht sehr ausgedehnten Waldes. Die Ernten wurden reichlicher, der Graswuchs dichter und feiner. Der junge Wald selbst gedieh, da er ihm seine Nahrung, die Bobendecke des herabfallenden Laubes und der Nadeln gönnte, während sonst der Bauer es liebt, sie als Stieu zu ver wenden. Sein Sinnen und Arbeiten gehörte seinen Bäumen. Nach jahrzehntelangem Worten und Pflegen ward der Wald selbst zur Quelle guter Einnahmen und so genießen die Enke des einsichtigen Waldfreundes die Früchte der Arbeit. Der alte Großvater liebte seinen Wald den „Brautschatz feiner Enkelinnen" zu nennen. Wie der Wald heute ausschaut, konnte nicht ermittelt werden; aber es ist wohl anzunehmen, daß die jetzt maß gebende Generation den Ueberlieferungen aus früherer Zeit treu geblieben ist, denn nirgends haften gute Lehre und Bei spiel der Väter besser als im Bauernstand. Und das Bei spiel, das der „Sonderling", als den ihn seine Nachbarn zuerst betrachteten, damals gegeben hat, könnte auch für die Gegenwart in manchen Gegenden unseres Vaterlandes noch zum Vorbild dienen. Die amtliche Darstellvvg -cs O-essaer Marivepntfches. Der Petersburger „Regierungsbote" veröffentlicht jetzt eine amtliche Mitteilung über die Odessaer Unruhen und über die Meuterei auf dem „KnjäS Potem kin". In der Mitteilung heißt es: Am 25. v. Mts. hielten Abgeordnete verschiedener Fabriken eine Versammlung ab, um den allge meinen Ausstand zu erklären. Nach Mitteilungen, die der Polizei zugegangrn waren, befanden sich unter den Abge ordneten auch Mitglieder des sozialistisch-revolutionären Lokal- komiters. Die Teilnehmer an der Versammlung wurden deshalb verhaftet. Bei einem der Verhafteten wurde ein Brief vorgefunden, aus dem dir Absicht hervorging, den örtlichen Polizeikommiffar zu ermorden. Am folgenden Tage wurden in der Nähe rineS Polizeipostens zwei Personen verhaftet, von denen eine zwei Revolver bei sich hatte unf ein Schriftstück, in welchem der Polizeikommissar zum Tode verurteilt wird. Am 27. Juni wurde ein anderes Mitglied der sozialistisch-revolutionären Partei verhaftet; in seinem Besitze wurden 14 Revolver mit Patronen gefunden. Am Abend desselben Tages wurde wieder ein Mann verhaftet, der eine Bombe bei sich trug. Bei seiner Verhaftung warf er die Bombe zur Erde; er selbst und ein Polizeibeamter wurden dabei getötet. Am 26. v. Mts. versammelten sich Arbeiter in der Nähe einer Fabrik, um gegen die vorge nommenen Verhaftungen zu protestieren. Als sie zum Aus einandergehen aufgefordert wurden, warfen sie mit Steinen gegen die Polizei, rissen den Kommandanten einer herbei geeilten Sotnie Kosaken vom Pferde und verwundeten ihn und schossen dann auf die Truppen. Nachdem sie noch mehr mals zum Auseinandergehen aufgefordert waren, gaben 12 Kosaken eine Salve ab, wobei zwei Arbeiter getötet und einer verwundet wurde. Den ganzen Tag über durchzogen Arbeitergruppen die Straßen. Die Fabriken wurden ge zwungen, die Arbeit einzustellen, es wurden Barrikaden er richtet und auf die Polizei geschossen; fünf Polizeibeamte wurden verwundet. Am Abend besetzten die revoltierenden Arbeiter eine Eisenbahnlinie in der Umgebung der Stadt; sie hielten einen Zug an, zwangen die Reisenden zum Aus steigen und zertrümmerten dann die Wagen. Im Verlaufe der Nacht wurde die Eisenbahnlinie vom Militär besetzt. Gleichzeitig mit den Unruhen in der Stadt Odessa fanden solche auch unter der ländlichen Bevölkerung des Kreises Odessa statt. Doch kam es hier zu keinen Ge walttätigkeiten. Die Unruhen nahmen noch zu und arteten in offene kevolte aus, als das Panzerschiff „Knjäs Potemkin" auf »er Reede von Odessa eintraf. Vom Schiffe wurde ein Boot mit der Leiche eines Matrosen an Land geschickt. Die Leiche wurde auf der Mole niedergelegt, auf der Brust »es Toten war ein Zettel befestigt, welcher besagte, der Matrose Omrltschuk sei von einem Offizier getötet worden, weil er sich über die Nahrung beschwert habe. Alle Offi ziere des Panzerschiffes seien von der Mannschaft getötet worden und vom Schiffe werde auf die Stadt geschossen verden, wenn die Behörden die Leiche entfernen oder per- uchen sollten, sich dem Schiffe zu nähern. Tausende von Arbeitern begaben sich nach der Stelle, wo die Leiche nieder-