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VerorlmunnSblatt Ver Kreitzhauptmannschaft Bau1;en zugleich als Konfistorialdehörve der Oberlansitz. Amlsötatl her Nmtshanptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichte Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und OstriU des Hauptsteueramts Bautzen, ingleichen der Stadtrate zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderütc zu Schirgiswalde und Weißenberg. r an der Handels« und Eewcrvekammer zu Zittau.^ Verantwortlicher Redakteur Georg G Monse (Sprechstunden wochentags von tO bis 11 und von 3 bis s Uhr). — Fernsprechanschluß Nr. bl. ^898- Nr. 81 Tonnabend, den 9. April, abends Bau Yen, am 6. April 1898. die be! Bauyen, am 6. April 1898. S. sowie Bauyen, am 1. März 1898. 8L9.I. Zittau: 1 57,5 Löbau: 8 - 02,2 1 - 65,9 Bauyen, den 28. März 1898. S. Bautzen: 8 - 37,9 Kamenz: 8 - 42,1 vr. Müller, Vorsteher. als der Hafer 50 Kilo. 8 32,7 A und Les 25jährigen Jubiläums der Königs wird, wie bereits aus der Der Stadtrat h. vr. Saeubler, Bürgermstr. He« 50 Kilo. 3 41,3 3 - 67,5 - 3 - 36,0 - 3 - 36,0 - Einwohnerschaft der Stadt Bautzen und der Umgebung derselben zu recht zahl reicher Betheiligung an diesem Festmahle hierdurch ergebenst ein. Stroh 50 Kilo. 2 36,3 1 - 57,5 - Zur Feier des 70. Geburtstages gesegneten Regierung Sr. Majestät des Bautzen, den 9. April 1898 vr. Kaeubler, Bürgermeister. Listen zum Einzeichnen (das Gedeck zu S Mk. 50 Psg. ohne Wein) liegen bis Donnerstag, den 21. April 1898, in der Raihskalljlei, im RathSkeller und bei Herrn Kaufmann Kretschmar (Gewandhaus) aus. Termt» zu Verkündung dcS vrrthcilungsplanl anbcraumt morden. Eine Uebersicht ver aus dem Grundstücke lastenden Ansprüche und Ihres Rangverhältnisses kamr in GerichtSschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Königliche Kreishauptmannschaft, vr. Bovitz. Königliche Amtshauptmannschaft. Nr. Hempel. Hpr. der 27. April 1898, Bormittags W Uhr, als PerstcigcrungStcrmi«, der !1. Mai 1898, Bormtttags 11 Uhr, de« Schutz der Promeuadt« betreffend. Vom heutigen Tage an ist von uns dem Privatmann Joseph Ebermann die Promenadenwacht wieder übertragen worden. Demselben liegt es ob, de« Verkehr m den sämmtlichen Promenadenanlagen, einschließlich der in denselben liegenden oder an die selben sich anschließenden öffentlichen Plätze und Kinderspielplätze fortdauernd zu beaufsichtigen, insbesondere Beschädigungen und Verunreinigungen zu verhindern und jeden Frevel, d« IDI« Vautznier Nackmickün -Acheinen, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, täglich abends Preis des »ierteljährlichen Abonnements 3^ Jnsertlonsgebnhr sür den Raum einer Pettt- Gpaltzeile gewöhnlichen Satzes 12'/, in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt: Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Say entsprechend teurer. Ruchwti-gkbühr sür jede Anzeige und Insertion 20 Psg., sür bneslichc AuskuuslScricilung 10 Psg. iund Porto,. SS" Nur bis früh 10 »Ihr eingehende Inserate finden noch tn dem abends erscheinenden Blatte Ausnahme Inserat« nehmen die GejchästSstell« des Blattes und die Annoncenbureaus an, desgleichen die Herren Wald« tn Löbau, klaub tn Weidenberg. LivvMch tn Schirgiswalde, Gustav Kröltng in Bernstadt. vubr ln Kö lioSdow be' Oürw Reunner tn Ober-CunnersdsrI und v»n Lindenau in Pulsnitz Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Amtsräume werden Freitag, am 15-, und Sonnabend, den 16. dieses Monats, der unterzeichneten Behörde nur dringliche Angelegenheiten erledigt. m dem Gewandhaus, 2 Treppen hoch, stattfinden wird. Di- unterzeichneten städtischen Collegien laden alle Behörden und Bekanntmachung vom 28. März 1898 ersichtlich ist, u. a. ein öffentliches Fest- Wahl veranstaltet, welches Sonnabend, den 23. April 1898, Nachmittags 2 Uhr, Bekanntmachung. Für den Monat März 1898 sind behufs Vergütung der von den Gemeinden resp. Quarüerwirthen innerhalb der betreffenden Lieferungsverbände im Monat April 1898 an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangenden Marschfourage in den Hauptmarttorte« der Äeferuugsverbänüe des Regierungsbezirks Bautze« folgende Durchschnitte der höchsten Aouragepreise mit einem Aufschläge vou füuf vom Hundert festgesetzt worden: Oeffeutliche Aufteilung. Ju Ehesachen der Fabrikweberin Marie Louise verehel. Liebe geb. Händel aus Großschönau, jetzt in Dresden, vertreten durch den Rechtsanwalt Klemm in Bauyen als Prozeßbevollmächtigten, Klägerin, geaen deren Ebemann, den Bäckergesellen Gustav Moritz Liebe, zuletzt in Zittau, jetzt unbekannten Nusenthalls, Beklagten, wegen Herstellung des ehelichen Lebens event. Scheidung der Ehe, ladet die Klägerin den Be klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civtlkammer des Königlichen Lanb- g wichts zu Bauyen aus den 23. Mai 1898, Vormittags Vi>1v Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht. Ter Gerichtsschreiber beim König!. Landgerichte Bautzen, am 19. März 1898. Hempel, Sekretär. Königliche Amtshauptmannschaft. vr. Hempel. Rg»> Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestaltet, daß dieselben sest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit deS Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Hirlenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhnnden zum Treibe» vo» Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd ist unter der Bedingung gestatte!, daß die Hunde außer der eit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) jestgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, a» er Leine geführt werden. , Wenn Hunde de« vorstehenden Vorschristcn zuwider innerhalb des gefährdeten Bezirks frei umhcrlauscnd betroffen werben, io kann deren jofortige Tödtung angeordnct werden, antzerbcm aber wird Ver Schuldige mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Hast bis zu 6 Wochen, bcz., wenn Vic »er- lctzung der vorstehenden AbiperrungSmatzrcgcl wissentlich erfolgte, mit Gefängnis; bis zu einem Jahre bestraft. Im klebrigen sind die Besitzer von Hunden bei Vermeidung einer Geldstrase von 10 bis 150 M«rt oder Haft nicht unter einer Woche verpflichtet, bei verdächtigen Erscheinungen der Thiere, welche den Aus bruch der Tollwuth besürchten lassen, oder wenn ihnen ein Hund entwichen ist, sofort der Ortspolizeibehördr Anzeige zu erstatten, welche solche unverzüglich anher einzuscnden hat. Hsuvesperre. Am 2. d. M. ist tn Kirschau und Wilthen ein mit der Tollwuth behastet gewesener Hund — mittel, langhaarig, schwarz mit gelbbraunen Psolen, desgleichen Brust-, Augen- und Backenflecken, männlichen Geschlechts — srei umher gelaufen, hat daselbst mehrere Hunde gebissen und ist tn letzterem Orte getödtet worden. 23 ^!uni 1K80 Gemäß 8Z 37 und 38 des RelchsgesetzeS vom die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit § 19 flg. der Instruktion vom 27. Juni 1898 wird daher sür »te Ortschaften Arnsdorf mit ReuarnSdors, Bcderwitz, Nerze, Kallenberg mit Reucallrnbcrg, LarlSbcrg, Crostau, Diehmen mit Neudichmcn, Dretschm, Snlowiy, Grotzdöbschütz mit Kleinvöbschülz und Leh», Großpostwitz, Hainitz, Halbendsrf i. Geb., JrgerSdorf, Kirichau, «leinpostwitz, Mönchs- walvc m» «leinvoblttz, ReuschtrgiSwalde, Obergurig. Oberneulirch aller Anthcile, PeterSbach, Rascha, Ringeuhain beider Antheilc, Rodewttz mit Sonneberg, Schirgiswalde, SchwarznanSlitz Sohland a. d. Spree, Sohra, Steinigtwolmsdorf, Suppo, Tautewaldc, WehrSdorf, Wetfa, Wilthen und Wurbis die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde aus die Dauer von 3 Monaten, also bis mit 2. Juli ». I. «geordnet bez. verlängert, auch die sosortige Tödtung aller derjenigen Hunde und Katzen versügt, welche von dem wuthkrankcn Thiere gebißen worden sind, oder rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegt, daß dies ^schehen ist. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde « der Leine, jedoch dürfen die Hunde ohne polizeiliche krlaubniß auS den als gefährdet geltenden vor- »en«nnten Ortschaften nicht ausgcsührt »erden. Bekanntmachung, dir Feier des 7V. Seburistages und -es 25jährigen Kegierungvjubilänws Sr. Majestät de» Königs betreffend. Zufolge der Beschlüsse der städtischen Collegien ist sür die in der Stadt Bautzen statifindende Feier des 70. Geburtstages und des 25jährigen Jubiläums der gesegneten Regierung Sr. Majestät des Königs das solgende Programm aufgestellt worden. Am Beginn der Festwoche, Sonntag den 17. April dss. Js., wird ein dieselbe einleitendes, vo» hiesigen Lehrergesangverein veranstaltetes geistliches Konzert in der Marien- und Marthcnkirche stattfindeu. Wetter wird am 23. April 1898 früh 6 Uhr der Tag der eigentlichen Feier durch die Glocken aller Kirche« eingeläutet werden, Vormittag« >/,12 Uhr die Pflanzung einer König-Alberteiche in den Anlagen am KönigSwaL erfolgen, Mittags von 12 bis 1 Uhr Concert auf dem Hauptmarkte und Nachmittags 2 Uhr ein Festmahl im Bürgersaale im Gewandhause veranstaltet werden. Abends >/^8 Uhr wird ein öffentlicher Commers in dem Saale des Hotels zur Krone stattfinde» und am 24. April 1898 Vormittags '/-12 Uhr ein Festgottesdienst tn der Petrikirche, wohin sich die Teilnehmer in feierlichem Zuge begeben, abgehalten werden. Der Fcstzug, an welchem die Behörden, Vereine, Corporationen und Innungen theiinehmen, orduot sich Vormittags 11 Uhr aus dem Kornmarktc mit der Spitze am Theater und nimmt seinen Weg durch das Reichenthor und über die Reichenstraße nach der Petrikirche. Wir werden die städtische» öffentlichen Gebäude mit Flaggen schmücken und ersuchen die Einwohner schaft, auch an ihren Häusern Flaggenschmuck anbnngen zu lassen. Indem wir uns nähere Mitlheilunge« über die Einzelheiten dieses Festprogramms Vorbehalten, laden wir schon jetzt unsere Einwohnerschaft z« gemeinsamer Belhatigung ihrer freudigen Anthctlnahme an dieser Feier und zur allgemeinen Beiheiligung an unseren festlichen Veranstaltungen hierdurch ein. Zwangsversteigerung. Das im Gnmdbuche ans den Namen Gustav Adolph JrrcmiaS eingetragene Grundstück, MlUel- qartennahruna Nr. 62», 62d, 62o, 147, 149, 316 des Flurbuchs sür Baruth uud Nr. 647 des Flurbuchs ür Rackel, Folium 12 des Grundbuchs sür Baruth, nach dem Flurbuch« insgesammt 2 Hektar 8l,3 Ar --- 5 Ackei 25 s^R. groß, mit 94,12 Steuereinheiten belegt und aus 9706 Mk. geschätzt, soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist Bekanntmachung. Das Königliche Ministerium des Innern hat dem land und forstwirthschaftlichen Kreisvereine zu Hoyerswerda anläßlich einer von diesem in den Tagen vom 12. bis 14. Juni d. I. in Hoyerswerda in Aussicht genommenen Thicrschau und damit verbundener Ausstellung landwirthschaitlicher Gerüche und Produkte sowie einer dabei stattfindenden Verloosung von Ausstellungsgegenständen die Erlaubniß zum Vertriebe von Loosen in den Bezirken der Amtshauptmannschaften Kamenz und Bautzen unter der Voraussetzung er- Lheilt, daß alsbald nach der Ziehung die Nummern der gezogenen Gewinne auch in den Bautzener Nachrichten und der Kamenzer Wochenschrist zu veröffentlichen sind. Anordnungsgemäß wird dies, insbesondere auch sür die betreffenden Polizeibehörden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Bautzen, am 5. April 1898. Königliches Amtsgericht. Nr. GlaiUting, Ass. HSs-r. und Wird solches in Gemäßheit Punkt 1 zu 8 9 unter 3 der mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 30. August 1887 (Reichsgesetzblatt Seite 433) bekannt gegebenen Instruktion zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 und der dazu ergangenen abändernden Bestimmungen des Gesetzes »om 21. Juni 1887 andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Bautzen, am 6. April 1898. Königliche Kreishauptmannschaft, vr. Bonitz.