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«78 ausqab. Als ein Schutzmann zu ihm trat, um ihn weg zuführen, griff er diesen an. Es kam zu einem Kampfe, bei dem sich beide am Boden wälzten und der Beamte, dem noch ein Zivilist zu Hilfe geeilt war, Mühe hatte, den Rasenden zu bewältigen. Dieser wurde gefesselt und nach der Polizei wache gebracht. Daß man es mit einem Geistesgestörten zu tun hat, geht auch daraus hervor, daß der Mann barfuß ging und sich auch seiner übrigen Kleidung entledigen wollte. Oschatz. Gewerbeausstellung. In der Haupt versammlung des hiesigen Gewerbevereins wurde be- schloffen, zu Pfingsten des nächsten Jahres eine Gewerbe ausstellung für den Bezirk Oschatz, verbunden mit einer landwirtschaftlichen Tierschau, zu veranstalten. Die endgültige Entscheidung darüber soll in einer nach Ostern einzuberufenden allgemeinen Inter« ffcntenversammlung getroffen werden. Leipzig. Die „Stille Zeit" und die Leipziger Saalbesttzer. Die stille Zeit vor Ostern, in der keinerlei Tanzbelustigungen abgehalten werden dürfen, und die fast einen ganzen Monat datiert, beginnt in diesem Jahre zugleich mit der Leipziger Ost er messe, die bekannttich einen ge waltigen Menschenstrom aus d«m In- und Auslände in die Pleißestadt führt. Von dem Zusammentreffen sind die Saal inhaber nun begreiflicherweise herzlich wenig erbaut-, denn die .Meßonkels" sind in nicht wenigen Fällen recht lebenslustige Menschen und lassen auf den „Strohwitwerbällen" zur Meß zeitreichlich Geld zurück. Die Saalinhaber haben, um diese Geld quelle auch in diesem Jahre wieder fließen zu sehen, Telegramme mit ausführlicher Begründung an das Kult» s-Ministerium, Ministerium des Innern, an die Kreishauptmann schaft, an den Oberbürgermeister und den Stadtrat gesandt und gebeten, in Anbetracht der Messe «in dicser Woche die übliche Tanzerlaubnis trotz der geschloffenen Zeit zu erteilen. Die telegraphischen Gcsuche des Saalinhaber-Vereins Leipzig-Stadt und des Vereins Leipziger Gastwirte sind jedoch ab gelehrt worden. Oberwiesenthal. Neue Radiumquellc. Den unermüd lichen Bemühungen des österreichischen Oberbergverwalters, Johann Slep, ist eö, wie aus St. Joachimstal berichtet wird, gelungen, etwa sechzig Meter vom Sammelbecken des emanationshaltigen Grubcnwassers im Wernerlaufe der West grube in „Elias" entfernt, eine neue Wasserader mit einer Ergiebigkeit von I 5 Minutenlitern zu erschließen. Dieses Wasser zeigt nach den vorgenommenen Messungen sehr starke Radio aktivität und kann ohne besondere Mühe in die bisher zu Aurzwecken benutzten Wasser geleitet werden. Auf diese Weise ist die Möglichkeit geboten, die Bäderzahl um mindestens 500 pro Tag zu steigern. Mylau. Die Typhus-Epidemie ist hier im Erlöschen begriffen und die Gefahr weiterer Ucbertragung nunmehr end gültig vorüber; die noch vorhandenen wenigen Typhuskranken find sämtlich auf dem Wege der Genesung. Vor etwa vierzehn Tagen war der letzte Todesfall zu verzeichnen. Dem Tyvhus find vor allem jugendliche Personen erlegen. Die unbeständige Witterung der lctzten Wochen und Monate hatte recht un günstig auf die Erkrankungsfälle eingewirkt. Reichenbach i. 8. Geschenk des russischen Kaisers. Ein kaiserlich russisches Geschenk ist dem Verein für Natur kunde, der das hiesige große Museum unterhält, in Gestalt eines präparierten Auerochsen tn Aussicht gestellt. Das wertvolle Stück wird in diesen Tagen eininffen. Kurze Nachrichten. Der Neustädter Markt zu Chemnitz erhält von Neujahr 1911 ab den Namen Königsplatz. Zum Gemeindevorstand von Bärenwalde wurde Steuer einnehmer Willy Vogelgesang in Kirchberg gewählt. Die städtischen Kollegien zu Markneukirchen beschlossen die Errichtung eines Stadtbades größeren Stils. Zur Vereinfachung der Verwaltungsgeschäfte hat der Stadtrat zu Glauchau die obligatorische Anwendung der Gabelsberger- schen Stenographie bei Führung der Registranden verfügt. Sitzungen der I. Strafkammer. (Vorsitzender: Herr Landgerichlsdlrektor Daulenhahu). (Nachdruck verboten.) Bautzen, den 8. Mäiz I. Aus Eisersucht batte sich der 3t Jahre alte Schuhmacher Paul Richard Schulze in Bautzen der wissentlich falschen Anschuldigung schuldig gemacht. Schulze hatte ein intimes Verhältnis mit der Fian Marie veuv. Weinert in Bautzen unterhalten und glaubte Gumd zu der Annahme zu haben, daß die Weinen außer mit ihm noch intimen Vei lehr mit einem anderen Manne unterhalte. In scnnr Erlegung beschloß er, sich an der Weinert zu rächen und richtete daher am 1. Juni 1909 an den Stadtrat zu Bautzen eine schnstliche Eingabe, in der er zur Kenntnis gab, daß die Weinert Elsparnisse aus der Sparkasse habe und trotzdem Almenuwersiützung beziehe, sic verdiene dies nicht, weil sie sich der Gewerbsunzucht und des Verbrechens gegen das keimende Leben schuldig gemacht Hube. Diese Angaben waren aber, wie Schulze wußte, umvahr. Er wurde heute zu 6 Wochen Gesängnis verurteilt, der Weinert auch die Besugnts zugesprochen, das Urteil durch einmaligen Abdruck in den „Bautzener Nachrichten" aus Kosten Schulzes veiösscrMichm zu lassen. 2. Ein weiterer noch schwererer Fall von falscher Anschuldigung war Gegenstand der nächsten Verhandlung, die sich gegen den 26 Jahre alten Schlosfergesellen Friedrich Wilhelm August Schmidt aus Riesa, zuletzt In Niederruppersdors wohnhaft, richtete. Am 9. Dezember 1909 ging bei dem Königl. Obergendarm Doberenz in Löbau ein anonymer Bries ein. Der Briisschreiber führte darin Beschwerde über den in Herrnhut statio nierten Gendarm Lohse, behauptete, dem Fleischermeister Kockel in Herm hut fei von einer Wiese an der Niederruppersdorser Grenze Gras gestohlen winden, Lohse kenne den Täter, habe ihn aber nicht zur Anzeige gebracht, Lohse werde von seinem S .. kumpanen bestochen, er gebe dem Spitz buben noch Anweisung, wo es etwas zu „klauen" gebe, wer Lohse suche, werde ihn bei einem Fäßchen Bier und verbotenem Spiele finden usw. Schmidt wurde aus folgende Weise als Schreiber des Brieses ermittelt. Am 18. Januar 1909 waren in der Gasanstalt Herrnhut, wo Schmidt arbeitete, Kohlen gestohlen worden, der Verdacht des Diebstahls richtete sich gegen Schmidt und den Gartenbesitzer Pseiser. Pfeifer wurde auch überfuhrt und zu 8 Tagen Gefängnis verurteilt. Nun hatte die Bern stadter Zeitung vorher irrtümlich berichtet, Schmidt und Pfeifer feien ver haftet worden. Schmidt forderte darauf die Redaktion zu einer Berichti- ;ung auf und die Handschrift dieses Briefes stimmt für jeden Laien so- ort erkenntlich bis in die geringsten Einzelheiten genau mit der Hand- christ des anonymen Schmähhrlefes überein. Schmidt bestritt die Täler- chast und erklärte, er könne dem Gendarm Lohse nicht das geringste nach- agen. Kgl. Obergendarm Doberenz stellte dem Gendarm ein sehr gutes Zcuguis aus und bezeichnete ihn als einen der besten Gendacme, an dessen dienstlicher und privater Führung nichts zu tadeln sei. Das Gericht hielt Schmidt für voll überführt und erkannte gegen ihn aus 6 Monate Gefängnis und 3 Jahre Ehrenrechtsverlust. Auf Antrag des Gendarmen Lohse ist das Urteil aus Kosten Schmidts durch einmaligen Abdruck im Amtsblatt für Herrnhut zu veröffentlichen. 3. Wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung tm Sinne von 8 156 des R.-St.-G.-Bs. hatte sich der tn Krummhermsdors geborene, 6i Jahre alte, zuletzt in Sebnitz wohnhafte Privatmann Friedrich Hermann Hille zu verantworten, der ;etzt eine ihm vom Kgl Landgericht Bautzen am 11. Mai I909 wegen Unternehmens der Verleitung zum Meineid zuerkannte Strafe von einem Jahr drei Monaten Zuchthaus verbüßt. Hille halte sür das Jahr 1908 in seiner Steuerdeklararion sein Einkommen aus Grundbesitz mit 770 Mark und aus Kapitalzinfen mit 750 Mark beziffert, wurde aber von der Einschäbungskommission aus ein Ztnseneinkommen von 3000 Mark pro Jahr veranlagt. In seiner hieraus elngerelchten Steuerreklamalion gab er den Mielsertrag seines Grundstücks mit 750 Mark, nach Abzug der Unterhaltungskosten, und sein Vermögen an Kapital mit 8000 Mark an und bekräftigte diese Angabe am 15. Juli 1908 vor dem Bürgermeister zu Sebnitz, dem Vertreter einer zur Ab nahme von Versicherungen an Eidesstall zuständigen Behörde, durch eine solche Versicherung. Nachdem Hille in das Zuchthaus gekommen war, beabsichtigte seine jugendliche Ehesrau mit einem Liebhaber ins Ausland zu gehen und nahm deshalb aus dem Geldschrank Hilles dessen darin verwahrtes bares Geld und Wertpapiere an sich, sie wurde aber in Dresden sestgenonimen und der über das Vermögen Hilles gerichtlich be stellte Pfleger, Rechtsanwalt Schirmer in Dresden, nahm ihr die Wert papiere im Betrage von 34000 Mark wieder ab Dadurch kam es an den Tag, daß Hille sein Kapitalvermögen zu niedrig beziffert und die eidesstattliche Veistcherungwisjentlichsalsch abgegeben hatte. Das Gericht warf heute fechs Monate Gefängnis aus, wandelte diese in vier Monate Zucht Haus um und erkannte aus eine Zusatzstrase von drei Monaten Zucht haus zu der bereits am 11. Mai 1909 verhängten Strafe. 4. Bis zum 16. September 1909 war der viermal vorbestrafte 19 Jahre alte Bergarbeiter Ernst Wilhelm Aurich aus Bernstadt als Dienstknecht bei der Gutsbesitzerin verw. Wauer in Kemnitz in Arbeit. Wegen Differenzen mit dem Sohne Emil Wauer feiner Dienstherrin ver ließ ec am genannten Tage feinen Dienst, vorher Halle er aber die Kammcrlür des jungen Wauer mil einer eisernen Haspe aufgesprengl, ihm das Sparkassenbuch Nr. 76057 der Löbauer Sparkasse gestohlen und von der Einlage 60 Mark abgehoben. Auricd, der jetzl eine ihm vom Kgl. Landgerichl Meseritz am 4. Februar 1910 zuerkannte Slrase von fünf Monaten Gefängnis verbüßt, erhielt heute wegen schweren Diebstahls eine Zusatzstrase von süns Monaten Gefängnis und zwei Jahren Ehren- rechtsverlust. 5. Die bisher unbescholtene 59 Jahre alte Näherin Magdalena Zicsch aus Piskowitz bei Kaineuz war wegen Diebstahls angeklagl. Sie hatte mit Unterbrechungen jahrelang bei der Katharina verw Heblack in Crostwitz Aufwartung besorgt und sie bis zu ihrem am 26. Juni 1908 erfolgten Ableben gepflegt. Nach dem Tode der Heblack war in ihrem Testament über zwei Sparkassenbücher von 523 Mark und 621 Mark verfügt worden, diese Kassenbücher befanden sich tm Besitz der Ziesch, nach der Anklage sollte sie die Bücher gestohlen haben. Die Ziesch, die gut beleumundet ist, behauptete heute, die Heblack habe ihr beide Bücher noch bei Lebzeiten übergeben, das Buch mit 523 Mark ihr für ihre Dienste bis zum 28. Februar 1908 geschenkt, mit dem Gelds des anderen Buches habe sie sich sür die späteren Dienste entschädigen, das Begräbnis der Heblack bezahlen und verschiedene Vermächtnisse auszahlen sollen. Diese Angaben fanden Glauben, die Ziesch wurde sreigefprochen. Die Kgl. Staatsanwaltschaft war in den Fällen 1, 2, 3 und 4 durch Herrn Assessor vr. Noack, in Fall 5 durch Herrn Assessor vr. Arndt ver treten: Schmidt wuide durch Herm Rechtsanwalt 0r. Neumann-Löbau, die Zicsch durch Herrn Rechtsanwalt Kori-Pulsnitz verteidigt. Mitteilungen ans dem Publikmn. 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