Erklärung derer Zeichen. (Churfl.) Churfürstliche Stötten, welche auf Landesherrliche Kosten zu A- sung gewerkschaftlicher Gruben getrieben, G Berg -Gebaude,. welche sich entweder frey verbauen, oder von Gewerk schafften und Eigenlöhnern durch sich selbst, Md 6o. Berg- Gebäude, welche durch Communen vom Betrag des gnädigsten Erlasses der halben Land-und Trank-Steuer gebauet werden. Anmerkungen. F^ie Buchstaben a. b. c.Z, b. et I. zeigen die Resieren und Gebürge, nnd dieNu- merrt, wo jedes Gebäude der Ordnung nach auf selbigem lieget und hin gehörig ist, an. ' - Da man, weil die Bergkosten auf ein ganzes Jahr im voraus nicht zu bestimmen sind, die jedesmal erforderlichen Zubußen nur von einem Qvartale zum andern anzuschla gen vermögend ist; so hat der Zubußanschlag nur auf das Qvartal Reminiscere 1775 beygefetzet werden können. Aus eben diesen Ursachen, indem sich öffters ein Gebäude entweder verbessert oder verringert, ist auch die Kuztaxe nur aufdasQvartal Reminiscere 1775 angemerkct worden. Auch ermuntert die, von denen reiss Hohen und Niedrigen, ausländischen sowohl, als in ländischen Herren und Frauen Interessenten, bishero in hiesiger Refier größten- theils rühmlichst bezeigte Baulust und der gegdnitte Credit, das Bergamt zu Ab stattung eines öffentlichen Dankes auf. Da mau sich nun auch für die Zukunft auf das eifrigste bemühen wird, die zu dem hiesigen Bergbau bestimmten Gelder zu Erlangung eines bergmännischen Nutzens anzuwenden, also setzet dasselbe auch rn die Fortsetzung dieses Bezeigens das größte Vertrauen, und bittet, unter An wünschung eines reichen Glückaufs! demselben den Credit auch hinführo nicht