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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 11.03.1926
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1926-03-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19260311018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1926031101
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1926031101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1926
-
Monat
1926-03
- Tag 1926-03-11
-
Monat
1926-03
-
Jahr
1926
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 11.03.1926
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11. »Uri 1«s ^L/rTVVNTT /EvOZTttyGk» Ar. 11» Seile S Der Wortlaut des kntwurses zum Sürftengesetz. Wettgehen-e Snkeignungsvorschlüge. ' verll«, lv. Mär». Der von den RegterungSparteten ein gebrachte Kompromthgesetzentwurs Uber dt« Vermögensrecht ltche «uSetnandersetzung mit den vormal» regierenden Fürstenhäusern wird jetzt im Wortlaute veröffentlicht. Er umfaßt insgesamt 34 Paragraphen. Die wichtigsten davon lauten: 5 1. Für die vermügenSrechtllche Auseinandersetzung »wischen einem deutschen Lande und den Mitgliedern de» Fürstenhauses das bis zur StaatSumwälzuna im Jahre 1818 tn Deutschland regiert hat. wird rin Rcichssondergericht bc. stellt. Vorsitzender des RetchssondergcrtchtS ist der Präsiden« d«S Reichsgerichts. Lein Stellvertreter ist ein Senats- Präsident beim Reichsgericht. Der Sitz des Gerichts ist Leipzig. Das Reichssondergericht entscheidet in der Besetz««« »on «e«« Mitgliedern. Den Vorsitz führt regelmäßig der Präst. dent des Sleichsgcrichts, nur im stalle sctner Behinderung sein Stellvertreter. Der Reichspräsident ernennt ans Vorschlag der ReichSregiernng den Stellvertreter de» Vorsitzende«, die acht «eitere« Mitglieder und die notwendige« Stellvertreter, vier von den Mitglieder« und deren Stellvertreter müssen Mitglieder von ordentlichen Gerichten oder Verwaltung»« gerichtet deS Reiches oder der Länder sei«. Die Mitglieder deS ReichvsondergerichtS sind unabsetzbar. 8 4. Der U »i s a » g der AuSeinandcrsctzungSinasse wirb durch die Anträge der Parteien bestimmt. Die Anträge können bis zur Bekanntgabe der Entscheidung des Reichs- sondergerichtö ergänzt werden. A ö. Das NeichSsondergcricht stellt auf Grund von Reichs- und Landesrecht «Gesetzes- und Gewohnheitsrechts die Rechts- und Eigentumsverhältnisse an den zur AuScinandersetzungsmasse gehörigen BermögenSgcgen- ständen fest, soweit sic unter den Parteien streitig sind. Es ist dabei an rechtskräftige Urteile gebunden, die zwischen dem Laiidc und dem vormals regierenden Fürsten haus ober einzelnen seiner Mitglieder ergangen sind, stür die Feststellung der Recht», und Eigentumsverhältnisse gelten folgende Ermittelungen: »> was das stürstenhanS oder seine Mitglieder aus Grund deS Völker», Staats, oder sonstigen öffentlichen Rechts oder gegen Leistungen i!s erworben hat. die sie nur kraft ihrer staatsrechtlichen Stell»«« bewirken konnten, ist Staats» eigentnm: Ks was Mitglieder des Fürstenhauses ausschließlich aus Grund eines Privatrcchtstitels und mit privaten Mitteln er worben haben, ist Privateigentum. Zivil-Listen, Kronsidcikom» mitzrentc«, Krondotationsrcntcn und ähnliche Renten sollen, soweit sic nicht auf Privatrechtstiteln beruhen, entschädigungs los fort. Insoweit bei einzelnen Berniögenöstttcken die Rcchts- nnd Eigentumsverhältnisse nicht sicher oder nur mit unvcr- hältnismäßigcn Schwierigkeiten, insbesondere nur nach lang wierigen Beweiserhebungen ermittelt werden können, kann von einer Feststellung der Rechts- und Eigentumsverhältnisse abgesehen werden. AuS diesen BermögcnSstückcn hat das Gericht eine T c i l n n g s m a s s e zu bilden, deren Aus einandersetzung cs nach Billigkeit vorniinmt iStreit- massej. 8 S. AuS der Strcitmasse sind dem Laude vorweg die Gegenstände zuzntcilcn, die cs ans Gründe» der Kultur oder Bolksgesundheit in Anspruch nimmt, insbesondere Theater samt dazugehörigem Fundus, Schlösser, Museen. Samm lungen. Bibliotheken, Archive, Parkanlagen oder ähnliche Vcr- mögensstiicke, vorausgesetzt, daß die in Anspruch genommenen Gegenstände zur Zeit dcS Inkrafttretens des Gesetzes zur regelmäßigen össcntlichcn Besichtigung oder Benutzung srci- gegebc« waren. Die Zuteilung erfolgt ohne Entschädi gung lki» soweit diese Freigabe bereits vor der StaatS- nmwälzung dcS Jahres IllIK erfolgt war. Ob in den anderen Fällen eine Entschädigung an» der Streitmasse zu leisten ist. richtet sich danach, ob der zugeteilte Gegenstand für das Land einen Nutzungswcrt hat. Die Höhe der Entschädigung bestimmt das RcichSsondcrgcricht nach freiem Ermessen. Ferner sind dem Lande auS der Strcitmasse vorweg Ver- mägensstückc zuzuwciscn, die zur Erfüllung der von dem Lande übernommenen Bcrsorgnngöansprüchc ehemaliger Hos- bcdicnsteter notwendig sind. 8 7. Aus dem Privatvermögc« der vormals regierenden Fürstenhäuser nnd ihrer Mitglieder sind dem Laude ans Bcr, laugen Gegenstände der in 8 K Absatz 1 genannten Art zu» zuwcise«; ferner ist dem Lande auf Bcrlangen znznweiscn Land» und Forstbcsitz. soweit das Land diesen zur Erfüllung seiner staatlichen Notwendigkeiten <!j (SicdlungsmSqliih- keitcn, Städtccrweitcrnngcn. Schaffung von Erholungsstätten nnd derglclchenj benötigt und die Größe dcS Besitzes zur Größe des Landes in einem auffälligen Mißverhältnis steht. Tie Anweisung von Land- und Forstbesitz erfolgt gegen Entschädigung, deren Höhe das Nerchssondergericht nach freiem Ermessen bestimmt. Ob nnd inwieweit für die Zuweisung von Schlössern, Theatern. Museen, Sammlungen. Bibliotheken, Archiven, Parkanlage« nnd ähnliche» Bcr- mögeusstücken eine Entschädigung z« gewähren ist, richtet sich nach dem freie» Ermesse« des Gerichts skj, insbesondere aber danach: aj ob sie bereits vor bcr Siaatsumwälzung dcS JahrcS 1818 der O e f sc n t l i ch k e i t zugänglich oder nutzbar gemacht worden waren; b> ob sic im ganzen oder teilweise für daö Land veräußerlich sind oder nicht; ei ob für das Land ein NutzungSwert vorhanden und wie hoch er ist; iss 5b und tn welchem Umsang« für da» Land mit der Unter. Haltung Lasten verbunden sind. > 8. Vet der Verteilung der vermvgensstücke, die nach Er- lebiguna der gemäß 8 8 gellend gemachten Ansprüche die Streit- Masse bilden, ist die wirtschaftliche «ud siuanztelle Lage beider Teile »« berücksichtigen. Hierbei Ist einerseits in Rücksicht zu ziehen, daß die wirtschaftliche Lage des dculichen Volkes in- folge deS Krieges und seiner Nachwirkungen gegenüber den früheren Verhältnissen allgemein wesentlich herobgedrückt ist, und daß bet den vormals regierenden Fürstenliünler» die Noi- Wendigkeit zu solchen Ausgaben wcggesallrn ist. zu denen sie früher wegen ihrer Stellung als Träger der Staatsgewalt verpflichtet waren. iDasür sind auch die Zivillisten, Apanagen »sw. fortgefallen! D. Rcd.l Anderseits 'oll den Mitgliedern der vormalS regierenden Fürstenhäuser eine angc n « sse » c Lebenshaltung gewährleistet nnd die Möglichkeit gegeben werden, ihre Verpflichtungen zum Unterhalt von Familien- angchörige» sowie zur d^ablung von Gehältern, Ruhegehältern und Htntcrbltcbcncnuntcrstlitzungcn. deren Rechlsgrund in der Zelt vor der StaaiSnmwälznng des Jahres l!U8 liegt, zu erfüllen. Auch sind die Kosten zn berü^sichUg,n. die den Mit gliedern der Fürstenhäuser anS der Erhaltung von Kultur denkmälern. die keinen Nutzen abwerien entsteh n. 8 lg. Soweit die dem Fürstenhaus« zngeiviescnen Ver- mögcnsstücke eine angemessene Lebenshaltung der zurzeit des Inkrafttretens des Gesetzes lebenden Angehörigen des früher regierenden Fürstenhauses »ich! gewährleisten, Hai das Ge richt ans Verlangen des Fürstenhauses eine angemessene, vom Lande zu zahlende Rente scstrnsctzen. Auf Verlangen des Landes ist die Rente in eine K a p t t a l a b s i n d u n g um- zuivandeln. 8 >2. Ans die Aufwertung finden die auch sonst gelten de« gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der Vorschriften des Anfwertnngögcsetzcs vom 18. Juli 1925 nebst den Durch führungsverordnungen Anwendung. 8 IS. Ist zwischen einem Land und dem vormals regieren den Fttrstenhans und seinen Mitgliedern nach der StaatS- uniivälznng deS JahreS l!U8, aber vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eine G e s a m t a u S e i n a » d e r s e tz u n g er folgt, so bat das Rcichssondergericht nach den Vorschriften dieses Gesetzes eine neue Auseinandersetzung vorzu- nehmcn, wenn beibeParteie« dies durch übereinstimmen den Antrag binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes verlangen. Ist zwischen einem Lande und dem vormalS regierenden Fürstenhaus«: oder einzelnen seiner Mitglieder durch Schieds spruch, Vertrag oder Vergleich eine Teilauseina Über setzung erfolgt, so hat das Ncichösondcrgerscht ans Antrag einer Partei in die Gesamtauöeinandersctzung zwischen dem Lande nnd dem vormals regierenden Hanse und seinen Mit gliedern auch dicicnigen lttermögcnSstücke cinsubezichen. die den Gegenstand der Tcilauseinandcrsctzung gebildet haben. In einem Falle kann das Neichsso-ndergericht ans Antrag einer Partei von Entscheidungen, die durch Urteil. Schieds spruch. Vertrag oder Vergleich über das Eigentum an ein zelnen Ver »ibg eilöst licken getroffen worden sind, abivcichen, nämlich wenn cS mit Zweidrittelmehrheit scststellt, daß sich di« früheren Feststellungen auf Erivägungen grün deten. die mit den Vorschriften dieses Gesetzes unvereinbar sind. 8 l8. DaS Rcichssondergericht hat zunächst einen aüt- lichcn Ausgleich zn versuchen, im übriac» bestimmt cs sein Verfahren nach freiem Ermessen. Es kann Beweise er heben und Gerichte um Rechtshilfe ersuchen. Insoweit sind die für die ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechts- strciiiokeiten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Die Verlnnldlnng vor dem Rcichssondergericht ist öffent lich. Soweit AnSkiinste von Steuerbehörden bekannigeg bcn und erörtert werden, ist aus Antrag einer Partei die Oesfent- lichkeit auszuschließcn. Zustimmung -er -emokra'l'chen Parket. Zurückhaltung der Bayrischen Bolkspartei nnd bcr Wirlschaftspartek. Berlin, lO. März. Der demokratische Parteiansschuß, der heute zu ausgedehnten Beratungen über die Stellungnahme der demokratischen Partei zum Fürstenkompromiss zusammen- getretcn war, faßte eine Entschließung, in der gesagt wird, daß mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zwar nicht alle Ziele erreicht, aber einer „erträglichen" Regelung die Wege geöffnet seien. Ter Pariciauöschiiß stimmte dem Gesetzentwurf der Kompromisspartcien zu. stür den stall, daß die verfassungs mäßige Mehrheit des Reichstags für den jetzigen Gesetzentwurf infolge des Widerstandes der Rechten nicht erreicht «erden sollte, behält sich der Partriansschuß die Siegelung der Frage durch den Volksentscheid vor. Die Neichsiagsfraktivn der Bayrischen BolkSpartci hat die für Mittwoch abend vorgesehene straktionsfitzung, in der über die Frage der Fürstenabfindung entschieden werden sollte, abgesagt. Die Fraktion bcliält sich ihre Stellungnahme bis zum Abschluß der Verhandlungen im NechiSausschuß vor. Die Neichstagssraktion der Wirtschaftlichen Bereinigung hielt am Mittwoch abend nach Schluß der Plenarsitzu ig eine kurze Fraktionssitzung ab, in der sie dem Kompromiß zur Fürstenabfindung grundsätzlich zustimmte, jedoch ebenfalls ihre endgültige Stellungnahme von dem Bcrlauf der Verhand lungen im RcchtSausschnß abhängig macht. . Der Etat des Innenministeriums. Die Kaushall-ebaüe im Aeichskage. Berlin, 10. März. Nach der Etatrcde des Retchsinnen- minister» Dr. Külz im Reichstage erklärte in der Aussprache über den Etat des Neichsministeriums dcS Innern Abg. Gollmann sSoz.j, daß die im Etat auSgcsehten Mittel für Kultnrzwecke viel zu gering seien. Abg. Bcrndt sD.-N.j: Wir müssen nnS besinnen ans unser Volkstum und aus die Verantwortlichkeit, die einem jeden sein Deutschtum anferlegt. Eine völlig sittliche Er neuerung muß Platz greifen. Hier liegen die Ausgaben deS Innenministeriums. Was daS kulturpolitische Gebiet an- bclanat, so vermissen wir noch die Vorlegung eines Reichs- schnlgesctzcS, für dessen Verzögerung eine ausreichende Begründung nicht gegeben worden ist. Auch vermissen wir in den Ausführungen des Ministers das Wort „christlich". Abgesehen von dieser Kritik, besteht in den kulturpoli tischen Fragen mit dcü, Minister eine weitgehende U cb c r e t n st i m m u » g. Besonders wohltuend war uns die Einigkeit, die im Ausschuß über die Notwendigkeit der Ertüchtigung der Jugend herrschte. Es kann auf diesem Gebiete nicht genug geschehen, solange n»ö die allgemeine Wehrpflicht genommen ist. Eine wichtige Notwendigkeit ist die Förderung des StaatS- gedankenö und des Staatsbewusstseins. Das läßt sich «ich« er reiche» ohne die Achtung vor unserer großen Vergangenheit. Nuss schmerzlichste muss cö berühren, wenn vieles, waS uns heilig ist. täglich in den Schmutz gezogen wird. Bei dem Bör nchen gegen die Fürsten ist nicht die Not des Volkes maß gebend, sondern der Haß gegen die Vergangenheit. Wir fordern, daß der 18. Januar Nationalfeier tag wird. ES ist noch immer besser, zu träumen von einer grossen Vergangenheit, als zu träumen von ideologischen ' ntastereic». die nie Tatsache werden, wie Völkcrvcrsöh- »ung, Abrüstung nsw. Nur in dem söderalistischenReichSaufbauistdle Möglichkeit für eine ruhige Entwicklung von Reich und Einzel staaten gegeben. Die Zuständigkeiten zwischen Reich «nb Län» der« müssen neu abgcgreuzt werden. Die Bersassnngsrevision ist nicht mehr anfzuhalte«. Auch de« KrankheitszustLndcn des Parlamentarismus muß wirksam begegnet werde». DaS System der Partcircgicrung ist aus die Dauer ««tragbar. Wir haben gerade in bcn letzten Monate» erlebt, baß die Partei alles, daS Vaterland nichts ist. Eine grundlegende Besserung unserer Verhältnisse kann nur durch Aenbcrnng des Artikels 54 der Neichsver- fassung erreicht werden. Die Stellung des Reichspräsidenten muß der Stellung dcS amerikanischen Präsidenten angcnähert werden. Die heutige Stellung dcS ReichSrats bedarf gleichfalls einer Reform im Sinne der Stärkung der Einzelstaatcn. Die bcamtenpolftischcn Ausführungen des Ministers seien wesent lich milder, als die Erklärungen im Ausschuss. Entschieden ab- lehnen müssen wir die Forderung nach Bejahung der republl. konischen Siaatssvrm durch den Beamten und das republi, k a n i s ch e D e n k e n i m A m 1 e. Eine solche Forderung wider- spricht der RcichSvcrsassung, die auch den Beamten die freie Meinungsäußerung gewährt. Wir wenden uns entschieden gegen Anträge ans Rcpublikanisierung der Verwaltung. Der StaatistunserStaat. Wir müßten uns selbst anfgeben. wenn mir diesen Staat anfgeben wollten. In diesem Sinne haben wir auch ohne Rücksicht aus die SiaalSform in all den Jahren unsere Mitarbeit niemals versagt. Der Dank waren Gewaltmassnahmen, unter denen unsere Anhänger zu leiden hatten. I» der Notzeit unseres BaterlandeS stelle» wir den Kampf um die StaatSsorm znrück. Unser Ziel wird immer die Freiheit unseres Vaterlandes «nd die Gleichberech- iignng mit den andere« Nationen sei«. Abg, von Kardvrf (D. Vp.j: Wir begrüßen daS Bekennt nis des Ministers znm Bernssbeaintcntum. Wir stimmen ihm auch bei, wenn er forderst, daß die Beamten zur Republik stehen und auch ausserhalb des Dienstes die Symbole der Re- publik nicht verächtlich machen dürfen. Auch wir »eise« aber ganz entschieden di« Forderung znrück. daß die ve<u»te» rep«. «iranisch fühle« «nd denke« solle«. Würde man mir das zn, «nie«. so würde ich darin dt« Zumutung einer GefinnnngS» lnnftwrei erblicke», svetsall.) Ich kan« in der Republik keine bessere Staatssor« erkenne«. Das alt« Beamtentum hat sich auch i« Dienste der Republik bewährt. Wen« mau eine republikanische Beschwerdestelle und eine« republikanischen Rtchterbnnb gründet, so ist das nicht der Weg znm inneren Friede«. — Der Redner fordert eine Ltärknug der Stellung des Reichepräsidente» nnd lehnt die parlamentarischen llnterinchungsansschüsse ad, die nur das Parlament und die Rechtspflege diskredidiert hätten. Wir sollten Gott danken, daß wir eine» so unabhängigen «ud un bestechlichen Richterstand haben. Abg. Petzold «Wir,sch. Verein Ig.j sagt die Mithilfe seiner Fraktion bei allen Massnahmen zur Festigung der Verhältnisse zu. Die Beratungen werden danach abgebrochen und das Haus vertagt die Wciterberatung auf Donnerstag nachmittag. Aeinhol- gegen eine Desol-unysresorm. Bcamtcnvcrtrrter beim Neichsfinanzministcr. Berlin. 1«>. März. Eine Deputation von Vertretern aller Spitzcnorganisaiioncn der Beamtenschaft hat vor einigen Tagen den R e i ch s f i n a n z m i n i st e r Sie inhold um seine Sielluiignahmc zu einer Reform der bisherigen Be» amtenbesoldung ersucht, und gleichzeitig die Wünsche der Be. amtenschaft hinsichtlich der W o h n n n gs g c l d z n sch ü s s e und der V i e r t e l j a h r s z a h l n n g e n vorgetragen. Der Minister erklärte, daß die Frage einer Besoldungc-resorm vor- läusig zuriickgcstrllt sei, daß die Ausbesserung der Bezüge im Augenblick. z«mal die Preiüscnkvngöpolitik der Negierung gewisse Erfolge gezeitigt habe und der Inder; gesunken sei. nicht möglich sei. Ebenso bestehe zurzeit keine Möglichkeit, die vor Weihnachten den Gehaltsgruppen I bis VI gewährte Sonderzuwendung in das neue Haushaltsjahr zu über nehmen. Lediglich für den Fall, dass in Preußen am 1. April eine M t e t s e r h ö h n n g eintreie, würden die Woh- nungsgeldzuschüssc von 05 aiif tüü Prozent erhöht werden. Die Frage des Spcrrgcsctzcs sei noch nicht ent schieden, da die Stellungnahme der Länder hierzu abgewartet werben müsse. Eine Wiedereinführung der Vicricljahrozah- lnugen komme ebenfalls vorläufig nicht in Frage. Einsparungen beim Slaiisiischen Aeichsamt. Berlin, 10. März. Der Haushaltaiisschnss des Reichstages setzte heute die Einzelbcratniig des Etats des Netchöwirt- schafisministeriums beim Kapitel Statistisches NcichS- amt fort. Dazu liegt eine Entschließung vor, durch maschinelle Einrichtungen, Zusammenfassung der Ticnsträiime nsm. eine dauernde Ersparnis auf persönlichem und sachlichem Gebiete herbetznsührcn. Ein Antrag will Titel l dahin ändern, dass in Gruppe -'c VIII 8l Ncgierungsiiispcktorcn und in Gruppe /c VII 78 Obcrreg-icriiiigssekrcläre eingestellt wenden. Ein anderer Antrag setzte eine Anfangssumme für den Neubau des Statistischen Amtes neu in den außerordentlichen Etat ein. Die Berichterstatter, Abg. v. Raumer <D. Vp.) und Schmidt, Stettin lD.-N.j, begründen diese Anträge. Abg. Dr. Lcjeniie-Jnng kritisierte die gegenwärtige auS- zngsweisc Veröffentlichung von Produktionszahlen, in der vom Statistischen Rcichsamt herausgegebencn Zeitschrift .^Wirt schaft und Statistik". Hier wären reine fiktive Vergleichs- zahlcn gegeben insofern, als nur die Produktionszahlen des jetzigen Reichsgebiets bei Vergleichen in der Vergangenheit und Gegenwart gegeben würden. Der Präsident des Statistischen Neichsamtcs, Dr. Wage, mann, erklärte die wissenschaftlichen Beweggründe, die zu den genannten Missverständnissen geführt haben, und sagt möglichste Verhütung von Missverständnissen durch Erweite rung der BergleichSzahlcn und Erläuterungen zu. Abg. Dr. Ercmcr <D. Vp.j bemerkt, die Produktionsstatistik dürfe natürlich nicht zu Zwecken benutzt werden, für die sie nicht ausgemacht sei. Seine politischen Freunde legten grossen Wert anj die Ermittelung des Vermögens der Gemeinden und Länder. — Abg. Dr. Wicnbcck lD.-N.j fordert eine Statistik über den wirtschaftlichen Anteil des Handwerks an bcr Staatswirtschaft nnd an der beruflichen Zusammensetzung des Volkes. Die ailgckiindigtc allgemeine WirtschastSstatistik und Enquete schliche anscheinend das Handwerk nicht ein. Die handwerksmäßige Technik und der Einzelhandel seien mehr zu berücksichtigen. Ein Antrag ans Acnderung der Grupvierung der Beamten des RcichswirtschastSministeriums wurde angenommen, ebenso die erwähnte Entschließung und ein kommunistischer Antraa, eine Erhebung über den wirklichen Haushalt un bemittelter Familien im Deutschen Reich lArbcitcrbudgetj vorzunehmcn. Die Richtlinien für diese Erhebung sollen dem volkswirtschaftlichen Ausschuss vorgclcat werden. Weiter soll aus dcutschnationcilcn Antrag eine Erhebung über den Anteil dcS deutschen Handwerks an der SiciaiSivirischaft und der beruflichen Zusammensetzung dcS Volkes veranstaltet werden. Ne« bewilligt wurden S 837 Ml» Mark für eine Statistik der Länder. Gemeinden und Kemcindeverbiivde, sowie ein Teilbetrag der Kosten kür die Nnkarbcitnna der Zählkarte« der «riminalstatistik der Jahre 1818, 1818. 1828 «nd 1822. — Ausserdem wurde eine Entschließung des Abg. Raumer tD. Vp.j angenommen, wonach im näcüstcn NacbtragS- ciat Mittel für den Neubau eines reichsstatistischen Amtes an- gefordcrt werden sollen. Der Ausschuß erhöhte fernerhin den im Etat vorgesehenen Beitrag zur Hebung der Wirtschaftlichkeit der gewerblichen «nd industriellen Produkte von 588 888 ans 1 288 888 Mk. Zu diesem Etatkapitel wurden von seiten der Negierung auS- geführt, hass die Tätigkeit des Reichskuratoriums für Wirtschaftlichkeit und der ihm angeschlossenen Körper schaften in erster Linie das» diene, liniere Wirtschaft plan voll und billiger zu gestalten. Tic Erfahrungen der Ber einigten Staaten von Amerika auf diesem Gebiete zeigten, wie durch planvolle Erzeugung die gesamte Wirtschaft eines Landes verbilligt und damit belebt werden könne. Der Etat dcS Reichswirtschastsministcriums wurde erledigt. Slillslan- -er Erwerbslosenzisser. 2858 887 Hanpkuntcrstützungsempfäuger am 1, März. Berlin, 18. März. Die Zahl der Erwerbslosen in der »weiten Febrnarhälste hat keine nennenswerte Aendcrnng er fahren. Zwar ist bei den inännlichc n HaliptnilterstützuiigS- cmpfängcrn gegenüber der Zahl vom 15. Februar eine Ver - Minderung von 1 772M8 ans 1750757 cingctretcn. Dem steht ober bet den weiblichen HauptuiiterstützlingS- cmpsängcrn eine Zunahme vv» 286 054 auf riOOOA« gegen über. Die Gesamtzahl der Hauptnntcrstüftnngscmpsänacr ist von 2 858 882 am 15. Februar aus 2 858 887 am 1. März zurückgcgangcn. Das bedeutet eine Abnahme nm ein pro Mille. Die Zahl der zuschlagsberechtigten Angehörigen weist für den gleichen Zeitraum einen starken Rückgang auf, näm lich von 2 MO 878 auf S27S518. Für den ganzen Monat Fe bruar zeigt die Gcscimtzisfer noch eine geringe Zunahme von 2 080 848 aus 2 056 807 Unterstützte. Vor Neuwahlen in Vumönlen. Bukarest, 10. März. Stach Einholung juristischer Gut achten bestimmte die Regierung, daß das Mandai des gegen wärtigen Parlaments am 27. März ablünst. Die Neuwahlen sind für den 7. Juni festgesetzt worden. «»s»WW»,ssls .«-7-^57 Tabletten ckHIMr >M MW NW vrogk-icn VII. 1.— bet Husten, Helserkelt, Katarrh In allen Npegekea ». vrogeeicn Ml. 1.—
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