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Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als Konfistorialbehörde der Oberlaufitz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut und Bernstadt, des Hauptzollamts Bautzen, inglcichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels- nnd G e w e r b e k a m m e r zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur Arno Zschuppe (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von 3—4 Uhr). — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Bautzen. Fernsprechanschluß Nr. 51. «Yk vautzmer Nachrichten erscheint», mit «uSnahme der Sonn- und Festtag«, ,«glich abend«. Preis dts vierteljährlichen Abo»a.m«ot, S ^l Insertion,gebühr für den Rann, -Nm PM- --paMeile gewöhnlichen Sähe« 15 4, in geeigneten Füllen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. RachweiSgebühr für jede »n^e nutz Insertion 20 Pfg, für brieflich, «uskunstserttilung ,0 Psg. (und Porto). Wr die Aufnahme von Anzeigen und Reklamen an bestimmter Stelle wird keine Garantie übernommen. KM" Nur bis früh 10 Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinenden Blatte Ausnahme. "WM Injerate nehmen die Geschäftsstelle de« Blatte« und die Nnnoncenbureaus an, desgleichen die Herren Walde in Wbau, Clauß in Weißenberg, Lippitsch tu Schirgiswalde, Gustav Kröling In Bernstadt, Buhr t» stönigshain bei Ostrip, Reußner in Ober-Cunnersdorf und von Lindenau in Bulsnip. «r. 285. Areitag, den 8 Dezember, abends. 1905. Die Dampfstratzcnwalj, des Bahnbauunternehmer« Philipp in Löbau wird bei dem Bau der EtaatSeisenbahn von Weißenberg nach Radibor von jetzt ab tageweise bis April 1906 derart Verwendung linden, daß mit derselben die Walzung der sämtlichen Wege-Berlegungea sowie der Uebergänge vorgenommeu Wird. Der Standort der Walze ist Radibor. Bautzen, am 6 Dezember 1905. Königliche Amtshauptmannschaft. Gewerbegericht. Ende dieses Jahres scheidet von den Beisitzern deS GewerbegerichlS für die Stadt Bautze» ein Drittteil, bestehend aus den Herren: Schneiderobermeister Otto Kröhnel, Goldschmied Stadtrat Guido Reiche und Ingenieur Otto Vulnheim aus dem Staude der Arbeitgeber, und aus den Heiren: Tuchmacher Hugo Schulze, Tischler Eduard Oehmichen und Tuchmacher Wilhelm Borcke aus dem Stande der Arbeitnehmer, bestimmungsgemäß auS. Außerdem ist wegen Geschäftsaufgabe außerordentlich aus dem Stande der Arbeitgeber Herr Baumeister Karl Schneider allSgeschiede», dessen Wahlperiode zu Ende de« Jahres 1907 abläust. Es hat demgemäß eine Ersatzwahl sür Vier Arbeitgeber und drei Arbeitnehmer stattzufinden Hierzu wird bemerkt, daß derjenige der gewählten vier Arbeitgeber, welcher die wenigsten Stimmen erhält, an Stelle deS außerordentlich ausgeschiedenen Arbeitgebers und daher sür den Rest der Wahlperiode desselben, daS ist bis Ende de« Jahres 1907, einzutreteu hat, während alle übrigen als aus 6 Jahre gewählt gelten. Die Wahl findet Donnerstag, deu 28. Dezember ISV5, vo« vormittag- 1V bis nachmittags 3 Uhr, im kleinen Verhandlungssaale im 2. Geschoß des Gewandhauses statt. Zur Teilnahme an dieser Wahl sind nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer berechtigt, welche das 25. Lebensjahr vollendet und seit mindestens einem Jahre in der Sladt Bautzen Wohnung bezw. Beschäftigung haben. Hausgewerbetreibende gelten als Arbeitnehmer. Zum Amte eines Schöffen unfähige Personen jGerlchtsversassungsgesetz 88 31 und 92 — siehe unten sub T —) sind nicht wahlberechtigt. Zum Gewerbegerichtsbeisitzer soll nur berufen werden, wer daS 80. Lebensjahr vollendet, in dem der Wahl vorangegangenen Jahre sür sich oder seine Familie Armenunierstützung au« öffentlichen Mitteln nicht empfangen oder die empsangene Armenunierstützung erstattet hat und in der Stadt Bautzen seit mindestens 2 Jahren wohnhaft oder beschäftigt ist. Bon den zu wählenden 7 Gewerbegerichlsbeisitzern müssen 4 aus den Arbeitgebern und 3 au« den Arbeitnehmern entnommen werden und zwar werden die ersteren mittelst Wahl der Arbeitgeber, die letzteren mittelst Wahl der Arbeitnehmer bestellt. Die Wahl ist unmittelbar und geheim. Den Arbeitgebern stehen die mit der Leitung eines Gewerbebetriebes oder eines bestimmten Zweige« desselben betrauten Stellvertreter der selbständigen Gewerbetreibenden gleich, jedoch gelten als Arbeiter die Betriebsbeamteu, Werkmeister und mit höheren technische» Dienstleistungen betrauten Angestellten, dere» Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt 2000 Mk. nicht übersteigt. Im übrigen gelten als Arbeiter diejenigen Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge, aus welche Titel Vll der Reichsgewerbeordming Anwendung findet. Die Wähler haben sich vor dem Wahlausschüsse, insoweit diesem nicht die Wahlberechtigung bekannt ist, aus Ersordern über dieselbe auSzuweisen und daher den Nachweis zu erbringen, daß sie das 25. Lebens jahr vollendet und seit mindesten« einem Jahre in der Stadt Bautzen Wohnung bezw. Beschäftigung haben. Zur Führung des letzteren NachweiieS genügt sür die Arbeitgeber ein Zeugnis der Gewerbepolizei- brhörde, sür die Arbeitnehmer ein Zeugnis der Arbeitgeber oder der Polizeibehörde. Das Wahlrecht ist nur io Person und durch Stimmzettel auSzuüben, welche handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung herzustellcu sind. Dle Wiederwahl der im ordentlichen Wechsel Ausgeschledeneu ist zulässig. Gleichzeitig wird noch darauf Hingewielen, daß die zu Wählenden auf den Stimmzetteln so anzugeben sind, daß kein Zweifel über die Person besteht. Stimmze tel, welche dieser Vorschrift nicht entsprechen oder Namen Nichtwählbarer ent halten, sind ungültig. Bautze», am 7. Dezember 1905. Der Vorsitzende des Wahlausschusses sür die Wahl von Gewerbegerichtsbelsitzern Oe. Zahn, Bürgermeister. Schw G 8 31. DaS Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nnr von einem Deutschen versehe« werden. 8 32. Unfähig zum Amte eines Schöffe» sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, daß die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffent licher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung In der Verfügung über ihr Vermögen be schränkt sind. Politische Perspektive«. Am Mittwoch gab es im deutschen Reichstage so etwas wie einen großen Tag. Der Etat samt der Finanz reform und der Flottrnvorlage stand auf der Tagesordnung, unsere äußere politische Lage gab aber dem Tage die Signatur. Der erste Etatsredner, Herr Fritzen vom Zentrum, provozierte den Reichskanzler, sich über unsere Beziehungen zu den fremden Möchten auszusprechen, und die ernste und eindringliche Art, die schnelle Bereitwilligkeit, mit welcher Fürst Bülow der Aufforderung folgte, läßt es wohl nicht zweifelhaft erscheinen, daß des Zentrums-Redners dringend Mahnen bestellte Arbeit war. Auch der Anblick des Hauses verriet, daß etwas Besonderes erwartet würde. Der Bundes ratstisch war reich besetzt, Stern an Stern; neben dem Reichskanzler Graf Posadowsky, v. Einem und Tirpitz als Eastor und Pollux, v. Stengel und v. Rheinbaben, die „millionensuchrnden", der Prinz Hohenlohe, Kläcke und der „auswärtige" Richthofen usw. Im Saale ein Gewimmel von Abgeordneten, so daß man sich ganz wo anders als im Reichstage zu befinden wähnen konnte. Bülows Auslassungen über unsere Beziehungen zu den anderen Mächten waren in jedem Worte sorgfältig ab gewogen. Er gab sie in langsamer, nachdrücklicher Redeweise ab, und seine etwas feste Stimme gewann zuweilen etwas Feierliches. Es war ersichtlich eine wohl vorbereitete, wohl abgewogene Erklärung, und an die Geburtswrhen ihrer Ent stehung konnte — und sollte wohl auch — der rhetorische Kunstgriff denken lassen, vor einem charakterisierenden Adjektiv eine Pause zu machen, oder den Ton zu ziehen, und dann das Adjektiv diplomatisch gedämpfter zu wählen, als man es aus dem Zusammenhang erwartet hatte. Es wirkt immer drastischer, einen Spitzbuben einen — Ehrenmann zu nennen (mit einem Gedankenstrich vorher), als ihn grobwcg als einen Spitzbuben zu bezeichnen. Deutschland als politischen Spitzbuben hinzustellen, wider besseres Wissen hinzustellen und es dadurch in internationale Verlegenheiten zu bringen, ist das eifrige Bestreben gewisser einflußreicher Politiker verschiedener Nationalität gewesen, und wenn diese Bestrebungen heute abzuschwellen scheinen, so kann man doch nicht sicher sein, daß sie nicht wieder bei günstiger Gelegenheit auftauchen. Das war der Sinn der kanzlerischen Auslassungen, und so ergab es sich von selbst, daß diese Auslassungen die Gedankenruhe darstellten, auS der das kaiserlich« Wort vom trockenen Pulver und dem geschliffenen Säbel, sowie die auS gleichem Geiste geborenen Sätze der Thronrede hrrvorgegangen sind. Der Kanzler sagte sogleich zu Anfang, daß er nicht alles sagen könnte, was sich agen ließe, auch nicht alles mitteilen könnte, was in den Akten sieht, da die Lage „keine durchaus befriedigende" sei und Stimmungen geschont werden müßten „die eben erst überwurden zu sein scheinen". Die Be ziehungen von Regierung zu Regierung sind zwar »korrekt" — wieder nur „korrekt!" — aber sie erschöpfen nicht die politi schen Verhältnisse. Es gab eine „tiefgehende Abneigung der öffentlichen Meinung in England gegen uns" und erst in letzter Zett scheinen „Ansätze" zu einer Besserung in „ernsten" englischen Kreisen bemerkt zu werden, die wir gerne als „Anfang einer Rückkehr zu dem früheren guten Verhältnis" zwischen den beiden Völkern „von gleichartiger: Kultur" be trachten „möchten!" — Ebenso ernst, reserviert nnd viel deutig sprach Fürst Bülow in Bezug auf Frankreich, indem er kurz die Entwicklung der Marokko-Affaire skizzierte. Es klang wie leise Ironie, als der Kanzler sagte, daß eS jedem Volke unbenommen sei, auf erworbene Rechte zu ver zichten, wie England durch den Marokko-Vertrag aus seine Meistbegünstigungsrechte in Marokko zu Gunsten Frankreichs verzichtete, daß es aber eine unerwartete politische Logik sei, sei daraus zu schließen, daß nun damit auch Deutschland auf seine Rechte verzichtet habe. Bülow kennzeichnete den verhängnisvollen Schritt des französischen Gesandten St.Nenö- Taillandtec in Fez, die Ueberreichung deS Ultimatums, in verschleiernder diplomatischer Form allerdings, als bewußte Provokation Deutschlands, insofern dieses Ultimatum den Zweck hatte, Marokko in „ein zweites Tunis" zu ver wandeln, als simple Lüge, insofern sich St. Rena als „Mandatar Europas" ausgob, Ueber die „langwierige diplomatische Campagne" mit Rouvier ging Bülow mit viel deuttgem Schweigen hinweg, er sagte nur, „auch auf der Konferenz von Nigerias würden wir unbeirrt an unserem Recht festhalten." Etwas lichter, doch durchaus nicht sonnig, schließen die Sätze überJtalirn und Japan. Italien wüßte zu genau, daß es beim Dreibund am meisten profitiere und Vie ita lienischen Staatsmänner wären zu kluge Rechner, um die Vorteile dieser Lage gegen zweifelhaftere preis- zugeben — und: die Japaner wären zu gescheit, um daS Vertrauen in ihre neue großmächtliche Politik durch Miß achtung kontraktlicher Rechte (zu ergänzen: in Kiautschau) zu gefährden. Das der Kern von Bülows hierauf bezüglichen Worten. In Rußland enthalten wir uns jeder Ein mischung, jeden Antrages, jeden RateS. Die uns zu- geschriebenen Absichten, in Polen zu intervenieren, sind „un sinnig", allerdings werden wir ein Uebergreifen der Un ordnung auf unser Gebiet (mit erhobener Stimme) „nicht dulden". — Die Insinuation, wir wollten mit Frankreich anbinden oder Frankreich zwingen, mit uns gemeinsam über England herzufalleu, bezeichnete der Kanzler ganz undiplo matisch als „Ausstreuung und Lüge". So scheint denn Deutschland, wenn man von Oester reich absicht, das Bülow fast gar nicht erwähnte, wie man es nach Schiller mit guten Frauen macht, ziemlich isoliert in der Welt dazustehev, ein Effekl der Rede, von dem es zweifelhaft ist, ob er beabsichtigt war. Man hatte keine Lust, nach den ernsten Perspektiven, die des Kanzlers Worte er öffneten, weiter zu verhandeln. Wir wissen heute, daß die Weltlage sich ein wenig aufzuklären beginnt, daß der Himmel aber noch voll dunkler Wolken hängt. Die Gingeborenen-AnfftSnbe ia Dentsch-Tüdweft- «nb -Oftafrika. * Berlin, 7. Dezember. (W. B.) Gouverneur von Lindequist meldet, daß der Kapitän der Hoachanaser Hottentotten, Manasse, nebst 23 Anhängern im Ge fecht bei Gubuonis gefallen sei. Kapitän Michael von Omaruru und sein Bruder Hugo hätten sich mit acht Begleitern bei der Behörde in Walfischbay gestellt. * Berlin, 7. Dezember. Ein Telegramm aus Windhuk meldet: Reiter Karl Graßhoff, geboren am 3. 9. 81 zu Lurup, früher im Husaren-Rcgimcnt Nr. 16, am 1. Dezbr. d. I. im Feldlazarett Hasuur an Typhus gestorben. Reiter Anton Bornhorst, geboren am 12 9. 82 zu Dalvers, früher im Feldartillerie-Regimrnt Nr. 22, am 2. Dezbr. d. I. in Dawignab an Typhus gestorben. Die „Kölnische Zeitung" meldet aus Berlin unter dem 6. Dezember: Wie wir erfahren, hat der am 10. Dezember wieder nach Kamerun abgehende Hauptmann Dominik den Auftrag, in den ihm wohlbekannten Gebiet von Jaunde im südlichen Teile deS Schutzgebietes bis zu 150 Mann Eingeborenefür den Dienst rn Ostafrika anzuwerben. Es handelt sich nicht, wie in einigen Blättern angedeutet wurde, um den Auftrag, eine Kompanie der Kameruner Schutztruppe nach Ostafrika überzuführrn; denn, nachdem erst vor etwa einem halben Jahre die Verstärkung dieser Truppe amtlich für erforderlich erachtet worden ist, wäre das unverständlich. Jauude wird für ein günstiges An werbungsgebiet gehalten, weil dort eine größere Anzahl aus gedienter Mannschaften der Schutz, und Polizeitruppe vor handen ist. Die letzten Nachrichten aus Deutsch-Ostafrika sind leider nicht besonders erfreulich. ES heißt, daß in Ssongea die Lage sehr ernst sei. Der frühere Gouver neur von Deutsch-Ostafriko, Generalleutnant von Liebert, hat, als er hörte, daß Ssongea seinerzeit sich gehalten habe, den ganzen Aufstand für nicht gefährlich erklärt. Der Zustand