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MtzenerMNachnchtkn. Verordnungsblatt der KreiShauptwanuschast Bautzen zugleich als Koufiftorialbehörde der Oberlanfitz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und OstriL des Hauplsteueramts Bautzen, mgleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg Organ der Handels, und Gewerbetammer zn Zittan. Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bi« 11 und vo» S bi« 4 Uhr> - Fernsprechanschluß Nr. bl. Ve «au-entt .ri»«In«n, mH AuSnahm« dn Sonn, und F«sttag«, ^lick, «b«ndr. Preis da »i«rt«ljSH rllch-n «bounemeut« S^> JnjertlonSa-bShr Nir de» Rau» eka «E 12'/, k, «eigneten Füll-n un--r Gewährung von Rabatt; M«rn-, rabcllen. und ander« Wwl-rls« Sa, eutsprecheud I-ur-r. Nachw«t«gebühr für j«d« «n«Ia« «ch O «uns Porto». UW- Stur bi« früh »« «hr «Ingkhrnd« Instkate find«, nach w dem abend« rrlchelnendkn Bla!,« Ausnahme. Inserat« «» bt- V-IchaMttll- »-« Blatt«« an- dl« Annonc«ndur--u« an, ««kglrichu, dl« H-rr« »alb« tu Mau, Llauh tu W«IH«ub«rg. Lt»»its» in Schlrgltzwal»-, »usta» Kröltna i» B-rnft^ vuhr ln ff» >g«b»tn »«, Oftrt,, Reu,«er i, Ober-kuunerttars uu» »au LLe»«au in »««,1» Nr. 49. Erledigt ist die unter Kollatur der obersten Schulbehörde stehende 2. ständige Lehrerstelle an der Schule zu Beiers dorf. Die Stelle gewährt ein Einkommen von IMO Ml. Gehalt, 120 Mk. Wohnungsgeld und 72 Mark für Ueberstunden. Bewerbungsgesuche, denen bis in dis neueste Zeit reichende Amtszeugnisse sowie das musitalische Zeugnis; beizusügen sind, sind bis zum 12. März u. e. bei dem Unterzeichneten einzureichen. Löbau, am 28. Februar 1898. Der Königliche Bezirksschulmspektvr. Bach. Ersatzgeschaft im Aushebungsbezirke Löbau. Zur Vornahme der diesjährigen Musterung der Militärpflichtigen sind folgende Tage und Orte bestimmt worden: DienSiag, den 1. März, von früh V«8 Uhr an im Hotel zum RathSkcller in K «r»» »IL » für die Stadt Neusalza und die Orte Obercunewalde, Cunewalde, Ntkdkrtrtrdersdors, S-chönberg, Spremberg und Weigsdorf mit Köblitz; Mittwoch, den 2. März, von früh '.8 Uhr an ebendaselbst für die Orte Beiersdorf, Dürrhennersdorf, Neuschönberg, Oberfriedersdorf, Oppach, Schönbach und Taubenheim; Donnerstag, den 8. März, von früh 'Ü8 Uhr an im Hotel' „Stadt Zittau" tu Lk»»'8l»»vl» für die Ort« Ebersbach und Walddorf; Freitag, den 4. März, von früh Uhr an in der Wachtschcukc in IV»»- trvrnckurl für die Orte Alt- und Neugersdorf; Sonnabend, den 5. März, von früh V,«O Uhr an in BartscheS Gasthofe in «»dsrotlvrHvttL für die Orte Overoderwitz, Altetbau und Neueibau; Montag, den 7. März, von früh Uhr an im Gasthofe zum Mohren in bei Herrnhut für die Orte Berthelsdorf, Groß- hennersdorf, Herrnhut, Niederrennersdorf, Ntederruppersdors, Ntederstrahwalde, Ober- rcnnersdort, Overruppersdort und Oberstrahwalve; Dienstag, den 8. März, von früh st Uhr an im Gasthof zum Hirsch in für die Stadt Bernstadt und sämmtltche Orte des Amtsgerichts- Bezirks Bernnadt; Donnerstag, den 1». März, von früh b,8 Uhr an im Hotel zum Lamm in L-öd»« für die Stadt Löbau und zwar nur für die in den Jahren 4878 und 1877 geborenen Mannschaften st Freitag, Len ll. März, von früh '/-8 Uhr an ebendaselbst für die Stadt Löbau und zwar für die 487« und in früheren Jahren geborenen Militärpflichtigen, sowie für alle Militärpflichtigen aus den Orten Ober- und Nieder-Cunnersdorf, Ebersdorf, Kvttmarsdorf und Lauba; Sonnabend, den 12. März, von früh ' -8 llhr an ebendaselbst für die Orte Lawalde, Ottenhain, Groß- und Klein-Schweidnitz, Altlöbau, Bellwitz. Bifchdorf, Dolgowitz, Georgewitz, Glossen, Herwiasdorf, Kittlitz, Kleinradmeritz, Lautitz, Ochlifch, Oelsa, Oppeln, Rosenhain, Ober-, Mittel- und Nieder-Sohland a. R. und Unwttrde: Montag, den 14. März, von früh V,8 Uhr an ebendaselbst für die Orte Wcndifch- cunnersdorf, Wendischpaulsdorf, Zöblitz, Weißenberg, Breitendorf, Carlsbrunn, Groß- und Kleindehsa, Eiserode mit Peschen, Hochkirch, Kohlwesa, Kotitz, Krappe, Kuppritz, Laucha, Lauske, Lehn mit Jauernick, Maltitz, Nechen, Niethen, Nostitz mit Grube und Trauschwitz, Plötzen, Rodewitz, Sürka, Spittel, Wohla und Zschorna. Ferner findet DienStag, den 15. März, im Hotel zum Lamm in von Vormittags V^st Uhr an die L o o f u n q für alle diejenigen Militärpflichtigen statt, welche noch nicht gelovst haben. Die LoosungSbcrechti zten rönnen hierzu persönlich erscheinen, für Nichterschienene wird durch ein Mitglied der Ersatz - Coin- Mission geloost. Sofort nach Rückempfang der Stammrollen haben die Ortsbchörden die Gestellungspslich. ttgen zu den betreffenden Terminen schriftlich zu beordern. Infolge dieser Beorderung müssen sich alle Militärpflichtigen des Aushebungsbezirkes, welche noch keine endgiltige Entscheidung durch die Ersatzbehörden erhalten haben, mithin auch die beim vorsährigen Ober-Ersatzgeschäfte zum Nachersatz ausgehobenen oder für eine Waffengattung designirten, aber nicht zur Einstellung gelangten Mannschaften zur Musterung stellen, selbst wenn sie eine be- sondere Vorladung nicht erhalten haben sollten. Militärpflichtige, welche ihre Anmeldung zur Stammrolle unterlassen und dadurch die Vor- ladung unmöglich gemacht haben, sind von der Gestellungspflicht nicht entbunden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert ist, hat ein ärztliches Attest einzureichen. Dasselbe ist durch die Ortsbehörde zu beglaubigen, sofern der auSstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, müssen das Zeugniß eines be amteten Arztes betbringcn, oder auf eigene Kosten zum Termine drei glaubhafte Zeugen mit- bringen, welche bekunden können, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgcnommen haben. Diejenigen Militärpflichtigen, welche in den von den Ersatzbehörden abzuhaltenden Terminen «icht pünktlich erscheinen, werden, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirft haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; auch können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. Lehrer und SchulamtScandidaten müssen die amtlichen Beweisstücke für die Berechtigung «um lOwöchentltchen Dienste im Musteruugstermiue voilegen. 1898. Ein Mitglied Les Stadtraths, Ler Gemeindcvorstand, oder sonst die mit der Führung der Rekrutirungs-Stammrollen betrauten Personen haben beim MusterungSaeschäft mit zu erscheinen, auch die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen und vor Beginn des Ersatzgeschüstes abzugeben, übrigens aber für Ordnung unter ihren Leuten und für deren Anwesenheit zu sorgen. Die OrtSbehürdcn werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die seit der Einreichung der Stammrollen bis zu den Mustcrungsterminen erfolgten, beziehendlich noch erfolgenden An- und Abmeldungen sofort und nicht erst am Musterungstage hierher angezeigt werden müssen. Die Ortsbchörden sollen diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Famtlien-Ver- hältnisse ihre Zurückstellung nöthig erscheinen lassen, an das erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reclamation halber zu beobachten und zu thun haben. RcclamationSanträgc auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste, zu denen das vorgeschriebenc Formular (welches hier unentgeltlich entnommen werden kann) zu verwenden ist, sind, versehen mit dem auf vw einschlagendcn gesetzlichen Bestimmungen zu stützenden Gutachten der Ortsbehörde, sobald als möglich, spätestens aber im Musterungstermine anzubringen. Wenn es sich darum handelt, fcstzustellen, ob und inwieweit die Personen (Eltern, Großeltern, Geschwister), zu deren Gunsten reclamirt worden ist, noch arbcits- beziehungsweise uufsichtöfähig sind oder nicht, so entscheiden hierüber die Ersatzbehörden nach Anhören des Gutachtens des den selben beigcgebencn Arztes, weshalb in derartigen Füllen die gedachten Personen sich den Ersatz- vehörden persönlich vorstcllen müssen. Ist dies unthunlich, so darf die Berücksichtigung nur auf Grund eines beigebrachten Zeug nisses erfolgen, welches von einem beamteten Arzte ausgestellt ist. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im I., 2. oder 3. Militürpflichtjahre befindet, darf sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppcntheils erwächst. Mit dieser freiwilligen Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vortheile der Loos- nummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung. Gelegentlich des MusterungSgcschüftS entscheidet die Ersatzcommission auch über Gesuche von Mannschaften der Reserve, Landwehr, Grsatzreserve und von ausgebildete« Landstnrmpflichtigen auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen. Hierauf bezügliche Gesuche find bei der Ortsbehörde des Aufenthaltsorts anzubrtngen, welche dieselben zu prüfen und darüber eine in LoppelteaExemplaren nebst den Milttärpapieren hier ein- zuretchende Nachweisung (ivozu Schemas in der Buchdruckerei von Hohlfeld L Witte in Löbau zu haben sind) aufzustellen, dabei aber die Bestimmungen in tzh 122 und 123 der Wehrordnuna vom 22. November 1888 (Seite 752 des Gesetz- und Verordnungsblattes) zu beachten hat. Die Einreichung dieser Nachweisungen hat sobald als möglich und jedenfalls noch vor Beginn der Musterung zu erfolgen. Die betreffenden Gesuchsteller haben sich an dem Tage, an welchem die Mannschaften ihres Aufenthaltsortes zur Musterung gelangen und zwar bis spätestens 10 Uhr Vormittags vor der Ersatz- Commtssi m einzufinden, sich bei ihr anzumeldcn und der Entscheidung auf ihr Gesuch entgegenzusehen. Huwzu wird bemerkt, das? dergleichen Gesuche von Landwchrmännern, welche daS SO. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur dann Berücksichtigung finden können, wen« entweder ». die Gcsuchstcller die einzigen Ernährer arbeitsunfähiger Eltern oder Groß eltern sind, oder , I». deren Zurückstellung im Interesse der allgemeinen Landescultur nnd der BolkS« wirthschaft für unabweiölich uothwendig erachtet wird. Löbau, am 10. Februar 1898. Der Civil-Vorsitzende der Kgl. Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks Löbau, v. Craushaar. Wsche. Holzverfteifterung: Neustädter Staatsforstrevier. Den tv. und 12. März 1898 sollen versteigert werden, als: Donnerstag, de« I«. März, Vormittags 1» Uhr, im Hotel zur „Tanne" in Neustadt: 935 weiche Stämme i. g. L., 11—14 ew stark, 1533 harte und 3541 weiche Klötzer, 7—55 em stark, 20 weiche Derbstangcn i. g. L., 13—14 vm stark, 116 weiche gek. Derbstangcn, 6 um stark. Sonnabend, der 12. März, Vormittags 19 Uhr,i in Hartmann s Restauration in Neustadl: 1 Rm. weiche Nutzscheite, 23 Rm. harte und 69 Rm. weiche Brcnnschcitc, 32 Rm. harte und 102 Rm. weiche Brennknüppcl, 3 Rin. hatte Zacken, 48 Rm. harte und 21 Rm. weiche Beste. Kahlschläge: Abth. 34. 83, 114 und 115. Kgl. Forstrentamt Schandau und Kgl. Forstrevierverwaltung Neustadt zu Langburkersdorf, am 25. Februar 1893, Brückner. Heilmann. 6. öffentliche Sitzung der Stadtverordneten Donnerstag, den 3. März 1898, nachmittag- 6 Uhr. Tagesordnung: I. Mittheilungen zur.ffenntnißnahme. II. Rechnungssachen. III. Berathungsgegenstände- 1. Errichtung einer Industrie- und Gewerbeschule. 2. Beleuchtung der Hospitalstraße. 3. Beitrag zu den Kosten des Sächs. GemetndetageS. 4. Annahme einer Stiftung für das Stiebermuseum. 5. Feier de« 70. Geburtstages w. Sr. Majestät des Königs. 6. Klagerhcbung in einer Streitsache. Bautzen, am 1. März 1898. dr. Müller, Stadtverordnetenvorsteher. Dienstag, den 1. März, abends. Antisemiten und Politik der Sammlung. Die antisemitsche „Staatsbürger-Zeitung" bringt einige im allgemeinen sehr vernünftige Ausführungen über die „Politik der Sammlung". Das Blatt zieht aber aus den darin niedergelegten Anschauungen einen vollkommen ver- kehrten Schluß. Es schreibt nämlich: „Soll die Politik der Sammlung im nationalen Sinne, wie sie die Gimndstze des „Bielefelder Programms" bedingen, aufrichtig angestrebt werden, so liegt die erste Bedingung dazu dann, die Partei-Inter essen beiseite zu stellen und für die Wahlen nur das eine Ziel im Auge zu behalten : Männer in die parlamentarischen Körperschaften zu schicken, die auf dem Boden des Bielefelder Programms stehen, gleich gültig, ob eine einzelne Partei dabei gewinnt, oder verliert. Daß sic oasür aber nicht zu haben sind, ist der große Fehler der alten Parteien, denen ihr Parteiinteresse überall über das Wohl der All gemeinheit geht. Der Parteineid ist das Uebel, das jeder SammlungS- politik hindernd im Wege steht." „Es zeigen sich immer noch Restexerscheinungen aus der traurigen Zeit alter Zersplitterung; hoffentlich werden sie nach und nach Immer schwächer, damit es endlich möglich wird, alle Elemente, die der nationalen Wirtschaftspolitik huldigen, zusammenzufassen. Dann erst wird auch «ine wirksame Bekämpfung der Umsturzbestrebungen sich er mögliche« laßen. So lange die alten Parteien sich dieser Einsicht ver schließen, erfüllen sie die Aufgaben nicht, die. unsere heutige Zeit er heischt. Und wenn sie sich auchstaatserhaltendnennen, sie sind es nicht!" Wer diese Sätze liest und die bei der Ausstellung anti semitischer Kandidaturen beobachtete Praxis nicht kennt, muß — so meint die „Kons. Korr." — vor der Ent- sagungssreudigkeit der „Staatsbürger-Zeitung" die größte Hochacbtung empfinden. Die „alten Parteien', die aus reinem Neide sich der Politik der Sammlung widersetzen, find danach an dem zersetzenden Treiben in den verschie denen Wahlkreisen allein schuld. Sie brauchten ja nur dort, wo die Antisemiten — selbstverständlich unter völliger „Bei settestellung der Parteiintereffen" — einbrechen, ihre Kandi daturen zurückzuziehen nnd Mann für Mann für die, lediglich um der Wahrung des Allgemeinwohles willen aus gestellten antisemitischen Kandidaten einzutreten! „Leider" fehlt aber den „alten Parteien" das nötige Verständnis für eine solche „ideale" Sammelpolitik. Die Antisemiten, die nur der .Sammlung" halber in allein siebzehn konservativen Wahlkreisen Sonderkandidaturen auf gestellt und die, um die „Sammlung" praktisch zur Geltung zu bringen, bereits in einigen Ersatzwahlen für freisinnige Sammelpolitiker gestimmt haben, werden also die .bösen" alten Parteien so nehmen müssen, wie sie sind. Die Ausführungen der „Staatsbürger-Zeitung" beweise» aber, daß die Antisemiten die zersetzende Wirkung ihrer Einbrüche in Wahlkreise, welche bisher im Sinne des Bielefelder Programms vertreten sind, sehr genau zu taxieren wissen; man kann also die schönen Worte des ge nannten Berliner Antisemitenorgans nur als Heuchelei und und die antisemitische Wahltaktik nur als bewußte Zer setzungsarbeit bezeichnen. Herr Liebermann von Sonnenberg äußerte auf der Generalversammlung des Bundes der Landwirte, er bitte den Bund nicht um Hilfe und Unterstützung, sondern um gerechte Ausübung seiner Vermittelung. Das klingt eben falls sehr loyal; allein diese „Vermittelung" hat für die Antisemiten nur dann Wert und nur dann respektieren die Antisemiten die Entscheidung des Bundes, wenn dieser sich in ihrem Sinne ausspricht. Kürzlich hat beispielsweise im Wahlkreise Jauer-Bolkenhain der Bund der 8andwirte .gr- meinsam mit den Konservativen den BauerngutSbrfitzer