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A n m e r k n n g c u. 1 .) Zu Verhütung von Mißverständnissen wird dem bcrgbauenden Publikum bemerklich gemacht, daß die nach der bestehenden Verfassung auf dem Ausbeutbogen und zwar höherer Bestimmung gemäß, nur bei Ueberschuß ge benden und sich frei verbauenden Gruben angegebene bergamtliche Kurtaxe, da sie lediglich auf bergmännische Wahr scheinlichkeiten, und ihrer Natur nach aus unsichere Umstände gegründet ist, keineswegs gewährt werden, oder irgend «inen sichern Maasstab abgeben kann, wornach der Inhaber der Kure einen bestimmten Gewinn an terminlich ein- laufenden, die Stelle von Kapitals-Zinnsen vertretenden Geldsummen zu gcwarten habe. 2 .) Bauenden Herren und Frauen Gewerken dienet ferner zur Nachricht, daß in den vereinigten Bergamtsre- sieren Annaberg, Scheibenberg mit Hohenstein und Oberwiesenthal, Carl Friedrich Zimmermann, ingl. Lud wig Heinrich Müller als Zubußboten, Carl August Ernst Göbel interimistisch als solcher, so wie Fried rich August Müller als Zubußbcibote bestellt sind, und von denselben ein jeder Gewerke bei dem Abtragen sei ner! Zubußen, die Vorzeigung der Aufrechnungstabellc, welche das Grubengebäude betrifft, auf dem derselbe Kuxe bauet, zu verlangen berechtigt sey. Quartal 184L 1 .) Name» der fisealifchcn, „nd der im Frei- verbau stehende« Zeche«. Ohngefähre Kurtaxe. 20 v 35 Aunaberger Nester. Königl. Bierschnabel- Orgel-, Marcus Röhling- und Tiefer Junger Andreas Stölln im Schreckenberg, s. Nicolaus Orgelftollnflngel im Schottenbcrg, Gemeinschaftliche Wasserleitung in der Orgclstollnsohle, Krönung Fdgr. am Schreckenberg, Beilehn von Marcus Röh- , ling Fdgr., -------- Marcus Röhling Fdgr. am Schreckenberg, - - Neu Heilig Kreutz Fdgr. am Schottenbcrg, Treue Freundschaft lH Fdgr' cs Friedlicher Vertrag s. Kästners Nene Hoffnung Ll Fdgr. Schichtmeister und Lehnträger. Neubert. Neubert. Strödel. Strödel. Schreiber. Schubert. Vulturius. 2 ) Namen -er Zechen, welche theils aus dem Com- munbegnadigungsfond (6oin), theils von Gewerken und Eigenlöhnern mit Zubußen gebaut werden. Die bei den Zubußzechen specificirten und mit bergamllichcr Genehmigung angeschlagenen Zubu ßen sind bei Vermeidung des in Nr. 6. Woche des Quartals Trinitatis dcn 7ten Mai 1845 angehenden, und dann Nr. 6. Woche des folgenden Quartals Crucis den 6ten August 1845 zu Ende gehenden Retardats richtig abzustattcn, u"tcr der Verwarnung, daß demjenigen, was im 1g. und 19. §. der Anno 1709 ins Land publicirten Berorcsolutionen dieses Puncts halber enthalten, streng nachgegangen werden soll; immaßen denn auch die auswärtigen Herren und Frauen Gewerken ihre richtigen Verleger allhier halten sollen, damit denselben die Zubußzettel insinuirt, auch was sonst «ege» ihrer bauenden Kure vorfällt, an dieselben gebracht werden könne.