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Nontavlce, b» im Auftrag der sräiiGsischen Ne- dem Experiment belwviinte, war über das Resultat sehr Frankreich bringt, wie Herr Marconi versichert, der eiiden prsmdnng inehr Tlieilnahmc entgegen als E»g- italienisaie Ingenieur scheint also im Attgcmclne» »nt . Behörden nicht sehr zusrieden zu sein, versuche sortsetzc». Denmächst wird vischen Ncwhavcn und D eine rin- Vor. l giernng I befriedigt epvchcmacheii! land: der Haltung der ^ . Gleichwohl wird er die Berluche telegraphische Verbindling zwischen Ncivhavcn und Dicpve gerichtet werden ans eine Entfernung vvn mehr als 70 Kilometer. ** Ein Pariser Prozeh um ein deutsches Kind. Bor der vierten Kammer des Pariser Eivilaerichtcs spielt sich gegenwärtig ein »lerkwürdiacr Prozeh ab, drrrch den die gc- chrcdene Fra» eines ehemaligen prenhischcn Offiziers von einem dag er die Entscheid- vollstreckbar erkläre, :S Telegramms des deutschen Kaisers anf Grund dieser seiner Entscheidung wegen Ainlsmißbmilches in lliilerNichnng gezogen worden sei. Oinch dem Pariser „Matin", dein natürlich sür seine Darstellung die Vcrant- »vvrtung überlassen bleiben »ms;, ist der ^ ' Herr v. Ti mit einer Ä , ecsie» Jahren ein wenig gdtrnbt; schiehlich kamen die beiden Ehe gatten gar nicht mehr miteinander ans. War das Unrecht anf Seiten der Frau v. Daun? Das ist wahrscheinlich. Thatsachc ist. das; cS Herr v. Dan» ivar, der zur Entscheidung über seinen Ebekonslikt die sranzösischcn Gerichte anrics. Die Scheidung wurde ausgesprochen. Mit der Bewahrung des Kindes (eines Tvchlerchens) ivnrdc das Ehepaar Nnunioiv, der Schwager und die Schwester der ehemaligen Iran v. Daun, betraut. Tic Eltern sollten sich ' Pc - ' icyicoene Man eines cyemaitgen prens;»chcn !2I»l sranzösische» Gerichtshöfe zu erlangen sucht, das; liiig eines deutschen Oiichtcrs für in Frankreich vo nachdem dieser deutsche Richter i,«folge eines ^ seiner E» >e» wurde ie Tarstel...... ... .. . Sachverhalt der folgende: -cum ist ein ehemaliger prenhischcr Offizier, der sich mit einer Russin verheirathct hat. Die Ehe war schon in de» thcilcn, wie in die freien Stunden Ferien des Mädchens muhte der ebenso m den Pensionspreis der Kleinen Wahrend der Bater an einem bestimmten Tage, zur bestimmten Stunde sein K ind der Vorsteherin der Pension wieder übergeben haben, und an einem anderen bestimmten Tage, zu einer anderen bestimmten Ctlindc durste die Mutter sich ihre Tochter ans der Pension ab holen. Das Kind wurde in der Pension Ebenol untergebracht. Tic Mutttcr entrichtete die aus sie entfallenden PensionSkvsten. Tic Direktorin forderte eine Zeit lang vergeblich die Kosten ein, die aus den Theil des Vaters kamen. Endlich wurde Mies in Ordnung gebracht, und im April legten Jahres, alö die Osterferien begannen, erschien der Bater in der Pension und holte sich sein Kind. Man übergab cS ihm und machte ihn noch darauf ausmerk sam, daß er nicht die Rechte der Mutter und den Tag und die Stunde, wo diese in der Pension ihr Kind beanfprnchen würde, vergessen dürfe. Aber Herr v. Daun war entschlossen, sein Kind zu behalten. Er wollte cs der Mutter für immer entziehen. Auch hatte er die Absicht, cs protestantisch werden zu lassen, und hatte infolgedessen sich vorgenommen, das; das Mädchen nicht mehr in die katholische Pension zninctkelneo solle. IdiMoiiatevecslrichcn. Tie Mutter erfuhr, das; ihre rochier sich in der Umgegend von Straschnrg befinde. Unverzüglich überschritt sie die Grenze, überzeugte sich selbst von der Richtigkeit der ihr gemachten Angaben und juchte sogleich den deutschen Amtsrichter ans. Ter deutsche Richter gab der Mutter Recht, die ihr Kind von ihm verlangte. Er erlies; zwei Verfüg- nngcn. Die erste Vcrsügnna ordnete an. das; das Kind provisoriich von dem Orte, an dem cs sich befand, nach dem Kloster Sainle- Barbe in Strahlmrg zu schassen sei Tic zweite richterliche Ver fügung chatirt vom .'!. Oktober 1808) betagte, das; das Kind sich in Straschnrg befinde, enlgcge» einem in regelrechter Weise bon einein sranzösischcn Gerichte gefällten Urtheil, und das; ein Gerichts Vollzieher nach dem Kloster Saintc-Varbc sich zu begebe», dort das Kino rn Empfang zu nehmen und es den Eheleuten Raiimow in Frankreich zu überliefern habe, die seine geschlichen Hüter seien. Ans welchen Gründen der deutsche Richter diese seine Versüguiigcii cilasscn hat, ist noch nicht belannt. Der Advokat des .Herrn v. Daun in Paris behauptet, der deutsche Richter babe sich „über rumpeln" lassen. Tie Verfügungen des deutschen Richters winde» aiisgcsührt, das Kind tam nach Paris zurück, und jeht erscheint die Mutter vor dem Pariser Eibügericht, um gerichtlich feslslcltcn zu lasten, das; Herr v. Daun das Urtheil des französischen Gerichtes, das seine Rechte ans die Tochter genau beslimmle, durch die Ent führung des Kindes verletzt habe. Tie Mutter fordert ferner, das; nach dieser Verletzung das Pariser Eivilgccicht dem Vater fortan jedes Recht, mit seinem Kinde zu verkehren, aberkennen soll. „Wenn das Gericht dem Later erlaubt, die Tochter wicdcrznsehen," sagt die Mutter, „so wird er sic ei» zweites Mal cntsühreu, wird sic wieder nach Deutschlimd schasse», und diesmal werde ich dort leine Richter mehr finden, die mir mein Kind -urückgeben werden." Folgendes soll sich nämlich, immer nach den« Berichte des „Malin". in Deutschland ereignet habe». Nachdem der dentiche Amtsrichter seine Verfügungen erlasse», schlug Herr v Tann Lärm und lunchte auch die Sache au die Oesicntlichleit in einen, Zeitlings- artikcl, „der grohcs Aussehen erregt habe". Ter Mittel behauptete, ein deutscher Richter habe gegen eine» ehemaligen plens;ischen O ffizier entschieden, der sei» Kind »ach Tentschlaiid geschasst habe, damit es ihm nicht in Paris zur Franzos,» und zur Katholikin erzogen werde. Plötzlich sei bei dem betreffenden Amtsgericht eine Depesche des deutscheil Kaisers ciugctrosien. welche die Einlettung einer Uittcrsilchuiig forderte und nähere Auisihlüsse verlangte. Ter Amts richter sei in Folge dessen susvcudirt worden. Am 8. Rvbciiibcu 1808 habe man eine richterliche Verfügung erlassen, welche die Entscheidungen des Richters sin. nichtig erklärte. Herr v. Tan» verlangt »un seinerseits von dem Pariser Eivilgcricht, cs solle diese letzte Verfügung, die das Amtsgericht in Straschurg erlassen habe in Frankreich für vollstreckbar erklären und solle dementsblecheiid antworten, daß das Kind wiederum ins Kloster Sciiiikc-Bcirbe in Strahlung, ans welchem cs auf Grund der nichtige» Verfügung des abgcsetzten Amtsrichters entfernt worden, zurückgebracht werde. Die Entscheidung des Pariser Eivilgerichts in dem Prozesse steht noch aus. Eine Verlautbarung zur Sache bon deutscher Seite erscheint wünichensiverth. ** Unter dem Titel „Tic Judengefahr in Hannover" liehen vor Weihnachten 1897 der Apotheker Oe. und der Biichdruckcr A. in Hannover ein Flugblatt erscheinen, das sie in den Häusern der Stadt verbreiten liehen. Dieses Flugblatt enthielt einen Pta» der Stadt vom Jahre 1872 und einen solchen von 1807. Ans beide» waren die jüdischen Geschäftshäuser besonders mnrtirt. Bitte. Wersen Sie einen Blick anf diese Pläne, hics; eS im Tcrte, und Sie werden sehen, wie schnell sich die Zahl dieser Firmen in den letzten 2, Jahren vermehrt Hai. Dem Alles an sich raffenden Juden!!»»!, haben unsere Geschäftsleute weichen müssen. Tie Juden zerstören die Grundlage unseres nationalen Denkens :c. l > jüdische Geschäftsleute in Hannover sühlicn sich durch dieieS Flngblntt beleidigt und stellten Strafantrag. Das Landgericht Hannover sprach ;edoch die Angeklagten frei, weil das Flngblntt zwar für die Inden in Hannover beleidigend sei, den Antragstellern aber die erforderliche Legitimation fehle. Mit die Revision der kl Herren, die als Nebenkläger zugelasscn wurden, hob das-Rcichs- gcricht das Urtheil ans und verwies die Sache an das Landgericht Hannover zurück. Dieses hat die Angeklagten abermals frei- gesprochen. In der Begründung wurde ausgesührt, das; der Betrieb von Nailvchgeichäftcn au und für sich nicht unehrenhaft sei, dah nicht mir jüdische, sondern auch christliche Geichäftslenle derartige Spekulationen vornehmen, dah die Bezeichnung „stammverwandte Lettern der Eohn und Nosenverg" an sich nicht beleidigend sei, daß die Nebcnttägcr durch das Flugblatt zwar getroffen würden, dah aber der Inhalt desselben objektiv keine Beleidigung entballc. Tie gegen dieses Urtheil von den Nebenklägern eingelegte Revision tvnrde vom RcichSanwalk für begründet erklärt. Das Urtheil er schöpfe nicht die Anklage. Obwohl der ganze Inhalt des Flug blattes unter Anklage gestellt sei, habe das Gericht lediglich will kürlich einige Sätze aus demselben hcrausgerisfcn, ohne den übrigen Inhalt zu prüfen. Dann sei auch nicht ersichtlich, warum das Landgericht nicht wenigstens wegen groben Unfugs, den es für vorliegend erachte, vernrkhcile. Sodann scheine auch das Gericht, soweit es den Inhalt der Flugschrift geprüft habe, den Begriff der Beleidigung in einzelnen Fällen zu eng geseiht zu haben. Das Reichsgericht hob das Urtheil nntcr Billigung dieser Aiisführ- »n^m aus mid verwies die Sache iiiluiuchr an das Landgericht ^ ^^!ach Vcrbüs;ung einer ISsährige» Zuchthausstrafe, also des MartmupiS, ans das erkannt werden kann und das nur wenige Sträflinge überlebe», ist dieser Tage ans der Strafanstalt Plasscn- burg ei» ehemaliger Soldat des 7. Bayerischen Iiisantcric- Rcgnncntö zu Bayreuth entlassen worden. Der Genannte. der ans Hos stammt und 18li2 geboren wurde, ist zu seiner Simse aus Grund eines Naubmordyersuchs, den er sich während seiner Be urlaubung lm Oktober 188N hatte zu Schulden kommen lassen, vom Militärbezirksacricht Würzbnrg verurtheilt worden. Vor Schreck die Sprache verloren hat ein junges Mädchen in Plnöic (Ostpreußen) Das Mädchen, das eines Abends an den Kortsetrnng siehe nächste Seite. llrsrililsr ksnll. n. -I*I tt8VL 8ll «88V Koriin, Hamkurx, kromon, Mirudorx, ^iirtli, Ilnnnovor und London. Mvnkspilsl: 110 WÜMII kilsfk. vssmsslllnk: r7.500.yvv klsl'k. wrsvrv IB«V«8ttS»LvorMon Id-, auf NoltiE kür Vaarvlulüß«» «vkvn Dopotdtvnduel» «IMK KÜIItliKIIIIWlmt 2'G » pro s»»». mit eiittiioiilkOicliel' ItiiiuIiziniMmt „ tlmMiiatliklier „ > „ Mklizmoitiltliklier „ ! " ^ " Tic für de» Depositen - Verkehr geltenden Bestimmungen, sowie Ehecksvrmnlare töimcn an sämmtlichcn Kassen in Empfang genommen werden. IX» ^"üt "»d perkcmft emheimmhe und ftemdc Staatsbavicre. Aktien und Privri- 1/1" II tl' 1 Unillk täts-A»leihcn. sowie slemdtanainhc Geldwrtcn und iührt l.mimi'nonsweoe Aufträge zu de» conlanlcsien Bedingungen an hiesiger und an auswärtigen Botten ans. 1besorgt die Einlösung sämmtlichcr zahlbaren Eonvons und Tividendem'chcine. beziehentlich 1/11) deren Verwcrthnng;» günstigsten Kutten »nd ettäetct sich zur Einholung »euer L anoosbogen. besingt die Auszahlung vo» Gelder», kauft und verlaust Tratte» »na A»weo»nge» anf sänmit- IInuItk"I»ll.^k- liche europäische und nbetteeische Plätze und stellt iscedilbeiesi' ans. l »vol'l sin. OEMzwecke. als sür Waarcnbezüge. IzOIll^ltll giebt Vorichn'si' ani höriengängigc Weilbvavieie IllQ überninnnt die Kontrolle von auswosbalen Enelien sonne die Ambewahriiim oesihhosinec und offener LcvotS und die Verwallnng der letzicrco. Lie Oiegulative zur Anwewahumg von Werlbpapiercn stehen an der Esselten-Kaffe zur Verfügung. Ißi/r reu»;»- und «lieiie^steli«»> enthält *»k»u»ie,1IeeGelue Kel»n»»I<e »ult »e»- "1k- «el»lle8!--trri»-ell r'iielieru, ivelche die Bank zur An'bcwahnmg von Wertkffachc» uilelli- «e1«e zur Versügniig stellt. Die Fächer, bez. die in denselben befindlichen, von der Bank gelieferten Biechkattettcn. dienen zur Aufbewahrung bon Dokumenten, Werthpapicrcn, Edelmetallen, Edelsteinen, Schinuclgegensländcn und Bischer». Die Schrankfächer stehen unter dem ejrzvnc i» des kOttelliers und den, der Bank: nur beide gemeinsam können das Fach öffnen und schlichen Ter Mitversihln;; der Bank dient zur Au-snbimg einer genauen Kontrolle. Ter Miethcr findet in separaten Räumen (Kabinen) Gelegenheit, die Trenmmg von E»wm,S und sooft iwlhwcn- digc Depotverändernngen in bcaiienicr Wcisi' an Ort und Stelle vornehmen zu lönnen. Tic Stahlkammer ist jeden Werktag »o» 8 I»is> I 1.1»»' I'«»'iu»Ni»»:-< und »«»»» 3 1>i* tt II»»' l>'«odiutk- geöffnet. Die das Ocähcrc enthaltenden Bestimmungen sind an unseren s-ämmilsihcn Kas'ci, e>l>äl!lich. II Hktien-LLpItLl: Mark SMV.VSS, «v»ou >Iun1t S.LSV.UUV vln^/alill. Wir vergütelk bis auf Weiteres für Banreittlaften ottf Depofitenbuch bei tätlicher Verfüstuns, °^ Zinsen p. a bei einmonatlichcr Kundil;l»ng . 3'/. o „ Zinsen» bei dreirnonntlicher Kündiqimg ^ "/g Zinsen p. a. Wir empfehlen uns ferner zum An- und Berka«? von Staats- nno Werthpapieren. zur Annahme offener nnd ^eschloffenee Depots. zur Gewährung von Darlehen anf Werthpapiere. zur Gewährung von Darlehen anf andere Sicherheiten. zur Einlösung von Coupons und Dividendenscheinen. zur Diskontirnng von Wechseln «nd Eröffnung von laufenden Rechnungen. §Lvd8i8vke Namitzkbaurk, 8ev8tL«88<» s. 2 HI NiliulKklniIn»! Äliimrl lienlsficti Vlaov für Damcii und Herren 1.2k, 1.811 und I.V8 ir. IuvIitvn-sN«',»,,«»' sür Damen und Herren I'i'lai» Ll^ueule«!«,' sür Damen ONlLl«>'«-IIan,l8vIiuIiv (Rennthicr. 2 Druck) 3.— Ml. empfiehlt 8 VdMnitLsr 8gLLsednd-Ls,us, 16 Properst r. 16. nur vr«1v Dlaxv. vpselslist füi' reiimLnioss rstuwpel'Ltionen. iprcchz. 0—^. 8 ditnu» o»I>. 8. Sonntags I(>—12. Vollst. schmerzlose Zahiiopclation in allgcin» örlt. Betänlmng. I4ün«1I. ikäi»»»; «»>>»«» plnilo in nur bewährten Matelialirn. Nimstvolle Ploml'iiimgen :e. Mäftiac Preise! ki Spezialität: