Volltext Seite (XML)
Verordnungsblatt ver Kreishauptmaunschaft Bautzen zugleich als Koufistorialbehörve der Oberlausitz. Amtsölalt Zer Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde. Herrnhut, Bernstadt und OslriL des Hauptsteueramts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Orga« der Handels» und Gewerbekammer zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bis 11 und von 3 bis 4 Uhr). — Fernsprechanschluß Nr. Ü1. IM Lie Bauptn-r NaäEltn -Meinen. mtt Ausnahme der Sonn- und Festtage, läglich abends. Preis des »lerteljührlichen Abonnement, 3^, Inler,tonSgebühr sSr den Raum einer Petir Lpallzeil« gewöhnlichen Satzes 12'/, Z, in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Sa, entiprechend teurer. NachweiSgrbühr für jede Anzeige und Jnfertton 20 Pfg., für briefliche AuslunttSerleilung lv Pfg. jund Porto». Nur bis früh w Uhr eingehende Jnferate finden noch tn dem abends erscheinenden Blatte Aufnahme. Jnserate nehmen die GefchäjtSstelle des Blattes und die Annoncenbureaus an, desgleichen die Herren Wald- in Löbau. Llaub tn Weidenberg. Liphitsch tn Schlroiswalde. Gustav Kröltng in Bemslad Buhr in KöuMain bei Oftrt», Reuhner tn Ober-Lunnersdorf un» »,n Lindenau in BuISni, Mx, 6. Moutag, den 10. Januar, abend». 1898. Vorschriften der "Generalversammlung der gemeinsamen Ortskrankenkasse für Sohland a. d. Spree über die Krankenmeldung, das Verhalten der Kranken und die Krankenaufsicht. I. Krankcnmeldung. Jedes erkrankte Kassenmitglied hat den mit dem Krankheitsvermerk »ersehenen, vom Kassenärzte aus- zuftellenden Krankenschein spätestens am dritten Tage von dem Tage an, von welchem an Kranken-Unter stützung in Anspruch genommen wird, diesen Tag eingerechnet, dem Kassirer vorzulegen oder vorlegen zu lassen. , Im Falle der Erwerbsunfähigkeit ist gleichfalls spätestens am dritten Tage, vom Tage des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit an, der Krankenschein, aus welchem die Zeit des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit »om Kassenarzte bescheinigt sein must, dem Kassirer vorzulegen. II. Verhalten der Kranken und Kranlcnausslcht. 1. Erkrankte Kassenmitglieder dürfen: ihre Wohnung nur, wenn und für die Zeiten, für welche dies vom Kassenarzte durch Vermerk aus dem Krankenscheine gestattet ist, verlassen, d. geistige Getränke nur auf Verordnung des Kassenarztes geniesten, o. öffentliche Locale ohne aus dem Krankenscheine zu vermerkende Erlaubnist des Kassenarztes nicht besuchen. ä. den Kassenbezirk nur mit Genehmigung des KassenvorstandcS verlassen. s. keine ihre Genesung hindernden Handlungen vornehmen, auch im Falle der Erwerbsunfähig keit ihre Berussthätigkeit nur mit Erlaubnist des Kassenarztes wieder beginnen. Die Kranken sind ferner verpflichtet: 5. den ärztlichen Anordnungen pünktlich Folge zu leisten, 8- dem Kassenvorstande und dem Kassirer, sowie den vom Kassenvorstande bestellten Kranken besuchen, sede aus die Krankheit und die vom Arzte verordnete Behandlung bezügliche Aus kunft zu ertheilen, d. werthvolle Arzneiflaschen, Arzneibüchsen u. s. w. der Kasse aus Verlangen des Kassirers zurückzugebcn. 2. Erkrankte Kassenmitglieder, welche mit Genehmigung des Kassenvorstaudes den Kassenbezirk ver lassen, werden der Aussicht derjenigen Krankenkasse, in deren Bezirk sie sich begeben, überwiesen und haben sich, falls sie dort ärztlicher Behandlung bedürfen, von dem Kassenarzte der betreffenden Krankenkasse be handeln zu lassen, den für diese Krankenkasse bestehenden Vorschriften über das Verhalten und die Beauf sichtigung der Kranken und überdies den vorstehenden Bestimmungen unter a bis e, s, 5 und b gleichfalls nachzukommen und dem Kajsenvorstande der unterzeichneten Kasse jederzeit aus Verlangen schristlichen Bericht über ihr Befinden zu erstatten. 3. Zuwiderhandlungen gegen obige Vorschriften werden nach 8 23 des Statuts mit Ordnungsstrafen ils zu 20 Mk. bestraft. Die Ordnungsstrafen werden vom Krankengelde abgezogen. 4. Vorstehende Bestimmungen treten sofort nach erfolgter Veröffentlichung in den „Bautzener Nach richten" tn Kraft. Sohland a. d. Spree, am 7. November 1897. I>er Worstand der gemeinsamen Hrtskrankenkasse. Franz Nitzsche, Vorsitzender. August Baumhäckcl, Kasscnsührer. (T. 8.) Franz Teumer. Wilhelm Harig. F Richter. Gustav Köhler. Ernst Lindner. Die vorstehenden Vorschriften der gemeinsamen Ortskrankenkaffe für Sohland a. d. Spree über die Krankenmeldung, das Verhalten der Kranken und Krankenaussicht werden genehmigt. Bautzen, am 1. Dezember 1897. Königliche Amtshauptmannschaft. 1921L. (1-. 8.) »r. Hempel. Kö. Hundesperre. Am 31. Dezember 1897 ist in Althörnitz ein Hund getötet worden, welcher nach dem Setlionsbesundc mit der Tollwuth behaftet gewesen ist. Derselbe war am 29. desselben Monats seinem Besitzer in Berthels dorf entlaufen, nachdem er vorher in Berthelsdorf mehrere Hunde gebissen hatte. Aus Grund von tz 38 des Reichsgesetzes vom s Mai Ü894 und 8 20 der Instruktion hierzu vom 27. Juni 1893 wird daher die Festlegung aller Hunde flir die Orte Berthelsdorf mit Ncubcrthelüdorf, Oberstrahmaldc, Niedcrstrahwaldc mit FriedenSthal, KunncrSdorf a. d. Eigen, Overrennrrüdorf, NtcdcrrenuerSdorf, GrotzhcnnerSdorf mit Euldorf, Herrnhut, Obcrruppersdorf und Nicdcrruppcrsdorf bis zum 31. März 1898 angeordnet. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe vcrschcucn Hunde an einer Leine, jedoch dürfen ohne polizeiliche Erlaubnist Hunde aus dem gefährdeten Bezirke nicht ausgesührt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, dast dieselben sest angeschirrt, mit einem sicheren Äauiloibe versehen und allster der Zeit deS Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Herde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd wird unter der Bedingung nachgelassen, dast solche Hunde allster der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers» sestgelegt, oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen an der Leine gcsührt werden. Alle Hundebesitzer sind verpflichtet, von etwa bei ihren Hunden sich zeigenden verdächtigen Er scheinungen, welche den Ausbruch der Seuche befürchten lassen, sofort der Polizeibehörde ihres Ortes An zeige zu machen. Die gleiche Pflicht liegt demjenigen ob, welcher in Vertretung des Besitzers der Wirthschaft vorsteht. Zuwiderhandlungen gegen die angeordneten Sverrmastregeln werden mit Geldstrafe bis zu 130 Mk. oder mit Hast, wenn aber die Zuwiderhandlung wissentlich erfolgt ist, gerichtlich mit Gesängnih bis zu 1 Jahre bestrast. Löbau, am 7. Januar 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. von ErauShaur. Sdl. Bekanntmachung. Das Schäsfer'schc Stipendium Im Betrage von 300 Mk. ist zu vergeben. Nach den Bestimmungen der Stistungsurkunde haben aus dasselbe Anspruch frühere Zöglinge der hiesigen Waisenanstalt, welche 4 Jahre lang außerhalb Sachsens auf Wanderschaft gewesen sind und dort eonditlvnirt oder eine technische Bildungsanstalt besucht haben und in Bauyen als Künstler oder Handwerker sich etabliren wollen. Verleihungsgesuche sind bei dem unterzeichneten Stadtrathe einzureichen. Bautzen, am 7. Januar 1898. Der Stadtrath. l)r. Karnblcr, Bürgermeister. N. Viehmarkt in Bischofswerda Montag, den 17. Januar 1898. Wochenschau. Unser König!. Hof sah nach den großen Neujahrsfestlich teiten, über die in Nr. 2 der „Bautzener Nachr." berichtet ist, den Erbgroßherzog Wilhelm Ernst von Sachsen- Weimar-Eisenach (geb. 10. Juni 1876) und den Prinzen Bernhard Heinrich von Sachsen-Weimar-Eisenach (geb. 18. April 1878) als Gäste bei sich. Beide Prinzen ver- weilten in Dresden vom 2. bis zum 4. Januar. Leine König!. Hoheit Prinz Albert hat sich am 6. Januar nach Oschatz begeben, um dort beim 1. Ulanen-Regiment Nr. 17 „Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn" (2. Eskadron) in Dienst zu treten. Die Kaiserin Auguste Viktoria, welche, anscheinend nicht unerheblich erkrankt war, befindet sich in der Besserung und hat bereits wieder eine kurze Ausfahrt im Wagen unter, nehmen können. Die ursprünglich auf den 30. und 31. Januar an- beraumte Versammlung (Parteitag) der Deutsch-Kon servativen zu Dresden ist auf den 1. und 2. Februar verschoben worden, da der 30. Januar auf einen Sonntag fällt und deshalb die im Amt befindlichen Geistlichen auf die Teilnahme an der Versammlung hätten verzichten müßen. Die ostasiatischen Angelegenheiten beherrschen noch immer vorwiegend das allgemeine Interesse. Wie könnte es auch anders sein, da fast alle Staaten Europas, direkt oder indirekt, von der voraussichtlich eintretenden, sicherlich folgenreichen Veränderung der dortigen Verhältnisse berührt werden! Zur Zeit sind die fragenden Blicke auf Eng land gerichtet: was wird angesichts der überraschenden Vorgänge an der chinesischen Küste die englische Regierung beschließen? Wird sie energisch dazwischenfahren und ein. greifen, auf die Gefahr hin, einen in seinem Verlaufe ganz unberechenbaren Bruch des Weltfriedens herbeizuführen, oder wird sie im Bewußtsein der Isolierung Englands und seiner schon bestehenden Engagements an verschiedenen Punkten es vorziehm, auf friedlichem Wege eine Aus einandersetzung mit den konkurrierenden Mächten und eine Ausgleichung der nationalen Interessen zu versuchen? Aus der Sprache, welche die Londoner Blätter führen, im Tone dumpfen Grollens oder herausfordernden Trotzes, möchte man schließen, daß die Ansammlung einer großen Anzahl englischer Kriegsschiffe im Gelben Meere etwas anderes als eine theatralische Demonstration zu bedeuten habe; allein oft genug hat die Geschichte der letzten Jahrzehnte gezeigt, daß, wenn die englische und zumal die Londoner Presse in Falstaffscher Manier sich kühn gebärdet, die Regierung, vollends bei Konflikten mit großen Staaten, sehr wohl Tapferkeit mit Vorsicht zu verbinden weiß. Dazu kommt, daß die Sachlage mittlerweile sich wesentlich verändert, wenn man will vereinfacht hat. Eine weitere Verwickelung mit Deutschland scheint ausgeschloffen oder müßte von den Engländern geradezu gesucht und geschaffen werden, nach dem der deutsch-chinesische Vertrag, kraft besten Deutschland der Besitz von Kiaotschau und des angrenzenden Gebietes überlassen wird, bekannt geworden ist. Bleibt der mögliche Konflikt mit Rußland jwegen Koreas und der Besetzung oder Benutzung von Port Arthur, den indes die englischen Staatsmänner wohl kaum aus die Spitze treiben werden, wenn sie nicht ganz zuverlässige Verbündete gewinnen. Mutmaßlich wird daher England versuchen, von China gleichfalls eine „Entschädigung* (wofür? darf man nicht fragen) zu erlangen, und damit großherzig sich vorderhand zufrieden geben. (Es sei gleich hier noch bemerkt, daß in folge des deutsch-chinesischen Vertrages der deutsche Reichstag sich demnächst mit einer neuen Vorlage bez. einer Nachtragsforderung zu befaffen haben wird.) In Oesterreich.Ungarn ist dem äußeren Anscheine nach die Lage der Dinge noch die alte, in der That aber sind Anzeichen einer beginnenden Klärung der Verhältnisse, und zwar in einer der Herstellung des Friedens günstigen Weise, in jüngster Zeit bemerkbar geworden. Dahm rechnen wir nicht nur die vom Ministerpräsidenten Frei herrn v. Gautsch mit Vertrauensmännern oder doch hervor- ragenden Vertretern der böhmischen Deutschen und Czechen gepflogenen Verhandlungen, deren Ergebnisse immerhin die Hoffnung auf eine schließliche Verständigung nicht völlig ausschließen, sondern auch die wichtige Entscheidung des obersten Gerichtshofes in Sachen der Sprachenfrage, welche thatsächlich die bekannten Sprachenverordnungen des Grafen Badeni als gesetzwidrig erkennt. Es ist doch anzu- nehmen, daß mit diesem Spruche der höchsten gerichtlichen Instanz, die dem Verlangen der czechischen Ultras aller- dings höchst unbequem sein wird, den Deutschen aber eine große Genugthuung bereitet, die Aussicht auf eine Ver- ständigung zwischen den gemäßigten Elementen beider Nationalitäten genommen hat und daß die Sprachenverord- nungen nun wohl aufgehoben werden. Der englische Premierminister Lord Salisbury soll tief verstimmt und amtsmüde sein, was gewiß nicht zu verwundern, da das englische Staatsschiff auf eine Untiefe nach der anderen aufgelaufen ist und sich noch immer in einem höchst unsicheren Fahrwasser befindet. Es ist na- türlich die äußere internationale Politik, die dem Premier zur Zeit die schwersten Sorgen bereiten muß, daneben aber die allerdings mit jener aufs engste zusammenhängende Kolonialpolitik, an deren Mißerfolgen sein Minister- Kollege Chamberlain die größte Schuld haben mag, die doch aber von Lord Salisbury — gern oder ungern — approbiert worden ist. In allen fünf Welt- Teilen hat der leitende Staatsmann Englands die gewich- tigsten Interessen zu vertreten und nur in einem, in Poly nesien, hat seine Politik nicht mit schweren Hindernissen zu kämpfen! Nimmt man dazu, daß die konservative Partei, aus der Lord Salisbury hervorgegangen, nicht mehr so fest gefügt ist wie vormals, ja daß ein Teil derselben mit einzelnen Mitgliedern des Kabinetts auf gespanntem Fuße steht, so wird man, wie gesagt, die Amtsmüdigkeit durchaus erklärlich finden. Wer aber würde Salisbury er- setzen? Man nimmt an, daß Balfour sein Nachfolger werden würde. (Vrgl. hierzu auch den Leitartikel in Nr. 5.) Nachdem in Frankreich der Panama-Prozeß sein Ende gefunden hat, die Angeklagten, fast durchweg unbedeutendere, verhältnismäßig gering belastete oder gar unschuldige Per sonen, unter tosendem Beifall der Zuhörer freigesprochcn worden sind, tritt die Affäre des Majors Esterhazy in den Vordergrund, die mit der Frage einer Revision des Dreyfus- Prozesses sich so nahe berührt. Uebcr letztere Angelegen heit ist früher in unseren Blatte in einem Leitartikel aus führlicher gehandelt und, soweit das damals vorliegende Material dies erlaubte, eine Meinung geäußert worden, die sich mehr und mehr als begründet zu erweisen scheint. Es war da angedeutet worden, daß bei dem Dreyfus-Prozesse nicht nur antisemitische, sondern auch Deutschland feindliche chauvinistische Einflüsse im Spiel gewesen seien, und die« scheint jetzt durch eine Aufsehen erregende, jedenfalls offiziöse