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VcrorvnnnftMatt der Kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als Konüstonalbehörde der Oberlaasitz. A m t s ö l a t 1 ^cr Amtshauptmannschaftcii Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz» des Hauptsteueramts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadlgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels« und Gewerbetamnrer zu Zittau. / Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bis II und von 3 bis 4 Uhr). — Fernfprechanschluß Nr. 5t. 2it Vmchcner Nachrichten crschkiu.u, mit AuSnabme der Sonn- und Festtage, täglich abends. Preis des vlerleNährlichen Abonnements Z JnierNonsgebnhr m- den Naum einer Nett»- TdaMeHe gewöhnlichen Zaves 12'/, in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt' Ziffern-, Tabellen- und anderer tchwieriger Saß emwrechend teurer Üinchweisgrbühr iüi rede Anzeige und Insertion 20 Pfg. iür brirtitchc AuütunitSrricitung 10 Psg. tund Porto). Nur bis früh 10 Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinenden Blaue Ausnahme Jnteraie nehmen die Geichäjlsslelle des Blattes und die Annoncenbureaus an, desgleichen die Herren Waide in Löbau. Clauß ln Weißenberg, Lipvitich in Schirgiswalde, Äustao Kröliiig >» Bernstadt. Bnh> in Königshain bet Osttitz Reußner in Ober-FunneisLors und von Lindenau in Pulsnitz Ak. 280 Tonnabend, de» 3 Dezember, abends. 1808. Bekanntmachung. Das Ministerium deS Innern hat der Kommission der Deutschen Kunstausstellung Dresden 1899 aus Ansuchen zu einer Verloosung von In dieser Ausstellung ausgestellten Weiten und Gegenständen sowie zum Vertriebe der Loose Im Bereiche des Königreichs Sachsen Eriaubnlh unter der Bedingung erthellt, daß die Nummern der gezogenen Loose spätestens acht Tage nach der Ziehung Im Dresdner Journal und In der Leipziger Zeitung zu veröffentlichen sind. Dresden, am 14. November 1898. Ministerium des Innern. V. Metzsch. Gebhardt. Bekanntmachung. DaS Ministerium des Innern Hai dem Comit« der Dresdner Pserdeausstellungen hier aus Ansuchen zu einer Verloosung von Pferden, Fahr- und Rellgegenständen w. bei Gelegenheit der im Monat Mai 1899 in Seidnitz beabsichtigten Pferdeausstellung sowie zum Vertriebe der Loche im Bereiche des Königreichs Sachsen Eclaubniß unter der Bedingung erthetlt, daß die Nummern der gezogenen Loose alsbald nach der ,n Seidnitz am Tage nach dem Schluffe der Ausstellung stattfindenden Ziehung im Dresdner Journal und .n der Leipziger Zeitung veröffentlicht werden. Dresden, am 17. November 18W. Ministerium des Innern. V. Metzsch. Gebhardt. Bekanntmachung. Die nächste öffentliche Sitzung des Kreisausschusses findet Sonnabend, den 1v. Dezember dss. Js., Vormittags 1l Uhr im Sitzungssaale der Königlichen Kreishauptmannschaft statt. Bautzen, am 2. Dezember 1898. Der Kreishauptmann. von Schlieben. Weihnachts-Personenverkehr. Zur Erleichterung des Weihvachts-Personenverkehres wird im sächsischen Binnenverkehre und im direkten Verkehre mit Stationen der König!. Preußischen Siaatselsenbahnen die Gültigkeit der am 18. Dezember d. I. uud an den folgenden Tagen gelösten gewöhnlichen Rückfahrkarten von tarifmäßig kürzerer Dauer bis einschließlich 8 Januar n. I. verlängert. Das Nähere ist aus den auf den Stationen anzuschlagenden Bekannt machungen zu entnehmen. Aus ihnen geht auch hervor, inwieweit die Vergünstigung aus die Rückfahr karten Im Verkehre mit Stationen anderer als der Preußischen Staatsbahnen ausgedehnt wird. Dresden, am 26. November 1898. Königliche Generaldirektion der Sächsischen Staatseisenbahnen. Hoffmann. Konkursverfahren. Da« Konkursverfahren über das Vermögen deS Handelsmanns Karl August Hentsch in Obergurig wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch ausgehoben. Bautzen, den 80. November 1898. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber Sekretär Teu-tl. Konkursverfahren. DaS Konkursverfahren über das Vermögen der nicht eingetragenen offenen Handelsgesellschaft Moritz Berger L Co. in Bautzen wird nach ersolger Abhaltung des Schlußtermins hierdurch ausgehoben. Bautzen, den 80. November 1898. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber Sekretär Teupel. Die bei dem unterzeichneten Stadtrathe etngegangene Nummer 52 deS Reichsgesetzblattes, welche enthält: Nr. 2S30) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags, vom 25. November 1898, liegt 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht in unserer RathSkanzlei aus. Bautzen, den 2. Dezember 1898. Der Stadtrath. vr. Kaeubler, Bürgermeister. S. Bekanntmachung. Nachdem die Königliche Kreishauptmannschaft Bautzen auf Ansuchen gemäß Z 10SI Absatz 1 der ReichSgewerbeordnung genehmigt hat, daß die Barbiere und Friseure in Bautzen an den letzten drei Sonntagen vor dem diesjärhrigen Weihnachtsfeste, d. i. am 4., 11. und 18. d. M., ihr Gewerbe bis Nach mittags 5 Uhr betreiben, wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Bautzen, am 3. Dezember 1898. Der Stadtrath. Abtheilung für Polizetsachen. I>r. Ackerman«. Mg. Mittwoch, den 7. Dezember 1898, Vormittags 9 Uhr gelangen in dem AuctionSlokale an der Petrikirche 5, Parterre hier, zwei Sopyas, ein Slciderschrank. ein Bertico und ein Glasschrank gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Bautzen, den 2. Dezember 1898. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Sekretär Hänsch. Freitag, den S. Dezember 1898, Vormittags 9 Uhr gelangen in dem AuctionSlokale an der Petrikirche 5, Parterre hier, lii Bände McyerS SouversationS- Lcrilon, 23 Bände Schillers Werke und ein Klcidcrschrank gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Bautzen, den 2. Dezember 1898. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Sekretär Hänsch. Die jüngste Rede des Grasen Thun. Es war am 29. November, also fast unmittelbar vor dem Tage, an dem man in Oesterieich Ungarn das Re gierungsjubiläum des geliebten Kaisers und Königs, des treuen Freundes und Bundesgenoffen unseres deutschen Kaisers, zu feiern hatte, als der österreichische Minister präsident Graf Franz von Thun und Hohenstein im Wiene> Abgeordnetenhause auf die bekannte Interpellation der Sbgg Jaworski und Engel, betreffend die Ausweisungen öfter retchischer Unterthanen aus Deutschland bez. aus Preußen, eine eigenartige Antwort gab. Diese Antwort, die den Lesern der „Bautzener Nachr." in Nr. 277 vorliegt, hat nicht allein bei den Deutsch-Oesterreichern, sondern auch, und mehr noch im Deutschen Reiche großes Befremden erregt. Wir be gnügen uns im nachfolgenden damit, den eigenartigen Gedanken gang in der Auslassung des Minifterpräft denten zu beleuchten, wonach der Leser ein Urteil über Be deutung und Zweck derselben sich selbst bilden wird. Graf Thun beginnt mit einer Reihe von Zugeftänd niffen, wodurch er bei den Hörern oder Lesern seiner Ant wort die Vermutung hervorruft, daß er wesentlich anderer Meinung über die Berechtigung der Klagen wegen der AuS Weisungen sei als die Interpellanten. Er erkennt zunächst ein unbestrittenes Recht jedes Staates an, fremde (unbe- queme) Elemente auf seinem Gebiete nicht zuzulafsen, eoen tuell wieder auszuwersen. Dieses Recht dürfe (so führt der Minister im wesentlichen weiter aus) allerdings nicht so gehandhabt werden, daß ganze Kategorien und Klaffen von der Niederlassung „schlechtweg ausgeschlossen" würden; allein einen derartigen Charakter hätten die Ausweisungen österreichischer! Staatsbürger aus Preußen bez. Deutschland bisher nicht gehabt. Weiter erklärt der Redner selbst den Grund, warum in größerem Maßstabe von den Aus weisungen österreichische Unterthanen böhmischer und pol nischer Nationalität, insbesondere landwirtschaftliche Arbeiter, betroffen würden; diese seien nach Beendigung der Arbeiten Arbeitslose und verfielen als solche der polizeilichen Be handlung, wie das auch in Oesterreich der Fall sei. Noch einmal erkennt darauf der Redner ausdrücklich an, daß „trotz der unleugbaren Schärfe, mit welcher das Sus- weisungsoerfahren in Preußen gehandhabt* werde, eine flagrante Verletzung der völkerrechtlichen Grundsätze oder besonderer, vertragsmäßiger Rechte nicht behauptet werden könne. Weiter folgt die Bemerkung, daß dem österreichisch ungarischen Ministerium des Auswärtigen auf dessen Vor ftellungen bei der deutschen Reichslegierung „bereitwillige Zusicherungen" noch erst in jüngster Zeit zugekommen seien, welche „hoffen ließen", daß das jetzige Verhalten der preu- ßlschen Behörden mit jenen Rücksichten in Einklang gebracht werde, welche Oesterreich für seine Staatsangehörigen be anspruchen könne; es wird auch die Vermittelung der öster reichischen Vertretungsbehörden als „oft erfolgreich" be- zeichnet. (S. den genauen Bericht in Nr 277.) Nun aber der überraschende Schluß der Antwort des Ministerpräsi- deuten! Nach allem, was vorangegangen, nach all diesen Zugeständnissen eines wenn auch strengen, dock völkerrechtlich unanfechtbaren Verhaltens der deutschen Behörden, nach dieser Erwähnung der bereitwilligen Zusicherungen aus Berlin mußte jedermann erwarten, daß die übermäßig be sorgten Interpellanten mit dem Hinweise auf die Loyalität und das freundliche Entgegenkommen der Regierung des oerbündeten Deutschen Reiches zur Ruhe verwiesen würden. Aber was geschah? Die Rede erhielt ganz plötzlich einen rauhen Anstrich, sie erhielt die brüske Wendung zu einer Warnung, wenn nicht Drohung an die Adresse Deutsch landS, die wir hier nicht wiederholen wollen. lVrgl. den mehrerwähnten Bericht.) Die Slaven auf der rechten Seite des österreichischen Abgeordnetenhauses begleiteten den überraschenden, an- ichetnend mit besonderem Nachdruck gesprochenen Schlußsatz der Rede des leitenden Staatsmannes mit lautem Beifall: sie hatten die Tendenz wohl verstanden. Nicht den gleichen gefälligen Eindruck dürste eben dieser Schluß an anderer Stelle in Oesterreich hervorgerufen haben und der Minister oes Aeußeren Graf Goluchowski wird vielleicht inzwischen bereits das Seine gethan haben, um jeder Verstimmung, die in Deutschland platzgreifen könnte, rechtzeitig vorzu- beugen. k. Auch ein Erfolg unserer demokratischen Presse. Unter vorstehender Aufschrift äußert die „Kons. Korr.': In den Mtisten deutschen und in verschiedenen österreichi- scheu Zeitungen wird die Ausweisungsrede des österreichi schen Ministerpräsidenten, Grafen Thun, als einer verbün deten Nation gegenüber ungehörig zurückgewiesen. Legt man im allgemeinen dem „forschen' Auftreten des Grafen bei Beantwortung der möglicherweise bestellten Interpella tion im österreichischen Abgeordnetenhause eine hochpolitische Bedeutung nicht bei, sondern erachtet dasselbe lediglich als einen taktischen Coup zu Gunsten seiner polnischen und czechischen Freunde, so haben wir doch alle Veran lassung, den Ursachen nachzugehen, welche dem österreichi schen Ministerpräsidenten seine provokatorische Sprache er- möglicht haben. Augenscheinlich müssen wir diese Ursachen in der Halt ung der deutschen demokratischen Presse erblicken, die auch in der Ausweisungsfrage, wie bei allen das Ausland be treffenden Maßnahmen, als Anwalt für die „ge- kränkten" Ausländer auftritt. Wir haben dieser An wallschaft schon mancherlei Streitigkeiten zu verdanken und können getrost annehmen, daß auch Graf Thun von jener Seite erst .scharf gemacht" worden ist. Im Auslande stehen ja leider die demokratischen Zeitungen hoch im Kurs und gelten deren Darstellungen deutscher Verhältnisse als maßgebend. Wenn man in der Presse der bezeichneten politischen Richtung nachblättert, so findet man unwiderlegliche Beweise dafür, daß von jener Seite das von den Ausweisungen be troffene Ausland zu Gegenmatzregeln geradezu provoziert worden ist. Man suchte nicht nur die Ausweisungen als unberechtigt und zwecklos hinzustellen und die Ausgewiesenen von jedem Verdachte, als haben sie sich „lästig' gemacht, zu reinigen, sowie die Regierungsmaßregel als „rücksichtslos" und „grausam" zu bezeichnen, sondern man wies direkt dar aus hin, daß die ausländischen Mächte das Recht hätten, sich zu „revanchieren". So machte folgende Bemerkung (um ein Beispiel von vielen zu geben) aus der „Germania" die Runde durch die demokratische Presse: „Wie nun, wenn das Ausland „Re vanche" nimmt und preußische Staatsangehörige ausweist, weil sie „lästig fallen". Mit der Wellpolitik, die wir treiben sollen, ist diese polizeistaatliche Ausweisungspolitik schlechter dings nicht in Einklang zu bringen." In diesem Sinne ist nun die Rede des Grafen Thun unzweifelhaft gehalten. Er wird sich also auch zu seiner Rechtfertigung gegenüber etwaigen Rckriminationen auf die für ihn anscheinend maß gebende Autorität der .reichsdeutschen" demokratischen Presse berufen können. Jedenfalls stellt das bedauerliche Auftreten des öfter- reichrschen Ministerpräsidenten einen Erfolg für unsere de mokratische Presse dar. Für uns Deutsche aber ist dieser Fall sehr beachtenswert; denn der „Vorwärts" erblickt in den Graf Thunschen Drohungen bereits das Anzeichen einer „Zerbröckelung des Dreibundes". Wenn die demokratischen Anwaltsbemühungen gerade diesen Erfolg nicht erreicht haben, so ist doch immerhin zu beachten, in welchem Maße das Wirken demokratischer Blätter geeignet ist, das gute Einvernehmen Deutschlands mit auswärtigen Mächten zu beeinträchtigen. Wie ein Teil der bezeichneten Presse neuerdings die „Revanche' dänischer Geschäftsleute, die sich angeblich in größerer Zahl von der Kundschaft deutscher Handelshäuser lossagen, mit Schadenfreude verzeichnet, so wird von jenen — zum Glück nicht eben zahlreichen — Blättern auch die