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21. Stück. Plaum, Sonnabends den 22. May 1819. Zu Folge eines anher ergangenen allerhöchsten Rescripts vom 3. May d. I. ist durch ein unlängst erschienenes Kaiser!. König!. Oestr. Cirkulär vom r. May d. I. an das in den alt« -streich. Landen bestehende,Pferde«Austriebs-Verbot unbedingt aufgehoben, der Pferdchan« del im Innern der Monarchie frei erklärt, und der AuStriebszoll von jedem Pferd« ohne Unter« schied auf Drei Gulden festgesetzt worden; welches hierdurch jur öffentlichen Kenntniß g« bracht wird. Plauen, den 14. May i8ly. König!. Sachs. Loigtl. Kreishauptmannschaft. Edler von der Planitz. ' Da E. König!. Sächs. hohe Kriegsverwaltungskammer zu Dresden, in Gemäsheit de» bei solcher von mir eingereichten Consignation, die an das in Frankreich gestandene im Monat Decbr. 1818 durch hiesigen Kreis marschirte königl. sächs. OccupalivnS-Corpö verabreichten Rationen, mit — 4 gr. 2 pf. für r schwere s 8 Pfund Heu, Lund Stroh und Metz« Hafer, und — 3 gr. 6 pf. für I leichte s 4 Pfund Heu, Z Lund Stroh und Metze Hafer, vergüten lassen will; so werden die gesammten Communen des Kreises, welche dergleichen Rationen im Monat Decbr. v. I. an Truppen obgedachten Corps abgcliefert haben, hiervon benachrichtiget und zugleich angewiesen, sich wegen der halb in baarem Gelde und halb in Caf« senbillets erfolgender Auszahlung ehebaldigst bet wohllöbl. Voigtl. Kreis« Schock«St'uerein« nähme zu Plauen zu melden, und daselbst gegen legale Quittung den auf sie ausgefallenen Geld«Vergütungs«Betrag in Empfang zu nehmen. Wae hingegen die Vergütung der an dasselbe Corps verabreichten Mundportionen anbelangt, so ist hierüber erst annoch hohe An weisung zu erwarten. Neuensalz, am 13. May 1819. Königl. Sächs. Vvigtländische Amtshauptmannschaft. Heinrich Leopold von Beust. Diejenigen Communen deS Kreises, welche königl. sächs. Jäger, als zum Forstschutz Con» mattdirte, im Quartiere gehabt, werden hierdurch aufgefordert, die Berechnungen über die Quartiergelder p- Mann monatlich acht Groschen, auf die Zeit vom r. Januar bis 3r. März 1819 mit Militair« Bescheinigungen belegt, längstens auf den 7. Junii d. I. anher «inzure«, chen, außerdem haben sie zu gewärtigen, daß sie mit ihrer Forderung unberücksichtiget bleiben. Neuensalz, am 13. May 1819. Kön. Sächs. Voigtl. Amtshauptmannschaft. Heinrich Leopold von Beust. Die wohllöblichen Stadträthe derjenigen Orte, in welchen zur Armeercserve gehörig« Officterv oder Mannschaften stationirt sind, werden hierdurch erinnert, die Marktpreis von Rocken,