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LS< wird«holt infolge Stimmengleich-f fürsten zustehrode Apanage von 6000 Kr. verlieren, dagegen! ahl, da» Wahlgesetz abzuändrrn. lein Gehalt als Staatsbeamter See-Offizier) erhalten. Were Einteilung der Wahlkreise.! Christiani«, 2b. Februar DaS Abschiedsgesuch des des Centrum» anläßlich der mdlicher Erörterun Die Tibetaner Sächsischer Laudtag. dr Dresden, 27. Febr. Die Erste Kammer nahm n ihrer heutigen Sitzung, welcher Se. Kgl. Hoheit Prinz Norg, sowie am RrgirrungStischr die Herren StaatSminister 0r. v. Gerber und vr. v. Abelen, Geh. Rat Hedrich, Geh. ! welche in Ausübung deS UrammeiSvo-elfan-eS außer den eigenilichm KrommeI»vvi«In auch andere, nach diesem Besetze geschützte Vögel un- ^beabsichtigt milsangen, bleiben ftrasloS. (Die gesperrt gedruckten Won, begeichnen Zusätze r«,p- Änderungen der Beschlüsse «weiter Lesung der Regierungsvorlage gegenüber, welche außer den ausgesührten 14 Bogel- arten noch die Eisvögel, die Störche swe>ße oder Haut- und schwarz« oder Walbflörch«) und Flußseeschwalben von den Wohlthaten deS Ge setzes ausgeschlossen wissen wollte.) Außerdem hat der 8 7, welcher von der Befugnis zur Konfiskation der verbotswidrig in Besitz genommenen, seilgebotenen ober verlausten Bögel, Nester und Lier, sowie der be nutzten Werkzeuge handelt, den Zusatz erhalten, daß jene Maßnahmen selbständig erkannt werden können, wenn di« Verfolgung oder Verurteil, ung einer bestimmten Person nicht ausführbar ist: als Termin für da- Inkrafttreten deS Besetze- ist der 1. Juli 1888 bestimmt worden. Nach Annahme deS Gesetzentwurfes wurvrn dir auf den Vogelschutz bezüglichen Petitionen für durch diesen Beschluß erledigt nklärt, wonach das HauS zur ersten Beratung dr» Entwurfs eines Gesetzes, brtr. die Löschung nicht mehr bestehender Firmen im Handelsregister, überging. Die Abgg. vr. WebSky (nat.«lib.), Klemm-Sachsen (kons.) und vr. Meyer-Halle (frris.) erkannten das Bedürfnis für die gegenwärtige Vorlage an, wünschten jedoch, um behufs Ver- einbarung über im einzelnen obwaltende Bedenken Zeit zu gewinnen, die zweite, im Plenum vorzunrhmrnde Lesung noch ausgesetzt zu sehen. — BundeLkommissar Geh. Rat vr. Hofs mann nahm das Vorhandensein begründeter Bedenken gegen die Vorlage in Abrede und betonte namentlich, daß der Entwurf im Hinblick auf die großen entgegrnstehenden Schwierigkeiten mit voller Absicht die Gesellschaften nicht in den Rahmen der neuen gesetzlichen Bestimmungen htnrin- bezogen habe, worauf die erste Lesung geschlossen wurde. — Es folgte die zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, brtr. die unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinven- den Gerichtsverhandlungen, auf Grund des Bericht- der IX. Kommission. Berichterstatter Abg. vr. v. Cun y (nat.-lib.) befürwortete den Antrag der Kommission, 8 173 des Gerichts- verfassungsgesetzes folgendermaßen zu fassen: „In allen Sachen kann durch das Gericht für die Verhandlung oder für einen Teil derselben die Öffentlichkeit ausgeschlossen wer den, wenn sie eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung, insbesondere der StaatSstchrrheit, oder eine Gefähr- düng der Sittlichkeit besorgen läßt." (Die gesperrt ge- druckten Worte bezeichnen eine von der Kommission vor- genommene Änderung; in der Vorlage heißt eS statt dessen: der Staatssicherheit, der öffentlichen Ordnung oder der Sittlichkeit.) — Abg. Pfaffe rott (Crntr.) bezeichnete dir Änderung der Kommission als unannehmbar und die Vorlage an sich als gänzlich ungeeignet, verbessert zu werden, so daß er gegen dieselbe stimmen werde. — Abg. von Reinbaben (Reichs- Partei) sprach sich für die Vorlage auS und gab namentlich der Überzeugung Ausdruck, daß das sogenannte Schweigegebot sich sehr gut bewähren werde. — Adg. Rintelrn (Centr.) bekämpfte die Vorlage unter Bezugnahme auf die in der Kom mission stattgehabten Verhandlungen und resümierte sich dahin, daß nach Annahme der Vorlage sämtliche politischen Vergehen unter Ausschluß der Öffentlichkeit würden ver handelt werden und das Vertrauen des Volkes in unsere Rechtssicherheit vollständig vernichtet werden würde. — Bundeskommissar Geh. Rat vr. Kayser bedauerte, daß der Vorredner der Kommission vertraulich mitgetriltrs Material nicht auch vertraulich behandelt habe und betonte sodann, daß die verbündeten Regierungen nicht nur auf die äußere, sondern auch auf die innere Staatssicherheit und damit auf das Leben deS Kaisers und der Fürsten Gewicht legten, und daß nach dieser Richtung hin der Ausschluß der Öffentlichkeit sehr häufig notwendig werden könne. — Abg Hahn (kons) erklärte, auch er lege den größten Wert auf das Vertrauen des Volkes in die Rechtssicherheit, von welchem der Abg. Rmtelen gesprochen, allein er (Redner) müsse sich doch wundern, daß der Vorredner die Sache jo darftelle, als ob mit dem Anträge der Kommission daS Recht vollständig auf den Kopf gestellt Werve, während er im vorigen Jahre zwar Emzelbedrnkcn geltend gemacht, allein im allgemeinen zu der Vorlage eine sympathische Stellung eingenommen habe (Redner belegte diese seine Auslassung durch Cltate auS der bezüglichen Rintelrnschen Rebe). Da er durch den Rahmen der SpccialbiSkujsion an den 8 173 gebunden sei, so wolle er sich nicht auf dem Bodea der SeneraldiSkusston bewegen, sondern sich lediglich auf die Er klärung beschränken, daß hier die Gründe für den Ausschluß der Öffentlichkeit in keiner Weise vermehrt würden. — In der weiteren Diskussion sprachen sich die Abgg. Munckel freis.), vr. Windthorst (Centr.) und vr. Meyer-Halle frris.) gegen und die Abgg. Kulemann, vr. Mey er-Jena beide nat.-lib) und Klemm-Sachsen (kons), letzterer unter Betonung der Notwendigkeit einer Bestimmung, wie sie vor- geschlagen wurde, wenn nicht die Tendenz des Gesetzes völlig lusousch werden solle, für die KommisstonSfassung aus. )ie von dem Abg. vr. Meyer-Halle (frris.) beantragte Aus- ählung ergab die Anwesenheit von 14b Mitgliedern, somit )ie Brschlußunfähtgkeit deS Hauses. — Nächste Sitzung behufs Beratung kleinerer Vorlagen morgen 1 Uhr. — Die Kommission zur Beratung des Antrages aus Beschränkung der Sonntagsarbrit hat heute die zweite Lesung beendet. Bei Eröffnung der letzten Sitzung teilte der Vorsitzende Abg. v. Kleist-Rctzow folgendes der Kommission us Stuttgart unter dem 24. Februar zugrgangrnr Tele gramm mit: „Die Versammlung des SonntagSschutz- oereinS ersucht die Kommission, die Tausende von Sonn- agSarbeitS-Sklaven befreien zu helfen. Der Vorsitzende — Klemzinger." — Am Sonnabend statteten Mitglieder der Reichs- tagSbau-Kommission dem Welthaust Rudolf Hertzog einen Besuch ab, insbesondere zu dem Zwecke, den darin ver wandten Stabfußboden (Parkett) in Bezug auf seine Ver wendbarkeit im neuen Reichstagsgrbäude einer Besichtigung und Prüfung zu unterziehen. Kaum irgendwo sonst werden, infolge deS enormen Verkehrs in diesem Hause, gerade an die Haltbarkeit deS Fußbodens so große Ansprüche gestellt und deshalb darf, was hier sich bewährt, wohl überhaupt als bewährt angenommen werden. Wie verlautet, haben auch ie Mitglieder der Kommission der auS der Fabrik von Edmund Schramm in Charlottenburg hervorgegangenen Ai- eit ihre Anerkennung gezollt. Amsterdam, 2b. Februar. Am Mittwoch fand in derl Kairo, 25. Februar. Der in Kelebsheh, etwa 40 Zweiten Kammer die Interpellation wegen des Eisen«!englische Meilen nördlich von Wadyhalsa, stehende, aus bahnunglücks bei Meppel im Januar statt. Der Ministerli Lieutenant und 6 Mann bestehende Posten wurde heute mußte zugeben, daß dasselbe hauptsächlich der Schuld deölvon Eingeborenen angegriffen und ist darauf mit einer Maschinisten, dessen Sinne von Spirituosen umnebelt waren, f Compagnie ägyptischer Truppen besetzt worden, und verschiedenen anderen Nachlässigkeiten des DienstpersonalsI zugeschriebrn werden müsse. Von nun an soll das Personali Deutscher Reichstag b°a"kL?WN Berlin, 27. Febr. Den ersten Gegenstand der Tages- der heutigen 47. Plenarsitzung bildete die dritte Be- den Genuß geistiger Gelranke streng untersagt. ratung des von dem Abg. Goldschmidt (freis.) ringe- Frankreich. I brachten Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Ge- Paris, 25. Februar. Das diesjährige Militärbudget setzt« über den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegen- weist ein- Erhöhung der Ausgaben für Festungsübungen um «en, vom 25 Juni 1887, auf Grund des in zweiter 9500 Francs auf. Wie der „TempS" erfährt, soll, außer Beratung unverändert angenommenen Gesetzentwurfs; das den gewöhnlichen Übungen derFestungStruppen in Toul undlA"^ genehmigte den letzteren, welcher den Termin des Verdun, noch vor den Forts von Saint Cyr und BoislA"trasttrrtenS des Gesetzes vom 25. Juni 1887, soweit es d'Arcy rin BelagerungSspiel stattfinden, an dem dieM um das Feilhalten oder den Verkauf von Konserven Artillerie- und Genieregimentrr von Versailles, sowie FestungS-h""belt, vom 1. Oktober 1888 auf den 1. Oktober 1889 ver- truppen der Pariser Armee teilnehmen werden. Endlich sollen l-gt, ohne Diskussion und erkarte die auf diese Angelegen- im Bereich einer noch nicht bezeichneten Festung besondere I Hs" bezüglichen Petttionen auf Antrag des Vorsitzenden der Übungen im Bau von Artillerie- und Geniearbeiten vorge IPetliwnökommisston Abg. Frhrn. von Buol-Berenberg nommen werden, wie die vorjährigen an der oberen Rhone I (Centrum) für durch den vom Hause gefaßten Beschluß er- und vor dem neuen Fort von Vancia, die sehr guten Eifolgl^dlgt. — ES folgte die dritte Beratung des Entwurfs eines gehabt hätten. — Der Staatsausschuß für das ArmeegesetzIGesetzes, betrrffend den Schutz von Vögeln, auf Grund hat sich zu Gunsten der Einführung einer von den Dienst-!^ Beschlüsse zweiter Beratung. ^Jn^der unwesentlichen befreite» zu zahlende Wehrtaxr ausgesprochen. Ein Anrraldrskujsion tr^ Zehntel des Ertrags dieser Tax-soll unter die Departements Meyer-Halle (b-'de freis.) im Princip nochmals für einen verteilt und zu Beisteuern an bedürftige Angehörige ringe- "»"ersehenden Schutz des KrammetSvogelS ein wahrend zogenrr Familienstützen oder Söhne von Witwen verwendet .^8- Hermes (freis^ empfahl, bei den Beschlüssen zweiter werden. Die Generalräte sollen die Verteilung vornehmen. Lesung zu bleiben. Nachdem sodann in der Speciald.Skussion — Der „Patrie" zufolge haben die Corpsbrfehlshaber t»r Frage einer Beschränkung deS Sammelns von Kiebitzeiern Weisung erhalten, den Offizieren und Unteroffizieren die worden wAche letztere di- Vorlag- in das fakul- Meidung von Wirtschaften, die von Ausländern ge- Awe Ermessen der Emzrlstaaten legt und Abg. Pf afferot t halten werden, anzurmpfehlen. (Centrum) em Amendement, welches das Fangen des Kram- -General Boulanger hatte den Stab deS Kriegs- Eoogels mittels unterhalb der Dohnen angebrachter Ministeriums mit einer solchen Menge von AdjutantenI«chUngen verboten wissen wollte, welches vom Abg. Frhrn. und Ordonnanzoffizieren überschüttet, daß seinem Nachfolger """ Mirbach (kons) bekämpft wurde, zurückgezogen, ge- eine Reduktion des Personals geboten wurde. Derselbe hat I Ak" Vie Vorlage m der unveränderten Fassung der Be- nun folgenden Entwurf vorgelegt: Eingetrilt wird das Kriegs-1 ^üsfe zweiter Lesung zu definitiver Annahme. Danach Ministerium in 1) ein Kabinett mit 3 BureauS, je für die haben die 88 1- 5 und 8 welche die wesentlichsten Abander. Centralabteilung, für höheres und für Verwaltungspersonal,- der RegtrrungSvorlage enthalten, folgenden Wortlaut: 2) in den Generalstab mit einer Abteilung für Personalien 8^°-3«^ I Vogei, da- Zerstören und »u»n«hmin von Eiern, da- AuSnehmen und einer Abteilung für GeneralstabSgeschaste. Die letztere »und Tölen von Jungen, da- Aeilbirten und der Verkauf der gegen hat 4 BureauS und zwar: für die Mobilmachung, für Sta-1 diese- Verbot erlangien Nester, Eier und Jungen ist untersagt. Dem tistik und Kenntnis fremder Armeen, für die Operationen derI Eigentümer und dem Nutzungsberechtigten und deren Beauftragten steht eigenen Armeen und für d°S Eisenbahn- und Etapprnwesen; 3) Finanz. Abteilung (cvntrüle) Mit 3 BureauS; 4) Innern bas Emsammeln, Fe,lbieien und d«n Berkaus der Eier von Strandvögeln, Dienst mit 3 Bureaus für Penstonen-Verwaltung und Ar- > Seeschwalben, Möoen und Kiebitzen, jedoch kann durch Lander,esetz ober chive; 5) Abteilung für Infanterie mit 4 BureauS; 6) Ab- durch l°nv-rp°l'ie>lich-Anordnung das Emsammeln der Eier dies« 17,,.' kN* -7» kN* I siir bestimmte Orte oder für bestimmte Zeiten untersagt werden. 8 5. teilung für Kavallerie Mit 4 BureauS, 7^ Abteilung für I Vögel, welche dem jagdbaren Feder-und Haarwilde und dessen Brut Artillerie Mit 2 BureauS; 8) Abteilung sür Genie mit 2 Bu- und Jungen, sowie Fischen und deren Brut nachstellen, dürfen nach reauS; 9) Abteilung für das VerwaltungSwejen mit 4 Bu-1 Maßgabe der landesgesetzllchen Bestimmungen über Jagd und Fischerei reauS; 10) für Pulver-Fabrikation und 11) sür den Gesund- U" °'"Z°gd- oder Faches deren B-°ustragten ge- fwi« werben. (Dieser Satz ist neu.) Wenn Vögel m Weinbergen, hettSdirnst. Diese ganze Verwaltung wird geleitet außer i Güiien, bestellten Felbern, Baumpflanzungen, Saaikämpen und Schon, durch den KriegSmintster durch 9 Direktoren, 8 Abteilung«, ungen Schaben anrichten, können die von den Landesregierungen bk- chrfs, 31 Bureauchefs, 51 Unter-Bureauchefs und 3 Rech-1 ieichneten Behörden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der nunosräte I Grundstücke und deren Beauftragten oder öffentlichen Schutzbeamten 8 /cr-.lr Di.»»« -„IlSorst-und Feldhütern, Flurschützen rc.), soweit die- zur Abwendung Paris, 26. Februar. (Tel.) Der Senat hat in Ineses Schadens notwendig ist, das Töten solcher Vögel innerhalb der seiner heutigen außerordentlichen Sitzung die von der Kammer betroffenen Örtlichkeiten auch während Ler in 8 3, Absatz I b«. genehmigte Vorlage wegen eventueller Erhöhung der Zölle zeichneten Frist (vom 1. Mär, bis zum 15. September) gestatten, für italienische ProduktemiteinemAmendementangrnommen, Das Feilbwien und der Verkauf der auf Grund solcher Erlaubnis wonach auch Cocons und rohe, sowie moulinirrt- Seide KAetmÄ -inAe ^ v°n"d°n Bestimmten in Mit Zöllen belegt werden sollen. Dit Vorlage geht infolge. 88 1 bis 3 dieses Gesetzes zu wissenschaftlichen oder Lehrjwecken, sowie dessen zur nochmaligen Beratung an die Kammer zurück. I-um Fang von Stubenvögeln für eine bestimmte Zeit und für bestimmte I Örtlichkeiten bewilligen. Der Bundesrat bestimmt die näheren Voraus- Grotzbrrraumtu. I setzungen, unter welchen die in Absatz 2 und 3 bezeichneten Ausnahmen London 25 Aekruar Dem kmsiournal rukolae katl jia"b°ft l«n sollen. Von der Vorschrift unter 82b (daS Verbot jeder ... l oAA Honournal zufolge yat Fangens von Vögeln, so lange der Boden mit Schnee bedeckt die Königin ihre Zustimmung zu der Ernennung besäst) kann der Bundesrat für bestimmte Bezirke eine allgemeine Aus- Grasen dl Robilant zum italienischen Botschafter am Hofes nähme gestatten. 8 8. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden leine von St. James erteilt und wird derselbe seinen Posten anfangs «"Wendung ». auf das im Privateigentum befindlich- Federvieh, d. aus lischen Hochktrche zu bewegen, in Masse sich unterschriftlich mit Ausnahme der Turmfalken, 2) Uhus, 3) Würger (Neun- für Homerulr zu erklären, kann al» gescheitert gelten.Itöter), 4) Kreuzschnäbel, 5) Sperlinge (Haus- und Feldsperlinge), Trotz aroker Bemühunaen aelana -s nur 150 Unterschriften 16) Kernbeißer, 7) rabenartige Vögel (Kolkraben, Rabenkrähen, Nebel- Um.-,, ""'"'^"""krähen, Saatkrähen, Dohlen, Elstern, Eichelheher, Nuß- oder Tannen- zu dem Zwecke zusammen zu bekommen. I Heber), 8) Wildtauben (Ringeltauben, Hohltauben, Turteltauben), 9) I Wasserhühner (Rohr- und Bleßhühner), 10) Reiher (eigentliche Reiher, Schwellen null Norwegen. I Nachtreiher oder Rohrdommeln), 11) Säger (Sägetaucher, Tauchergänse), Aus Stockholm wird berichtet: Prinz Oskar wird! l2) alle nicht im Binnenlande brütende Möven, 13) Kormorane, l4) durch seine Vermählung mit Fräulein Ebba Munck nicht Tauch» M,a^ c.tl. cu ».i. I üblichen Welse betriebene KrammetSvogelfang, jedoch nur rn der nur sein Erbrecht an den Thron, sondern auch die ihm glrich-Ig,^ vom 21. September bi» 31. Dezember je einschließlich, Wie seinen jüngeren Brüdern in ihrer Eigenschaft al» Erb-!durch die Vorschriften diese» Gesetze» nicht berührt. Die Berechtigten, Helt ungiltigm Landtagswahl, Ruppert wünschte eine andere Einteilung der Wahlkreise. , . . Der Minister de» Innern v. Feilitzsch betonte, die RegierungIStaatsrat» Blix ist bewilligt worden. Sverdrup oer- stehe auf dem Boden de» Gesetzes fest; keine Einteilung derI teidigte heute im Storthing di« Regierungspolitik. Wahlkreise werde sämtliche Parteien befriedigen, bevor nicht I Rnstßnd In Charkow sind ueue -tud-nt-nkrawall- aus. Re r n-ia-^M^ haben demonstative, lärmende Zusammen Müblba^ Am 22 dis jst ^fte stattgrfunden, welche dach Polizei und Militär au bin di-o fiÄe -ina-troff-n dakvomkün^ wurden. Die Universität soll, wie verlautet, geschlosst Arbstan an der Cb-mieickule iow an werden. (In der P-terSbuyer Universität ist rin- groß der Sv°nn- u^ brmrrkbar und für -rn Tag der Wiedereröffnung werden muß. Zur Überwachung wird rinJnsprltor angestrllt. Anm°Äen^ ^^enten Österreich. di.A«LEr^ Aus Konstantinoprl neidet Muters Bureau- Man ausstellung, welche am 1. Mä?z eM t persönlich?°b die Bur^ «-lam 25. d. IN Bruka interniertwurvrn. — IN armentscyrn Verzögerung ringetrrten, da die SpirituSstrurrfrage,I?rwAN",Mmegaten Scha az EstM welche zunächst zur Verhandlung kommt, noch nicht spruch- A, Gerberei, "I bissen De.un 1 H z h ch reif ist. ES wurde unter anderem auch ein Sachverständigen-1 Ölungen von Armeniern s atgefunden haben. auSschuß eingesetzt zur Entscheidung der Frage, wie der zum I Afe«. niedrigen Satze von 35 Gldn. zu vrrstruernde Spiritus auf- * Wie dem Reutrrschen Sureau aus Darjeeling (In- zuteilen sei. Auf Ostrrrrich entfallen 997000 KI, welche nach Idirn) grmeldet wird, wurde Irr Radschah von Sikkim von dem niedrigeren Satze verstruert werden dürfen und es gilUdem Vicelönig Lord Duffern behufs mündlicher Erörterung nur, diese Menge zwischen den landwirtschaftlichen und fabr ks»! über seine Beschwerden nach Darjeeling eingeladen. — Dir mäßigen Brrnnerrirn grrrcht zu verteilen. Es entspinnen sichIbritischen Behörden hab« die Tibetaner Truppen, begreiflicherweise heiße Kämpfe der widerstrebenden Jnteres en.Iwelche Lingtu im Sikkim-Gbirt besetzt halten, anfgefordert, * Wien, 27. Februar. (Tel.) Anläßlich des AblrbenSldaS Land vor dem 15 MLz zu räumen. Die Tibetaner des Prinzen Ludwig von Baden legt der Hof auf An-Inhalten jedoch weitere Vertärkungrn von Tibet und eS ordnung deS Kaisers von morgen ab bis zum 6. März inkl.I heißt daher, daß eine britische Expedition gegen dieselben jetzt Trauer an. unvermeidlich sei. Niederlande. Afrika.