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Verorsnuugsblatt der KreiShanpt»au«schast Bautzen zugleich als ttoufiftvnalbehörde der Oderlaufitz. Amtsblatt Ter Amtshauptinannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und OstrtU des Hauptsteueramts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der StadtgemeinderÄe zu Schirgiswalde mrd Weißenberg Organ der Handels» «nd Gewerbekammer zu Zittau. Berantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bis 11 und von S bi« 4 Uhr> — Fernsprechanschluß Nr. »1. Dt« Bautzener Nn»r1»ten erlchelnen, mit Ausnahme der Sona- und Festtage, stigttch übend«. Preis de« »lertcljäh rllcken «bonnement» S>» Inler,tonSgebsthr f«r den Raa» einer T^Ojette gewöhnlichen Satzes 12'/, ki geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt: M""-. Tabellen »nd anderer schwteriger Sa» entsprechend teurer. Nachmetlgebühr für jede Anzeige an» JnikNton 20 Psg., für drteslichc AuslunilScrlcUunfl lO Vig. lunb Porto). 8V Nur bis früh IS Uhr Angehende Jnierate finden nach tn dem abends erschetnenden Blatte Ausnahme. Inserat« nehmen die Geschäftsstelle »es Blattes und die Anuoncenbureaus an, deSgtetchen die Herr« «aide in Aba», Liaub >» A«Iß«»erz LGhitsch tn Schtrgtswaide, Gustav KrSltng t» Bern stad» vubr tn tb» «asbatn bei Ohrt», Reuhner hi Ober><nnuer«d»rs «» »»» Ltnbeaau t» UniSat» Nr. 47. Sonnabend, den 26. Februar, abends. 1^98. Bekanntmachung. Die Franksurter LebenS-Bersicherungd-Gesellschaft in Frankfurt a /M. hat ihren Sitz von Leipzig nach Dresden verlegt. Gemäß 8 6 der Verordnung vom 16. September 1856 wird dies hiermit zur öffentlichen Aeuntniß gebracht. Dresden, am 17. Februar 1896. Ministerium des Innern. Abtheilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel vc. Böbel. Schneider. Huudesperre. Am 17. Februar dss. J8. ist in Eulowitz ein mit der Tollwuth behaftet gewesener Hund — klein, schwarz mit gelbbraunen Füßen, männlichen Geschlechts — frei umher gelaufen und getSdtet worden. 23. Juni 1880 , ... . Gemäß 88 37 und 38 des Reichsgesetzes vom Mat 1894 ' Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit 8 19 flg. der Instruction vom 27. Juni 1895 wird daher für die Ortschaften Bcderwitz, Berge, Binncwiß, Callenberg mit Reucallcnbcrg Carlsberg,Cosel, Crostau, Denk- Witz, Döhlen, Cbcndürfcl, EMowitz, Grosz- und Klciuvöbschütz mit Lehn, Großpostwitz, Grub- ditz, Hainlß tzalbenvorf i. Geb., Kirichau, Klcinkunitz, «lclnpoftwiß, Mehltheuer, Mönchs- waldr mit KleinboblUz. Obergurig, Piclitz mit Groszkunitz, Rachlau, Raicha, Rodcwitz, mit Sonnenberg, Schirgiswalde, Suppo, Weißig, Wilthen und WurbiS hie Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde auf die Dauer von 3 Monaten also bis mit 17. Mat dieses Jahres und die sofortige Tvdtung aller derjenigen Hunde und Katzen angeordnet, welche von den, wuthtranken Thiere gebissen worden sind, oder rücksichtlich welcher der Verdacht vorlieat, daß dies geschen ist, Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine, jedoch'dürfen die Hunde ohne polizeiliche Erlaubniß aus den als gefährdet geltenden vor genannten Ortschaften nicht auSgesührt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs sestgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von tzleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd ist unter der Bedingung gestattet, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) sestgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Wenn Hunde den vorstehenden Vorschriften zuwider inucrhalb des gefährdeten Bezirks f ri um Herlauscnd betroffen werden, so kann deren sofortige Tödtung ungeordnet werden, außerdem aber wird der Schaldigc mit Geldstrafe bih zu 150 Mk. oder Haft bis zu V Wochen, bez. wenn die Verletzung der vorstehenden AbsperrungSmatzrcgel wissentlich erfolgte, mit Gcfängnih bis zu einem Jahre bestraft. Im Uebrigen sind die Besitzer von Hunden bei Vermeidung einer Geldstrafe von 10 bis 150 Mark oder Haft nicht unter einer Woche verpflichtet, bei verdächtigen Erscheinungen der Thiere. welche den Aus bruch der Tollwuth befürchten lassen, oder wenn ihnen ein Hund entwichen ist, sofort der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten, welche solche unverzüglich anher einzusenden hat. Bautzen, am 25. Februar 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. vr. Hempel. Rgm. Wegefperrung. Der von Teichnitz über Lubachau nach Milkel führende Kommunikationsweg wird wegen Beschütt ung in Flur Lubachau vom 28. d. M. bis mit 5. März d. I. gesperrt. Der Verkehr wird aus den von Teichnitz über Neumalsitz nach Kronforstchen führenden Kommunikationsweg und aus die fiskalische Straße von Kleinwelka nach Cölln sowie auf den nach der Galgenschänke führenden Kommunikationsweg gewiesen. Bautzen, am 25. Februar 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. vr. Hempel. H. Bekanntmachung. Nachstchends Genannte, als: 1. Maximilian Franz Bincens Beyermann, Kaufmann, geboren am 31. Juli 1871 zu Haida in Böhmen — Staatsangehöriger des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen —, 2. Woldemar Lamm, Handlungsgehilfe, geboren am 24/12. Mai 1873 in Troizkoie in Rußland, 3. Karl Wilhelm Dutschmann, geboren am 12. August 1873 in Räsanowska in Rußland, 4. Ewald Franz Dietze, geboren am 25. September 1874 in Ohorn, 5. Friedlich Heinrich Wilhelm Klöpping, geboren am 6. Mai 1874 in Pulsnitz, Meißner Seit«, 6. Ernst Adolf Petzold, geboren am 8. April 1874 in Kittlitz, 7. Ernst Reinhold Mutscher, geboren am 22. September 1874 in Weigsdors, 8. Gustav Emil Weder, geboren am 26. November 1874 in Oberruppersdorf, 9. Alwin Brade, geboren am 20. Oktober 1874 In Altlöbau, innerhalb deS Deutschen Reiches zuletzt wohnhaft, zu 1. in Zittau, „ 4. „ Ohorn, „ 5. „ Pulsnitz, , 6. „ Kittlitz, „ 7. „ Weigsdors, „ 8. „ Oberruppersdorf, , 9. „ Altlöbau (die unter 2. und 3. haben im Sinne des 8 471 der Straf-Prozeß-Ordnung einen letzten Wohnsitz oder ge wöhnlichen Aufenthaltsort im Deutschen Reiche niemals gehabt), werde" beschul Wehrpflichtige >n der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zn entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militär pflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes ausgehalten zu haben, — Vergehen gegen 8 HO Abs. 1 No. 1 des R.-Str.-G.-B. Dieselben werden aus Dienstan, den 26. April 1898, Vormittags 9 Uhr vor die 1. Straskammer des Königlichen Landgerichts zu Bautzen, Schloß Ortenburg, Gebäude der Staats anwaltschaft, Schwurgerichtssaal, zur Hauptverhandlung geladen. . . Bei unentschuidigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 8 47- der Strafprozeßordnung von den Königlichen Ersapbehörden über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Er klärungen verürtheilt werden. Bautzen, den 1. Febrnar 1898. Königliche Staatsanwaltschaft vr Kunz. Psau. Freiwillige Versteigerung. Aus Antrag der Erben der verstorbenen Marie verw. Kubcnz, verw. gewesenen Poldrack geb. Heinke in Baschütz soll die zu deren Nachlasse gehörige Häuslernahrung Brandcataster Nr. 31, Nr. 5 und 179 des Flurbuchs und Fol. 3 des Grundbuchs für Baschütz, Raths-Antheils, die 8,1 Ar ^41 H R. Flache umfaßt, mit 13,20 Steuereinheiten belegt, zur Brandkasse mit 310 Mk. eingeschätzt und aus 580 Mk. gewürdert worden ist, Mittwoch, den 2. März 1898, Vormittags 11 Uhr in Baschütz, Im Nachlabgrundstück Cat.-Nr. 31, meistbietend versteigert werden. < Alles Weitere ist aus den am Gerichtsbrette und Im Bensch'schen Gasthofe in Baschütz aushangende« Anschlägen zu ersehen, auch ist das unterzeichnete Königliche Amtsgericht zur Auskunstsertheilung gern bereit. Bautzen, am 11. Februar 1898. Königliches Amtsgericht. Kunßc. Wbk. Mehrbietungstermin. Für die der unmündigen Frau Emina Emilie verchel. Gnauck geb. Löhnert in Nadclwitz gehörige« Grundstücke als: 1. die Gartennahrung No. 2 des Brandversicherungs-Catasters und Fvlium 9 des Grundbuchs für Nadelwitz, die mit 3640 Mk. zur Brandkasse eingeschätzt ist, 2. die Feldparzelle No. 540 des Flurbuchs und Folium 274 des Grundbuchs für die Fluren der Stadt Bautzen und 3. die Feldparzelle No. 541 desselben Flurbuchs und Folium 275 desselben Grundbuchs, sind mit Einschluß des Inventars 10050 Mk. geboten worden. Auf Antrag der Betheiligten soll Donnerstag, den 3. März 1898, Nachmittags 3 Uhr in Nadelwih im Grundstücke Cat.-No. 2 ein Mehrbielungstermin wegen der Grundstücke und des Inventar? mit Ausschluß des Viehbestandes abgehalten werden. Dle Versteigerungsbedingungen sind aus den Anschlägen am Gerlchtsbrett und Im Zschippang'sche» Gasthose zu Nadelwitz zu ersehen. Eingehende Auskunft wird von dem unterzeichneten Gerichte und Herr» Ortsrichter Hanskh In Nadelwitz ertheill j Bautzen, am 23. Februar 1898. Königliches Amtsgericht. Kunßc. Brauer. Spanien und Amerika. Kann man sich ein merkwürdigeres Spiel des Schicksals denken als das, welches uns in den wechselnden Beziehungen zwischen Spanien und Amerika entgegentrilt? Beide Mächte ind, wie man annehmen darf, wenigstens soweit die Disposition )er Regierungen in Betracht kommt, einem kriegerischen Kon- likte abgeneigt und beide werden anscheinend einem kriegen - chen Zusammenstöße zugetrieben, und zwar nicht bloß durch einflußreiche Parteien, welche die friedfertige Politik der Re- gierungen zu durchkreuzen suchen, sondern auch durch das, was wir Zufall zu nennen pflegen, unerwartete, unberechen bare Ereignisse, die sich doch zu Gunsten der Zwecke jener Parteien deuten und ausbeuten lassen. So sahen wir, daß, nachdem das spanische Ministerium unter Sagastas ge- schickter Leitung, trotz ernsten Widerstrebens seiner politischen Gegner im eigenen Vaterlande, die Verleihung der Autonomie an die Kubaner durchgesetzt, damit die besonneneren unter den cubanischen Patrioten befriedigt und, man kann sagen, die Insurrektion und deren amerikanische Gönner moralisch entwaffnet hatte, — wir sahen, daß just nach dieser gün stigen Wendung der Dinge jener unglückliche Privatbrief des spanischen Gesandten in Washington Dupuy de Lome entdeckt und veröffentlicht wurde, der durch seine verletzenden Bemerkungen über die Regierung von Washington und über den Präsidenten der amerikanischen Republik den Feinden Spaniens neues Material zu Machinationen lieferte. Wir sahen, daß gleich darauf eine andere Indiskretion eines zweiten Mitgliedes derselben spanischen Gesandtschaft in Washington ruchbar wurde, die das spanische Kabinett vollends in peinliche Verlegenheit bringen mußte, da der Urheber derselben sich nicht allein geringschätzig über die amerikanische Marine geäußert, sondern auch angedeutet hatte, daß seine aus amerikanischem Boden gesammelten Er fahrungen und Kenntnisse im Falle eines Krieges für Spanien von Wert sein würden. Und ehe noch die nicht unberechtigte Aufregung der Aankees über diese Vorgänge sich gelegt hatte, ehe noch die spanische Regierung die Ge wißheit erlangt hatte, daß der Präsident Mac Kinley, dessen Ministerium und die Volksvertretung der Vereinigten Staaten von der geleisteten Genugthuung befriedigt sein würden, ereignete sich auf der Reede von Havanna diese ent- setzliche Explosion der .Maine", die den Amerikanern eins ihrer besten Panzerschiffe und mehr als dritthalbhundert braven amerikanischen Seeleuten das Leben kostete. Ein Unglück, das aller Wahrscheinlichkeit nach der Unvorsichtig keit oder Nachlässigkeit der Schiffsbesatzung znzuschreiben ist, das aber von der den Spaniern feindlichen amerikani schen Presse sofort zu einer bösartigen Verdächtigung der Spanier, ja der spanischen Regierung selbst benutzt wurde. Andererseits kann nicht geleugnet werden, daß auch das spanische Volk in der Heimat nicht ganz ohne Schuld an der in letzter Zeit entschieden gewachsenen feindseligen Stimmung der Amerikaner ist. Wir denken hierbei nicht gerade an gewisse natürliche Kundgebungen des beleidigten Rationalgefühls, selbst wenn in solchen die Neigung zum Bruche mit Amerika offen zu Tage tritt; denn dergleichen wird als Reaktion gegen die unaufhörlichen Reizungen der die cubanischen Insurgenten unterstützenden amerikanischen Flibustierpartei auch von den verständigen amerikanischen Politikern begreiflich gefunden und kann sogar eine heil same Wirkung haben. Dagegen müssen in Amerika, unserer Meinung nach, allerdings kleinliche Racheakte und Chikanen erbittern, wie solchen schon seit einiger Zeit die schuldlose Familie des amerikanischen Gesandten in Madrid von der dortigen Bevölkerung ausgesetzt sein soll. Wenn, wie be richtet wird, diese Familie nicht nur von der Madrider Ge sellschaft ignoriert wird, sondern auch einer vollständigen Boykottierung von feiten der Gewerbetreibenden unterliegt, derart, daß ihr der Aufenthalt überhaupt unmöglich ge macht sein würde, wenn nicht der Wirt des Hotels, in dem sie wohnt, bisher den übernommenen Verpflichtungen redlich nachgekommen wäre, — so kann doch eine solche Behand lung oder Mißhandlung von den Amerikanern nicht anders denn als eine schwere Kränkung der Nation selbst angesehen und empfunden werden. Berücksichtigt man die Macht der Eindrücke, welche sich aus diesen Vorgängen der letzten Zeit aus beiden Seiten ergeben mußten, so wird man nicht umhin können, eine bedenkliche Verschärfung der Spannung zu konstatieren, die seit dem Beginne des cubanischen Aufstandes zwischen Spanien und Amerika besteht. Es ist gewiß für die momentane Lage bezeichnend, daß im Senate zu Washington, als in öffentlicher Sitzung über den Antrag auf Ermittelung ver wirklichen Ursache des Unterganges der „Maine" be raten wurde, Senator Mason zu äußern wagte: er möchte nicht mit Spaniern an einem Tische sitzen, ohne ein Stilet in der Tasche zu haben. Dennoch möchten wir auch heute noch nicht an de» Ausbruch eines spanisch-amerikanischen Krieges glauben, am wenigsten an eine spontane amerikanische Kriegserklär ung, die wir für einen ebenso verwegenen, wie überflüssigen Akt halten. Verwegen erscheint dieser, weil der amerikanische Handel viel mehr Bedeutung hat als der spanische und Spanien nicht anstehen würde, mit seiner nicht unbeträcht lichen Marine ihn möglichst zu schädigen, und überflüssig, wei, wenn der cubanische Aufstand nicht bald erlischt, die Insel Cuba doch den Amerikanern als reife Frucht in de» Schoß fallen wird. Allein auch Spanien dürste eS sich noch reiflich überlegen, bevor es einen Krieg unternimmt,