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Sir Edmond Mouson. Man sollte glauben, daß nach der Probe von Nach giebigkeit, die soeben erst die französische Regierung in de, Heikelen Faschoda-Angelegenheit abgelegt hat, die Engländer Las Bedürfnis fühlten, die Empfindlichkeit der Franzosen in der nächsten Zeit möglichst zu schonen, und daß na mentlich die englischen Staatsmänner sich aus dieser Rück ficht der größten Zurückhaltung befleißigen würden. Weil gefehlt! Nach einer unmttlbar auf die äußerliche Erledig ung jenes Streitfalles gefolgten kurzen Pause beginnen abermals die Plänkeleien gegen Frankreich und wieder sind es aktive Staatsmänner, die durch mehr oder minder scharr Polemische Ergüsse in diesem merkwürdigen und gefährlichen Spiele sich auszeichnen. Auf den viel genannten Kolonial sekretär Chamberlain, der in diesem Falle sich der Feder bedient und in einem angesehenen englischen Blatte die jetzi so beliebte Kaptioierung der Bereinigten Staaten von Nord amerika versucht hat, mit denen zusammen England de, Welt trotzen könne, — auf Mr. Chamberlain, dr fsen Worte man nicht eben auf die Goldwage zu legen Pflegt, ist mi> einer viel tiefer einschneidenden Kundgebung, die ihre Spitz direkt gegen Frankreich kehrt, Sir Edmond Monson, de, englische Botschafter in Paris, gefolgt und zwar in seiner Rede, die er bei der Jubelfeier der englischen Handelskammer in Paris hielt. Nicht in dem ersten Teile der Rrde des Botschafters (orgl. Nr. 284 d. Bl.) findet sich eine ver letzende Aeußerung, wiewohl auch da gewisse Bemerkungen dem französischen Ohre nicht wohlklingen mögen, ko kommt doch mehr der englische Nationalstolz zum Ausdruck und wenngleich der Redner die Versicherung giebt, das England keine „entgegenkommenden, aber unpolitischen Zu geständnisse" machen werde, oder gelegentlich darauf hin- deutet, daß England gegen einen Landkrieg geschützt sei swas keineswegs allgemein zugegeben wird), so enthält doch die Rede an dieser Stelle sogar Lobeserhebungen für Fra k reich und die freundliche, wennschon wenig glaubhafte Er klärung, daß man in England sich im Interesse des all gemeinen Handels der kolonialen Ausdehnung F ankreicks freue. Um so frappanter erscheint der Schluß der Red, Monsons, in dem er von einer »für eine stolze Nation un erträglichen Politik der Nadelstiche* spricht und zu solchen „Nadelstichen" den (vom Franzosen Deloncle, dem ge schworenen Feinde der Engländer, angeblich im Einver ständnis mit der französischen Regierung gemachten) Vor schlag rechnet, im Sudan französische UnierrichtSanstaltev zur Konkurrenz mit denen der Engländer zu gründen. Wenn der Redner mit Bezug auf diesen Vorschlag hinzu fügt, derartige.Herausforderungen" könnten die Engländer d. t. die englische Regierung, „zu Maßnahmen bewegen die, wenn sie auch von einem sehr großen Teil Eng kauds günstig ausgenommen würden, nicht eben den Empfindungen Frankreichs entsprächen" — so ist das e:ne ganz unoeihüllte Drohung, die den besonderen Um ständen nach, unter denen sie ausgesprochen wurden, in Paris eine sehr begreifliche Aufregung Hervorrufen mußten Das ist denn auch geschehen. Eine starke Entrüstung macht sich in einem gioßen Teile der Pariser Blätter Lust trotz der inneren Wirren, die gegenwärtig die öffentliche Mein ung so sehr in Anspruch nehmen. Schon hat es die fran zösische Regierung für nölig befunden, durch eine Mitteil ung der offiziösen „Agence Haoas" (s. „Frkrch.') die Ge müter zu beruhigen. Ob diese Mitteilung, in welcher er. klärt wird, der englische Botschafter habe in keiner Weise sich in die inneren Verhältnisse Frankreichs einmischen, noch über die französische Politik ein Urteil fällen wollen, chren Zweck erreichen wird, ist indes noch fraglich, zumal da nicht ausdrücklich bemerkt wird, daß der Boischafler das angebliche Mißverständnis und die Wirkung seiner Aeußer- ungen bedauere. Mit Spannung muß man nun nach London blicken, wie die englische Regierung über das Ver halten ihres Vertreters urteilen, ob sie eventuell besten Aus lastungen desavouieren wird. Nur durch letzteres dürfte einer weiteren Verschärfung der in Frankreich zur Zert Herr schenden Bitterkeit gegen England vorgebeugt werden. ?. Tie Reichspost als Baultcr für Alle. Ueber die in der Thronrede angckündigte Einführung eines Chsck und Ausgleichsverfahrens bei der Reichspost sprechen sich mit Ausnahme einiger Handelskreise, die die Sache vom Konkurrenz Standpunkte aus betrachten, alle bisher zu Worte gelangten Blätter sehr sympathisch aus. Wie sich die Lache in der Praxis stellen würde, darüber giebt die „Kreuz zeitung" folgendermaßen Ausschluß: Der Konto-Inhaber A. im Bezirk Danzig will zu seiner Be quemlichkeit möglichst alle größeren Zahlungen durch Vermittelung scines Postcheckamtes machen und empfange». Er szahlt daher zu nächst einen Betrog an sein Postamt auf eine Zuschrifts-Karte ein, die er seinem Hefte entnimmt. Sie ist mit seiner Konto Nummer bedruckt. Er erhält über die Zahlung einen Empfangsschein, besten Formular sich bereits an der Zuschristskartc befand, und vom Post beamten nur unterschrieben und gestempelt werden braucht. Die Zujchristslarte geht an das Danziger Postcheckamt, der Betrag wird dort dem Konto des Herrn A. gutge'chrieben, und die Zu- tchrislskarte wird ihm dann nebst einem die Gutschrift bestätigen den Konto Auszug wieder zugeschickt. Nun hat A. an verschiedenen Orten des Reichspostgebiets fällige F orde rungcn einzuzbhen. Die Zahlungspflichtigen haben zum Teil einKonto bei ihrem Postcheckamt in Berlin, Bres lau, Humburg, Hannover, Köln, Frankfurt, StroßburgoderLeipzig, zum Teil haben sie kein solches Konto. Die ersteren werden von A. benachrichtigt, daß er beim Postcheckamt in Danzig einKonto habe, und sie senden nun ihrem Postcheckamie einen Check über den schul Verordn»nqMatt der Kreishauvtmannschaft Bautzen ;uflleich als KonMonalbehörde der Oberlausitz. Amtsblatt her Anitsfiaupttnannschaslett Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz, des Hauptsteueramts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. > Organ der Handels» und Gewerbekamruer zu Zittau. Verantwortlicher Redalteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bls 11 und von 3 bis 4 Uhr). — Fernsprechanschtutz Nr. bU .N : , ... , Die Baichener Nachrichten ericheia.a, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, täglich abends. Preis des vterteliährlichen Abonnements Jnterttonsgebühr tür den Raum einer Detit- tzpaitzeiie gewühnUchen Satzes 12'/, H., in geeigneten Fällen umer Gewährung mm Rabatt' Zistern-, Tabellen- und anderer tchwieriger Say entiprechend teurer NachweiSgebühr iür ^de Anzeige and Insertion 20 Psg., für briefliche AuSkuusiSertcitung 10 Pig. lund Porto). VV Nur bis früh IO Uhr eingehende Inserate finden noch tn dem abends erscheinenden Btoue Ausnahme. Inserate nehmen die Geschäftsstelle des Blattes und die Annoncenbureaus an, desgleichen die Herren Waide tn LSbaa, Clauß tn Weißenberg, Lippttich tn Schirgiswalde, Gustav Kröling ln Bernstadt, Buhr in KöniaShain bei Lstritz Reußner in Ober gunne^sdors und von Lindenau in Pulsnitz Uk. 286. Go««abeud, de« LV Dezember, abends. 1888. Zweiter Nachtrag zu den Aussührunysvorschristen vom 26. September 1885 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. HO ff.) vom 25 November 1898, die lInsall-Versicherung betreffend. Da vom 1. Januar 1899 ab die Staaiseisenbahnbau Verwaltung mit der 'StaatSeisenbabnbetriebS- Lerwaltung vereinigt wird, so gehen von diesem Tage ab die nach den angezogenen AuSfükrungs-Vorschrislen wegen Feststellung der Entschädigungen für die durch Unfall Verletzten und für die Hinterbliebenen der durch Unfall Gelödteten tM 57 bis 59, 61, 63 bis 65 des Unfall-VersicherungSgesetzes vom 6. Juli 1884 — Reichs-Gesetzblatt S 69 ff. —) den Kommissaren für Staatseisenbahnbau überwiesenen Geschäfte aus die Generaldireklion der Staatsbahnen über. Ferner werden auf Grund von 8 109 des angezogeren Unsall- dersicheiungsgesetzes die nach den Bestimmungen der 88 45, 51 bis 56 desselben Gesetzes von den Orts- poltzeibchörden wahrzunehmenden Funktionen vom 1. Januar 1899 ab für den Betrieb der Staatseisenbahnen und — zusolge der Auflösung der Maschinenhauptverwaitung — auch sür den Werkitättenbetrieb. den mit diesem Tage an Stelle der bisherigen Beiriebsoberinspetlionen tretenden Betrtebsdirekftonen übertragen. Dabei, daß diese Funktionen sür den Slaatseisenbahn-Neubau von den Seklionsbureaus — welche vom 1. Januar 1899 die Bezeichnung Eiscnbahn-Bauburcau" erhalten — wahrgenommen werden, hat es auch ferner zu bewenden. Dresden, am 25. November 1898. Finanzmini st erium. V. Watzdorf. Wunderlich. Bäckereien und Konditoreien betr. Auf Grund der Bestimmung unter I, Ziffer 3» der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers, be treffend den Betrieb von Bäckereien und Konditoreien vom 4. Mä>z 1896, wird denjenigen Bäckereien nnd Konditoreien im Verwaltungsbezirke der Amtshauptmannschaft Bantzen, deren Betriebe den durch di« Be ilannimachung ungeordneten Beschränkungen unterliegen, bi« aus Wettere« an dm Vor drin WcihnachtSseste liegmdcn zehn Wochentagen, in diesem Jahre also am 14., 15., 16., 17., IS., 20-, 2l., 22., 23. und 24. Dezember, Uebcrarbctt gestattet. An diesen Tagen dürfen Gehüifen und Lehrlinge über die festgesetzte Dauer beschäftigt werden; es wüst jedoch auch an ihnen, mit Ausnahme de« Tage« vor dem Feste, zwischen den ArbettSschrchten den Ge- hüljen eine ununterbrochene Ruhe von mindesten« 8 Stunden, den Lehrlingen eine solche von mindestens 10 Stunden im ersten Lehrjahre, mindestens 9 Stunden im zweiten Lehrjahre gewährt werden. Bautzen, am 3. Dezember 1898. Königliche Amtshauptmannschast. Or. Hcmpcl. Hpr. Verbot des HaudelS mit Schweinen im llmherziehen im Kreise Rothenburg O L. Durch Bekanntmachung vom 7. dss. Mts hat der Landrath zu Rothenburg O.-L. den Handel mit Schweinen im Umberziehen mit Ausnahme des von festen Verkaussstätten aus gestatteten Handels im Kreis« Rothenburg O -L. bis zum 1. April l89S verboten. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 148 Ziffer 7 a der Gewerbeordnung bestraft. Löbau, am 8. Dezember 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. von CrauShaar. Ws. Bekanntmachung, den t betreffend. Der diesjährige Christmarkt dauert vom 20. bis mit 24. Dezember. Während desselben dürfe« mit Ausnahme de« aus den 21 Dezember sallenden Thomaslages, an welchem, hiesigem Ortsherkommen gemäß, auch auswärtigen Händlern daS AuSlegen und Feilbielen von W raren gestattet ist, nur kiesige Ein- wokner seilhalten. Es kann daher am 20., 21.. 22., 23 und 24. Dezember auch den Inhabern sogenannter Wanderlager der Geschäftsbetrieb hier nicht gestattet werden. Denjenigen Einwohnern hiesiger Stadt, welche aus dem Christmarkte seilhalten wollen, ist es nach gelaffen, ihre Verkaussständc sür diesen Markt, salls der Beginn des Marktes aus einen der ersten vier Tage der Woche sällt, schon an dem Sonnabende vor Beginn des Christmarktes auszust-llen und in denjeibcu feiizuhaiten. Der Handel mit Eüristbäumcn dars schon vor dem Christmarkte, jedoch nicht vor dem 10. Dezember, eröffnet werden. Die Verkäuser von Chiisibäumen haben sich über den rechtmäßigen Erwerb ihrer Bäume auszuweisen. Diejenigen, welche diesen Nachweis nicht in genügender Weise zu erbringen vermögen, habe« sich der Beschlagnahme ihrer Waarcn als voraussichtlich entwendeten Gutes zu gewärtigen. Bauyen, am 9. Dezember 1898. Del Stadtrath. Abthellung für Polizeisachen. vn. Ackcrmaun. Mg. Bekanntmachung. Nach erfolgter Ergänzunqswahi besteht der Vorstand der unterzeichneten Ortskrankenkasse vom 1. Ja nuar 1899 ab aus jolgenden Mitgliedern: 1. dem Unieizeichnelen als Vorsitzenden, 2. Herrn Fabrüarbefter Anlon Pacher, stellvertret. Vorsitzender, 3. „ Werksührer Josef Stolle, Schriftführer, 4. . Fabrikarbeiter Jofes Pietschmann, 5. , Sirickergesellen Paul Ritsche und 6. „ Schuhmachermelster Ewald Thiele. Die Kaffen- und Rechnungssührung wird nach eisolgtcm freiwilligen Rücktritte des bisherigen Rech- nungssührers Endler und nach hierauf erfolgter Neuwahl vom 1. Januar 1899 ab vom Henn Geschäfts führer Eduaid Hofmann ausgesührt. Schirgiswalde, den 9. Dezember 1898. Ortskrankenkasse Schirgiswalde. Ernst Kloß, Vorsitzender. digen Betrag, mit dem Vermerk: „Zur Gutschrift auf das Check- Konto des Herrn A. in N. beim Postcheckamt in Danzig.' Diese Gutschrift wird, so schnell cs der briefliche Verkehr der einzelnen Armier untereinander zuläßt, vollzogen und dem Herrn A. mitge ieilt. Den anderen Schuldnern sendet Herr A. je eine von seine« Zuschrifiskarten, auf die dann der Betrag btt jedem Postamte auf sein Konto eingezahlt werden kann. (Geschäftsleute werden solche Zuschrifiskarten ihren Rechnungen gleich beilegen können, wenn der Kunde zur Barzahlung verpflichtet ist. Auch Vereinsbeträge, Versicherungsgebühren u. s. w. sind auf diese Weise einzukassieren.) Will A. nun auch die auf Postanweisungen für ihn ein kommenden Beträge nicht selbst in Empfang nehmen, sondern sie durch sein Postcheckkonto laufen lasten, so hat er bei seinem Post amte das zu beantragen und eine entsprechende Anzahl seiner Zu« schrtflskartcn beizusügen; die Postanstalt besorgt dann das wettere. Auszahlungen aus feinem Konto brwirkt A. durch ChcckS. Diese Checks lauten auf den Inhaber, können also (ohneAccept und ohne Stempelabgabe) von dem Empfänger weiter gegeben werden, müffen aber binnen vierzehn Tagen nach der Ausstellung bei dem zur Zahlung verpflichteten Postcheckamt präsentiert werden. Aus einen solchen Check kann A. auch selbst Geld erheben, oder cs durch andere sür sich erheben lassen. Am Otte seines Postcheckamtes lhler also Danzig) wild jedermann die Checks des Herrn A. und der anderen Konlo Inhaber dieses Amtes wie bares Geld betrachten. Auch kann A. durch einen Vermerk auf der Rückseite des Chccks, den er dem Postcheckamt einscndet, bewirken, daß dos Amt den an gewiesenen Betrag an eine bestimmte Person schickt. ,Dies geschieht seitens des Postchcckamtes durch eine sogenannte „Check Zahlungs- Anweisung", die genau wie eine Postanweisung, auch inS Ausland, versandt wird Endlich dient dem Konto-Inhaber, wie bereits er wähnt, der Check als Zahlungs Ueberwetsung im Ausgleichsverkehr. Dieser Ausgleichs-Verkehr ist es besonders, der für Ge schäftsleute, Landwirte und solche Beamte und Private, die ein größeres Budget haben, eine bedeutende Erleichterung in der Kassenführung gewähren wird. Der Erfolg wird zum großen Teil davon abhängen, ob die Reichspostverwaltung die Gebühren für die Benutzung des Checkoerkehrs billig an zusetzen in der Lage sein wird. Ueber den Tarif ist noch nichts bekannt. An eine Verzinsung der Kontoguthaben, selbst der Stamm Einlagen von 200 Mk, die jeder Inhaber eines Girokontos bei der betreffenden Postanstalt einzuzahlen hat, denkt man vorläufig nicht; dies geschieht übrigens bei den Girokonten der Neichsbank ebensowenig. Da aber die im Check- und Ausgleicks-Verkehr zeitweise entbehrlichen einge zahlten Gelder der Reichsbank zur zinstragenden Anlegung zugeführt werden sollen, darf man wohl annehmen, daß die Gebühren recht niedrig bemessen werden und damit ein Arquivalent sür den Zinsaussall geschaffen wird. Je allge- memcr die Benutzung des Postcheck Verkehres wird, desto niedriger wird man mit der Zett die Gebühren ansetzen können, wie das ja beim Porto der Fall gewesen ist. Man wird,