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Nr. 175. Loustag, de« SD. JrUt. 1888. Lt« .«autzene^ ünlimqirn' «Miaen «außrr Sonn. u. Arft. »u>,j ttgltch adcnL« 1 Uhr Ml »« I»l«end«i La, »orau«. Huotrtchtende r Aboune» »«at«»ret» »trrleliährl. »ft!ertt->»«d«lraa für d«n Nam» einer V«lil.Spa!t»eUe ir 4 «,4wei«aebühr » Jnlrr»! »0 Gebühr iur dr«N Slu»< .vauhrner «achnchieu- «M» «ge«: dgl. die Herren iken^kr t» Bautzen (Laucn-rd.), g. ».Saltz» in Ätzau, L. w. SiMrich » SchirgitzwaUx, Dürina in EoerA. »ach, vuhr in «intztzbaw »M 0siri», y. M R-utzner inOtz«» Lunnerüwrt. ». ». 0ind««I W Pultznttz u. ». «. Wiede««»»» Betchvwach V.-L dmntzerreilung ih u (u. Parw,. »letner«, di» » Uhr e>nach«>ü>« Hnirrat« finden in dem abend« "^""UtzEgsblatt der Kretshailptmannschast Bautzen zugleich als KonfistorialdehSrde der Overlausitz Amtsblatt der Amtchauptmannschaftm Bautzen uud Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhm, Bernstadl uno Oslritz, des Hauptsteueramtes Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt sowie der Stadtgemeinderäte zu Ostritz, Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels- und Gewerbekammer zu Zittau. General - Verordnung an sämmtliche evangelisch-lutherische Pfarrämter der Oberlausitz, die Collecte für den Bau einer Kirche in Hammerbrücke betreffend. Von dem kvanaelisch-lulh-riscken L-mdesconststorium ist mittelst der in No. 7 des diesjährigen Verordnungsblattes abgrdrucktm Verordnung vom 23. Juni dieses Jahres dir Veranstaltung einer allgemeinen Landescollecte für den Bau einer Kirche in Hammerbrücke für den 12. Sonntag nach Trinitatis — 19. August dieses Jahres — angrordnet worden. § Indem die evangelisch-lutherischen Pfarrämter der Oberlausitz auf diese Anordnung noch besonders aufmerksam gemacht wilden, erhalten dieselben unter Bezugnahme auf die Verordnungen des LanveSconsistoriu nS vom 3. August 1881 beziehentlich 21. November 1882, die Einsendung der Kirchrncollecten betreffend, andurch Anweisung 1) diese Collecle am 11. Sonntag nach Trinitatis und am Colleclentage selbst abzukündigen, 2) den Ertrag derselben längstens binnen 14 Tagen nach dem Colleclentage unter der Aufschrift „Collectengeldcr" an die unterzeichnete Kreishauptmannschaft einzusenden und dieser Sendung 3) eine genaue Spec fication diö Ertrags, wie derselbe bei Ueberzählung der in den Collrcten-Büchsen und -Becken eingelegten Gelder sich ergeben hat, bei zufügen, auch der gehörig zu vollziehenden Spccification Len Kirchenstempel beizudrücken. Bautzen, am 26. Juli 1888. Die Königliche Kreishauptmannschaft als Cnvsiöonalökvöide. von Salza und Lichten«». Mtz abgcwichen werden darf. Bautzen, am 26. Juli 1888. Bekanntmachung. Die Damvsslrahenwalze des Unlernchiners Philipp in Löbau wird voraussichtlich den 30. und 3l. dieses Monats ans der BischoiSwerda Zitlauec Straße bei Oppach, den 3l. dieies Monats, l. und 2 künftigen Monats ans der Bischofswerda - Zittauer Straße am Bahndof Sobland, - , den 2, 3. und 4. künftigen Monats auf der Bischofswerda-Zittauer Straße im Dorfe Wehrsdorf, den 4, 6. und 7. künftigen Monats aus der Bauven - Sohlander Straße in Aeußerst- Mittel Sohland, den 7., 8. und 9. künftigen Monats auf der Bautzen-Sohlander Straße zwischen Schirgis- Walde und Kirschau und den 10. künftigen Monats auf dec Bautze»-Sohlander Straße im Tone Großpostwitz im Betriebe sein, was hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß während der Ver wendung dieser Walze auf den betreffenden Strecken von den über das Ausweichen mit Fuhrwerk bestehenden Vorschriften nach Maßgabe der besonderen Weisungen des Straßcnauisichtspersonals Königliche Amtshauptmannschafl. In Vertretung: O. Kupfer. U. Bekanntmachung. Das IV. Königl. Sächs. Infanterie-Regiment No. 103 wird am 18. und am 20. bis mit 22. August dieses Jahres täglich von Vormittags 8 Uhr an auf den unmittelbar nördlich von bis an die sächsisch-vrcußische Landesqrenze gelegenen Fluren Uebungen im ge fechtsmäßigen Schießen abhalten. Tie Schusnichtimg ist von Tüdwest nach Nordoit. Zur Verhütung von UnglücksfäUen wird dies andurch mit der Warnung zur öffentlichen Kenntnis; gebracht, das; aller ünnötlnge Verkehr aus den innerhalb des oben bezeichneten SchießterrainS gelegenen Fluren (einschließlich des Waldbestandes) und ans den von Truppen besetzten oder abgcsperrten Wegen während der Schießzeit zu Vermeidung einer Ordnungsstrafe von IO Mark oder 3 Tagen Haft zu unter lassen und im Nebrigen jedenfalls den Weisungen der ausgestellten Mstitärposten von Jedermann bei Ver meidung sofortiger Arretur unweigerlich Folge zu leisten ist. Das unbefugte Betreten fremder Grund stücke, insbesondere von Gärten, Wiesen und bestellten Reckern, von Seiten des zuschauenden Publikums zieht für letzteres noch außerdem die Verpflichtung zum Ersatz des etwa verursachten Schadens nach sich. Den Besitzern oder Pächtern und Nutznießern der innerhalb des im I. Absätze duffer Bekanntmach ung bezeichneten Schießterrains gelegenen Grundstücke wird hiermit anheim gegeben, die reifen Feldfrüchte (insbefondere von haufähigen Wiesen und Aeckern), soweit möglich, noch vor dem 18. August d. I. ab- und einKuernten. Denn Beschädigungen, welche nichi durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise, uu Besonderen dadurch entstanden sind, dap die Bethcitigtcu das rechtzeitige Ab- und Einernten Untertassen haben, begründen keinen Anspruch auf Vergütung. Ebenso begründen Arbeiten und Aufwend- ungen, von welchen die Interessenten gewußt haben, daß sie durch die Truppenübungen der nächsten Tage zerstört werden mußten, eineg Anspruch auf Schadloshaltung nicht. Grundstücke, welche mit besonders werthvollen Fruchtarten bestanden sind und deren Schonung daher besonders geboten ist, sind zur Wahr ung des Schädenanspruchs vorher schon mit auf Stangen befestigten, entsprechend weit sichtbaren Stroh wischen zu umstecken. Entstehen bei den eingangsbezeichneten Truppenübungen Flurschäden, so fordert der OrtSvorstand (Gemeindevvrstand) die Beschädigten zur Anmeldung ihrer Etttschädigungsforderung am. Die Flurbeschädigteu habeu die durch die Truppenübungen entstandenen Flurschäden sofort nach Entstehen, spätestens aber am nächsten Tage nach Beendigung der Lruppeuübungen, also bis zum 24. August dss. Zs., bei der Drisbehörde ldem Gemeindevorsland,' swri'ftich auzumelden. Ter Ortsvorsteher hat die bei ihm zur Anmeldung gelangenden Flurschäden gleichlautend in jedes der beiden „Nachweisungen der Flurschäden und der Resultate der Einigung bez. Schätzung" unter genauer Ausfüllung der Spalten l bis mit 7 einzutragen. Anch haben die Beschädigten unmittelbar nach eingetretener Beschädigung und zwar gleichzeitig mit der Schädenanmcldung die Entscheidung des OrlsvvrstandeS darüber anzurufen, ob und inwieweit etwa die sofortige Aberntung der beschädigten Felder einzutreten hat. Der OrtSvorstand hat die sofortige Averntung anzuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, als der durch die Truppen verursachte Schade» entstehen würde, namentlich also bei Früchten, welche dem Verderben ausgesetzt sind. Ordnet der OrtSvorstand die Aberntung vor dein Eintreffen der Ablchätznngskommission an, so hat derselbe soforl in Gemeinschaft mit 2 unparteiischen OriSeingesefsenen den Stand der beschädigten und abzuerniendeu Felder, die Menge (nach Fuder, Scheffel u. s. w.), sowie die Beschaffenheil und 6-üte der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit (z. B. als Viehflitter) und den sich hiernach ergebenden Umfang des Schadens festzustcllen und den Befund dieser ganzen Abschätzung in deu Spalten bis mit 10 und zwar gleichlautend in jedes der beiden Exemplare der „Nachweisung der Flurschäden und der Resultate der Eimgung bez. Schätzung" einzutragen, wobei noch in Spalte io die znr Schätzung zugezogeneu beiden Ortszeugen mit zu benennen sind. Ist der Ortsvorstand selbst der Beschädigte, so muß er die Nothwendigkeit der Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungskommission, sowie den Umfang des Schadens durch 2 unparteiische Zeugen feststellen lassen. Die etwaige Vorabschätzung durch deu OrtSvorstand und 2 Ortszeugen begründet jedoch noch keinen Anspruch auf die dabei ausgewvrfene Entschädigung. Die endgültige Feststellung der Vergütung für die durch Truppenübungen verursachten Flurschäden erfolgt durch die Abschätzungskommission. Die „Nachweisung der Flurschäden und der Resultate der Eiuigung bezw. Schätzung" ist in beiden Exemplaren von der Ortsbehörde (dem Gemeindevorstand) am 25. Anglist d. I., Vorm. 8 Uhr, abzu schließen und zwar auch dann, wenn Schäden überhaupt nicht zur Anmeldung gelangt sind. Beide Exem- vlare der Nachweisung sind der Abschätzungskommiffion beim Eintreffen im Orte zu übergeben, worauf der OrtSvorstand das eine Exemplar zur Aufbewahrung zurückerhäll. Tie Vorbesichtigung des Flurbestandes (einschließlich des Waldes) der sür die eingangSbe,zeichneten Schießübungen in Anspruch zu nehmenden Fluren wird am Mittwoch, deu 15. August d. I., von Vorm. 9 Uhr, an und die Abschätzung der durch diese Truppenübungen entstandenen Flur- und Forstschäden am Sonnabend, den 25. August d. I., von Vorm. !l Uhr, an ersolgcn. Tie Besitzer oder Pächter und Nutznießer der im Bereich der Schießübungen gelegenen Grundstücke haben an den zur Vorbesichtigung und Abschätzung angesetzten Tagen und Zeiten auf ihren in Frage kommenden Flurstücken mit dem BesitzstandSverzeiämiß sich einzusindeu und die Abschätzungskommission zu erwarten und dürfen sich nicht eher entfernen, als bis ihnen das Ergebnis; der Feststellung des Fiur- vejtandeS und bezw. der Schädenwürderuug eröffnet worden ist. Uönigl. Amtshauptmannschaft Bantzen, den 28. Juli 1888. i. a. Hänichen, Regierungsassessor. Korth. Bekanntmachung. In dem Handelsregister für den hiesigen Anftsgcrichtsbczirk ist auf dem die Firma Carl Richter m Wehrsdorf betreffenden Folium 74 verlautbart wurden, orb die van den bisherigen In habern a) Karl August Eduard Augst, b) Hermann Gottlob Angst und u) Clara Sophie Richter, sämmtlich in Wehrsdorf, geführte Firma durch Vertrag auf den Kausmann Carl Gustav Zosel in Wehrsdorf nbergcgangen ist, sowie, daß die Besugniß der unter a und st Genannten zur alleinigen Firmenzeichnung und Vertretung des Geschäfts nach Außen erloschen ist. Königliches Amtsgericht Schirgiswalde, am 25. Juli 1888. Leidlcr. Arlt. FiScalischc Obst-Berpachtnug. Freitag, de» 10. Augnst l. I., Vormittags S llhr, soll im Gasthofe „zum Schiff" hiersclbst die Verpachtung des diesjährigen Obstes au den Straßen des Bauverwalterei-BezirkeS Löban (1. und 2. Amtsstraßeumeisterdistrilt, svlvie 1.--4. Abtheilung der Herrnhut-Görlitzer Straße) öffentlich an den Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung und unter den vor Beginn des Termins bekannt zu gebenden Bedingungen erfolgen. Löbau, am 26. Juli 1888. Königliche Straßen- und Wasserbauinspektion. Königliche Bauberwalterei. Schmidt. In Interims-Verwaltung: Anders. Bekanntmachung. Die auf Montag, den SO. Jnli 1888 anberaumte Versteigerung von 2 Kühen bei Heintzke in Baruth findet nicht statt. Bautzen, am 28. Juli 1888. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Hänsch. Auktion. Mittwoch, deu 1. August 1888, von Bormittags 11 Uhr an, sollen in dem Gemeindebezirk Wilthen 3 Scheffel anstehendes Probsteier-Kvrn, 2 Scheffel anstehen der Hafer, 30 Centner Wiesenheu, 10 Centner Kleeheu, 1 Nutzluh und 1 Herrcnpelz, gegen sofortige Baarzahlung meistbietend versteigert werden. Erstehungstustige wollen sich an obgedachtem Tage bis Vorm. 11 Uhr im Gasthofe zum Erbgericht zu Wilthen versammeln. Schirgiswalde, den 26. Jnli 1888. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Telegraphische Korrespondenz. Kopenhagen, 27. Juli. Nach den getroffenen vor läufigen Bestimmungen wird der König zu der Zeit, da die Ankunft des Kaisers Wilhelm erwartet wird, demselben an Bord deS Dampssch ff S „Dannebrog" entgezensegeln. Die „Dannebrog" wird von dem Panzerschiff „Helgoland" eskortiert, in welchem der Chef des Geschwaders, Biceadmiral Melvahl, seine Flagge hißt, während der Kommandeur Mac Dougall das Schiff kommandiert, ferner vom Panzerschiff „Odin", geführt von dem Kommandeur Jacobson, sowie von den Torpedobooten „Sölöoea", „Stören", „Hvalroffen" und „Delfinen", ersteres vom Prinzen Waldemar geführt. Die Korvette „Dagmar", das Tvrpedoschiff „Esbern Snare", sowie die Kanonenboote „Falster" und „Guldbergsund" blei ben auf der Reede, um bei der . Ankunft des Kaisers die Honneurs zu machen. Auch die übrigen im Hafen liegenden Kriegsschiffe und die gesamten Forts salutieren. Auf der Zollbude wird ein zeltförmiger Baldachin erbaut, unter welchem der erste Empfang stattfindet. Die Leibgarde stellt die Ehrenwache aus der Zollbude. Die hier garnisonierendeu Infanterie-Regimenter bilden Spalier von der Zollbude bis zum Schloß Amalienborg, wohin die Allerhöchsten Herr schaften von einem Husarendetachement eskortiert werden. * Kopenhagen, 28. Juli. (Tel. der Bautzener Nachr.) Der deutsche Kaiser wird Montag, voraussichtlich vor mittags 11 Uhr, hier eintreffen und sich abends wieder an Bord der kaiserlichen Dicht „Hohenzollern" begeben. Das deutsche Geschwader segelt Dienstag früh 3 Uhr von hier ab. Bern, 27. Juli. Der Bundesrat hat den Ingenieur und Schriftsteller Alfred v. Hartung aus Berlin, welcher sich zur Zeit in Zürich aufhält, aus dem Gebiet der Eid- genossenschaft ausgewiesen, weil derselbe, um sich öko nomische Vorteile zu verschaffen, derartige Mittel angewendet habe, wtlche als Vorbereitungshandlungen zum Landes verrat gegen die Schweiz betrachtet werden müßten und ge eignet seien, die innere Ruhe in anderen Staaten zu stören. Zürich, 27. Juli. Von der Regierung wurde für die in Norddeutschland durch das Hochwasser Ge schädigten ein Staatsbeitrag beschlossen. Monza, 27. Juli. Dem Vernehmen nach wird der Kronprinz in den nächsten Tagen unter dem Namen eines Grafen Pollenzo und in Begleitung des Generals Morra Laviano uod Obersten Ofio einen Ausflug «ach der Schweiz und nach Sachsen unternehmen. Haag, 27. Juli. Die Zweite Kammer nahm mit 64 gegen 8 Stimmen die Konvention, betreffend den Handel mit geistigen Getränken unter den Fischern auf der Nordsee, an. Stockholm, 27. Juli, nachmittag. Heute vor mittag besuchte der Kaiser Wilhelm (vergleiche auch unter „Schweden und Norwegen") in Begleitung des Königs, deS Kronprinzen, des Prinzen Heinrich und deS Grafen Herbert Bismarck, den Katharinen-Elevator und nahm sodann da- National-Museum und die Central-Telephonstation in Augen schein. Nachdem die Hohen Herrschaften sodann im Schloß das Dejeuner eingenommen hatten, begaben sich dieselben nachmittags in die RiddarholmS-Kirche, in welcher sich die Gräber der KönigSfamilie befinden. Kurz vor 3 Uhr nach mittags erfolgte die Abfahrt nach Schloß Drottning- holm, wo das Diner eingenommen wird. — Die Schiffe des deutschen Geschwaders erhielten vomfrühen Morgen an zahlreiche Besuche feiten« der Bewohner Stockholms, die Gäste wurden überaus freundlich ausgenommen. Die Offi ziere und Mannschaften des deutschen Geschwaders wurden bereits gestern vielfach in der Stadt gesehen. — Der König hat dem Kaiser Wilhelm und dem Prinzen Heinrich das Großkreuz des Norwegischen St. Olaf-Orden- verliehen. KaiserWilhelm verlieh dem Staatsminister Frhr. v.Bildt den Schwarzen Adler-Orden.