116 Erben. Doch geht das Weib frei herum, ist geachtet und wird selbst im Kriege geschont. Aber weil die Weiber ein so theurer Gegenstand sind, entsteht ihrer wegen häufig Streit und Krieg. Ist aber so ein Weib durch ihr mühevolles Le ben gealtert und ist von ihr keine Nachkommenschaft mehr zu hoffen, so nimmt ihr Mann sich ein anderes Weib. Denn bei allen Negern herrscht die Vielwei berei mit allen schlechten Folgen derselben. Da aber die Weiber ein so theurer Artikel sind, so können blos Vermögliche von dieser Sitte Gebrauch machen. Je mehr Weiber und Kühe Jemand hat, um so größer ist er in den Augen der Neger. Jeder nimmt sich daher so viele Weiber, doch nur nach und nach, als er ernähren kann, und wohl noch niehr, denn gerade solche Häuptlinge, die viele Weiber haben, sind oft im größten Elend und dcßwegen auch die größten Bettler. Das so entlassene Weib bleibt in ihrem Hause, lebt mit ihren Kindern, und empfängt das Mögliche an Milch von ihrem Manne, der für sein neues Weib ein neues Haus baut, und so viele baut als er Weiber hat. 2l. ErlischasliZ-Rechte. Aus diesen Verhältnissen des Weibes gehen auch die Erbschafts-Nechte hervor. Das Weib ist Sache,