Erklärung derer Zeichen. (ChttrfmM Churfürstliche Stölln, welche auf Landesherrliche Kosten zu Lösung gewerkschafftlicher Gruben getrieben, O Berg Gebäude, welche sich entweder frey verbauen, oder von Gewerk schafften und Eigenlöhnern durch sich selbst, und (üo. Berg Gebäude, welche durch Communen vom Betrag des gnädigsten Erlasses der halben Land- und Tranksteuer gebauet werde». Anmerkungen. Buchstaben a. b. c. 6. e. f. b. i. Ic. zeigen die Resieren und Gcbnrge, und die Nurnern, wo jedes Gebäude der Ordnung nach auf selbigem liegt, und hin gehörig ist, an. Da man, weil die Bergkosten aufem ganzes Jahr im voraus nicht zu bestimmen sind, die jedesmaligen erforderlichen Zubußen nur von einem Qvartalc zum andern anzuschla- gen vermögend ist; so Hal der Zubuß-Anschlag nur auf das Qvartal Neminifccre 1785 beygesetzt werden können. Aus eben diesen Ursachen, indem sich öffterö ein Gebäude entweder verbessert, oder verrin, gert, ist auch die Kuxtare nur auf das Qvartal Reminiscere 1785 angemerket worden. SämmlicheVorsteher, wie auch der Zubuß-Bothe, Johann Christian Tölckncr, sind da hin angewiesen, denen rech, höchst- hoch- und wohlanschnlichen Gewerkschafften auf Verlangen die Register und die summarischen Auszüge zum Ersehen vorzulegen. Indem das Bergamt denen rech. Hohen und Niedrigen, ausländischen sowohl, als «inlän dischen Herren und Frauen Interessenten für die bishero in hiesiger Refier grdß- tentheils rühmlichst bezeigte Baulust öffentlichen Dank abftattet, so erbittet sich das selbe unter Anwünschung eines reichen Glück aufs! demselben den bis itzt gegönnten Credit auch hinführo nicht zu versagen.