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Anmerkungen. 1 .) Zu Verhütung von Mißverständnissen wird dem bcrgbauenden Publikum bemerklich gemocht, daß die nach der bestehenden Verfassung auf dem Ausbeutbogen und zwar höherer Bestimmung gemäß, nur bei Ucberschuß g«. benden und sich frei verbauenden Gruben angegebene bcrgamtliche Kurtaxe, da sie lediglich auf bergmännische Wahr« scbeinlichkeitcn, und ihrer Natur nach auf unsichere Umstände gegründet ist, keineswegs gewährt werden, oder irgend einen sichern Maasstab abgeben kann, wornach der Inhaber der Kuxe einen bestimmten Gewinn an terminlich cin« laufenden, die Stelle von Kapitals-Zinnsen vertretenden Geldsummen zu gewarten habe. 2 .) Bauenden Herren und Frauen Gewerken dienet ferner zur Nachricht, daß in den vereinigten Bergamtsre« fieren Annaberg, Scheibenberg mit Hohenstein und Oberwiesenthal, Carl Friedrich Zimmermann, ingl. Lud« wig Heinrich Müller als Zubußboten, Carl August Ernst Göbel interimistisch als solcher, so wie Fried rich August Müller als Zubußbeibote bestellt sind, und von denselben ein jeder Gewerke bei dem Abträgen sei ner Zubußen, die Vorzeigung der Aufrechnungstabellc, welche das Grubengcbäude betrifft, auf dem derselbe Kure bauet, zu verlangen berechtigt sey. Quartal »ris Z84A l .) Namen der fiseulischeu, und der im Frei verbau stehenden Zechen. Ohngefähre Kurtaxe. Annaberger Rester. Schichtmeister und Lehnträger. 2« 35 Königl. Bierscknabel- Orgel-, Marcus Röhling- und Tiefer Junger Andreas Stölln im Schreckenberg, s. Nicolaus Orgelftollnflügel im Schotteuberg, Gemeinschaftliche Wasserleitung in der OrgelftollusMe, Krönung Adgr. am Schreckenberg, Beilebn von Marcus Röh ling FVgr., ------- Marcus Röhling ADgr. am Schreckenberg, - , - Reu Heilig Kreutz Adgr. am Schottenberg, Neubert, int. Neubert, int. Strödel. Strödel. Schreiber. 2 .) Namen der» Zechen, welche LheLLs ans dem Com- nmnbegnadignnHsfond (Ooni), theils von Gewerken nnd Cigeulohnern mit Zubutzen gebaut werden. Die bei den Zubußzechcn specificirten und mit bcrgamtlicher Genehmigung angeschlagenen Zubu, firn sind bei Vermeidung des in Nr. 6. Woche deS Quartals Crucis den Nen August 1843 angehenden, und dann Nr. 6. Woche deS folgenden Quartals Luclä den 8tcn November 1843 zu Ende gehenden Retardats richtig abzustatten, unter der Verwarnung, daß demjenigen, waS im 18. und 19. §. der Anno 1709 ins Land publicirten Beraresolutionen dieses Punkts halber enthalten, streng nachgegangen werden soll; immaßen denn auch die auswärtigen Herren und Frauen Gewerken ihre richtigen Verleger allhier halten sollen, damit denselben die Zubußzettel insinuirt, auch waö sonst wegen ihrer bauenden Kuxe vorfällt, an dieselben gebracht werden könne.