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Bautzener Nachrichten : 26.02.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-02-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtbibliothek Bautzen
- Digitalisat
- Stadtbibliothek Bautzen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1887328319-188802265
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1887328319-18880226
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1887328319-18880226
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Stadtbibliothek Bautzen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Bautzener Nachrichten
-
Jahr
1888
-
Monat
1888-02
- Tag 1888-02-26
-
Monat
1888-02
-
Jahr
1888
- Titel
- Bautzener Nachrichten : 26.02.1888
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Bulgarien. Sofia, 22. Februar. Einer offiziellen Meldung zufolge HU die Frage der Errichtung von Befestigungen an ver schiedenen Punkten Bulgariens allerdings die Regierung be- 'chästigt; die maßgebenden militärischen Kreise Bulgariens sprach«, sich jedoch gegen derlei Herstellungen auS, da sie mit Rücksicht auf den Mangel schwerer Geschütze zur Bestückung oertlos wären. — Bezüglich der Seehäfen und Donau- Vlätze ist eine Vermehrung der Garnisonen verfügt worden, die sich in Ausführung befindet. Amerika. Washington, 21. Februar. Das Repräsentanten- haus hat mit 129 gegen 128 Stimmen den Antrag des Ausschusses, die Wahlen zur Präsidentschaft der Ver einigten Staaten künftighin am 30. April ftattfinden zu lassen, verworfen. Die Mehrheit scheint geneigt zu sein, dem Antrag zuzustimmen, falls darin zugleich festgesetzt wird, oaß der im November gewählte Kongreß bereits im Januar zusammentritt, anstatt, wir rS jetzt der Fall ist, erst im De zember des folgenden Jahres sich zu versammeln. Deutscher Reichstag. Berlin, 24. Februar. Den ersten Gegenstand der Tages ordnung der heutigen (45) Plenarsitzung bildete die erste, evrnt. zweite Beratung des vom Abg. Goldschmidt (freis.) cingebrachtcn Antrages, betr. die Abänderung dcS Gesetzes über den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen. Der Antrag bezweckt, das Inkrafttreten des Gesetzes für die Konservenfabriken statt auf den 1. Oltober 1888 auf den 1. Oktober 1889 zu verlegen; denselben Zweck verfolgen eine Anzahl beim Hause eingegangener Petitionen. Staatssekretär v. Bötticher sprach sich namens des Bundesrates in zu- stimmendem Sinne dem Antrag gegenüber aus, während er dies einem Anträge des Abg. vr. Meyn-Jena (nat.-lib.) gegenüber, der die Hinausschiebung des in dem Gesetze be zeichneten Termins auch für andere Gewerbebetriebe in An- svruch nehmen wollte, nicht zu thun in der Lage war. Das Haus trat unter Ablehnung deS Antrages Meyer dem Anträge Goldschmidt bei. — Es folgte die zweite Lesung des Ge setzentwurfes, betr. den Schutz von Vögeln, welcher auf Grund einer zwischen den maßgebenden Parteien des Hauses erfolgten Vereinbarung durchweg in der Fassung der Ab- änderungsanträge der Abgg vi Baumbach (freis.) und Genossen angenommen wurde. Darnach lautet ß 1 in den beiden ersten Absätzen: „Das Zerstören und das Ausheben von Nestern oder Brutstätten der Vögel, das Zerstören und Ausnehmen von Eiern, das AuSnehmen und Töten von Jungen, daS Feilbieten und der Verkauf der gegen dieses verbot erlangten Nester, Eier und Jungen ist untersagt. Dem Eigentümer und den Nutzungsberechtigten steht jedoch frei, Nester, welche sich an oder in Gebäuden oder in Hof- räumen befinden, zu beseitigen." Ferner erlitt 8 5 eineVer- änderung; derselbe lautet nunmehr: „Vögel, welche dem jagd baren Feder- und Haarwilde und dessen Brut und Jungen, sowie Fischen und deren Brut nachstellen, dürfen nach Maß gabe der landesgesetzlichen Bestimmungen über Jagd und Fischerei von den Jagd- oder Fischerriberechtigten und deren Beauftragten getötet werben. Wenn Vögel in Weinbergen, Gärten, bestellten Feldern, Baumpflanzungen, Saatkämpen und Schonungen Schaden anrichten, können die von den Landesregierungen bezeichneten Behörden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten dec Grundstücke und deren Be- auftragten, oder öffentlichen Schutzbeamlen (Forst- und Feld hütern, Flurschützcn rc), soweit dies zur Abwendung dieses Schadens notwendig ist, das Töten solcher Vögel innerhalb der betroffenen Örtlichkeiten auch während der in 8 3 Absatz 1 bezeichneten Frist gestatten. Das Feilbieten und der Verkauf der auf Grund solcher Erlaubnis erlegten Vögel sind un- zulässig. Ebenso können die in Absatz 2 bezeichneten Be- Hörden einzelne Ausnahmen von den Bestimmungen in 88 1 bis 3 dieses Gesetzes zu wissenschaftlichen- oder Lehrzwecken, sowie zum Fang von Stubenvögeln für eine bestimmte Zeit und für bestimmte Örtlichkeiten bewilligen. Der Bundesrat bestimmt die näheren Voraussetzungen, unter welchen die in Absatz 2 und 3 bezeichneten Ausnahmen statthaft sein sollen. Von der Vorschrift unter 2b kann der Bundesrat für be- stimmte Bezirke eine allgemeine Ausnahme gestatten." In 8 8 werden die Vögel ausgeführt, betreffs welcher die Be stimmungen des Gesetzes keine Anwendung finden sollen; es wurde beschlossen, daß abweichend von der Vorlage, die Turm falken unter dasselbe fallen sollen, daß andererseits aber ausfallen, d. h. geschützt werden sollen „Eisvögel", ferner „Störche (weiße oder HauS- und schwarze oder Waldstörche)", sowie „Flußjeeschwalben". — Nachdem Abg. vr. Meyer- Halle einen erneuten, wiewohl vergeblichen Versuch zu einem weitergehenden Schutze der Krammetsoögel gemacht, wurde mit großer Majorität eine Bestimmung angenommen, nach welcher der in der bisher üblichen Weise betriebene Krammets- vogrlfang vom 21. September bis zum 31. Dezember gestattet sein soll; als Termin für das Inkrafttreten deS Gesetzes wurde der 1. Juli d. I. bestimmt. — ES folgte die Berat ung von Petitionen; nachdem eine Anzahl von Petitionen, betr. die Bekämpfung der Trunksucht, dem Reichskanzler als Material überwiesen worden, vertagte sich daS nur schwach besetzte HauS bei Beratung von Petitionen, betr. den Ge werbebetrieb der Schlosser. — Nächste Sitzung morgen 1 Uhr. Tagesordnung: Rcliktengesetz und Petitionen. — Schluß 3^ Uhr. — Die Kommission zur Beratung des Antrages auf Aufhebung des Identitätsnachweises hat gestern abend den Antrag in einer veränderten Gestalt mit 15 gegen 11 Stimmen angenommen. — In zweiter Lesung hat ferner die Kommission für das Gesetz, betr. die Rechts verhältnisse in den deutschen Schutzgebieten, den Entwurf der Regierung mit einigen Änderungen genehmigt und den von dem Abg. vr. Meyer-Jena verlesenen schrift lichen Bericht sestgesteüt. — Die Petition».Kommission beschloß heute bezüg- lich der Petition eines landwirtschaftlichen Vereins zu Nossen (gez. vr. Calberla) wegen Mißstände an der Berliner Pro- duktenbörse (sie betrifft vor allem die schon in der Presse vielfach besprochene Thatsache, daß von der Sachverständigen- 374 Kommission der Berliner Produktenbörse auch minderwertige» Getreide für lieferbar erklärt und dadurch auf die Getreide- preise gedrückt worden ist), dem Reichstage zu rmpfehlm, dieselbe dem Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen, ob au» Anlaß der zur Sprache gebrachten Mißstände nicht eine EnquSte über die Zustände an den einheimischen Börsen vorzunehmen und eventuell eine Regelung der Materie durch Rrichsgrsetz herbeizusühren sei. — Dem Reichstag ist jetzt der Gesetzentwurf, betr. die Löschung nicht mehr bestehender Firmen im Handels- rrgister, zugegangrn. — An den Abg. Sabor waren aus seinem Wahlkreise mehrfach Anfragen und Beschwerden von ehemaligen Öko- nomie-Handwerkrrn gekommen, die jetzt al» Reservisten die Einberufung zu einer achtwöchentlichen Übung erhalten haben. Der Kriegsminister Bronsart v. Schellendorff hat (laut der „Voss Ztg.") dem Abg. Sabor in einer Unter redung bereitwilligst Auskunft gegeben und mitgeteilt, daß die Militärverwaltung allerdings die Ökonomiehandwerker jetzt brauche und daher insgesamt 5000 als Reservisten eingezogen habe. Es sei die Vorkehrung getroffen, daß dieselben be sonders gut entschädigt würden; während nämlich die Öko- nomie-Handwerker sonst außer Löhnung und den übrigen Kompetenzen einen Extraverdienst von 20—22 Pf. haben, würden die jetzt eingezogenrn etwa 14—15 Mk. verdienen. Sächsischer Landtag. dr Dresden, 24. Februar. Die Erste Kammer, welche heute wieder unter Vorsitz deS Viceprästdenten Herrn Oberbürgermeister vr. Stübel-DreSden und in Gegenwart der Herren Staatsminister v Nostitz - Wallwitz, Geh. Rat v. Charpentier und Geh. RegierungSrat v Metzsch eine Sitzung abhielt, begann ihre Verhandlungen mit der Berat- ung der Petition des städtischen Vereins zu Mügeln und Genossen um Aufhebung beziehentlich Abänderung des 8 3 Absatz 3 des Gesetze» vom 10. September 1870, die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier betreffend. Nach dieser Bestimmung steht den Ortsbehörden die Befugnis zu, den Detailhandel namentlich mit Kurz-, Galanterie- und Schnitt waren, sowie mit BekleidungSgegenständen nach den lokalen Verhältnissen in größerer oder geringerer Ausdehnung zu grstellen. Die 4 Deputation, vertreten durch Bürgermeister Beutler-Freiberg als Berichterstatter, beantragte nach ein- gehender Begründung deS Votums durch letzteren, die Pe tition auf sich beruhen zu lassen. Frhr. v. Tauchnitz- Leipzig nahm zu der Bemerkung Anlaß, daß die Sonntags- Heiligung viel mehr gefördert werden würde, wenn viele andere Feiertage in Wegfall kommen würden, namentlich würde die Aufhebung deS 6. Januar als Feiertag gewiß nur allgemein begrüßt werden. — Nachdem Bürgermeister Beutler-Frei- berg bemerkt, daß er in Rücksicht auf den vorliegenden Be- ratungSgrgenstand nicht in der Lage sei, auf die Frage der Verminderung der Festtage einzugehen, beschloß die Kammer ohne weitere Debatte und einstimmig dem Anträge der De- putation gemäß. — Den zweiten und letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Petition des Gutsbesitzers Christian Gottlob Rudert seu. in Eschenbach und Genossen um Erlaß eines Gesetze» wegen Ablösung deS Fischeretrechtes in fremden Gewässern. (Berichterstatter: Kammerherr v. Schönberg auf Mockritz) Wie auS den Verhandlungen der Zweiten Kammer erinnerlich, wollen die Petenten, daß das Recht, in fremden Privaigewässern zu fischen, auf ein seitigen Antrag der beschwerten Grundstücksinteressentrn der Ablösung unterliegt. Sie gehen davon auS, daß die Aus- Übung des Fisch-reirechte» in Gewässern seiten solcher Berech tigter, die nicht Eigentümer des anliegenden Ufers, nicht er- folgen könne, ohne letzteres zu betreten. Die Flußufer aber bilden in der Regel den wertvollsten Wiesenbesitz deS An- grenzer» und die Abwehr der Beschädigung dieses Besitzes führe bei dem Mangel klarer gesetzlicher Bestimmungen dar- über, ob und inwieweit der Fischende das Uferland betreten darf, zu allerlei Streitigkeiten und Ungemach. Die Depu- tatio« stellt daS Vorkommen von Üvelständen der gedachten Art nicht in Abrede. Insbesondere ist auch der Mangel klarer gesetzlicher Bestimmungen über die Befugnis der Fischereiberechtigten zur Benützung deS angrenzenden Ufer- landes anzuerkennen. Gleichwohl ist nicht zu übersehen, daß bei Beratung des Gesetzes über die Ausübung der Fischerei in fließenden Gewässern vom 15. Oktober 1868 seiten der tzandstände die Aufnahme einer ausdrücklichen Bestimmung, wonach das Fijchereirecht am fremden Ufer auch das Recht zum Betreten desselben in dem zur Ausübung der Fischerei nötigen Umfange einschließt, abgelehnt worden ist. Man hat es damals geflissentlich vermeiden wollen, neues Recht zu schaffen und älteren bestehenden Rechten zu nahe zu treten. Die Deputation glaubte daher bei der gegenwärtigen Unklar heit der ganzen Materie, eS vermeiden zu müssen, für eine künftige Gesetzzrbung jetzt bestimmte Winke und Direktiven zu geben, wenn sie auch nicht verkennt, daß die Gesetzgebung im Fischereirecht keineswegs als abgeschlossen zu betrachten ist. Eine Überweisung der vorliegenden Petition an die StaatSregierung zur Kenntnisnahme, wir solches die Zweite Kammer beschlossen hat, vermochte daher die Deputation nicht zu empfehlen und sie beantragte daher, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Graf v. Könneritz-Lossa Prä- cisirrte in kurzen Worten seinen Standpunkt als Vorsitzender des Sächsischen FischeretverrinS. Der Zweck de» letzteren gehe dahin, die Besitzer von Wässern aufmerksam zu machen, wie sie durch bessere Verwertung der Fischwässer größeren Nutzen ziehen können, ferner überhaupt die Fischerei populär zu machen wie die Jagd, dann werde sie auch besser geschont. Wenn die Wiesenufer beschädigt werden und daS GraS zer treten wird, so sei dir» sehr bedauerlich und er hoffe, daß eS in den betreffenden Fällen der Polizeibehörde gelingen wird, solche Überschreitungen in Grenzen zu halten. Trotz seine» Mitleides mit den Petenten könne er ober doch nicht so weit gehen, daß er eine so weitgehende Maßregel, wir die von den Petenten gewünschte, empfehlen möchte. ES würde durch Ablösungszwang nur eine Unsicherheit im Fischerei betriebe entstehen, die Zahl der Einzelfischer würde bedeutend vermehrt werden, die wir doch thunlichst beschränken möchten. Er stimme daher vollständig dem DeputationSantrage zu. — Graf Rex-Zedlitz schloß sich ebenfalls dr« Deputation». Votum an und sprach sich in ähnlichem Sinne wie der Bor- redner au». Weiler wir» Redner auf die Schäden hin, welche durch die Verunreinigung der fließenden Wässer, in», besondere der Mulde rc, der Fischerei zugefügt werden und trat für bessere Förderung dir Teichfischerei eia. — Staat». Minister v. Nostitz-Wallwitz erklärte sich ebenfalls ein verstanden mit dem DeputatwnSvotum. Wolle man dem Wunsche der Petenten entsprechen, so würde man nur das Gegenteil erzielen, waS man seit 20 Jahren zur Hebung der Fischerei zu erreichen bemüht gewesen ist. Seiner Ansicht nach habe der Fischereiberechtigte nicht daS Recht, da» Ufer beliebig zu betreten, sondern nur insoweit, als es unumgäng- lich zur Ausübung deS FischereirechteS notwendig ist, und rm künftiges Gesetz werde sich auch nicht anders aussprechru können. — Dir Kammer trat hieraus einstimmig dem Drpu- tationSantrage bei. — Nächste Sitzung Montag. Die Zweite Kammer erledigte in Anwesenheit einer Anzahl RegierungSkommissare mehrere Petitionen und zwar zunächst eine Petition des Stadtrats zu Waldheim um Erlaß der Adjacenzbeiträge zu den Herstellungskosten der dastgrnGüterbahnhofsstraße, über welche die FinanzdeputationL durch den Abg. von Polenz Bericht erstattet hatte. Die Kosten für Herstellung der genannten Straße im Betrage von 112400 Mk. hat die Ständeversammlung beim Landtage 1883/84 nur unter der Bedingung bewilligt, daß zu An bauten an derselben nur dann dir Erlaubnis zu erteilen sei, wenn der Anbauende die Hälfte der Herstellungskosten des an sein Bauareal angrenzenden StraßenlrakteS an die Stadt kasse behufs Ablieferung an die Staatskasse vorher ringe- zahlt habe. Der Stadtrat zu Waldheim bittet nun, von der weiteren Erhebung der Adjacenzbeiträge absehen zu dürfen unter Bezugnahme darauf, daß durch diese Verpflichtung die Baulust ganz wesentlich beeinträchtigt werde, waS bei dem Wohnungsmangel in Waldheim sehr zu beklagen sei und daß a in der Regel an fiskalischen Straßen eine Herbeiziehung >er Aabauer an dieselben zu den Herstellungskosten nicht tatifinde. Die Deputation wendet dagegen ein, daß die Er- üllung des Wunsches der Petenten zu unabsehbaren Kon- equenzrn rücksichtlich einer Anzahl anderer ähnlicher Ver- träge führen müßte, daß ferner durch den Bau der Straße überhaupt erst daS betreffende Areal zu Bauzwecken aufgr- schlossen und somit zu Bauarral gemacht worden sei, daß sich überhaupt die höchst bedeutende Mithilfe deS Staate» beim Baue der Güterbahnhofstraße in Waldheim als die ganz ausnahmsweise Beteiligung deS StaatSfiskuS an der Herstellung einer städtischen Straße kennzeichne und der Staat keine Veranlassung habe, in seiner Freigebigkeit noch weiter zu gehen, vielmehr der Stadtrat zu Waldheim, wenn WohnungS- mangel zur Bebauung deS Areals dränge, die Adjacenzbei träge aus Mitteln der Stadtkasse decken helfen könne. Die Deputation beantragt hiernach, die Petition auf sich be ruhen zu lassen, welchem Anträge dir Kammer ohne De batte beitrat. — Die Petition deS Schriftstellers I. C. V. Hoffmann in Leipzig, die obligatorische Einführung der Trichinenschau betreffend, wurde auf Antrag der Beschwerde- und Petitionsdeputation (Berichterstatter: Abg. Weigang) durch die frühere Beschlußfassung über die An- gelegenheit für erledigt erklärt; die Petition der Gemeinde Rottwerndorf, die Heranziehung des EisenbahnfiSku» wegen deS VerladungSgeschäftes zu den Gcmrindranlagen da- selbst betreffend, sowie die Petition bezw. Beschwerde des Karl Gottlieb Domschke in Brießnitz um Ersatz eines ihm angeblich widerrechtlich zugefügten Schadens am Vermögen, ließ die Kammer auf Antrag derselben Deputation (Bericht- erstatter Abg. Wetzlich bez. Abg. vr. Mehnert) ohne De- batte auf sich beruhen. — Nächste Sitzung Montag. — Der vom Abg. Philipp erstattete Bericht der Finanz- drputation L der Zweiten Kammer über die auf Er bauung von Eisenbahnen und Errichtung von Halte stellen rc. eingrgangenen Petitionen ist heule zur Verteilung gelangt. In den allgemeinen Vorbemerkungen deS Berichte» heißt es: Auf nicht weniger als ca. 1100 Kilometer Bahn- länge erstrecken sich diesmal insgesamt die Wünsche, welche der Ständeversammlung in allen Tonarten der dringendsten Bitten vorgrtragen werden, so daß, wenn die zeitherige Praxis, jede Finanzprriode ungefähr 100 Kilometer neue Bahnen her- zustellen, beibehalten wird, ein Zeitraum von einigen 20 Jahren erforderlich sein würde, dieselben zu befriedigen. Die Er- scheinung, daß jeden Landtag neue zahlreiche Projekte auf. tauchen, findet nach der Meinung der Deputation ihre Ur sachen einesteils in der raschen Entwickelung des Lande» und ist, soweit sie hierdurch veranlaßt wird, nur als ein erfreu- licheS Zeichen zu betrachten, wie vorzüglich der seit Jahr, zehnten zwar nur allmählich, aber doch stetig bewirkte AuS- bau des Eisenbahnnetzes gewirkt hat, andrrnteilS aber dürfte sie auch veranlaßt sein durch die verbreitete Meinung, daß die in der letzten Finanzperiode zur öffentlichen Kenntnis gelangte sehr günstige Finanzlage des Lande» dauernder Natur sei und selbst wenig dringlichen Projekten durch die- selbe Berechtigung verschafft werde. Die Sichtung des über- großen Materiales ließ die Deputation zu der Überzeugung gelangen, daß zwar sehr viele Projekte von nicht unbedeuten. dem volkswirtschaftlichen Werte darunter enthalten, allein auch eine große Zahl als solche zu bezeichnen seien, welche, wenn auch nicht für alle Zeiten abzuweisen, doch auf wenigstens längere Jahre hinaus zurückgestellt werden können, ohne die betr. Landesteile in ihrer Entwickelung zu gefährden; sie kam von diesem Gesichtspunkte aus daher zu dem Beschluß, nur diejenigen Petitionen der Regierung zur Erwägung zu empfehlen, welchen nach ihrer Meinung schon in den nächsten Finanzperioden wird näher zu treten sein, wobei sie thunlichst diejenigen Projekte in erste Reihe zu stellen bestrebt war, welchen auf früheren Landtagen durch ständische Beschlüsse eine Priorität zugrstanden worden. Die Regierung erklärte sich mit dieser Behandlung der Petitionen einverstanden. WaS die einzelnen Petitionen anlange, so haben das große Los der Überweisung zur Erwägung diesmal nach stehende gezogen: Bernstadt-Löbau, Beucha-Nerchau- Trrbsrn, Dürrröhrsdorf-Dresden, Auerbach-Ellefeld-Rodewisch, (Fortsetzung in der ersten Beilage.) (Hierzu zwet Beilagen und Sonntags-Extrabeilage Rr. S.) Für den Monat März werden Abonnements auf die Bautzener Nachrichten in der Expedition des Blattes, sowie für aus wärts bei den Postanstalten zu 1 angenommen. Nir die Redaktion verantwortlich G. S. Monse. — Druck und Verlag von E. M. Monse in Bautz«.
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