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Bautzener Nachrichten : 28.09.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-09-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtbibliothek Bautzen
- Digitalisat
- Stadtbibliothek Bautzen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1887328319-190109285
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- http://digital.slub-dresden.de/id1887328319-19010928
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- oai:de:slub-dresden:db:id-1887328319-19010928
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- Saxonica
- LDP: Bestände der Stadtbibliothek Bautzen
- Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Zeitung
Bautzener Nachrichten
-
Jahr
1901
-
Monat
1901-09
- Tag 1901-09-28
-
Monat
1901-09
-
Jahr
1901
- Titel
- Bautzener Nachrichten : 28.09.1901
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2587 Erste Beilage zu Nr. 227 der Bautzener Nachrichten. Tounabend de» 28 September 1V01. ^aal, um an dem vom Rate der Stadt auSgerichleten Fest mahle teilzunehmen. Die Beteiligung an demselben war «ine überau- reiche. An der Ehrentafel saßen zu beiden Seilen des Herrn Oberbürgermeisters vr.Kaeubler die Herren Or. Olbricht als der jetzige, und Herr Professor vr. Vvllhering als der frühere Leiter der Realschule. Weiter erblickte man an derselben — das Festmahl durch ihre Gegenwart auszeichncnd — die Ver treter der hohen Königlichen und städtischen Behörden, wie auch der Garnison, vor allem auch die Mitglieder der Realschulkommission. Die Reihe der Trinksprttche eröffnete Herr Oberbürgermeister Nr. Kaeubler durch ein begeistert ausgcnommenes Hoch auf unsern allverehrten und geliebten König Albert, denselben feiernd als den Schirm und Hort unsres Sachsenlandes, den Förderer der Kunst und Wissenschaft. Brausend erklang das Hoch und mit Begeisterung sang die Versammlung stehend die Sachsenhymne. Des weiteren sprachen Herr Stadtverordnctenvorstehcr l)r. Rohr, welcher der Lehrerschaft, insbesondere dem Kollegium der Realschule zu Bautzen anerkennende Worte des Dankes widmete. Herr Stadtrat, Kom merzienrat Weigang dankte den hohen Kaiserlichen und König lichen Behörden für ihre liebenswürdige Teilnahme an dem Feste. Herr Professor Naumann feierte die hohen städtischen Kollegien, Herr Pastor Primarius Wetzkc unsern hochverehrten Herrn Stadtbau - meister Görling, dessen treue Pflichterfüllung, Kunst und Geschick so viel zum fröhlichen Gelingen des Werkes bcigctragen. Herr Re- alschulvberlchrcr Oßwald brachte ein Hoch aus aus dieRealschul- kommisfion, bereu treue Fürsorglichkeit allzeit für die Schule ge wacht — Herr vr. Baumgärtel einHoch aus die srühercu, meist seine früheren Schüler. Nach einer Reihe zündender Ansprachen, in denen Ernst und Humor sich trefflich paarten — ich erinnere an 1)ie mit stürmischem Beifall anfgenvmmcnen Worte des Herrn Richard Hartmann — würzten das (wie allerseits anerkannt wurde) vorzüg liche Mahl und hoch gingen die Wogen drr Begeisterung, die am Abend in der Festvorstellung — die Redaktion des Blattes hat über dieselbe bereits Bericht erstattet — ihrenHöhcpnnlt erreichten. Die Tage des Festes sind nun vorüber; die Erinnerung au dasselbe soll dauern für und für. Möge der Herr allen denen, die in Zukunft in dem neuen Gebäude zu wirken haben, Kraft geben, ihren schweren Berus gewissenhaft und treulich zu erfüllen, mit Einsetzung ihrer ganzen Persönlichkeit zu wirken zum Heile der Schule, der Stadt, des Landes. Der Jugend aber, die fortan in dem herrlichen Gebäude ein- und ausgehen soll, gebe der Herr ein bildsam Herz, daß sich die Knaben und Jünglinge hcranbildeu lassen zu echten, rechten deutschen Männern. 0. Oertliche-. Dem sicheren Vernehmen nach beabsichtigt derKir chensänger- chor der St. Petri-Gemeinde am Refvrmationsseste dieses Jahres — 31. Oktober — das Kirchen-Oratorium von Felix Mendelssohn-B.: „Paulus" in der Marien- undMarthen-Kirche -vom Altarplatzc aus zur Aufführung zu bringen. Die Wahl des Werkes durfte im Hinblick aus den Tag als eine sehr glückliche bc zeichnet werden; hat doch unser Martin Luther mit der Gestalt des Paulus manchen vergleichbaren Zug, auch entspricht die ganze An- läge des gewaltigen Werkes dem Geiste der Reformation. Zur- Besetzung der größeren Solo Partien sind bereits namhafte aus wärtige Künstler gewonnen worden. Der Chor, unterstützt von seinem Berftärkungschore, tritt in einer Stärke von 125 Sängern auf; die Orchesterbcgleitung hat die Kapelle des hiesigen Regiments übernommen. "Bautzen, 28. September. Vom 1. Oktob er ab werden Äie Schaller der hiesigen Postämter erst nm 8 Uhr morgens geöffnet sein. Bautzen, 28. September. Des Militärgottesdicnstes wegen findet morgen keine Plotzmusik statt. Kirche un- Eckule maere «us änftcre Misst««. Loschwitz, 27.Septbr. Der .Frauenverein zu Losch- witz" beging gestern J>as Jubelfest seines 50jährigen Be stehens mit einer öffentlichen Festsitzung im Rathaussaale. Hierbei brachte u. a. Geheimrat Amlshaupimänn v. Cranshaar Glück wünsche dar und überreichte der hvchbetagtm, seit 20 Jahren als Vorsteherin thätigen Frau Stirl Urkunde und Dekoration der Carola-- Medaille. Rvchlitz, 26. September. Zu der Wechselburger Kirchenangelegenheit wird den „Leipziger Neuesten Nachr." mitgcteilt, daß das evangelisch-lutherische Landeskonfistorium die Bedürfuissrage nach einem katholischen Psarramtc in Wechselburg zwar verneint, aber andererseits keinen Einwand c> hoben hat, da nunmehr alle Garantien gegeben sind, die cs wünschte, nämlich Besetzung durch das apostolische Vikariat in Dresden. Es wird dadurch verhindert, daß Graf Joachim auch fernerhin ausländische Priester heranzieht; cs dürfen vielmehr nur im Lande hcrangebildetc katholische Priester verwende! werden. Selbständiges katholisches Pfarramt ist aber Wechselburg nicht geworden, da sich der Gras wohl sträubte, die nicht unerheblichen Kosten dafür aus seiner Tasche zu bestreiten. f Die Kaiserin hat der durch den Patron der Gemeinde, Kammerherrn v. Brand-Lauchstädt, aus eigenen Mitteln erbauten evangelischen Kirche zu Lauchstädt bei Woldenbcrg i. d. M. aus Anlaß der Einweihung eine Altarbibel mit eigenhändiger Wid mung zum Geschenk gemacht. Eisenach, 26. September. s31. Kongreß für Innere Mission.) Unter Borsitz des Geh. Kirchenrats N. Förtsch-Mel lingen und des Obechosprcdigers v. Spinner-Weimar sprach gestern zunächst Sup. vr. v. Koplinski-Eislcben über: „Die Seelsorge au den Gefan gen en." An den beifällig ausgenommenen Vortrag schloß sich eine eingehende Debatte. Es wurde seslgcstellt, daß mit dem Versuch, in Frauengesängnissen männliche Aussetzer zu entfernen und durch tüchtige christliche Frauen und Mädchen zu ersetzen, gute Erfolge erzielt worden sind und deshalb m dieser Praxis sortgesahren werden soll. Auch hält man schon unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine Vermehrung der Seelsorge und Fürsorge der Gefangenen siir dringend geboten. Folgender Antrag wurde einstimmig angenommen: „Der Cen-- tralausschuß für innere Mission wolle die geeigneten Schritte thun, daß die deutschen Landeskirchen in Erwägung darüber eintreleu, wie sich die volle kirchliche Eingliederung der Seelsorge und Seelsorger der Ge fangenen in ihrem Gebiete m die Weg« leiten läßt." - Dann sprach Pros, l r. für. Stammler-Halle über: .Das Bürgerliche Ge setzbuch und die innere Mission." Der Inhalt des Vortrages läßt sich kurz wie solpt zusammen fassen: Das Bürgerliche Gesetzbuch ist stärker als seitherige Gesetzgebungen, von der Grnndstimmung getragen, daß es überall in dem Zusnnm enleben der Menschen darauf ankommt, ein richtiges Verhalten ihrerseits zu erstreben. Mithin trifft es in roherer Bewußtheit mit dem Prinzip der inneren Mission von der Menenden Liebe zusammen. Für die der inneren Mission geschichtlich erwachsenen Ausgaben bieten die Neuerungen des Bürgerlichen Gesetz" buches im einzelnen weniger Stoff, weil jene es meist mit dem Zustans des össentlichen Rechts zu thun haben. Es kommen besonders in Betracht: Vereinsgründung, Erziehung Minderjähriger, Entmündigung wegen Trunksucht. Dagegen erwächst den Arbeitern in der inneren Mission eine neue Ausgabe solgendermaßen. Das Bürgerliche Gesetzbuch verweist in verstärktem Maße bei Fragen des bürgerlichen Verkehrs als Norm einsach aus dasjenige, was nach der besonderen Lage gerade dieses Falles das Richtige, was das Gerechte sei. (Verweisung aus „Treu und Glauben", aus „die guten Sitten", auf „sittliche Pflicht", aus „billiges Ermessen" u. s. w.). Sonach gilt es: l) durch sittliche Lehre die Hingebung an das auch von dem Gesetz als richtig Gewollte zu werken und zu kräftigen. Die Ethik kann durch solche Vereinigung an Stärke der Bethätigung nur gewinnen; -2) durch wohlgesinnte Berat ung dasür zu sorgen, daß die gute Meinung des Gesetzes auch in Wahrheit zur Thal werde und nicht in ihr widerstreitenden Interessen untergehe. — Den letzten Hauptvortrag hielt Sup. Streetz - Koischwitz bei Liegnip über: „Die Aufgabe der christlichen Gemein schaften gegenüber der Kirche und ihrer inneren Mission " Die Disknfsion bewegte sich im Sinne eines Verständnisses zwischen Kirche und christlicher Gemeinschaft. Man nahm einen Antrag an, nach welchem dem Vortrag durch Drucklegung in Fachschriften der Ge- meinschaftspslege weitere Verbreitung verschafft werden soll. — Im Abendgottesdienst predigte Professor läo. Bachmann-Nürnberg über Luk. 4, I6—2l. Er stellte sich zum Thema: „Die innere Mission im Dienste des Erlösers" und zeigte, wie die innere Mission I) zwar eine geringe Sache, aber 2t doch ein notwendiger Dienst und 3) auch ein zukunftsreiches Werk sei. — In der össentlichen Abendver- sammtung sprach zuerst Pastor Langenau-Edinburgh über „Unsere Aufgabe gegenüber den Seeleuten". Das zweite Referat erstattete Pastor Evers-Berlin über „Unsere Ausgabe gegenüber den Kellnern". Zuletzt sprach Pastor Delius-Merseburg über .Zlnsere Aufgabe gegen über den Dienstboten". — In der heutigen-2. Hauptverfammlung sprach Pros. >>r. Karl Kinzel-Friedenau über: „Die Freiheit der Kunst." Die Kunst muß frei sein! so hallt eS heute lauter als je durch die Welt. Ist diese Forderung unberechtigt? Durchaus nicht. Der Dichter, der Musiker, der bildende Künstler muß seinem Kunst werk die Seele srci einbauchen können. Die Kunst darf nicht von Brolsorgen bedrückt, von den Tagesslrömungen beeinflußt, durch Sinn lichkeit geknechtet sein, daher Leiljotz I: „Die Kunst muß frei sein, frei von äußeren Einsiüssen wie von der Herrschaft niederer Begierden und Leidenschaften." „Der Künstler muß aber auch 2 eine sittliche Per- sönlichkeit sein", wenn er aus uns, sein Volk und die Menschheit ein- wtrken will. Ausgenommen«! Eindrücke werden durch die Seele beein- flußt; ist sie eine trübe Lache, so wird sie alles mit Schmutz über gießen; ist sie ein klarer Bergiee, so wird sich alles herrlich in ihr fpiegeln. Der Künstler muß wifsen, daß er eine unsterbliche, zur.Herr- fchaft über dis niederen Triebe geborene Seele hat. Er muß sich dem Lichte aus der Höhe offnen und in diesem Lichte die Well sehen. Da durch wird die Kunst nicht gebunden, sondern erst wahrhaft frei. Auch die Antike wollte nicht das Nackte abbllden, sondern Göller schassen, einer idealen Ausgabe dienen, ein Beweis für das Wort awima natura- iirer cbriatiaucr. Auch die Christo feindliche Welt ist von seinem Lichte erfüllt und kann sich dessen Einfluß nicht entziehen. Der Künstler schafft nie für sich allein; fein Werk ist da, um wahrgenommen zu werden. Weil sein Werk auf andere wirken soll, darf es nicht von, schrankenlosem Subjektivismus beherrscht sein. Daher Leitsatz 3: „Die sittliche Persönlichkeit des Künstlers setzt sich selbst Maß nnd Schranken ihres Schaffens einerseits durch Aesthrtik, anoererseits aber auch durch die Ethik." Es giebt auch eine unsittliche Kunst, welche einen gefähr lichen Einfluß ausübt, ideale Güter untergräbt und auf Sinnenkitzel ausgeht. Ein Künstler, welcher die in Leitsatz 3 angegebenen Schranken nicht selbst sinket, „muß, Ivie These 4 sogt, seine Kunst jür sich be halten, oder erwarten, daß ihm Schranken von den Hütern des öffent lichen Wohles gesetzt werden." Wir haben von dem leiblichen Wohle des Volkes Gift in jeder Hinsicht fern, warum wollen wir zurückweichen vor der Bekämpsung einer geistigen Volkserziehmig? Wer jedoch über Kunstwerke urteilen will, muß ästhetische und littcrnrischc Bildung haben. Ein gemaßregelter Künstler muß das Recht der Berufung an eine Be hörde von Männern von Namen, Charakter, sittlichem Urteile und wissenschaftlichem Rufe haben. Leitsätze 5, ti und 7 stehen in engem Zusammenhänge und sprechen für sich selbst, sie lauten: 5) Oeffenttiche Kritik und Obrigkeit sind dazu verpflichtet, Ausschreitungen einer ver meintlichen Kunst aus Rücksicht aus die Sittlichkeit zurückzuweisen, ti) Wir brauchen deshalb eine gut vorbereitete und geübte Censur- bchörde und als Berufungsinstanz ein Kollegium von ernsten, ange sehenen und in jeder Hinsicht zur Beurteilung der sittlichen Wirkung von Kunstwerken befähigten Männern, dessen Entscheidung endgültig ist. 7) Von einer solchen Instanz dars man sich nicht nur eine heil same Wirkung aus die öffentliche Sittlichkeit, sondern auch auf die Kunstinstitute, Ausstellungen, und nicht am wenigsten aus die Künstler versprechen. Reserent schloß mit dem Satz des Apostels Paulus: „Ich habe eS alles Macht, aber es srommt nicht alles", und wurde durch reichsten Beifall ausgezeichnet. — Die DiSkulsion beschränkte sich im wesentlichen auf die H.niptthesen 6 und 7, aus die Censurbehörde und die Berufungs-Instanz. Hosprediger a. D Stöcker: In der heutigen Kunstwell heißt es oft: Kunst, keine Religion Kunst an Stelle der Religion! Wenn die Kunst unrein wird, wird die Gefahr noch größer. Dagegen wollen wir kämpfen. Bestandteile aus dem vorigen Jahre sind der Goethebund und das iieberbretll. In der Kommission der lex Heinze hat man gar nicht an die Kunst gedacht. Der Kommission lag ein großer Tisch gemeiner Bilder vor, die an Schüler von höheren Anstalten, sogar an Töchterschülerinnen verteilt und verknust worden waren. Man kann nicht die Produktion, nicht den Verkauf schamloser Bilder hindern, nur die öffentliche Ausstellung solcher Bilder sollte unterbleiben. Die sittlichen Mächte sinken in unserem Volke, aus dem Gebiete des sechsten Gebotes waren Gefahren ausgetreten, denen man die Zuflüsse abgraben mußte, das wollte das Gesetz. Seil den achtziger Jahren ist der Ehebruch des Manr.es als Scheidungsgrund vierfach gewachsen. Stöcker erwartet auch von einer Censur und einem Gerichtshof nicht viel. Censur ist zu Gunsten der Staettselnrichtungen, weniger zu Gunsten von Religion und Sittlichkeit. Der evangelisch protestantische Geist muß wachgerufen werden. Die Studentenschaft von Halle, die Sodoms Ende auSpsifs, war eine ausgezeichnete Censurbehörde. Wir müssen den Votkrgeist lebendig machen. (Leb hafter Beifall.) Die Versammlung nahm solgenden Antrag an: „Der 3l. Kongreß der inneren Mission stimmt den Leitsätzen t-5 des Re serenten zu und erinnert aufs neue daran, daß eS die Ausgabe der innereu Mission ist, immer wieder das Gewissen des Volkes zu wecken und zu schäisc» und zur Erkenntnis zu bringen, daß für jeden Men schen, welchem Stand und Beruf er auch angehört, nur in Christo allein das Heil zu finden ist" Nachdem Präsident Gäbel eine zu- sammenfassende Uebersicht gegeben und Daniesworte an die Kongreß teilnehmer und Mitarbeiter gerichtet hatte, wurde die Versammlung mit Gesang und Gebet des Generalsuverinlcndcnten l)r. Kretschmar-Gotha geschlossen. Für die nächste Tagung kommen die Städte Stuttgart, Leipzig, Bieleseld und Braunschweig in Betracht. — Nachmittags fand ein Schlußgottesdicnst halt, in welchem Generalsuperintendent Lohr aus Kassel aus Grund von Joh 14, 27 das Thema behandelte: „D,r Abschiedsgruß des Herrn an seine Jünger l) Ein herzliches Trostwort, denn er enthält das Heilmittel für unseres Herzens Not; 2. Eia heiliges Trupwort, denn er macht uns Mut zu dem uns ver ordneten Kamps. Damit schloß der Kongreß. — Die von der Kaiserin, vom Großherzog und der Erbgroßherzogin eilige- gangenen Telegramme lauten: 1. aus Rominten: „Ihre Majestät die Kaiserin und Königin dankt herzlichst sür da« Begrüßungstelegramm und wünscht dem Kongreß reichen Segen sür seine Arbeiten und Be ratungen. Gras Keller." 2. Aus Wilhelmsthal: „Auftichlig er freut durch die im Namen des Kongresses sür innere Mission mir dar- gebrach?« Huldigung sage ich Ihnen meinen wärmsten Dank zugleich mit dem erneuten Ausdrucke meiner aufrichtigen Teilnahme an den christlichen und humanen Bestrebungen des Kongresses. Wilhelm Ernst." 3. AuS Stuttgart: „Dem Gesamtoorstand des Kongresses sür innere Mission sende ich zugleich mit meinem wär» ücn Dank sür srcnndliche Begrüßung die innigsten Segenswünsche ssic ersprießliches Wirken. Spreche nochmals mein Bedauern au-, nicht anwesend sein zu können. Erbgioßbsrzoqin Pauline." f Die Einsührnng der neuen Lehrpläne in dm höheren Schulen Preußens wird zumeist mil Aniaug des Wiuicrhalbjah:- ins Werl gesetzt. s Als erster weiblicher Pharmazeut Deutschlands hat nach ocr „Voss. Zlg." Frl. Meub aus Karlsruhe, Abiturientin der dortigen MädchengymnasiumS, nachdem sie ihre Vorbildung in der Apotheke von Krauß in Elzach genossen, in Karlsruhe die Ge hilfenprüfling mit der Note „sehr gut" bestanden. " Rom, 27. Septbr. Der Leibarzt der Papstes Di. Lap- poni bezeichnete in einer Unterredung die über ein Unwohlsein des Papstes verbreiteten Gerüchte als völlig unbegründet. Der Papst sei bei sehr guter Gesundheit nnd gebe sich täglich seinen gewohnten Beschäftigungen hin. «ejnu-hett-weseu * Gelsenkirchen, 27. September, lieber den Stand der TyphuSepidemic teilt die „Gelsenkirchener Zeitung" mit: Im katholischen Krankenhause befinden sich 180 Kranke, im evangelischen Krankenhause 176; dieselben sind aus dem Stadt- und Landkreis Gelsenkirchen. Im ganzen kamen im katholischen Krankenhause 1l, im evangelischen 3 Slerbesälle vor. Als llrfache der sestgestellten Ver seuchung des LeilungSwassers durch TvphuSbazillen wird ein Mitte August in Steele vorgekommener Rohrbruch angenommen, der vor einem Hause ersolgtc, in welchem kurz vorher ein Typhuskranker lag. Es sanden bereits Beratungen mit den Vertretern einzelner (gemeinden nnd industriellerfWerke, betreffend Absperrung des LeilungSwassers, statt. * In der Meldung aus Bochum in vor. Nr. ist laut W. T. B. richtig zu lesen: „wurde bei der Untersuchung des Leitungswassers von Gelsenkirchen festgestellt, daß dasselbe Tvphus-Bazillen enthalte." * Rom, 27. September. Die „Agenzia Stesani" teilt solgendes mit: Die bakleriologische Untersuchung im Lazarett von Nisida, welche sich aus alle dort besindlichen Kranken crstrecklc, bestätigt, daß cs sich nm Pest handelt. Jedoch ist weder auf Nisida, noch in Neapel oder anderswo ein neuer Erkrankungssall Vvrgekvmmen. Die Ansteck ung bleibt mithin aus die im ersten Augenblick sestgestellten 12 Fälle be schränkt. Bei den drei gestern als verdächtig zur Anzeige gebrachten Fällen ist es ausgeschlossen, daß cs sich uni Pest handelt. Trotzdem wird der UebcrwachungSdienst und die Anwendung der schärssten Maß regeln vorbeugender Nalnr mit größter Sorgfalt fortgesetzt. Die Waren im Frcihasen werden der Desinfeftion umerworsen und teilweise ver nichtet. Die Ratten werden vertilgt. Die Sladt ist zum Zweck der Reinigung nnd prompten Anwendung gesundheitlicher Maßnahmen in Zonen geteilt. Die Bevölkernng bleißt fortdauernd ruhig. Die Nach richten, welche die Regierung namentlich aus den Seehüsen erhielt, zeigen, daß die Bevölkerung zu diesen Hilssmitteln, welche die Wissen schaft für die Bekämpfung der Ausbreitung der Seuche bietet, volles Vertrauen hat. Titzuustf» dcr I Strafkammer des Könistl. Landgericht- Paulzen, am 27. September 1901. (Vorsitzender: Herr Landgerichtsdircktor Abos.) (Nachdruck verdclcn.) I) Strafsache gegen a. den Altwarenhändler Joseph Jahn aus Wittig in B., 33 Jahre alt, unbestraft, b. den Handarbeiter Ernst Gustav Leupold auS Lichtenberg, 31 Jahre alt, unbestraft, und e. den Zicgcldeckerarbeilcr Emil Reinhold Paßberg aus Reichenau, 24 Jahre alt, fünfmal bestraft, insgesamt in Reichenau bei Zittau wohn haft, wegen schweren Diebstahls. Leupold hatte früher in dem Jäckel- schcn Damvssägewerk dort aearbcitet und warZsonach mit den örtlichen Verhättnisfen vertraut. Er wußte, daß in einem Borratsraume des Trvckenhauses Mewllstücke lagerten, Kupserrohre, Messingverschlüffe, Bleirohrc, ein alter Injektor und dcrgl., Sachen, die sich leicht ver werten ließen. In der Nacht zum 30. Juli d. I. rückten die drei in Ausführung ihres diebischen Entschlusses gegen das von allen Seiten um- und verschlossene Jäckelsche Grundstück vor; mit einem Beile, das Leupold milnahm, um die Rohre zu zerschlagen, Ivar bald eine Zauu- plankc lvsgcwuchtet. Während Jahn draußen Wache stand, dabei auch einmal eine Zeil lang cinschlief, drangen Leupold und Paßbcrg durch die Oessnung in das «Grundstück und nach Ausbrechen einer Thür in den erwähnten VorratSraum cin, aus welchem sie durch ein Fenster Mclallstsicke ans das angrenzende Feld ivarsen. Inzwischen hatte aber der Wächter die Lücke im Zaune bemerkt und dieselbe wieder notdürftig geschlossen. Aber auch die Diebe hatten die Anwesenheit des Wächters bemerkt. Einige Bleirvhre, die sie noch mit- nehmcn wollten, mußten sie unterwegs wegwersen, kletterten sodann an einer anderen Stelle über den Zaun ins Freie und stießen zu ihrem außen harrenden Genossen Jahn, Leupolten aber that es doch leid, daß sic die Bleirohre drinn hatten zurücklassen müssen. Er drückte jene Planke nochmals los, Holle auch die Rohre und brachte sie seinen ihn erwartenden Genossen, Am folgenden Tage verkaufte Jahn einen Teil der Beule an den Gelbgießcr Riedel für >0 Mk. (Riedel schöpfte aus dcr Person des Verkäusers, daß ein Altwarenhändler die Sachen zu ihm brachte, keinen Verdacht.) Vom Erlöse gab Jahn dem Paßberg 5 Mark, damit dieser mit Leupolt teile. Den Rest der Metallteile verbarg Jahn in dem von ihm bewohnten Grundstücke Das Urteil lautete wegen schweren Diebstahls unter Ausschluß mildernder Um- stnnge gegen Jahn auf ein Jahr, gegen Leupolt und Paßbcrg auf je ein Jahr sechs Monate Zuchthaus, gegen jeden der Angeklagten über- diesausdreijührigen Ehrcnrechtsoerlust und Zulässigkeit von Polizciaussicht. 2) Der im Jahre l87l zu Waldheim gebotene, sechsmal bestrafte Handarbeiter Artgur Oskar Bernhardt stahl am 17. August dem Gutsbesitzer Kneschke in Altlöbau, bei dem er erst zwei Tage zuvor in Arbeit getreten war, aus einem Portenivnnaie, welches Kneschke vor übergehend aus einem Tische in der Stvbe liegen gelassen hatte, 8 Mk. Den wiederholt rückfälligen Angeklagten, welcher natürlich sofort aus der Arbeit entlassen wordcn war, traf eine Zuchthausstrafe von einem Jahre sechs Monaten neben dreijährigem Ehrenrechtsverjust und Zu, läsfigkeit non Polizeiaufsicht, 3) Seinem in Zittau in der Milchstraße wohnenden Großvater, dem Fälbereiarbeiter Philipp, stahl am 5. August dcr 15 Jahre alte, bisher unbestrafte Arbeiter Arthur Ernst Philipp aus Zittau aus einem Wäscheschränke in dcr verschlossenen Wohnung 45 Mark bares Geld. Vom Hose aus stieg er in die Stube ein, nachdem er die Schnüre, mit welcher die Fensterflügel zugebunden waren, zerschnitten hatte. Den Schrank öffneie er mit einem falschen Schlüssel. Beim Fortgehen nahm der jugendliche Dieb noch ein Geldtäschchen mit. Zu folge des vom Verletzten gestellten Strafantrages lautete das Urteil wegen schweren Diebstahls auf sechs Monate Gefängnis, aus welche Strafe ein Monat Untersuchungshaft Anrechnung sand. 4) Der auf Wanderschaft begriffene, 48 Jahre alte, angeblich noch unbcstraste Kellner Joseph Reichel aus Rewer in Ober-Ungarn, be lästigte am >4. und 15. August dss. I«. in der Gegend von Drehsa mehrere ihm begegnende ehrbare und bejahrte Frauen, indem er An sinnen an sie stellte, die sic an ihrer weiblichen Ehre kränkten. Der Angeklagte erhielt wegen Beleidigung acht Wochen Gesängnis unter Anrechnung der Untersuchungshaft zuerkannt. Die Verhandlung sand unter Ausschluß der Oeffentlichkeil statt. 5) Die Verhandlung wider den Weber Hugo Heikel aus Seif» hcnncrSdors, wegen RücksallsdiebstahlS, wurde behufs Erweiterung der Beweisaufnahme aus den 1. Oktober nachm. >/,l Uhr ausgesetzt 6) Seit Jahren bezog der Flaschenbicrhändler Karl August Bran- kntsch in Radibor von der hiesigen Aktien Brauerei Bier, zu dessen Abstillung ihm die Brauerei ihr gehörige Flaschen lieh, welche mit dem gesetzlich geschützten Warenzeichen versehen find. Ungeachtet der ihm erteilten Verwarnung, kein anderes Wer darein zu stillen, hatte Bran» katsch schon einmal im September 1897 dagegen gcsehlt, weshalb die Brauerei die Geschäftsverbindung abgebrochen hatte. Gegen das Ver sprechen Brankarschs, es solle nicht wieder voilommeu, war die Ge» -chnfisveibindung jedoch fortgesetzt worden, bis im Sommer d I. die noch umsänglickere mißbräuchliche Verwendung der Flaschen zur Ab stillung anderen, nicht aus der hiesigen Aktien-Brauerei bezogenen Bieres abermals aufgcdcckl wurde. Gegen die wider ihn auf Grund Strafantrags der verletzten Firma au- 8 l4 des Gesetzes vom 12. Mai 1894 erhobenen Anklage verteidigte sich Biankatsch beule dahin: „kein Keller sei dunkel, cs liege nur ein Versehen, nicht eine wissentliche Be nutzung eines fremden geschützten Warenzeichens vor; das Absüllcu des Btcrrs besorgten auch zumeist seine Frau und sein elfjähriger Sohn."
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