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Verordnungsblatt der KreiHhanpt«auvschaft Bautzen zugleich als KoiMorialbehörde der Oberlanfitz. Amtsblatt her Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostrt^ des Hauptsteueramts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, svivie der Stadtgemeinderäte ju Schirgiswalde und Weißenberg Organ der Handelt« und Gewerbetammer zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur Georg G Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bi« 11 und von 3 bi« 4 Uhr> — Fernsprechanschlutz Rr. LI. MV» DO» Lte Bautzener Nachrichten erscheinen, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, täglich abend« Preis de« vierteljährlichen Abonnement« JiZcrtlonsgebShc für den Rau« eine, PeM. ^ipallzeile gewöhnlichen Satze? 12'/, tn geeigneten Fällen unter Gewährung van Rabatt; Ziffern-, Tabellen- und ««derer schwieriger Satz entsprechend teurer. Nachwelsgebühr sür jede Anzeige »>d Znscrtion 20 Pig-, für briefliche AuskunsiSerlciluug lO Pig. (und Porto) -Nur bis früh 1Ü Uhr eingehende Inserate finden n»ch in dem abends ericketnenden Blatte ?lusnahm< Inserat« «chmen die Gcjchäjlsflelle »cs Blatte« und die «nnaneenbureau? an, dergleichen die Herren Wald« in Löbau. Llauß in Weihender«. Llppttsch in Schtrglswalse, Sustav Krvltng in B-rnftah« Buhr In Kä - ashain de« Ofirl« Rcuüner in Ober-Cunnersderf und »»n Lindenau in M»l«vitz Nv 109. Dienstag, den 10. Mai, abends. 1898. Verordnung, die Prüfung der Feldmesser betreffend, vom 2». Miir; 1808. Unter Aufhebung der Verordnung vom 20. November 1880 (Ges. u. V-Bl. S. 152) wird hiermit, soweit nöthig, im Einverständnis, mit dem Finanzministerium, über die Prüfung von Personen, die eine allgemeine Verpflichtung sür die Ausführung geodätischer Arbeiten im Auftrage vssenittcher Behörden erlangen »ollen, Folgendes verordnet: § 1. Wer eine allgemeine Verpflichtung als Feldmesser mit dem Prädikat eines geprüften Feldmessers oder ein Zeugnis, über seine Befähigung als Feldmesser erlangen will, hat vor der Königlichen Kommission für die Prüfung der Feldmesser eine Prüfung abzulegen. Diese Kommission besteht aus dem Professor der Geodäsie an der Technischen Hochschule, einem vom Finanzministerium zu bestimmenden staatlich geprüften Vermessungs-Ingenieur und einem Lehrer der Mathematik. Erforderlichen falls weiden ihr Hilfskiäjte beigeordnet. Das Ministerium des Innern ernennt ein Mitglied der Kommission zum Vorsitzenden derselben und'eins zum Vertreter des letzteren. 8 2- Die Prüfungen der Feldmesser werden alljährlich einmal, und zwar im Monat Avril, abgehalten. Gesuche um Zulassung unter Beifügung der Zeugnisse und einer Lebensbeschreibung sind bis spätestens zum 20. Februar bei der Kommission einzureichen. § 3.' Die Prllsungskandidaten müssen af unbescholten sein, b) das 21. Lebensjahr vollendet, e) die wissen schaftliche Qualifikation für den einjährig freiwilligen Militärdienst durch Schulbesuch oder Prüiung erlangt, <i) sowie hiernach mindestens ein Jahr lang besondere theoretische Vorbildung im Feldmessersache mit Erfolg genossen haben und e) mindestens zwei Jahre lang, wobei die Lehrzeit nicht einzurechnen ist, mit der selbst ständigen Ausführung von Vermessungsarbeiten unter Aufsicht einer Vermesjungsanstalt, eines Vermessungs- Ingenieurs oder eines Feldmessers beschäftigt gewesen sein. Diese Erfordernisse sind durch glaubhafte Zeug nisse nachzumeisen. Zu o müssen die von dem Kandidaten ausgesührten Arbeiten nach Umfang, Aussühr- ungsart und Genauigkeitsgrad, unter Angabe der angewendeten Instrumente, im Zeugnis, näher bezeichnet sein. § 4. Die Prüfung erstreckt sich 1. in ihrem theoretischen Theile aus Algebra, Elcmentargeometrie, ebene Trigonometrie, Stereometrie, darstellende Geometrie, Phhsik, die Lehre der niederen Geodäsie und die Anfertigung eines Gejchäftsausfatzes; 2. in ihrem praktischen Thetle auf die Handhabung, Prüfung und Berichtigung der beim Feld- und Höhenmesfen, sowie beim Kartieren und der Flächenermittelung angewendeten Instrumente, aus die Lösung praktischer Ausgaben, bei denen die Uebung im Vermessen zusammenhängender Grundstücke mit den in der Feldmesserpraxis hauptsächlich angewendeten Jnstrumemen, im Höhenmessen, im Berechnen, Theilen und Zusammenlegen der Grundstücke, sowie in der kubischen Massenbercchnung darmthun ist, und auf die Fertigkeit im geodätischen Zeichnen. Bei dem Praktischen Theile der Prüfung wird überdies auf Verständnis, bei Auswahl des zu beobachtenden Genauigkeitsgrades sowie auf Gcwandheit und Uebung besonderer Werth gelegt. Das Verfahren bei der Prüfung unterliegt den Bestimmungen eines Regulativs, von dem Abdrücke bet der PrüsungS Kommission zu erlangen sind. 8 5- Kandidaten, die das Reifezeugnis, eines Gymnasiums oder Realgymnasiums oder das Absolutorialzeugnifi der höheren Gewerbeschule zu Chemnitz besitzen und in den mathematischen sowie physikalischen Disctplinen mindestens die Censur „gut" erlangt haben, oder die mindestens ein Jahr lang mit gutem Erfolge mathematischen und physikalischen Studien aus einer Universität, Technischen Hochschule, Bergakademie oder Forstakademie abgelegen haben, sind von der Prüfung in Mathematik und Physik besreit. 8 8- Denjenigen, welche die Prüfung bestanden haben, wird hierüber ein Zeugnis; mit je einer Gejammt Censur über den Ausfall des theoretischen und des praktischen Theils der Prüfung ausgestellt. Die Censuren haben folgende Abstufungen: vorzüglich, j-hr gut, gut, ziemlich gut, noch zulänglich. Wer nicht mindestens die Censur „noch zulänglich" sowohl im theoretischen, als im praktischen Theile erlangt, wird abgewiesen und kann erst nach Ablauf eines Jahres und nach Beibringung eines Zeugnisses über die während dieser Zeit mit Erfolg fortgesetzte Ausbildung einer zweiten Prüfling sich unterwerfen. Zur Zulafsung zu einer drillen Prüfung bedarf es der Genehmigung des Ministeriums des Innern. § 7. Das Zeugnisi berechtigt den Geprüften zur Führung des Prädikats geprüfter Feldmesser. 8 8. Für die Prüsung sind zwanzig Mart vor Beginn der Prüfung an die Kasse der PrüsungS Kommission zu zahlen. Die Prüfungsgebühr wird bei Nichtbestchen der Prüsung nicht zurückerstaitet. 8 0. Wer eine allgemeine Verpflichtung ais Bermessnngs-Jngenieur mit dem Prädikate eines geprüften Vermessungs-In genieurs (vergl. Verordnung v. 29. Mai 1803, G. u. V-Bl. S 000) erlangen will, bat sich der Staats prüfung im Fache dec Geodäsie nach Mraßgabe der Verordnung vorn 9. Februar 1897 (Ges u. V.-Bl. C. 15) zu unterziehen. § 10. Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. Juli 1899 in Kraft. Dresden, den 25. März 1898. Ministerium des Innern. p. Metzsch. Gersdorf. Das Königliche Ministerium des Innern hat auf Ansuchen des Comitös der All gemeinen Musikausstcllung in Berlin Erlaubniß zur Veröffentlichung eines Aufrufs des Ehrencomitös für das Richard Wagner Denkmal in Berlin zu Geldsammiungen zur Errichtung des letzteren in hierländifchen Zeitungen ertheilt. Den Polizeibehörden des hiesigen Regierungsbezirks wird Solches hierdurch bekannt gegeben. Bautzen, am 3. Mai 1898. Königliche Kreishauptmannschaft. von «chlieveu. Wagner Oeffentliche Zustellung. 1. Rudolph Hans Wittig. Premierlieutenant im 3. Könlgl. Sächs. Infanterie-Regiment Nr. 102 in Zittau, vertrete« durch den Rechtsanwalt vc. Scidcmanu in Zittau, 2. Karl Friedrich Gottlieb Rätzc, Fabrikarbeiter in Ebendörfel, 3. die minderjährige Emma Emilie verehel. Kretschmar geb. Hohlfcldt in Bautzen, vertreten durch ihren Vormund, den Gutsbesitzer Johann Gotthold Hohljelüt in Daranitz als gesetzlichen Vertreter, 4. Maric Magdalene verehel. Biele geb. Fülfe. Fabrikarbeiterin in Zittau, 6. Anna Pauline verehel. Studt geb. Wäntig, Fabrikweberin in Grosischönan, zu 2—5 vertreten durch den Rechtsanwalt Klemm in Bautzen, Sage« gegen zu 1 Johanne Elise verehel Wittig geb. Voigtländer, zuletzt in Zitta«, zu 2 Helene Theresie verehel. RSlzc geb. Fritsche, zuletzt in Ebendörfel, zu 3 de» Mesigehilfen Carl August Kretschmar, zuletzt in Bautze», zu 4 den Arbeiter Carl August Biele, zuletzt in Zittau, zu 5 den Tischler Eduard Hugo Studt, zuletzt in Großschönau, deren Aufenthalt jetzt unbekannt ist, mit dem Antrag: zu 1 und 2 die Ehe der Parteien zu scheiden cvent. die Beklagten znr Herstellung des ehelichen Lebens zu »erurtheilen, zu 3 auf Trennung der Parteien »o« Tisch u»d Bett, eventuell den Beklagte« zur Herstellung des eheliche« Lebens z« verurtheile», zu 4 und 5 die Beklagten zur Herstellung des ehelichen Lebens z« veruriheilen, bei deren Außenbleiben im Ter»i»e aber di« Ehe der Parteien »egen böslicher Verlassung der Klägerinnen selten der Beklagten zu scheiden, und lade« die Beklagte« zur mündlichen Verhandlung de« Rechtsstreit» bar di« zweite Livillammer d<4 Königliche« Landgericht« z« Bautzen aus Veil 2«. Setztemder 1898, vmmittazS V,1O Uhr, »lt der an die Beklagten gerichteten Aufsordenmg, ekncn t«i de« gedachten Gericht« zugelassene« Anwast z« bestellen. Zum Zwecke der öffentliche» Zustellmeg wir» dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht. Der VerichtSschreiber beim König!. Landgerichte Bautzen, am 7. Mai 18g«. Hempel. Sekretär ZwG«SSverfteigerit«g. «»«* Protte «„getragene «rundstäck, Häusler- «ahruna, Ra. 1« Brand,.tast,r«, ». »1a, ,1». 7«, 85, 11, de« Flur- »nd Folium 20 des Gnind- bnchs sür «emmich«», «ach Klnch»che 1 HM« 7«,i Ar — 3 ««r 4, O». gmsi, »si 75,07 einheilen belegt und aus 4500 Mark geschätzt, soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werde« und eS ist der 10. Juni 1898, Vormittags 11 Uhr, als Anmeldetermin, ferner der 2S. Juni 1898, Vormittags 10 Uhr, als VcrstcigcrnngStcrmiu, fvwie der 9. Juli 1898, Vormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung des VcrthcilungSplanS anberaumt worden. Die Realberechtigten werden ausgcsordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wieder- kehrendcn Leistungen, svivie Kostensorderungen, spätestens im Anmeldelermine anzumelden. Eine ilebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingcsehcn werden. Bautzen, den 6. Mai 1898. Königliches Amtsgericht. vr. Glauning, Aff. Höfer. Zwangsversteigerung. Die Im Grundbuche aus den Namen Anna Marschner und Anna vcrchcl. Liebsch geb. Marschner eingetragenen Grundstücke, als: 1) HäuSlcrnahrung, Cat.-No. 4, No. 300 des Flurbuchs und Fol. 4 des Grundbucks für Klein- döbschütz, nach dem Flurbuche 4,9 Ar — 27 j,M. grosi, nftl 17,70 Steuereinheiten belegt und auf 2800 geschätzt, 2) Wiese und Feld, No. 331. 332 des Flur- und Fol. 68 des Grundbuchs für Grosidöbschulz, nach dem Flurbuchs 6,7Ar ---- 37OR grosi, mlt 2,72Steuerelnheilen beleg! nndaus 200^L geschätzt, 3) Feld, Nr. 435v des Flur-und Fol. 43 des Grundbuchs sür Lehn, nach dem Flurbuche 30,1 Ar ---- 163 OR. grosi, mit 10,43 Steuereinheiten belegt und auf 650 geschäpt, zu I und 2 als im wirlhschastlichen Zusammenhänge stehend, aus zusammen 3000 geschätzt, sollen an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert wrrden und es ist der 11. Juni 1898, Vormittags 11 Uhr, als Anmcldctcrmin, ferner der 2. Juli 1898, Vormittags 10 Uhr, als Verftcigerungstermin, fvwie der 16. Juli 1898, Vormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung des VerthcilungSplanS anberaumt worden. Die Rcalbcrechtigie» werden aufgesordert. die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wieder» kehrenden Leistungen, sowie Kostcnsorderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumclden. Eine Uebersicvt der aus den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldclermme in der GerichtSjchreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Bautzen, den 4. Mai 1898. Königliches Amtsgericht. vr. Glanntng, Ass. Höier. Die zum Neubau dcö KuscrncmcntS für das I. Batnillon 13. Jnsantcric-NcginicntS Nr. 178 zu Knmcnz erforderlichen Arbeiten und zwar: 1. Stabsgebäude: Voos V Dachdcckcrarbcttcn (Zicgclbcdachung), veranschlagt aus 3097,56 VI Klcmpncrarbcilcn, 2187,20 VII Tiichlcr- und Glascrarbcitcn, 5316,82 VIII Schlosserarbcilcn, — 1109,00 IX Anflrcichgrbcitcn, 1520,79 2 Berheiratbeten-Wohngebäude und Gerätbeschuppen: Soos V Dachdcckcrarbcttcn (Zicgclbcdachung), veranschlagt aus 2454,48 ^1, „ VI Klrmpncratbcilcn, 1423,60 „ VII Tiichlcr- und Glascrarbcitcn, 7046,75 „ VIII Schlosscrnrbcitcn, 1518,30 kl . IX Anstrcicharbcitcn, 1601,06 sämmllich einschließlich Lieferung der Materialien. sollen bffentllch verdungen werden. Verdingungsanschläge können von der unterzeichneten Geschäftsstelle (Holzmarkt 4,1) gegen Erstattung der Selbstkosten entnommen werden. Die Probestücke zu einzelnen Arbeiten und Lieferungen der Loose VI—VIN, sowie Zeichnungen, liegen im Kasernenbaubureau zu Kamenz zur Ansicht aus, woselbst auch alle weiteren Auskünfte ertheilt werden. Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: 10'/. 10'/, 10"/. 11 VI VII VIN IX Kascrncu-Ncubau Kamenz, 1. StabSgcbäudc, bczw. 2. Vcrhctratheten-Woüngcbäude und ScräthcsLuvveu, Loos V, bczw. Vl, Vll, VM oder lX, versehen, bi» Mittwoch, den 18. Mai d I., sür die Loose V Vormittags 10 Uhr, postsrei an de« Unterzeichneten einzureichen, woselbst die Eröffnung In Gegenwart etwa erschienener Bicl«r «r- jolgen wird. Zuschlagsfrist 5 Woche«. Auswahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalte«. Königlicher Garnison-Baubeamter Bautzen. die NuSloosuug der Schuldverschreibunge« der Stadtgemeinde Bautze» betr. Die planmäsiige Auslösung der mit Schluß dieses Jahre» znr Einlösung gelangenden Schuldverschreib ungen der aus 3'/,"/„ convertirten, früher 4«/. Anleihe der Sladt Bautzen vom Jahre 1877 wird Montag, de« 23. Mai 1898, Nachmittag« S Uhr im Sitzungszimmer, Ralhhans 1. Etage, dnrch den Anleiheausschuß vorgcnomme« werde«. Die« wird mit de» Bemerke« bekanxt gemacht, dah die Ausloosnng öffentlich erfolgt nnd daß dahe^ der Zutritt zn de« Nusloosungslokale Jedermann frelfteht. Bautz«», a» 7. Mai 18V» Der Stadtrat h. Lindner. H.