?» Anmerkungen. 1 .) Durch Hohe Finanz-Ministerial, Verfügung vom 11. März 1842 und darauf ergangene hohe OberbergamtS-Verordnung vom 23. April s. <1. ist die beym hiesigen vereinigten Bergamt zur Erledigung gekommene Stelle eines Assessors undHilfS-Actuariuö dem in gleicher Qualität beym Brrgamt Freiberg zeilher angestellt gewesenen Herrn Eugen Wolfgang Freyherrn von Herder unter Ertheilung des PrädicatS als Vice. Obereinfahrer gnädigst übertragen worden. 2 .) Zu Verhütung von Mißverständnissen wird dem bergbauenden Publikum bemerklich gemacht, baß die nach dec bestehenden Verfassung auf dem AuSbeutbogen angegebene bergamtliche Kuxtaxe, da sie le. diglich auf bergmännische Wahrscheinlichkeiten und ihrer Natur nach auf unsichere Umstände gegründet ist, keineswegs gewährt werden, oder irgend einen sicheren Maaßstab abgebcn kann, wonach der Inhaber der Kuxe einen bestimmten Gewinn an terminlich einlaufenden, die Stelle von Kapitals-Zinsen vertretenden Geldsummen zu gewarten habe. 3 .) Die bei den nachstehend »ul>. V, aufgeführten Zechen angegebenen, mit Bewilligung deS Berg. amtS angeschlagenen Zubußen sind bei Vermeidung des in No. 6. Woche des Quartals Mittwochs, als den 11. Mai 1842 angehenden, und dann Mittwochs in Nr. 6. Woche des folgenden Quartals I,nv. als den 9. Novbr. 1842 zu Ende gehenden RetardatS abzuführen unter der Verwarnung, daß demjenigen, was im 18. und 19. § der im Jahre 1709 ins land publicirten Berg-Resolutionen dieses Punktes halber enthalten, genau nachgegangen werden soll; immaaßen denn auch die auswärtigen Herren und Frauen Ge werken ihre richtigen Verleger zu Marienberg, Geyer und Ehrenfriedersdorf zu halten hoben, damit densel ben bie Zubußzettel insinuirt, auch was sonst wegen der von ihnen gebaut werdenden Kuxe vorfällt, an sie gebracht werden könne. ' 4.) Dec verpflichtete Bergbothe Herr Louis Alexander Scheidhauer, so wie der JnterimSberg« bothe Gustav Louis Hinkel sind zu Einkaffirung der Zubußen bei hiesigem Bergamte beauftragt und insbesondere auch angewiesen worden, bauenden Herren und Frauen Gewerken auf Ihr Verlangen die vom Bergmeister und vom Receßschreiber attestirten summarischen Registerauszüge oder Aufrechnungötabellen dec betreffenden Gruben vorzuzeigen.