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Verordnungsblatt der KreiShanptmavnschaft Bautzen zugleich als KonfistorialbehSrde der vberlanfitz. Amtsötatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen. Schirgiswalde. Herrnhut und BernstM, des Hauptzollautts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißend«,,. Organ der Handels- «nd Gewerbekammer z« Zittan. Verantwortlicher Redakteur Arno Zschuppe (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von 3—4 Uhr). — Telegramm-Ädreffe: Amtsblatt Bautze«. Fernsprechanschluß Nr. S1. ^Bautzener Nachrichten erscheinen, mit «"«nähme der Sono- und Festtage, täglich abends. Preis des vierteljährlichen Abonnement« » ^l Jn,ert«oa«g.bühr filr den Raa» A»«r DpalUeile gewöhnlichen Satzes 1b 4. In geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. Nachweisgebühr für jede »o^e J^eriion 2.) Pfg. für briefliche «uSkunfwerteUung l« Pfg (und Porto,. Mr die Aufnahme von Anzeige« und Reklame« an bestimmter Stelle wird keüw Garantie übernommen. AM" Nur bis früh 10 Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinenden Blatte Aufnahme. "ME .^ojerate nehmen die Geschäftsstelle deS BiaNeS und die Annomcnbureaus an, desgleichen die Herren Wald« in Löbau, Clauß in Weißenberg, Lippitsch in Schirgiswalde, Gustav Kröliug in Bernstadt, Buhr tu Ot'nsqHkaln bei Dslilp. Neuhner in ^Dber-VnnnerÄdvrs nnb firm Linbennn in Mr. 298. Sonnabend, de« 23. Dezember, abends. 1905. Die «Schste Nummer der ..vautzeoer Nachrichte«" erscheint Mittwoch, den 27. dieses Monats, abends. "M> Die BersicherungS-AktiewGefellschast .GlobuS" in Hamburg hat zu Hauptbevollmächtigten für die Versicherung gegen Feuer-, Blitz- und ExplosiovSschaden, sowie gegen Einbruchsdiebstahl für den Bezirk deS Königreichs Sachsen gemäß 8 ns Abs 2 des RetchSgesetzes über die privaten BersicherungSunternehmungen vom 12. Mat 1901 die Herren Alwin Streubel und Arthur Müller in Firma Streubel u. Müller in Leipzig, Schützenstraße 13, bestellt. Dresden, am 20. Dezember 1905. Ministerium des Innern, II. Abteilung. Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat gemäß 8 3 der Königlich Sächsischen Verordnung vom 19. August 1902 (Gesetz- und Verordnungsblatt 1902, Seite 363 flg.) den Jahres Arbeitsverdienst, welchen land- und forstwirtschaftliche Arbeiter am Orte der Beschäftigung durch land- und forstwirtschaftliche, sowie durch anderweite Erwerbstätigkeit durchschnittlich erzielen, und welcher bei Berechnung der Unfallrente zugrunde zu legen ist (§ 10 des Unsall- versicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft m der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 1900, Reichsgesetzblatt 1900, Seite 641 flg), anderweit, und zwar nach folgenden Sätzen festgesetzt: Bezirk, Erwachsene Jugendliche männlich weiblich männlich weiblich auf welchen die Festsetzung des Jahres arbeitsverdienstes sich erstreckt. Arb ei i er der Land- s Forst wirtschaft Land-1 Forst wirtschaft Land- § Forst wirtschaft Land- s Forst- wirtjchast s s s Amtshauptmannschaft Bautzen 530 410 390 360 „ Kamenz 530 I 580 350 330 250 „ Löbau 520 390 380 320 , Zittau 570 440 380 340 Stadt Bautzen 600 400 450 360 , Bernstadt 550 360 350 300 , Bischofswerda 650 410 390 360 „ Kamen; 570 420 360 300 „ Löbau 560 400 380 300 „ Pulsnitz 540 380 350 300 „ Zittau 650 470 440 370 Gtaatsforstrevier Halbendorf a d Spree 570 410 390 360 „ Laußnitz 900 350 330 250 „ Okrilla 850 350 330 250 „ Schwepnitz 630 350 330 250 Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1900 (Bautzener Nach richten vom Jahre l900 Nr. 296) wird solches mit dem Hinzufügen bekannt gemacht, daß die vorstehenden Sätze mit dem 1. Januar 1906 in Kraft treten. Bautzen, am 19. Dezember. Königliche Kreishauptmannschaft. Jahn Sarbeitt verdienst der land- »vd forstwirtschaftliche« Arbeiter betreffe«-. Die Königliche KreiShauptmannschast zu Bautzeu hat gemäß 8 3 der Königlich Sächsischen Berordnug vom 19. August 1902 (Gesetz- und VerordnuugSblatt 1902, Seite 363 flg.) den Jahresarbeitsverdieust, welchen land- und forstwirtschaftliche Arbeiter am Orte der Beschäftigung durch lavd- uud sorstwirtschast- liche, sowie durch anderweite ErwerbStältgleit durchschnittlich erzielen, uud welcher bei Berechnung der Unsall- renie zu Grunde zu legen ist <8 10 de» UnsallveisicheruugSgesttzes für Laud- uud Koistwtrtschast in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 1900, Reicksgesetzblatt 1900, Sette 641 flg.), anderweit festgesetzt. Er beträgt für den amtShauptmannschastlicheo Bezirk für erwachsene männliche Arbeiier 530 Mark , „ weibliche „ 410 „ „ jugendliche männliche „ 390 „ . weibliche . 360 Die vorstehenden Sätze trete» mit dem 1. Januar 1906 in Kraft. Bautzen, am 22. Dezember 1905. Königliche Amtshauptmannschaft. KS. Die Königliche KreiShauptmannschast Bautzen hat Inhalts Verordnung vom h utigen Tage auf An suchen deS Vorstandes der »barbier- und Friseurinnung zu Bautzen gemäß 8 405«, Absatz 1 der Gewerbe ordnung genehmigt, daß die Barbiere und Friseure des hiesigen Bezirks wegen des an den nach genannten Tagen hervortrrtenden Bedürfnisses der Bevölkerung ihr Gewerbe am 24. dieses MonatS bis abends 8 Uhr «»o am 31. dieses Monats bis nachmittags 4 Uhr betreiben. Bautzen, am22.Dezember 1905. Königliche Amtshauptmannfchaft. Ueber da« Vermögen de« Fleischermeister« und GasthosSbesitzerS Karl Friedrich Eduard Augermau» in WrhrSVorf wird heute am 22. Dezember 1905, mittags 12 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Prozeßagent Hofman» in Schirgiswalde wird zum Konkursverwalter ernannt. KonkurSsorderungen sind bi« zum 18. Januar 1906 bei dem Gerichte auzumelden. E« wird zur Beschlußfassung über di« Beibehaltung deS ernannten oder die Wahl eine« anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines GläubigerausschusseS und eintretendeu Falle« über di« in 8 IW der KoukurSordnung bezeichneten Gegenstände aus Hea 17. Januar 1806, vormitta-S S Uhr und zur Prüfung der angemeldeteu Forderungen auf Ve« SU Jaauar ISO«, varmMagS S Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht« Termin auberaumt. Alle» Personen, die. ein« zar Konkursmasse gehörige Sach« I» B«fitz hab«n od«r zur SonkurSmass« «tum« schuldig find, wird ausgegtbru, nicht- an den Gemeinschuldner zu verabsolge» oder zu leiste», «uh die zu machen. Königliches Amtsgericht zu Schirgiswalde. Beipflichtung auserlegt, von dem Besitze der Sache uud von den Forderungen, sür die sie auS der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 16. Januar 1906 Anzeige Aufforderung. Alle diejenigen, welche auS Lieferungen, Arbeiten uud Leistungen Irgend welcher Ari an die Stadt- aemeivde Bautzen Ansprüche zu erheben haben, werden hiermit ausgefordert, ihre Rechnungen ohne «eitere» Verzug einzureicheu uud die bezüglichen Geldbeträge zu erheben. Bautzen, am 16. November 1905. Der Stadtrat. Dr. Kaeubler, Oberbürgermeister. Kr. Bekanutmachu«g. Die städtischen Kollegien haben beschlossen, den Baukner KokSabnehmcrn, die den Koks sür eigene» Verbrauch waggonweise entnehmen, unter Anrechnung der ZusührungSgebühr zum Bahnhos de« Preis voll 170 Mark sür 10000 kx zu stellen, und denen, die alljährlich 200 l>I und mehr sür den eignen Bedarf entnehmen, am Schlüsse deS Jahres einen Rabatt von 5 "/» zu gewähren. Diese Rabattgewährung tritt mit dem 1. Januar 1906 tn Krast uud würde demnach Ende 1906 zum ersten Male stattfinden. Bautzen, am 18. Dezember 1905. Der Stadtrat. Dr. Kaeubler, Oberbürgermeister. Sch». Gewerbegericht. Ende dieses Jahres scheidet von den Beisitzern deS Gewerbegerichts sür die Stadt Bautzen ein Drittteil, bestehend au« den Herren: Schneldtrobermeister Otto Krohuel, Goldschmied Stadtrat Gui-o Reiche und Ingenieur Otto Vvlvheim o.u« dem Staude der Arbeitgeber, und auS den He, reu: Tuchmacher Hugo Schulze, Tischler Eduard Oehmichen und Tuchmacher Wilhelm Vurcke aus dem Stande der Arbeitnehmer, bestimmungZgemLß au«. Außerdem ist wegen GeschästSausgabe außerordentlich aus dem Stande der Arbeitgeber .Herr Baumeister Karl Schneider lMSgeschieden, besten Wahlperiode zu Ende des Jahres 1907 «bläust. ES hat demgemäß eine Ersatzwahl sür Vier Arbeitgeber und drei Arbeitnehmer stattzufinden. Hierzu wird bemerkt, daß derjenige der gewählten vier Arbeitgeber, welcher die wenigften Stimme« erhält, an Stelle deS außerordentlich ausgeschiedenen Arbeitgebers und daher sür den Rest der Wahlperiode desselben, das ist biS Ende des JahreS 1907, eiuzutreteu hat, während alle übrige» als auf 6 Jahre gewählt gelten. Die Wahl findet Donuerdtag, den 28. Dezember 190», von vormittag- 10 biS nachmittags 3 Uhr, im kleiuen Verhandlungssaale im 2. Geschoß des Gewandhauses statt. Zur Teilnahme au dieser Wahl sind uur Arbeitgeber und Arbeitnehmer berechtigt, welche da« 25. Lebensjahr vollendet und seit mindestens einem Jahre in der Sladt Bautzen Wohnung bezw. Beschäftigung haben. Hausgewerbetreibende gelten als Arbeitnehmer. Zum Amte eines Schöffen unfähige Personen (Gerichtsversassungsgesch 88 31 und 32 — siehe unte« »ub D —) sind nicht wahlberechtigt. Zum GewerbegerichtSbetsitzer soll nur berufen werden, wer daS 30. Lebensjahr vollendet, in dem der Wahl voravgegangenen Jahre sür sich oder seine Familie Armenunterftützung aus öffentlichen Mitteln nicht empfangen oder die empfangene Armenunterstützung erstattet hat und in der Stadt Bautzen seit mindest«« 2 Jahren wohnhaft oder beschäftigt ist. Von den zu wählenden 7 GewerbegerichiSbeisitzem müssen 4 ans den Arbeitgebern und 3 aus de» Arbeitnehmern entnommen werden und zwar werden di« ersteren mittelst Wahl der Arbeitgeber, die letztere» mittelst Wahl der Arbeitnehmer bestellt. Dle Wahl Ist unmittelbar uud geheim. Den Arbeitgebern stehen die mit der Leitung eines Gewerbebetriebes oder eines bestimmte» Zweige« desselben betravten Stellvertreter der selbständigen Gewerbetreibenden gleich, jedoch gelte» al« Aibeller die BetriebSbeamtcn, Werkmeister und mit höheren technischen Dienstleistungen betrauten Angestellten, der«» Jahresarbeitsv«rdienst au Lohn oder Gehalt 2000 Mk. nicht übersteigt. Im übrigen gelten al« Arbeiter diejenigen Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge, auf welche Titel VII der Reichsgewerbeordnung Anwendung findet. Die Wähler haben sich vor dem Wahlausschüsse, insoweit diesem nicht die Wahlberechtigung bekannt ist, aus Ersorderu über dieselbe ausruwetsen und daher den Nachweis zu erbringen, daß sie das 25. LebeuS- jahr vollendet uud seit mindestens einem Jahre in der Stadt Bautzen Wohnung bezw. Beschäftigung haben. Zur Führung deS letzteren Nachweise« genügt sür die Arbeitgeber ein Zeugnis der Gewerbepoltzei- brhörde, sür die Arbeitnehmer ein Zeugnis der Arbeitgeber oder der Polizeibehörde. DaS Wahlrecht ist nur Io Person uud durch Stimmzettel auSzuüben, welche handschriftlich oder im Wege der Bervielsättigung herzustelleo sind. Die Wiederwahl der im ordentlichen Wechsel AuSgeschiedenen ist zulässig. Gleichzeitig wird noch daraus hingewieseu, daß die zu Wählenden aus de» Stimmzeiteln so allzugeben sind, daß kein Zweifel üb« die Perso» besteht. Stimmzettel, welche dieser Vorschrift nicht entsprechen oder Name» Nichtwählbarer ent halte», sind ungültig. Bautze», am 7. Dezember 1905- Der Vorsitzende d«S Wahlausschusses sür die Wahl vou GewerbegerichtSb«isttzer». vr. Zahn, Bürgermeister. Echw- G 8 31. DaS Amt eines Schöffen ist «In Ehrenamt. Dasselbe kann nur von «ineur^Deutschen verseh«« werden. 8 32. Unfähig zum Amte eines Schöffen find: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strasgertchtttcher Verurteilung verlvrr» haben; 2. Personen, gegen welch« daS Hauptversahre» wegen eia«S Verbrechen» oder Berglbeu» eröffnet ist, da» die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffent licher Armier zur Folge habe» kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Aoorduuug tn der Verfüg»»« über ihr BerrnSg« Le-