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Z anheim K Nachrichten Verord«»«qSblatt der SreiSha»pt»a»schast Va»tze« z»-leich al- Soafistorialbehörde der vderlaafitz: A nr i s ö k a t L der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut und Bernstadt, des HauptzoÜamtS Bautzen, inglcichen der Stadträtc zu Bautze« und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Orga» -er ->»-el-- »»- G « » e r-e t « » « e r z« Aitta». Verantwortlicher Redakteur i. B. Arno Zschuppe. (Sprechstunden wochentags von lO—11 und von 3—4 Uhr). — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Bauyer Fernsprechanschluß Nr. bl. Mi Buutzurer Nachricht« erlchetn«, mit Ausnahm« der Sonn- und Festtage, täglich abends. Preis de- vierteljährlichen Abonnements 3 ^l JnsertionSgebühr für d« Raum einer Pettt-SpalqeV« gewöhnlich« SaheS IS 4, in geeignet« Fäll« unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz «tsprechend teurer. Nachweisgebühr für jede Anzeige und Insertion 20 «, sür briefliche Auskunftsrnruung 10 lund Porw). WW- Nur -iS früh Uhr et»-ehe»-e J»seratr finde» »och i« de» abe»-4 erschei»e»de» Blatte dlNf»»h»e. Inserate nehm« di« GeschästSsl«lle d«S BlatteS und die Annonceabur«nS au, desgleichen die Herren Wald« in Löbau, Claaß In Weißenberg, Ltppitich in Schlrgiswald«. Gustav Kröling io Bernstadt, Buhr in KönigShain bei Ostrttz, Reußner in Ober-LunuerSdors und voo Liudmau in PulSnip «r. 152 Dienstag, den 4. Juli, ' ^5 Der Schuhmacher Gustav Neumann iu Bernstadt Hal am 20. Mai dieses Jahres mit Mut und Entschlossenheit einen Knaben aus der Gefahr des Ertrinkens gerettet. Für diese verdienstliche Handlung ist ihm eine Geldbelohnung bewilligt worden. Bautzen, den 27. Juni 1905. Königliche Kreishauptmannschaft. von Schltrbeu. K. H«ndesperre. Am 29. vorigen Monats ist in Kotitz ein auch in den Orten Särka uud Lauske aufgetretener wll- wutverdächtiger mittelgroßer, glatthaariger mäuultcher Fleischerhund, schwarz mit Bläss«, weißem Halsring, Seide VordeOüße, Unterbrust, Bauch, beide Htnlersußenden und Schwanzspitze weiß, za. 12 Jahre alt, mit breitem, schwarzen Lederhalsband und der Sleuermarke „Görlitz 1905 — Nr. 1549" getötet worden. Dieser Hund hat verschiedene Hunde und andere Haustiere gebissen. Gemäß 88 37 und 38 deS Reichsgesetzes vom Ma" 18^' Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit 8 19 folgende der Instruktion vom 27. Juni 1895 wird daher für die Orte Wvffchke b. Wettzenberg, Weich«, Gröditz, Eortuitz, vrtetznttz, Nackel, Necheru, Cauuewi« b Baruth, yelgeru, tSursche», Drehs«, Wawttz und Pommet» die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde auf die Dauer von 3 Monaten, alfo bis mit 29. September diese« Jahre« und die sofortige Tötung aller derjenigen Hunde und Katzen angeordnet, welche von dem wutkrarken Tiere gebissen worden siud, oder rücksichlttch welcher der Verdacht vorliegt, daß dies geschehen ist. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; >edoch dürfen die Hunde ohne polizeiliche Erlaubnis aus dem vorgenannt«, als ge fährdet geltenden Orte uicht ausgesührt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehe» ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt mit einem sicheren Maulkorbe versehen uud außer der Zeit des Gebrauches sestgelegt werden. Die Verwendung von Htrtenhunden zur Begleitung der Herde, von Fletsche-Hunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bet der Jagd ist unter der Bedingung gestattet, daß die Hunde außer der Zeit deS Gebrauche- (außerhalb deS Jagdreviers- sestgelegt, oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werde». Die Hunvcbcsstzcr werden daraus aufmerksam gemacht, daß die Maulkörbe den in der Verord nung des Königlichen Ministeriums des Juncrn vom 13. Mai 1899 (Erlaß-Sammlung vom Jahre 1899, S. 8> erteilten Vorschriften entsprechen müssen. Wenn Hunde den vorstehenden Vorschriften zuwider innerhalb des gefährdeten Bezirks frei umher - laufcnd betroffen werden, so wird deren sosorttgc Tötung erfolgen, außerdem aber wird der Schuldige mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Haft bis zu (i Wochen, bez., wenn dir Verletzung der vorstehenden AbspcrrungSmaßregcl wissentlich ersolgtc, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Im übrigen sind die Besitzer von Hunden bei Vermeidung einer Geldstrafe von 10 bis 150 Mark oder Hast nicht unter einer Woche verpflichtet, bet verdächtigen Erscheinungen d-r Tiere, welche den Aus bruch der Tollwut befürchten lassen, oder ivcnn ihnen ein Hund entwichen ist, sofort der OrtSpolizelbehörde Anzeige zu erstatte» welche solche unverzüglich anher einzuseuden hat. Bautze», am 3.Juli 1905. Königliche AmtShauptmannschafl. von Kirchbach. Vg Velanntmachog. Mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts wird die Landgemeinde Doberschau nebst Rittergut am I. Oktober dieses Jahres aus dem Schulverbande Gnaschwttz auslreten und von diesem Zeitpunkte ab sür sich ein eigenes Schulwestn bilden. Bautzen, am 30. Juni 1905. Königliche Bezirks-Schul-Inspektion, von Kirchbach. I. V: 0«. Hartmann. Lö. Auf Blatt 9 des ReichsgnwffenschaftSregisteiS, den Millklcr DarlchnSkassrn-Vrrctn, eingetragene Geoossenschast mit unbeschränkter Haftpflicht in Mittel betreffend, ist heule eingetragen worden, daß der Gemeindevorstand August Schaue in Milkel aus dem Vorstände ausgeschiedeu, der Gutsbesitzer Karl Noack in Lippitsch als Mitglied des Vorstandes und das Vorstandsmitglied Robert Kitte in Wessel zum Stellvertreter des Vorsitzenden bestellt morden ist. Bautzen, am 3. Juli 1905. Königliches Amtsgericht. 42. öffentliche Sitznng -er Gta-t-eror-«ete« Donnerstag, -en 6. Jnlt 1905, aben-S 6 Uhr. Tagesordnung: I. Mitteilungen zur Kenntnisnahme. II. RechnungSsach«. IU. Beratungsgeger- stände: I. Erhöhung der Hundesteuer bett. 2. Anstellung eine? Wärters sür das StechenhauS bett. 3. Um wandlung von Wachmann- iu Schutzmannstellen bett. 4. Gehaltsverhältnisse eines Beamten bctr. 5. Verkauf von Baustellen an der Georgstraße bett. 6. Arealankauf an der Tuchmacherstraße bett. 7. Ausbau der Slrehlaerstraße bett. 8. Lellnng des Elektrizitätswerkes bett. — Hierauf: Geheime Sitzung. Bautzen, am 4. Jnli 1905. vr. Rohr, Stadtverordneten-Vorsteher. Herrn von TrothaS Erlaß. Unter dieser Urberschrift bringt der „Vorwärts" in der Nummer vom 16. Juni einen Leitartikel, der unsere braven, in Südwestafrika kämpfenden Truppen und unsere Armee in maßlos gehässiger Weise angreist. Der Artikel zeigt solche Unwissenheit und Verdrehung der Tatsachen, daß man kaum annehmen kann, der Verfasser schreibe aus persönlicher Ueber- zeugung; um so bedauerlicher ist es aber, daß er seine Leser für so beschränkt hält, um ihnen eine solche geistige Kost vorzusetzen. „General von Trotha soll", sagt der Artikel, „Prämien auf Hottentottensührer gesetzt haben, dies sei das Bekenntnis der eigenen Schwäche, ein Eingeständnis, daß man mit nor malen Mitteln nicht Herr vrr Situation werden könne." Wenn dieser Erlaß erfolgt ist, kann er nur mit Anerkennung begrüßt werden. Sobald die Häuptlinge, denen ihr Volk blindlings folgt, erst beseitigt sind, wird letzteres den Kampf aufgeben, mit anderen Worten, das Leben vieler deutschen Soldaten, das Leben der Ansiedler und das Leben der Ein geborenen selbst, die nicht mehr zum Weiterkämpfen ge zwungen werden, ist gesichert. Man sollte meinen, die Er haltung so vieler Menschen, namentlich unserer Landsleute, sei mehr wert, als das weniger Mörder und Mordbrenner. Weiter heißt eS im „Vorwärts": „Der ritterliche Soldat soll auch einen gewandten Feind mit den Waffen zu besiegen und nicht durch Anwerben von Verrätern und Mördern im eigentlichen Lager unschädlich zu machen suchen. Die Preise können ja nur für die Hotten totten berechnet sein, denn die deutschen Soldaten werden hoffentlich keine Prämien gebrauchen, um den Feind nach Kräften zu verfolgen. Man bedenke, wie es sich in der Geschichte des Deutschen Reiche- ausnähme, wenn darin zu lesen wäre: „da der preußische Generalleutnant von Trotha den Aufstand nicht so schnell wir gewünscht Niederschlagen konnte, setzte er auf die Auslieferung der Führer Prämien aus. Angelockt durch 5000 Mark ermordeten Verräter Hendrik Witboi". Vor einer solchen Aufzeichnung bewahr ein gütiges Geschick das Reich". Daß unsere Soldaten, die nicht gezwungen, sondern freiwillig hinauszogen, nicht ritterlich kämpfen, ist eine Ver leumdung. Es ist bedauerlich, daß Leute, die vom sicheren Redaktionstisch ihre Giftpfeile gegen unsere Freiwilligen aussenden, nicht gezwungen werden können, mit ihnen die unsäglichen Strapazen, Hunger und Durst auszuhalten und dabei gegen einen wohlbewaffneten, kriegerischen und landes kundigen Gegner zu kämpfen. Vielleicht würden sie dann mit der von ihnen beanspruchten militärischen Begabung zeigen, wie man rasch einen Feind beseitigt, der sich nicht stellt, der raubt und mordet und wieder verschwindet, dazu in einem Lande, von dessen Größe die Herren dann endlich Kenntnis erhielten, in einem Lande ohne Wege nnd mit nur wenigen Wasserstellen. Es handelt sich für den General von Trotha nicht darum, die militärischen Führer in seine Gewalt zu bekommen, sondern die Häuptlinge, welche nicht dulden, daß ihr armes Volk den Kampf aufgibl und zu friedlicher Tätigkeit zurückkehrt. In anderen Ländern, in denen es kein Volk in Waffen in dem Sinne gibt wie in unserem Vaterlande, ist keine Menschenrasse so entartet, daß sie eS unternehmen würde, dte eigenen Lander linder zu beschimpfen, welche frciwillff binausziehcn, um dte feige Ermordung deutscher Männer Frauen und Kinder zu sühnen und ähnliche Raubgier für dte Folge unmöglich zu machen. Jedes andere Volk würde sich aber auch geschlossen — mit Weib und Kind — in edler Empörung gegen solches Treiben wenden und offen dte Volksverführer, die von Lüge und Verhetzung leben, der allgemeinen Verachtung preisgeben. Es ist tief zu be klagen, daß wir kein Mittel haben, die Sozialdemokratie zu hindern, unsere tapferen Söhne, unsere deutschen Soldaten und Offiziere, um die uns die ganze Welt beneidet, mit Schmutz zu bewerfen. Die Maudatsuie-erleguu« des Herrn Grafe« zu Limburg- Stirum. In der letzten Fraktionssitzung der konservativen Parte vor dem Schluffe der preußischen LandtagSsesston hat Herr Graf zu Limburg - Stirum dte Mitteilung gemacht, daß er, wie schon gestern kurz gemeldet, sein Abgeordnetenmandat ntederlrgrn werde- den hochverehrten Führer von seinem Entschlusse abzubringen, war vergeblich. Nach außen hat diese Mandatsniederlegung, die an und für sich nicht un erwartet war, überraschend gewirkt. Es ist in einem der konservativen Partei nahestehenden Blatte sogar gemunkeli worden, daß Gründe dabei mitspielten, dte sich öffentlich nicht erörtern ließen, und daraus haben gegnerische Zeitungen allerlei tiefsinnige Schlüsse gezogen. Wir stellen jedoch hier mit fest, daß der Rücktritt des Herrn Grafen zu Limburg- Sttrum tatsächlich nur aus Gesundheitsrücksichten erfolgt ist, und daß hierbei nichts, absolut nichts in Frage kommt, was das volle Licht der Oeffentlichkeit zu scheuen hätte. Länger als zwanzig Jahre stand Herr Graf zu Limburg. Stirum an leitender Stelle in der konservativen Fraktion des preußischen Abgeordnetenhauses. Welch großes Maß von Arbeitskraft und Arbeitsfreudigkeit erforderlich ist, um ein solches Amt so segensreich wie Herr Graf zu Limburg- Stimm zu führen, vermag man im allgemeinen kaum zu schätzen. Aber gerade die Hingabe und die Aufopferung, mit der der scheidende Fraktionsvorsitzende sein verantwort liches Amt versah, macht sein Ruhebedürfnis erklärlich, zumal er demnächst sein siebzigstes Lebensjahr vollendet. Sowohl die konservative Fraktion als auch die Gesamt partei empfindet daS tiefste Bedauern darüber, daß der hoch verdiente Führer sich entschlossen hat, aus dem Abgeordneten hause zu scheiden. Bei der Leitung der Fraktion hat sich Herr Graf zu Ltmburg-Stirum stets der größten Sachlichkeit und dec strengsten Unparteilichkeit befleißigt. In unerschütter licher Vaterlandsliebe und tieuec monarchischer Gesinnung hat er, frei von jeder persönlichen Eitelkeit und von Vor- einaenommenheit gegenüber abweichenden Meinungen, zum Besten des Gemeinwohles und der konservativen Sache seines swmierigen Amtes gewaltet. Herr Graf zu Limburg-Stirum will — und dafür wird die konservative Partei ihm Dank wissen — trotz seines be greiflichen Ruhebedürfnisses das Mandat für den Reichs tag weiter ausüben, sowie auch im Parteivorstande verbleiben. Die reiche Erfahrung und die ausgezeichnete Arbeitskraft des konservativen Führers bleiben also der kon servativen Partei auch in Zukunft erhallen. Möchte es vem aus dem Abgeordnetenhause Scheidenden vergönnt sein, noch lange der konservativen Partei in Rat und Tat seine treuen Dienste zu widmen. Eine Wendung iu der Marokko-Augelegeuheit. Infolge der gestern gemeldeten Annahme der von Deutschland angeregten Marokkokonferenz, welche die Streitfragen zwischen den interessierten Mächten untereinan der und diesen und der marokkanischen Regierung schlichten soll, seitens der französischen Regierung hat die im merhin kitzlichc, wenn auch nicht so beängstigend — wie vielfach angenommen — gewesene Marokkoaffare ihre Schärfe und Gefährlichkeit verloren. Diese vernünftige Haltung des EchsseS und des französischen Ministerrats gewährt die günstig sten Aussichten auf eine friedliche und alle Telle befrie. digende Lösung der so ungemein schwierigen marokkanischen Frage, welche Delcassö, der verflossene Minister des Aeußern, durch seine kurzsichtige Ueberhrbung und Rücksichtslosigkeit gegenüber Deutschland und die hinterhältigen Machenschaften dec Engländer auf des Messers Scheide getrieben hatte. Auf welcher Grundlage die vorläufige Einigung zwischen den meistbeteiligtcn Mächten Deutschland und Frankreich er- ölgt ist, ist amtlich noch nicht bekanntgegeben. Jedoch will, aut einer Drahtung des Wolff-Bureau, der „Petit Parisien" wissen, daß die deutsche und die französische Regierung über olg. Punkte übereingekommen seien: 1. Die Integrität Ma rokko« bleibt gewahrt. 2. Die Souveränität des Sultans von Marokko erfährt keinerlei Verletzung. 3. Alle zwischen Marokko und den Mächten geschlossenen Verträge oder Ueber einkommen werden geachtet. 4. Das französisch-englische und das französisch-spanische Uebereinkommen erfährt keinen Ein rag. 5. Frankreich werden im Hinblick auf die gemeinsame Srenzr mit Marokko besondere Rechte zuerkannt. — DaS Programm für die Konferenz, so fährt das Blatt fort, wird vom Sultan voraelegt werden, aber jede Macht rr- M das Recht vollster Initiative, und die Regelung aller kragen von internationalem Charakter wird der einmütigen Zustimmung der Regierungen unterworfen. Die Konferenz,