Erklärung dem Zeichen. (Chmfürstl.) Churfürstliche Stötlen, welche auf Landesherrliche Kosten zuLö» sung gewerkschafftlichcr Gruben getrieben, Derg »Gebäude, welche sich entweder frey verbauen, oder von Gewerk» schafften und Eigenlöhnern durch sich selbst, und Lo. Derg »Gebäude, welche durch Communen vom Betrag des gnädigsten Erlasses der halben Land» und Trank»Steuer gebauet werden. Anmerkungen. e^Xie Buchstaben a. b. c n. e. f. A. b. j. Ic. I. m. n. ec o. zeigen die Resteren und Gebürge, un^ die Numern, wo jedes Gebäude der Ordnung nach auf selbigem lieget und hin ge hörig ist, an. Da man, weil die Bergkosten auf ein ganzes Jahr im voraus nicht zu bestimmen sind, Vie jedesmal erforderlichen Zubußen nur von einem Ovartale zum andern anzuschlagen vermögend ist; fo hat der Zubuß-Anschlag nur auf dasQvartal Reminiscere 1777 beygesetzct werden können. Aus eben diesen Ursachen, indem sich öffterö ein Gebäude entweder verbessert, oder verrin gert, ist auch die Kuztaze nur auf das Qvartal Reminifcere 1777 angemerket worden. ' Sämmtliche Vorsteher sind dahin angewiesen, denen resp. höchst- hoch- und wohlansehnlichen Gewerkschassten auf Verlangen die Register und die Summarifchen Auszüge zum Er sehen vorzulegen. Indem das Bergamt denen rekp. Hohen und Niedrigen, ausländischen sowohl, als inn- ländischen Herren und Frauen Interessenten für die biöhero in hiesiger Rester größ- tentheils rühmlichst bezeigte Baulust öffentlichen Dank abstattet, so erbittet sich das selbe unter Anwünschung eines reichen Glückaufs! demselben den bis itzt gegönnten Eredit auch hinführo nicht zu versagen.