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VcrorSnungsblatt »er KreiShanptmannschast Bantzen znglcich als Konsistonalbchördc Ser Lberlansitz. A m t s ö l a t t der Amtshauptmaunschafren Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, .verrnbut, Bernstadt und Ostritz, des Hauptsteueramts Bautzeu, ingleicheu der Stadträte zu Bautzeu uud Bernstadt, sruvie der Stadtgemeiuderäte zu Schirgiswalde und Weissenberg. r g an der Handels- und G e w e r b e k a m ur e r z n Zittau. Verantwortlicher Redaktenr Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bis 11 und von 3 bis 4 Uhr). — Fernsprcchanschlus; Nr. 51. Lie Bautzener Nachrichten erscheinen, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, täglich abends. Wöchentliche Gratis Beilage: „Grütz Gott". Preis des vierteljährlichen Abonnements 3 ./6 Jn- sertivnsgebühr für den Raum einer Petit-Spallzeile gewöhnlichen Satzes 12'/, H., in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt: Ziffern , Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. Nachwtisgtbübr sür jede Anzeige und Insertion 20 Pfg., für briefliche Anskunftserteilung 10 Pfg. (und Porto). Nur bis früh 10 Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinenden Blatte Ausnahme Inserate nehmen die Geschäftsstelle des Blattes und die Annvuecnbnrcaus an, desgleichen die Herren Walde in Löbau, Clauß in Welchenberg, Lippitsch in Schirgiswalde, Gnslav Kröling in Bernsiadl. Buhr in Königshain bei Lsttitz, Reußner in Obel-Cunnersdorf und von Lindenau in Pulsnitz. Rr. 254. Mittwoch, den 2 November abends 1808. Bekanntmachung. Das Ministerium des Innern Hal dem Vorstande des Christlichen Vereins junger Männer in Leipzig Erlaubnlß zu einer Verloosung von Haus- und WtithschaslSgegenständen zum Besten der Kasse des Vereins im Jahre 1890 sowie zum Vertriebe der Loose im Bereiche des Königreichs Sachsen unter der Bedingung ertheilt, daß die Nummern der gezogenen Loose unter Angabe der aus sie entsallenen Gewinne alsbald nach der ans den 15. Oktober 1899 und folgende Tage anberaümlen Ziehung im Dresdner Journal und in der Leipziger Zeitung veröffentlicht werden. Dresden, den 17. Oktober 1898. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Gebhardt. B eku » n Im m et* u n Aus Antrag der vereinigten Schmiede-, Stellmacher-, Schlosser«, Messerschmiede-, Feilenhaucr- und Klempner-Innung in Bischofswerda wird in Gemäßheit von 88 1"0, 100b der Gewerbeordnung in der Fassung des Rcichsgcsctzes vom 26. Juli 1807 hiermit angeordnet, das; sämmtliche Gewerbetreibende, welche im SmtSqertlhtSbeztrke Bischofs werda mit ÄuSnahme der Ortschaften Rtederneukirch, Oberneukirch aller Authetle und Mugenhain beider «ntheile das Schmiede-, Stellmacher-, Schlosser-, Messer- fchmieder, Fetlenhauer- oder Klempner-Handwerk ausüben, vom 1. Januar 1899 an der neu zu errichtenden vereinigten Schmiede-, Stellmacher-, Schlosser-. Messerschmiede-, Teileuhaurr- und Klempner-ZwaugS-Jnuung in Bischofswerda mit dem Sitze in Bischofswerda anzugchören haben. Bautzen, am 26. Oktober 1898. Königliche Krershauptmannschaft. von Schlieben. Bekanntmachung Dem evangelisch-lutherischen JünglingSvcrein zu Bautzen ist auf Ansuchen von dem Königlichen Ministerium des Innern die Erlaubnis; zu einer in der Zeit vom 27. bis 30. Dezember dieses Jahres beabsichtigten Verloosung von Schriften, Büchern und Bildern der Schnftcmücderlage des Vereins und zum Vertriebe der Loose im Bezirk der unter- zeichneteu Kreishauptmannschaft eriheilt worden, was anordnnngsgemäs; bekannt gemacht wird. Bautzen, am 28. Oktober 1898. Königliche Kreishauptmannschaft. von Schlieben Wetteeinziehung. Von der Gemeinde Bo blitz ist die Einziehung des in Flur Bobliv über die Wiesenparzellen No. !)ü, L7 und 98 führenden Weges für den öffentlichen Fährverkehr beschlossen worden. Als Futzweg soll der Weg bestehen bleiben. Etwaige Widersprüche gegen die Einziehung sind binnen drei Wochen vom Erscheinen dieser Be kanntmachung an bei der Königlichen Amishaupimannschafi schriftlich anzubringen. Bautzen, am 27. Oktober 1898. Königliche AmtShauptmanuschast. 1>r. Hcmpcl. H. ZwankSiuuung sür das Schlosser-, Schmiede-, Maschinenbauer-, Klempner- nnd Aeileuhauer-Handwerk betreffend. Nachdem schon die vorgeschriebene Abstimmung über die Errichtung einer die Gemeinden Nieder neukirch, Oberneukirch aller Antheile, Ringenhain beider Aniheile, Steinigtwolmsdorf, Tauteivalde, Diehmen und Naundorf umsassenden Zwangsinnung für das Schlosser-, Schmiede- und Maschinenbauer-Handwerk vorgenommen worden ist, ist beantragt worden, die zu errichtende Zwangsinnung auf die verwandten Hand werke der Klempner und Feilenhauer auszudehnen, somit anzuordnen, das, innerhalb des Bezirks der oben genannten Gemeinden sämmtliche Gewerbetreibende, welche das Schlosser-, Schmiede-, Maschinenbauer-, Klempner- und Feilenhauer-Handwerk ausüben, der in Neukirch zu errichtenden Zwangs-Innung sür diese Handwerke angehören müssen. Bon der Kreishauptmannschast zu Bautzen mit der kommissarischen Vorbereitung der Entschliessung der selben beaustragt, mache ich hierdurch bekannt, das; die Aeuherungen für oder gegen die Errichtung dieser Zwangsinnung schriftlich oder mündlich in der Zeit vom 3. bis mit 1«. November 1898 Es wird hiermit bekannt gemacht, daß der hiesige Lokalrichter, der Rentner Herr Friedrich Wilhelm Mitijelm in Bautzen, sein Amt Ende Oktober dieses Jahres niedergelegt hat und das; an seiner Stelle heule der Rentner Herr Johann August Masing, hier, Jägerstraße 17, II, als Lokalrichler für die Stadt Bautzen in Pflicht genommen worden ist. Gleichzeitig Ist der Nathsvollziehcr Herr Karl Louis Oskar Schier; in Bautzen, Taschenberg 2, I, als Viee-Lvkalrichler verpflichtet worden. Bautzen, den 1. November 1898. Königliches Amtsgericht. Hecht. Schub. Oeffentltche Zustellung. Der minderjährige Paul ZicSke in Berlin, vertreten durch seiner. Allersvormund, Buchdruckerelbesitzer Carl Hause daselbst — vertreten durch Rechtsanwalt Klemm in Bautzeu, als Prozeffbevollmächtigten — klagt gegen den Drechsler Heinrich Kittelmann, zuletzt in Bautzen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen llnter- haltsbeilrägcn mit dem Anträge auf I) vorläufig vollstreckbare kostenpflichtige Verurthetlung deö Beklagten zur Zahlung von 6^— 4 monatlichen Erziehungsbettlägen vom 6 November 1896 bis 6. November 1910. 2) Feststellung, datz der Beklagte die durch die Beerdigung entstehenden nothwendigen Kosten zu tragen habe, falls der Kläger vor erfülltem 1t. Lebensjahre sterben sollte, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Bautzen auf beu 19. Dezember 1898, Vormittags 8'/, Uhr. Zum Zivecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Der GcrichlSschrciber beim Kql. Amtsgericht Bautzen, am 21. Oktober 1898. Teupel, Sekretär. B e 2 a ir n t m « «H rr n g, die Ergänznngswahl der Stadtverordneten betreffend. Bei der bevorstehenden Ergänzungswahl der Stadtverordneten sind 1V Stadtverordnete zu wählen, von denen 4 mit Wohnhäusern im hiesigen Gemetndcbezirk ansässig, 6 aber solche Bürger sein müssen, welche mit Wohnhäusern nicht angesessen sind. Von den zu wählenden 4 ansässigen Stadtverord rieten ist einer an Stelle eines auherordentlicherweise ausscheidenden Stadtverordneten, dessen Wahldauer Ende 1900 abgelaufen sein würde, zu wählen. Für diese Wahldauer gilt derjenige als gewählt, auf welchen nächst den als ansäffig ordentlicherweise Gewählten die höchste Stimmenzahl sich vereinigt hat. Die Wahl findet Montag, deu 14 November 1898 in dem im Gewandhause 2 Treppen hoch gelegenen Bürgersaale Vormittags von 9 bis 1 Uhr und Nach mittags von 3 bis 5 Uhr statt. Es haben daher sämmtliche in die zur Vertheilung kommende Wahlliste cingelragenen Bürger, welche ihr Wahlrecht ausüben wollen, zur gedachten Zeit am angegebenen Orte persönlich zu erscheinen und mittels Slimn zeltel ihre Stimmen abzugeben, und wird hierbei auf Folgendes aufmerksam gemacht: 1) Es können nur diejenigen Bürger wählen und bez. gewählt werden, deren Namen in die aus gestellte Wahlliste eingetragen sind. 2) Mit der Wahlliste werden zur Beguemllchteit sür die Wähler zivar unausgesülltc Stimmzettel vertheilt, es Ist jedoch Niemand gezwungen, davon Gebrauch zu machen, vielmehr kann jeder Wähler auch jedes anderen SttmmzeNcls sich bedienen. 3) Jeder Wähler bat auf seinem Stimmzettel 4 Bürger aus Abtheilung 1 (Ansässige) und 6 Bürger aus Abtheilung II (Unansässigej der Wahlliste so genau zu bezeichnen, das; über die Person der zu Wählenden kein Zweifel übrig bleibt. 4) Insoweit Stimmzettel der vorstehenden Bestimmung unter 3 nicht entsprechen oder Namen Nichtwählbarer enthalten, sind dieselben ungültig. 5) Bei der Wahl entscheidet die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. 6) Sobald die Uhr des Ralhhauslhurmcs am 14. November dieses Jahres Nachmittags 5 Uhr ausgeschlagen hat, wird das Wahllocal geschlossen. Bautzen, am 1. November 1898. Der Stadtrath. Vr. Kacublcr, Bürgermeister. S. ui 8. vormlttun»« Lt Ulkr tjnclat im Lciiulsaalc clio Ltatt, zvas ilierckurcft 8tittun(-8Aowü88 be- rannt gemaebt wirä. Luut^vn, 3 Xovembor 1898. Vc. tUvllcivkl. Bautzen, am 2. November 1898. Allseitiges Erscheinen nötig. überall ballen sich schwere bedrohliche Wetterwolken zu sammen. Was werden sie bringen? Wo werden sie sich entladen? Wird es auch uns, unsere Häuser und Fluren treffen? Wir stehen im Zeichen des Weltverkehres. Auch Deutschland ist ein Kolonialstaat geworden und hat in den entferntesten Gebieten der Erde wichtige Interessen zu ver treten. Es ist daher gar nicht ausgeschlossen, daß eine po- litffche Spannung, die man mit einer elektrischen beim na türlichen Gewitter stattfindenden vergleichen könnte, auch uns in Mitleidenheit hereinzieht, wenn es zu einer ernst- lichen Krists zwischen anderen europäischen Mächten in Bezug auf koloniale Interessen kommt. Und wiederum — wie bilden sich in unserer Nachbarschaft zur Rechten und zur Linken gefährliche Krisen aus, die unvermutet schnell einmal eine Revolution, einen Staatsstreich oder einen Bürgerkrieg entzünden könnten! Brennt es aber im Nach- barhause, so ist auch unser HauS bedroht. Schließlich aber bildet sich nicht durch die wachsende revolutionäre Ström ung direkt über unseren Häuptern eine schlimme politische Der Kommissar. Frhr. von Ocr, Regierungs Rath. Lfl Gewitterschwüle und Gcwittcrgefühle. Es ist schon recht spätherbstlich geworden. Wer denkt da noch an die in der Ueberschrift bezeichneten Erschein ungen? Sie gehören nur der Erinnerung an, die uns um ein Vierteljahr zurückversetzen muß. Aber vielleicht ist manchem Leser gerade in diesem Jahre eine erschütternde Erinnerung der Art bis zu dieser Stunde lebendig im Ge müt geblieben. Es war nachmittag. Erdrückende Schwüle herrschte in der Luft. Ueberall sah man finstere Wolken sich zasammenballen. Viele Gewitter — von allen Seiten der Windrose — sah man Heraufziehen. Wer gerade mit Lesen oder Schreiben beschäftigt war, mußte trotz des hohen Standes der Sonne die Lampe oder das Gaslicht anzünden. Die Landleule aber eilten auf das Feld, um die Ernte noch glücklich einzubringen, oder eine andere unaufschiebbare Feldarbeit zu thun und achteten deshalb die Gefahr nicht, die sie gerade dadurch für ihr Leben heraufbeschworen. Ist das nicht ein zutreffendes Bild für unsere gegenwärtige Weltlage? Ja, in der That — wohin man auch blickt — Freitag, deu 4. November, abends 8 Uhr Innungs-Versammlung im kteinen Kronensaas. Tagesordnung: Genehmigung der neuen Innungs-Statuten. Wetterwolke, die unvermutet uns mit einem verheerenden Blitz heimsuchen, oder als Orkan alles in Trümmer ver wandeln könme? Das find so politische Gewittergedanken, die aber nach dem Temperament, nach der Charaktereigen tümlichkeit und nach der religiös-sittlichen Weltanschauung bei den einzelnen Menschen mit sehr verschiedenen Gefühlen und Empfindungen verbunden sein werden. Versetzen wir uns noch einmal zurück in die Stunden einer hochsommerlichen Gewitterschwüle, aber richten wir unsere Aufmerksamkeit jetzt nicht auf die drohenden Wetter wolken draußen, sondern auf die Menschen und ihr ver schiedenes Verhalten! Manche Leute haben geradezu eine Freude an den majestätischen Erscheinungen eines groß artigen Gewitters, wodurch die Furcht und Sorge ganz in den Hintergrund gedrängt wird. Dem physischen Einfluß der vorausgehenden Schwüle können zwar auch sie sich nicht ganz entziehen. Das hat aber bei ihnen nur die Wirk ung, daß sie das wirkliche Losbrechen des Gewitters mit um so größerer Freude begrüßen. Das find Physisch und bei mir abzugcben sind. Die Abgabe der mündlichen Erklärung kann während des angegebenen Zeilraumes werktäglich von 8—12 Uhr vormittags und 2—6 Uhr nachmittags, Sonnabends von 8 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags in den Diensträumen der Königlichen Amtshauptmannschast erfolgen. Ich fordere hierdurch alle Handwerker, welche im Bezirke der genannten Gcnieinden das Schlosser-, Schmiede-, Maschinenbauer-, Klempner- und Feilenhauer-Handwerk betreiben, eimchlictzltch derjenigen, welche sich schon an der srührrcn Abstimmung bcthciligt haben, zur Abgabe ihr« Aeußerung mit dem Bemerken aus, daß nur solche Erklärungen, welche erkennen lassen, ob der Erklärende der Errichtung der ZwangSinnung zustimmt oder nicht, gültig sind, und das; nach Ablauf des obigen Zeitpunktes eingehende Aeußerungen unberücksichtigt bleiben.