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A u m e r k n n g e n. 1 .) Zu Verhütung von Mißverständnissen wird dem bcrgbaumden Publikum bemerklich gemocht, daß die nach der bestehenden Verfassung auf dem Ausbculbogcn und zwar höherer Bestimmung gemäß, nur bei Ucberschuß ge benden und sich frei verbauenden Gruben angegebene bcrgamtliche Kurtaxe, da sie lediglich auf bergmännische Wahr scheinlichkeiten, und ihrer Natur nach aus unsichere Umstände gegründet ist, keineswegs gewährt werden, oder irgend einen sichern Maasstab abgeben kann, wornach der Inhaber der Kuxe einen bestimmten Gewinn an terminlich ein laufenden, die Stelle von Kapitals-Zinnsen vertretenden Geldsummen zu gewarten habe. 2 .) Bauenden Herren und Frauen Gewerken dienet ferner zur Nachricht, daß in den vereinigten Bergamtsre- stercn Annaberg, Scheibenberg mit Hohenstein und Oberwiesenthal, Carl Friedrich Zimmermann, ingl. Lud wig Heinrich Müller als Zubußboten, Carl August Ernst Göbel interimistisch als solcher, so wie Fried rich August Müller als Zubußbeibote bestellt sind, und von denselben ein jeder Gewerke bei dem Abtragen sei- nerj Zubußen, die Vorzeigung der Aufrechnungstabelle, welche das Grubengebäude betrifft, auf dem derselbe Kuxe bauet, zu verlangen berechtigt sey. Quartal 184L 1 .) Namen -er fisealifcheu, und -er im Frei- verbau stehen-en Zechen. Ohngefähre Kuxtare. SO 35 Annaberger Rester. Schichtmeister und Lehnträger. Kömgl. Bierschnabel- Orgel-, Marcus Röhling- und Tiefer Junger Andreas Stölln im Schreckenberg, s. Nicolaus Orgelstollnflügel im Schottenberg, Gemeinschaftliche Wasserleitung in der Orgelstollnsohle, Krönung Fdgr. am Schreckenberg, Beilehn von Marcus Röh ling Fdgr., ------ Marcus Röhling Fdgr. am Schreckenberg, - - Neu »Heilig Kreutz Fdgr. am Schottenbcrg, Neubett. Neubert. Strödel. Strödel. Schreiber. 2 ) Namen -ev Zechen, welche theils aus -em Com- muttbegna-igungsfon- (Oom), theils von Gewerken un- Eigenlöhnern mit Zubußen gebaut wer-en. Die bei den Zubußzechen specificirten und mit bergamtlicher Genehmigung angeschlagenen Zubu ßen sind bei Vermeidung des in Nr. 6. Woche des Quartals Reminiscere den 5ten Februar 1845 angehenden, und dankt Nr. 6. Woche des folgenden Quartals Trinitatis den 7ten Mai 1845 zu Ende gehenden Retardats richtig abzustatten, unter der Verwarnung, daß demjenigen, was im 18. und 19. §. der Anno 1709 ins Land publicirten Bergresolutionen dieses Puncts halber enthalten, streng nachgegangen werden soll; immaßen denn auch die auswärtigen Herren und Frauen Gewerken ihre richtigen Verleger allhier halten sollen, damit denselben die Zubußzettel insinuirt, auch was sonst «ege» ihrer bauenden Kure vorfällt, an dieselben gebracht werden könne.