Volltext Seite (XML)
Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen als Konsistorialbehörde der Overlaufitz. Amtsöla 1 t -er AmtShauptmannschasten Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut und Bernstadt, de- HauptzoÜamts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeindcräte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels- und Gewerbekammer zu Zittau. Erscheinungsweise t Täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feienage. »chriflleitung und Geschäftsstelle: Baupen, Innere Lauenstrabe 4. Fernsprecher : Nr. 51. — Drahtnachricht: Amtsblatt, Bauhen. Bezugspreis: Monatlich 1 Marl. Einzelpreis: 10 Psennige. Anzeigenpreis: Die kgespallene PeMMr oder deren Raum 15 Pfennige, in geeigneten Fällen Ermäßigung. Schwieriger Satz eutspicchend teurer. Reklamen: Die ^gespaltene Petttzcilr 50 Psennige. Nr. 5-4. Tieustap, den 8. März abends. Jahi-ganst TaS Wichtigste vom Tage. * Die sächsische Zweite Kammer beschloß Heute, die Petitio n der Firma Schöne L Söhne tnWehrsdorf, soweit sie sich auf Erbauung einer I n - d u st r i e b a h n von Sohland bis Steinigt wolmsdorf bezieht, der Regierung zur Kenntnis nahme zu überweisen. * Bei der Nachwahl zum englischen Unterhause in Ilkestvn wurde der Kolonial-Unterftaatssekretär Seely gegen den Unionisten gewählt. " Die „Rossij a" bringt einen offenbar inspirierten Beschwichtigungsartitel über die Besuche der Könige von Bulgarien und Serbien am Zarenhofe und be streitet jede österreich- und türkenfeindliche Tendenz der russischen Balkanpolitik. * Dem Sultan von Ak a r o k k o sind neue Schwie rigkeiten durch die Fortschritte seines Gegners Mulay Kebir entstanden, zu dem der Stamm der Hayaina Lbergegangen ist. Die gegen die Hayainas ausgcsandte kcherisische Hccresabteilung mußte infolge zahlreicher De sertionen nach Fez zurückberufen werden. " Wetteraussicht für Mittwoch: Heiter, kälter, Nebel, trocken. ' Aussührllchcs siehe an anderer Slelle. Die vcreinfachunn der Ltaatsgeschäfte in Sachsen. Dem Landtag ist soeben ein Gesetzentwurf, Erlasse, Stundungen und Nachforderungen von Einkommen- und Ergänzungssteuer betreffend, zugegangen, der den Zweck Hal, eine Vereinfachung der Geschäfte dieses Verwaltungs- zweiges herbeizuführen. Das Gesetz lautet: Das Finanzministerium ist ermächtigt, l.die Ausübung der ihm nach 8 7 und 8 79, Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und nach 8 8 und 8 48 des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 zustehenden Befugnis zu Erlassen und Stundungen von Einkommensteuer und Ergänzungs steuer auf ihm Nachgeordnete Behörden zu über tragen, 2. die Voraussetzungen zu bestimmen, unter denen in den Fällen des 8 77 des Einkommensteuergesetzes und der 88 30 und 47 des Ergänzungssteuergesetzes von der Nnchforderung geringfügiger Steuerbeträge abzusehen ick. In der B e g r ü n d u n g wird u. a. gesagt, die Erwä gungen darüber, wie in der Verwaltung der direkten Steuern auf dem in der Ständischen Schrift Nr. 55 vom 6. Juni 1908 bezeichneten Wege eine Ersparnis an Ar beitskräften heroeigeführt und zum wenigsten unerwünschte Personalvermehrungen verhütet werden können, hätten zu dem Ergebnisse geführt, daß neben einer Reihe wesentlicher Vereinfachungen, die hauptsächlich das Kassen- und Rech nungswesen betreffen und ohne Gesetzesänderung durch- geführt werden konnten, Erleichterungen auf dem Gebiete des Erlaß-, Stundungs-, Nachzahlungs- und Nachschätzungs- wcsens bei der Einkommen- und Ergünzungsstcuer er wünscht sind, zu denen die Regierung gesetzlicher Ermächti gung bedarf. Die Befugnis, in besonderen Füllen geschul dete Einkommen- und Ergänzungssteuerbeträge zu erlassen oder zu stunden, steht ausschließlich dem Finanzministerium zu. Nach den zur Ausführung dieser Vorschriften ergan genen Anweisungen sind alle Gesuche um Erlaß oder Stun dung von Einkommen- oder Ergänzungssteuer, soweit sie nach dem Ermessen der für die Zwangsvollstreckung zustän digen llnterbehörde zur Berücksichtigung geeignet sind, oder soweit sich der von der Unterbehörde bereits abgewiesene Eesuchstcller ausdrücklich auf die Entscheidung des Finanz ministeriums beruft, dem Finanzministeium vorzulegen. Zu diesem Zwecke haben die Gemeindebehörden nach Er örterung der einschlagenden Verhältnisse die Gesuche mit ihrem Gutachten der Bezirkssteuereinnahme zu übersenden. Diese hat die Gesuche auch ihrerseits zu begutachten und — in der Regel in tabellarischer Form — dem Finanzmini sterium einzureichen, von dem sie mit der erteilten Ent scheidung auf demselben Wege an die Gemeindebehörden zurückgelangen. Die zweimalige Begutachtung der Gesuche, ihre Aufnahme in die Tabellen und ihre mehrfache Ver sendung erfordern einen nicht unerheblichen Arbeitsauf wand. Das Finanzministerium soll daher durch Gesetz ermächtigt werden, die ihm nach dem Einkommen- und Er gänzungssteuergesetz zustehende Befugnis zu erlassen und Stundungen von Steuerbcträgen auf ihm Nachgeordnete Behörden zu übertragen; alles Nähere bleibt zweckmäßig dem Verordnungswege überlassen. Ferner wird vorge schlagen, das Finanzministerium zu ermächtigen, im Ver ordnungswege die Voraussetzungen zu bestimmen, unter denen von der Nachforderung geringfügiger Betrüge abzu- schen ist. Rntzland und Japan. Die maßgebende russische Presse trat bekannt lich unlüngst für ein gemeinsames Vorgehen Rußlands mit Japan in der mandschuri- schcn Frage ein. Dieser Umschwung in der russischen Presse ist freudig zu begrüßen. Scheint doch von ihr der erste Schritt zu einer Annüherung gemacht zu werden, nachdem sie sich bis vor kurzem in düsteren Kriegsprophezeiungen ergab. Der japanischen Presse war die damalige anti japanische Tendenz der russischen Blütter keineswegs ent gangen. Ende Dezember verbreitete sich die „Jrji" in sehr sachlicher Weife über die russisch-japanischen Be ziehungen. In russischen Zeitungen seien wiederholt Meldungen über eine angebliche Spannung zwischen Japan und Ruß land veröffentlicht worden, sodaß die russische Negierung sich jetzt veranlaßt gesehen habe, in einer amtlichen Er- klürung diese Gerüchte als haltlos zu bezeichnen. In Japan hätten diese Nachrichten zwar niemals Glauben gesunden, nachdem aber nun die russische Regierung amt lich dazu Stellung genommen, hält die „Jiji" es für ihre moralische Pflicht, dem befreundeten russischen Polke gegenüber auch ihrerseits in der Sache das Wort zu er greifen. Das Verhältnis zwischen Japan und Rußland habe sich seit dem japanisch-chinesischen Kriege immer un günstiger gestaltet, dis es endlich zwischen den beiden Mächten zum Kriege gekommen sei. Ihre Differenzen seien aber ziemlich einfacher Natur gewesen, durch den Krieg seien sie erledigt, und im Frieden von Portsmouth dritten Japan und Rußland sich die Hand gereicht, wie der Mond nach einem Sturme friedlich durch die Wolken breche. Die dann weiter erfolgte Annäherung zwischen den beiden früheren Gegnern sei gekrönt worden durch die im Jahr 1907 abgeschlossene Entente. Kleine Streit fragen, die nach dem Friedensschluß noch unerledigt ge blieben seien, würden durch freundliches Entgegenkommen auf beiden Seiten bald ihre Erledigung finden, und, wenn beide Mächte diese Gesinnung beibehielren, so stehe zu hoffen, daß sic in Fragen der wirtschaftlichen Erschließung des Ostens Hand in Hand gehen würden. Jedenfalls werde dies für Japan stets willkommen sein. Mährend der vier Jahre nun, die seit dem Friedens schluß verflossen seien, hätte die japanische Presse sich stets ruhig verhalten und es an Beweisen freundschaftlicher Gesinnung gegen Ruhland nicht fehlen lasten. Auf russi scher Seite aber habe der Argwohn niemals aufgehört, und er habe sich kürzlich soweit verdichtet, daß von einem nahe bevorstehenden Kriege mit Japan die Rede gewesen sei. Der Ursprung solcher Gerüchte laste sich auf zwei Quellen zurückverfolgen. Einmal sei es die zu der gegen wärtigen Regierung in Rußland in Opposition lebende Militürpartei, die in selbstsüchtiger Absicht solche Nach richten verbreite, sodann bemühe sich aber auch eine fremde Macht, Japan und Rußland einander zu ent fremden. Die russische Militürpartei wisse sehr wohl, daß sie ihr Land durch ihr Treiben in Gefahren bringe, trotzdem aber ließe sie sich nicht davon abbringen, weil sie damit bestimmte Parteizweckc verfolge. Auch sei es nicht das erste Mal in der Geschichte, daß eine Großmacht, was man von einem zivilisierten Staate eigentlich nicht er warten solle, zur Befriedigung seiner eigenen ehrgeizigen Pläne Zwietracht zwischen fremden Mächten säe. Ueder die Verwerflichkeit eines solchen Vorgehens brauche man kein Wort zu verlieren. Betrachte man die Angelegenheit vom russischen Standpunkt, so sei die russische Politik nach innen sowohl, wie nach außen genau festgelegt und werde sich durch Um triebe der Militürpartei nicht aus dem Geleise bringen lasten, wie denn auch die Jntriguen ränkesüchtiger Mächte bald ans Tageslicht gezogen zu werden pflegten. Des halb könnten solche alberne Gerüchte kein langes Leben haben; es sei aber falsch, deswegen ihre Bedeutung zu unterschätzen. Denn wenn auch aufgeklürtc Leute sich da durch nicht täuschen ließen, so hafteten solche Alarmnach richten doch bei den Massen des Volkes und verwirrten seine Stimmung. Aus diesem Grunde sei es angezeigt ge wesen, daß die russische Regierung die besagte Erklärung abgegeben hätte, und sie werde gut daran tun, auch in Zu kunft solchen Gerüchten entgegen zu treten. Dann werde sie sich nicht nur um die Förderung der Beziehungen zwi schen Japan und Rußland verdient machen, sondern auch um die Erhaltung des Friedens in Ostasien." Wie groß übrigens die russische Rervosität in Bezug auf kriegerische Verwickelungen mit Japan ist, geht aus folgendem hervor: Der Petersburger Vertreter des „N e w- Pork Herald" meldete, daß trotz der offiziellen De mentis über die Spannung im fernen Osten die beun ruhigenden Gerüchte über die Lage immer noch selbst in amtlichen Kreisen im Umlauf sind. Man glaubt, daß Ja pan bereits in allernächster Zeit die Annexion Koreas plant, und daß Rußland nicht einmal in der Lage ist, sich zu einem Protest aufschwingen zu können. „Aus unan fechtbarer Quelle erfahre ich", so fügt der Korrespondent hinzu, „daß Iswolski im Laufe der Unterhaltung mit meh reren Dumadeputierten zugegeben hat, daß Japan rüste, daß er jedoch bisher nicht wisse, welche Zwecke Japan da mit verfolge." Eine andere Meldung aus Petersburg besagt: In der russischen Hauptstadt herrscht eine beträchtliche Unruhe über die militärische Tätigkeit Japans. Im Kriegsmini- slerium sind eine Reihe von Berichten eingegangen, die diese Tätigkeit als recht bedeutsam erscheinen lassen. Im Ministerium des Auswärtigen dagegen sieht man die Lage noch immer im rosigsten Lichte an. Iswolskis Richtschnur ist: „Gesunder Optimismus!" Iswolski und der Kriegsminister, General Suchomlinow, stehen auf äußerst schlechtem Fuße. Iswolski wird infolge dessen vom Kriegsministerium nie so richtig informiert, wie es eigentlich der Fall sein müßte. Der Minister des Auswärtigen erführt häufig ostasiatische Nachrichten über Truppenbewegungen erst aus den Blättern, so daß er kaum imstande ist, sich ein richtiges Bild von der Lage zu machen. Die beunruhigenden Nachrichten im Kriegsmini sterium rühren, wie verlautet, vom Gouverneur von Kam- schatla her. Es heißt, daß viele japanische Offiziere im Auslande den Befehl erhalten Hütten, innerhalb einer Woche sich bei ihre» Regimentern zu stellen. Außerdem sollen große Vorrüte an Lebensmitteln und Kriegs material in den letzten Wochen bestellt worden sein. Große Massen Chinin und Verbandstoff seien aus Berlin bezogen worden. Gleichfalls von Bedeutung für die Lage soll sein, daß die Gouverneure von verschiedenen Provinzen den Auftrag erhalten haben, die Einwanderung nach Sibirien zu beschränken. Eine große Anzahl von Auswanderern, die bereits alle Vorbereitungen getroffen hatten, um von Smolensk aufzubrechen, wurde von der Regierung zurück gehalten. Politische Nachrichten. Teittschcs Neich. Der Etat der Königl. Porzellanmanufaltur Meißen, die bekanntlich demnüchst das Fest ihres 2 0 0 jührigen Vestehens feiert, steht gegenwürtig bei der Finanz- deputation der Zweiten Kammer zur Bera tung. Regierungsseitig ist hierzu u. a. erläuternd mit geteilt worden, daß der Reinerlös für Porzellanwaren der Meißner Königl. Manufaktur 1900: 1 768 047 -tt, 1907: 1 718 858 -lt und 1908: 1 647 206 -N betrug und daß man einen weiteren Rückgang in der Nachfrage nach den Manu fakturerzeugnisten während der Finanzpcriode 1910/1911' nicht zu befürchten hat. Wenn auch die Ursachen des ge schäftlichen Rückganges vom Jahre 1908 voraussichtlich auch 1910/1911 noch nicht ganz behoben sein werden, so deuten doch verschiedene Umstände auf eine allmähliche Besserung der wirtschaftlichen Lage hin. Auf dieser Basis fußend bringt die Regierung bei der Meißner Königl Manufaktur für jedes der beiden Jahre 1910 und 1911 eine Gesamt erzeugung von 1 960 200 -4t Porzellanwaren und von 85 000 Mark Porzellanfarben in Vorschlag. Die Besoldungen be ziffern sich für ein Jahr auf 167 950 -ll, wovon entfallen 41 750 -4t auf die Direktion und oberen Beamten, 59 650 -4t auf die Kasten- und Handeisbeamten, unter denen vier Ver käuferinnen sind, 41 125 -ll auf die Maler, Modelleure und unteren Betriebsbeamten und 25 425 -4t auf die Expedi tionsbeamten. Außerdem erhalten die Beamten, soweit sie bezugsberechtigt sind, noch 12 990 -4t Wohnungsgeld zuschüsse. Für die Verteilung der Anteile der Beamten an dem erzielten Gewinn, die mit über 36 000 -4t, also fast dreimal so hoch, wie der Wohnungsgcldzuschuß, eingestellt ist, hat die Regierung nach Maßgabe der neuen Besoldungs ordnung einen neuen Plan aufgestellt. Diese Tantieme soll betragen 1,75 Prozent vom Porzellanreinumsatze, 324 Prozent vom Porzellanfarbenumsatze und 1,25 Proz. vom Ueberschuste. Weitere große Posten im Voranschläge der Manufaktur für 1910 und 1911 sind 29 000 ,4t Aufwand bei der Mastebereitung, 274 275 -4t Aufwand bei der Gestal tung, 124 000 -4t Aufwand beim Brennen und Sortieren, 590 660 -4t Aufwand bei der Malerei, einschließlich der Ver gütungen an Arbeiter für Aufsichtsführung und für Schätzungen und 54 000 -it allgemeiner Fabrikationsauf wand. Besonderes Wohlwollen wendet die Regierung der Arbeiterpensionskasse der Königl. Porzellanmanufaktur zu; es soll nicht nur deren Reservefonds anläßlich des Jubi läums um 30 000 -4t verstärkt werden, sondern auch der laufende Beitrag aus Staatsmitteln soll von 1910 ab wie der eine Heraufsetzung auf 29 000 -4t jährlich erfahren, weil ein versicherungstechnisches Gutachten dies im Interesse der Sicherstellung der Kaste für nötig erachten läßt. Auch der Aufwand für Leistungen zur reichsgesetzlichen Kranken-, Unfall- und Znvaliditätsversicherung steigt andauernd. Auf größeren Ausstellungen wird die Meißner Königliche Por-