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Verordnungsblatt der KreiShanpttnanuschast Bautzen zugleich als «onstftorialbehSrde der vberlaufitz. Amtsblatt btt Nmtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Dstkitz des Hauptsteueramts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg Orga« der Handel»« «ud Gewerbetammer z « Zittau. Verantwortlicher Redakteur Georg G Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bi« 11 und von S bi« « Uhr). — Fernsprechachchluß Nr. »1. DI» vautzener N-ckirlchien erl»r!n«n, mN «uSnahme drr Sonn- und Fksttag«, agil» «b«nt>4 Pr«1S dt« »Iertelj«h rltchkn »bonnemint« S^S Jn)«rtiox«,«b»hr f«r den «an» »w« PM»> Gpaltjeilr »«wöhniichen Satzes 12'/, In geeigneten Fällen unter Bewährung von Radon; Ziffern-, Tabellen- und «über« tchtolerlger Satz ««sprechend teurer RachwetSgebühr sßr jede Anzeige >»- Hniertton 2V Pi»., für briefliche »uSkunslSerleilung 10 Pfg. jund Port,». DM" Nur bi, früh IO Uhr «lugehend« Jnferale finden n«ch tu dem übend, erfchetnenden Blatte Aufnahme Inserat« Mt»« bi» »ejchäfttsteü« »e« Btane, urid die Annoncendureau« an, begleichen di« Herren Wald« tv Lübau. Liauß t» Weißenier«. Ly>»itlch d> Schirgt«»,lbe, »usta» »röllng t» »ernst««, Bube ln ,b«tn bet Oftri« Reubner in Ober-«unner4»,rl und »mi 8in»«n-u in UuKuitz Rr. 119 Donnerstag, den 26. Mai, abend». 1898. Zwangs-Versteigerung. DI« Im Grundbuche auf den Namen Anna Auguste verehel. tzochauf geb. Hochauf eingetragenen Mrundstücke alS: 1. Gasthofsgrundstück mit Rcalrecht, Brandversicherungs-Cataster No. 65, Flurbuchs No 12», 12d, L, fowie die Flurstücke No. 148, 151, 152, 153, 154, 155, 288» und Folium 45 de« Grundbuch« für Baruth, nach dem Flurbuch« 4 Hektar 10,2 Ar ---- 7 Acker 123 j^R. groß, und mit 229,81 Steuereinheiten belegt, geschätzt aus 23800 Mk., 2. Feld und Witsengrundstücke, No. 612, 613, 614, 615 und 630 de« Flur- und Folium 57 des Grundbuchs für Racket, Baruiher Antheils, nach dem Flurbuche 2 Hektar 19,6 Ar --- 3 Acker 290 ÖR. groß, mit 54,04 Steuereinheiten belegt, und geschätzt aus 3500 Mk., beide Grund stücke als im wirthschastiichen Zusammenhänge stehend aus zusammen 30000 Mark geschätzt, fallen an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und eS ist der 24. Juni 1898, vormittags 11 Uhr, al« «nmeldetrrmin. " -er 13. Juli 1898, vormittags 16 Uhr, als Versteigerungstermin, iowie -er 27. Juli 1898, vormittag- 11 Uhr, «ls Termin zu Verkündung des VertheilungsplanS anberaumt worden. Die Realberechtigten werden ausgefordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wieder lehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen spätestens im Anmeldetermin anzumclden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisies kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschretberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Bautzen, den 24. Mai 1898. Königliches Amtsgericht. Oe Slanniug. Assessor. Höser. Die zum Neubau eines für das 13. Jnfanterie-Regiment Rr. 178 in Kamenz erforderlichen Arbeiten und zwar: Loos I, Srd. und Maurerarbeiten, veranschlagt auf 28166,56 „ ll, Steinmetzarbeiten, „ „ 4 545,67 „ „ in, Zimmerarbeiten, „ „ 5 033,60 „ „ IV, Schmiede- und Siseuarbeiten, . „ 6199,57 . „ v, Dachdeckerarbeiten (Ziegeldach), „ „ 9 415,35 „ . VI, Slemtmerarbriten, „ , 2 212,22 „ sämmtlich einschließlich Lieferung der Materialien, sollen öffentlich verdungen werden. Berdingungsanfchiäge können von der unterzeichneten Geschäftsstelle (Hoizmarkt 4, I) gegen Erstattung der Selbstkosten entnommen werden. Zeichnungen. Materialproben und Probestücke zu Loos VI liegen zur Einsichtnahme im Baubureau der Kaiernen-Neubauten zu Kamenz aus, woselbst auch alle weiteren Auskünfte ertheilt werden. Angebote sind versiegelt und mit der Ausschrift: LooS I, bczw. ll, lll, IV, V oder VI versehen, bi« Sonnabend, -eu 11. Juni -. IS., für LooH I Vormittags 10 Uhr, - „ II ., 10'/. „ , . IN , IO'/, . „ , IV . 10-/., ,, , V . l 11 VI „ / " " postsrei an den Unterzeichneten einzureichen, woselbst die Eröffnung in Gegenwart etwa erschienener Bieter erfolgen wird. — Zuschlagsfrist 4 Wochen. — Auswahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalten. Kömgl. Garutsou-Äauveamter Bautzen. Aufforderung Der unterzeichnete Kirchenvorstand sieht sich genöthigt, die Gräber derjenigen Kinder, welche ln der Zeit von 1878—80 im Alter bis zu 4 Jahren hierselbst verstorben und auf dem neuen Friedhöfe im Viereck beerdigt worden sind, cinebneu zu lassen, um Raum für anderweite Grabstellen zu gewinnen. In Gemäßheit von h 34 der Friedhossordnung werden daher die betreffenden Angehörigen hierdurch ausgesoroert, die aus den genannten Kindergräbern etwa befindlichen Denksteine, Grabplatten re. bi« zum 15. Juni wegnehmen zu lassen. Im Unterlassungsfälle wird die Beseitigung derselben von kirchenvorstandswegen angeordnet werden, Bautzen, den 25. Mai 1898. Der Kirchenvorstand zu St. Petri. ?. l-r. Wctzkc. Generalversammlung -er gemeivsame» Ortskrankenkasse för Gröditz und Umgegend Sonntag, -en 5. Juni, Nachmittag 4 Uhr im Gasthof zu Grö-itz. Tagesordnung: I Abnahme der Jahresrechnung pro 1897. 2. Entgegennahme von Anträgen und Beschlußfassung über dieselben. Gröditz, den 24. Mai 1898. W. Kastner, Vorsitzendem „Das Gesetz ist -er Freund des Schwachen", so sagt einmal Schiller, der durch sein Lied von der Glocke, durch einige seiner Balladen und — nicht am wenigsten — auch durch manche seiner geflügelten Worte einen sicheren Platz im deutschen Volksgemüt errungen hat. Schiller war ein Idealist; aber auch der deutsche Volksgeift hat den Sinn für das Ideale sich noch nicht völlig rauben lassen, und hat darum noch ein offenes Ohr für die einen höheren Flug nehmenden Sinnsprüche dieses seines Lieblings - Lichters. Auch das in der Ueberschrift genannte Wort hat einen idealen Charakter. Es besagt eigentlich nicht, wie es in der Wirklichkeit überall und zu allen Zeiten ist, sondern wie es sein soll. In der That ist es ja nament lich in der letzten Hälfte unseres Jahrhunderts nur zu oft ganz anders gewesen — gerade in den Kulturstaaten und auch bei uns. Man hat die Aufgabe der Gesetzgebung häufig mit ganz anderen Tönen besungen als mit denen es Schiller hier thut. In den sogenannten Grundrechten, in denen die Verfassungen von 1848 rc. einen Nachklang von den in der ersten französischen Revolution aufgestellten Menschenrechten gaben, findet sich u. a. gewöhnlich auch die Redensart: »Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetze gleich." Ist damit nur das gemeint, daß die Rechtsprechung keinen parteiischen Unterschied machen darf zu Gunsten der höheren Stände gegen die niederen im Sinne des Wortes von Junker Alexander: „Ja, Bauer, das ist ganz was anderes"—so ist der Grundsatz gut und löblich. Nimmt man das Wort aber im uneinge schränkten Sinne einer völligen Gleichmacherei, dann tritt es in Widerspruch mit dem Ausspruch von Schiller. Dem Gesetz ist dann die Möglichkeit genommen, den Schwachen einen freundlichen Schutz gegen die Ver- gewaltiaung von feiten mächtiger Personen oder Volkskreise zu gewähren. Man hat diese Möglichkeit auch noch durch andere hochklingende Worte, die der Gesetzgebung ihre Grund richtung vorschreiben sollten, auszuschließen gesucht. Neben der Gleichheit machte fick die Freiheit breit, die aller dings durch den erläuternden Ausdruck: »Freies Spiel der Kräfte' nur zu deutlich den Pferdefuß sehen ließ. Wir haben Hier das Ideal der sogenannten freisinnigen Gesetzgebung gezeichnet. Diese weist, um ein etwas kräf tiges Bild aus dem Leben zu gebrauchen, dem Gesetze eigentlich nur die Rolle eines, noch dazu nachlässigen Hunde- Wärters zu, der mit untergeschlagenen Armen das Gekläffe und die bissige Rauferei seiner Meute gewähren läßt, bis der Lärm doch gar zu arg wird und ihn endlich veranlaßt, mit seiner Peitsche darein zu schlagen, wobei er aber oft gerade die schwächeren Tiere trifft, die sich im Verteidigungs zustände befinden. So ist es vorzugsweise in den soge nannten demokratischen Volksstaaten, während, gottlob! bei mnS durch kräftiges Eingreifen einer monarchischen Obrig- ikeit doch wieder mehr und mehr dem Ziele zugestrebt wird, das in dem Worte von Schiller seinen Ausdruck findet: „Das Gesetz ist derFreund des Schwachen", wozu — nach dem eben Gesagten — das andere, in neuerer Zeit vielfach angewendete Wort eine Ergänzung bildet: „Das Königtum ist der Freund des Schwachen." Eine unparteiische Beobachtung lehrt in der That er kennen, welchen Vorzug eine monarchische Verfassung vor einer demokratischen Republik in dieser Beziehung voraus hat. Was bei uns längst durch die sociale Gesetzgebung des Reiches und durch die Steuerreformen der Eiuzelstaaten erreicht, oder wenigstens in die richtigen Bahnen geleitet worden ist, daS erscheint in Frankreich noch als eine un- sinnige Forderung der Radikalen, die von den herrschenden Ordnungsparteien mit aller Kraft zurückgewiesen wird. Einzelne französische Preßstimmen haben nicht umhin ge konnt, mit einem gewissen Neid auf unsere deutschen Ge setze zu blicken. In Nord-Amerika aber, das gerade jetzt die Aufmerksamkeit der ganzen Welt auf sich zieht, regiert doch hauptsächlich der Dollar — in seiner milliardenmäßigen Zusammenhäufung und hat schnöderweise den Krieg zu einer unerhörten Preistreiberei benutzt, deren Wirkungen sich bis zu uns erstrecken. DaS ist für unsere Gesetzgeber ein guter Wink, daß wir durch eine vernünftige, aber wirkungsvolle Schntzzoll- gesctzgebung, sowie durch Förderung der einheimischen In dustrie und Landwirtschaft uns gegen solche von außen kommende Rücksichtlosigkeiten schützen müffen. Die eigent lichen socialen Schmerzenskinder der Gegenwart haben wir mit dem eben Gesagten wenigstens angedeutct. Nur wird man statt Industrie den weiteren Begriff des pro duktiven Mittelstandes setzen müffen. ES ist eine gerechte und billige Erwartung dieser Volkskreise, daß die Gesetzgebung der nächsten Reichstagsperiode sich besonders mit ihren Notständen beschäftigen, und die durch frühere, unvorsichtige Gesetze beziehungsweise Handelsverträge ihnen zugefügte Unbilden beseitigen werde. Auch wir, di? wir nicht zum produzierenden, sondern zum konsumierenden Mittelstände gehören, können im Interesse der Nächsten liebe und der Volkswohlfahrt nur wünschen, daß diese Hoffnungen, soweit sie sich in den Grenzen derGe- rechtigkeit und Möglichkeit halten, in Erfüllung gehen mögen. - . . Auch in Bezug auf die sogenannte Arbeiterschaft im engeren Sinne, für die ja bisher durch die Versicherungs- gesetze rc. schon so großes geschehen ist, darf die sociale Ge setzgebung nicht zum absoluten Stillstand kommen. Jene eben genannten Gesetze bedürfen der Verbesserung, und vor allem der Vereinfachung, für die man hoffentlich bald einmal die geeignete Form finden wird. Im übrigen aber wird die praktische Anwendung des Schtllerschen Wortes auf die Arbeiter sich hauptsächlich darauf richten müffen, die vernünftigen und redlichen Arbeiter vor denGewalt- maßregeln der Soctaldemokratie zu schützen, d. h. insonderheit bei den oft ganz willkührlich von der Partei leitung befohlenen Ausständen, den Arbeitswilligen einen wirksamen Schutz zu gewähren. Wirschließen mit dem Wunsche, daß in den Herzen der überwiegenden Mehrzahl der neu zu wählenden Reichstagsabgeordneten wie mit ehernen Buchstaben das Wort geschrieben stehen möge: Das Gesetz ist der Freund des Schwachen.^' 6. L. Spauten und Nord-Amerika. Gegenüber der Meldung eines spanischen Blattes, daß der deutsche Kreuzer „Geier" bei der Einfahrt in den Hafen von Havanna mit den dort liegenden amerikanischen Kriegsschiffen keinen Salut ausgetauscht habe, erinnert die .Nordd. NUg. Ztg." daran, daß nach den internationalen Vorschriften Kriegsschiffe ein fremdes Kommandozeichen nur bis zum Kommodore-Stander abwärts zu salutieren haben. War ans den amerikanischen Schiffen vor Havanna ein zum Salut verpflichtendes Kommandozeichen gesetzt, so sei ohne weiteres anzunehmen, daß der Kommandant des .Geier" die entsprechenden Salutoorschriften zur Anwend ung gebracht haben wird. In den letzten fünf Tagen fuhren vom Hamburger Hauptpostamt zahlreiche je von einem Schutzmann eskor- iierte Wagen zum Hafen. Diese enthielten Geld, welches von in Deutschland lebenden Spaniern gesammelt und mittels Dampfer nach England überführt wurde, von wo es der spanischen Regierung übermittelt wird. Ueber einen deutsch-amerikanischen Zwischen fall in Manila berichtet das New Iorker „Evening- Journal" aus Manila, Admiral Dewey sei von dem dortigen deutschen Konsul bedroht worden, der nach einer Unterredung mit dem spanischen Gouverneur Augusti Mundvorräte von einem deutschen Schiffe zu landen ver suchte. Dewey verweigerte die Erlaubnis, worauf der Konsul erklärte, er werde die Landung mit Hilfe zweier deutscher Kreuzer erzwingen. Dewey erwiderte, er werde auf die Kreuzer feuern, wenn sie versuchten, die Drohung des Konsuls zu verwirklichen. Die Mundvorräte seien noch nicht gelandet. Weitere Aufklärungen über diese sensa- tionelle Meldung werden abzuwarten sein. * Madrid, 25. Mai. Die Nachricht, daß die spa nische Regierung eine Reklamation von der englischen Regiemng wegen Anhäufung von Truppen in der Um gebung von Gibraltar erhalten habe, wird für unbe gründet erklärt. — Admiral Camara ist nach Cadiz abgeretst. * Madrid, 25. Mai, mittags. Amtlich wird mil geteilt, daß in Manila die Mehrzahl der Führer deS letzten Aufstandes bei dem Gouverneur General AugustiM erschienen und ihm ihre Unterstützung bei der Verteidigung Spaniens anbotcn.