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htige rr lumeistN". rmnnia". uen mech. Wilk ommen und iEIzurz. -blir t»ux^, e 4. iid aut eia ae seibslLn- dt. Jab «S» t. Nr. 961 l Mädchen »Smöbche» id. August d Bl. :r känncn > grürü.ich l 1, Krssrl- I dchev, gleich oder « In Ler Verordnungsblatt der Krelshau-tmauuschast Bautzen zugleich als Koufiftorisl-ehSr-e der Vderlanfitz. Am 1 sölat 1 der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt imd OD-G des Hauptzollamts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg richten. Organ der Handels- nnd Gewerbekammer t« Zittau. » verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse; i. V. Paul Monse (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von S—4 Uhr). — Tele-rinun-Admff«: A»t«hl«A WmchM Fernsprechanschluß Nr. 51. Bautzener Nachrichten erscheinen, mit Ausnahme der Gann, und Festtage, täglich abend,. Prei« de« vierteljährlichen Abonnement« 8 ^k. I»s« ,»«»,«»»», fk, »« Rum« W» Spaltzeile gewöhnlichen Satze« lb 4, in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern». Tabellen- und andere« schwieriger Satz entsprechend teurer. -iachwei«i«dühr für jede An««i<« »Ad Snsertion 20 P,«.. sür brie,licht «uslunftsertcilung 10 Pfg. (und Porto». Nnr bis früh 10 Uhr eingehende Inserate finde« «och in dem abend» «M fcheiueuden Blatte Äufnahme. Inserate nehmen die Geschäftsstelle de« Blatte« und die Annoncenbureau« an, desgleichen die Herren Walde tn Lkbau, Elan« w WrthohlG Lippitsch in Schirgiswalde, Gustav iiröling in Bcrnitadt, Buhr in Königshain bei Osttitz, Reuhner in Ober-CunnerSdors und von Lindenau iu Pullnitz. - < Xr. 174. Donnerstag, de« 30. Juli abends. 1908 'WMlUUK l Et»., r. MLdHea la lcichte Noack, l >e 1, II, lspülerliL I nerrt. . August 16 Ja^ I i haben, k echt«. chen zg iusieSen , link?. hcudear Chiffre ( en, sich l Polin. M scheu ng ab- heu. eine» U, ,rt. Wegefperruug. Der Weg von Wilthen nach Iktrschau wl>d wegen Brllckenbaues tn Nieder Wilthen bi» aus wettere» »«sperrt und der Bertehr auf den Weg am Südrande de» Dorse» verwiesen. Bautzen, am 29 Jult 1903. Königliche Amtsbauptmannschaft von Kirchbach. Beurlauvung -es BeztrkStterarzteS. Herr Bezirkstierarzt Bucher hier ist vom 30. Jult bis mtt 22. August diese« Jahre» beurlaubt, Mtt seiner Stellvertretung Ist Herr Beztrltlteiarzt Wilhelm in Zittau beauftragt worden. LSbau, am 23. Juli 1903. Königliche Amtshauptmannschaft. In Beriretung: Von Pflugk, Regicrunglrat. vhckl. Aus Blatt 475 des Handelsregister«, die Firma wagcubauanftalt und Waggonfabrik sür elektrische Bahnen (Vormal» W. s. F. Losch), Aktiengesellschaft, tu Hamburg mit Zweigniederlassung in Bautzen betreffend, ist folgende» eingetragen worden; s) die Ft:ma lautet künttig „Waggon- und Maschtuevsabrtk Aktie«: Gesellschaft vorm. Basch" d) durch Beschluß der Generalversammlung der AkttouSre vom 14. März 1903 ist der 8 1 de» GeseüschafiSvertrag» obgeändert worden. Bautzen, am 22. Juli 1903. Königliches Amtsgericht. Der Königlich« Friedensrichter Herr Rittergutsbesitzer Ur. Herrmann aus Wewlitz wird von Mitte August d. I. an auf unbestimmte Zett verreist sein und während feiner Abwesenheit durch den königlichen FrlidenSrtchtrr Herrn Rilter^uti Pachter Schäser In Jehnsti vertreten werden- Bautzen, am 28. Juli 1903. Königliches Amtsgericht. Bel dem unterzeichneten Etadtrate ist di« Stell« «in«S Kasseuassistenten baldmöglichst and«rweit zu besetzen. Mil der Stell« ist P«nston»ber«chttgung verbunden. Der AnsangSgehalt beträgt jährlich 1750 Mk. und steigt durch 4 DienftaiterSzulagev von je 200 Mk. nach je k Jahren bi« zu dem Höchstgehalte von 2550 Mk. Der Anjustellende hat 600 Mi. Dienükaution zu stellen. Bewerber, die Im städtischen Kaffen- und Rechnungswesen, insbesondere Im SiaatSeiokommenfteuer- und StaatSgrundsteuerwisen durchaus erfahren sind und sich bewährt haben, wollen ihre Gesuche nebst Zeugnissen biS zum 15. hier etureichen. Bautzen, am 27. Juli 1903. Der Stadtrat. 0«. Zaim, Bürgermeister. Ang. «agost 1V03 Die zum Umbau der «bortaulage In der Maudau-Kaserue, Miau, erforderlichen «rv-, Maurer-, Steinmetz- und Zimmerarbeiten sollen In einem Lose öffentlich vergeben werden. BerdingungSanschläg, können von der unterzeichneten GcschäslSstelle (Prinzenstraße 50l gegen Erstattung der Selbstkosten ent nommen werden. Di- Bedingungen und Zeichnungen liegen hier zur Einsicht au«, woselbst auch all, wetteren AuSkünlte erteilt werden. Angebote sind versiegelt und mit kenuzrichutuder Aufschrift versehen, bis Montag, den 3. August 1S03, vormittag- 11 Uhr portosrei hier einzureichen, woselbst die Eröffnung tn Gegenwart etwa erschienener Bieter ersolgen wird. Die Auswahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalten. Zuschlagtsrtst: 28 Tage. Königlicher Garnison-Baubeamter ln Zlttau. Mittwoch, te« 5. August 1V03, vormittag- » Uhr »«langen io dem AuklionSlokal« an der Petrlktrche 5, parterre hier, 1 Fatz Weitzwein, 5 EaSkoAer, 3 Kro»- leuchter 1 »arenschrank, 1 Wäscheschrank uud 1 SchreibsekretSr gegen sosoclig« Bezahlung zur Versteigerung. Bautzen, den 27. Juli 1903. Der GerichtSvollzieder des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Bekanntmachung, die Abhaltung riaes Weisterlimsus bett. Die Gew'rbelaa wer ,u Zittau vrravstaltet in Bautzen einen MristerkursuS, welcher Ende August beginnen, Im November endrn urd wöchentlich an 2 Tagen je 3 Stunden abgehalten werden soll. Gegen Erlegung eine? Beitrage« von 5 Mk. sind die Metstrr d,S Kammerbeztrke« und diejenigen Gehilsen zur Teilnahme berechtigt, welche in nächster Zeit die Meisterprüsung adzulegen beabsichtigen. Die Anmeldung«« sind bis 15. August bei der Dlrekiton der Industrie- und Gewerbeschule zu Bautzen zu bewirken. Bautzen, den 20. Jult 1903. Gewerbekammer zu Zittau. Reiche, Vorsitzender. Rollfutz, Spndtku». Tierschau mit Prämiierung in Klix und Höflein. Der landwttttchasMche KretSvereln sür die Oberlausitz veranstaltet am 1 Siptember l. I. in Klip und am 3 September l. I tu HSslet« eine Zuchtvtehauüstevuug. Zar Prämllerung gelangen a. Rtader d«r Oldenburger Raffe sowie Kreuzungen derselben mit ausgesprochenem Nlederung»- typuS und zwar: 1) Bullen, die dem öffentlichen Gebrauche dienen, 2) Kühe Im Alter vou nicht über 4 Jahren, 3) ältere Kühe, wenn sie sichtbar tragend sind oder mit dem Kalbe vor- gesührt werden, 4) gedeckt« Kalben, 5) Zugochsen. d. Ziege« der Saanen- und der Landrasse, und zwar: 1) Böcke, di« dem öffentlichen Gebraucht dienen nnd mindestens 9 Monat« alt sind, 2) Zucht,legen mit oder ohne Zickel. Tiere, die aus fremden Zuchtgebieien rtngesühtt worden sind, konkurrieren nicht mit den Tieren der einheimischen Zuchten, sonde n unter sich allein. Die Anmeldungen zur Beschickung dieser Ausstellungen sind bis zum 19. August l I. an da» unter,etchnei« Direktorium zu richten, tn dessen Kanzlet Formulare zur Anmeldung entnommen werden können. Bautzen, am 23. Jult 1903. DaS Direktorium deS Landwirtschaftlichen Kretsvereins der Oberlausitz. Geh Oekonomterat Hähnel. Pros. vr. (Yräft. Die Graudrechte de- deutsche« Botte«. Die Zeiten, in denen man über „Grundrechte' debat tierte und Beschlüsse faßte, in denen man sich in theoreti schen und philosophischen Erörterungen in den Parlamenten erging, find längst vorüber, und praktische Fragen find es, die an ihrer Stelle in den Vordergrund getreten find. Schlagen wir z. B. eines unserer neueren Gesetzbücher auf, wie das Bürgerliche Gesetzbuch, so finden wir nichts von jenem bombastischen Wortschwall und jener Phrasenhaftig- keit, die vergangene Zeiten kennzeichnen. Dessen ungeachtet ist eS nicht uninteressant, auch einmal einen Blick in jene Zeiten zurückznwerfen und fie mit der Gegenwart zu vergleichen. Es war in den Anfängen der französischen Revolution, als die „Allgemeinen Menschenrechte' den Gegenstand der Tagesordnung bildeten. Der Kongreß der Bereinigten Staaten war damit vorangegangen, daß er 1776 die Men schenrechte als die leitenden Grundsätze des Staatsrechts anerkannte. Die französische Revolution verpflanzte diese Grundsätze nach Europa, indem fie im August 1789 die berühmte Erklärung des Menschen und des Bürgers zum Dekret erhob. Die Nationalversammlung zu Frankfurt am Main befand sich also vollständig auf revolutionärem Boden und im geistigen Zusammenhang mit der französischen Re- volution, als fie am 21. Dezember 1848 die Grundrechte des deutschen Volkes proklamierte. Bekanntlich ist dieser Beschluß von dem später wieder ins Leben getretenen Bundestag 1851 förmlich wiederaufgehoben worden, aber es ist doch bezeichnend, daß dieses echt revolutionäre In strument von den Regierungen akzeptiert und, wenn auch mehrfach mit Vorbehalt, sanktioniert worden ist. Wie ein Stück aus einem Raritäten-Kabinett nimmt sich im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1849 das Dekret Nr. 11 an die Kammer aus, be treffend die Grundrechte deS deutschen Volkes, unterzeichnet von König Friedrich August und von den Ministern Heinrich v. d. Pfordten und Robert Georgi, noch merk- würdiger aber der Name des „RetchsverweferS' Erzherzog Johann mit seinen fünf „Reichsministern", welche am 27. Dezember 1848 diese Grundrechte unterzeichnet haben. Wie radikal und anmaßend dieser „Johann ohne Land' und seine Getreuen vorgtng, geht daraus hervor, daß Ar- ttkel 5 des Einführungsgesetzes bestimmte: »Die Erlassung und Ausführung der vorstehend gedachten neuen Gesetze sollen von Reichs wegen überwacht werden", und am Schluffe sich der PaffuS befindet: „Sind in der bezeichneten Frist (von 6 Monaten) die betreffenden Gesetze nicht er lassen, so hat die Reichsgewalt die Regierung deS einzelnen Staates aufzufordern, ungesäumt auf Grundlage des Reichs- Wahlgesetzes eine aus einer einzigen Kammer bestehende LandeSversammlung zur Revision der Landesverfassung und übrigen Gesetzgebung in Uebereinstimmung mit bei Beschlüssen der Nationalversammlung zu berufen.' Nur schade, daß sich die Regierungen um diese hochtrabende, aber tatsächlich gar nicht vorhandene .Reichsgewalt' herzlich wenig kümmerten. Wie wenig ernst eS denselben mi der Einführung der „Grundrechte' war, ersteht man z. B aus den Schluß der sächsischen Ausführungsverordnung, worin man sich unter allen möglichen Vorbehalten zur Anerkennung und Einführung der Grundrechte in Sachsen bereit erklärt, aber nur unter der Voraussetzung, „daß auch die an das Königreich angrenzenden größeren Staaten die Grundrechte wenigstens rückstchtlich derjenigen Punkte zur Geltung bringen, bei denen in den gegenseitigen Etaats- verhältniffen Reziprozität notwendig ist.' Nach alledem sollte man meinen, daß die Grundrechte des deutschen Volkes allmählich unter den Tisch gefallen wären, bis fie 1851 gänzlich von der Bildfläche verschwinden. Das ist aber keineswegs derFall. Es istimGegen teil erstaunlich, wieviel von den Grundrechten von 1848 heutigen Tages Gesetzeskraft erlangt hat. Die Freizügigkeit und Gewerbefreiheit (§ 3) ist durch das Gesetz vom 1. November 1867 und vom 21. Juni 1869 eingeführt, die Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetz (§ 4) ist gewährleistet, die Strafe des bürgerlichen Todes (§ 5) ist abgeschafft, die Auswanderungsfreiheit (§ 6) ist unbeschränkt, der Adel als Stand ist aufgehoben (§ 7), die öffentlichen Aemter find für alle Befähigten gleich zu gänglich, die Wehrpflicht ist für alle gleich, die Freiheit der Person (§ 8) und die Wahrung (§ 10) ist unverletz lich, das Briefgeheimnis ist gewährleistet (§§ 11 und 12), Glaubens, und Gewissensfreiheit 14—16) besteht zu Recht, die Eidesformel: ,So wahr mir Gott helfe" (8 19) ist eingeführt, der bürgerlichen Eheschließung und Beur- kundung des Personenstandes (§§ 20 und 21) erfreuen wir uns seit Jahren, alle Gerichtsbarkeit geht vom Staate auS (§ 41 ff), Schwurgerichte (§ 46) sind eingerichtet, Rechtspflege und Verwaltung find getrennt (§ 49) usw. Da- find nur einige besonders tn die Augen fallende Be stimmunaen, deren Aufzählung keinen Anspruch aus Voll- stäudigkett erheben kann. Aber fie zeigen doch, wie wir mit unsrer heutigen Gesetzgebung im großen und ganzen auf dem Boden der „Grundrechte des deutschen Volkes" von 1848 stehen, ja man kann behaupten, in einigen Punkten schon über dieses revolutionäre Programm hinausgegangen find. Vielleicht ifi es nicht unwichtig, sich diese Tatsache einmal 00« Nugrii zu halten und die nötigen Schlüffe daraus zu ziehen! X Telegraphische Eorrespoadeaz. Berlin, 29. Juli. Heute konstituierten sich unter Vor sitz des Staatssekretärs des Innern Grafen Posadowsky etwa 80 Herren aus Berlin und Umgegend als Reichs hilsskomitee zu Gunsten der durch die Hochwasser Geschädigten. Der Kronprinz hat das Protektorat über die Tätigkeit dcö Komitees übernommen. Es find sofort 35 000 Mk. nach Schlesten, 10000 Mk. nach Posen und 5000 Mk. nach der Provinz Brandenburg überwiesen worden. Eadtuen, 29. Juli. Die durch Privattelegramme in der Presse verbreiteten Nachrichten über die angeblichen Reisepläne der Kaiserin entbehren jeder Begrün dung. Rom, 29. Juli, abends. Zum Gedächtnis des Todestages König Humberts fand heute abend eine große Volkskundgebung statt. Gin imposanter Zug, an dem militärische, politische und andere Vereine, Bürger, Arbeiter und Schulen, MustkkorpS und Munizipalgarden teilnahmen, bewegte sich mit zahlreichen Fahnen und Kränzen zum Pantheon, in welchem er am Grabe König Humberts vorbeischritt. Dann begab sich der Zug zum Kapitol, tn dessen Umgebung sich eine Menge Volkes angesammelt hatte. Der Deputierte Pinchia hielt eine Gedächtnisrede, die mit großem Beifall und oft wieder- rolten Rufen ,Es lebe der König' ausgenommen wurde. In der Stadt waren die Verkaufsläden geschloffen und flaggen halbmast gezogen. Am Grabe König Humberts anden sich im Laufe des Tages die Minister, Senatoren, Deputierte und eine große Volksmenge ein. Atllaih vay, 29. Juli. Der König und die Königin nd nach einer schönen Fahrt zu Schiff an der Westküste Irlands heute hier angekommen und werden morgen im lutomobil die Landschaft Connemara besuchen. RewrAork, 28. Juli. (Schluß-Notierungen.) Börs«»- «richt. DI« Baisseftimmuug hat «Mr Varke Einschränkung ersah,«». Ans D«ckmig»l!task nnd insalgr kräftige« Borgrhtn» drr Berus«spemla->