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Dresdner Nachrichten : 15.06.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903-06-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190306150
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19030615
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19030615
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1903
-
Monat
1903-06
- Tag 1903-06-15
-
Monat
1903-06
-
Jahr
1903
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 15.06.1903
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Zl.-Lun-enau in Wyk. a. Jöl blichen Grübe. Hoch leben itz. Antwort: Solange ist. in " Anton A-Dre-den u. Ochsten Dank für die freu ssen! Gut Welle! — Nichte Helene. Ehemni ein« Ehe »icht durch Scheidung aufgelöst ist. in welchem Halle ft, die geaeniemae Unterbaltspslicht der Ebegatten »ach 8 1578 tü Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt, sind die Bestimmungen der 88 UM ilg. oeS Bürgerlichen Gesetzbuches dafür maßgebend. Darnach hat der Mann der Frau nach Maßgabe seiner Lebensstellung. seines Bermögen» und lelner Erwerbstähigkelt Unterhalt zu gewähren. Die Art und Weise der Gewährung ist die durch die eheliche Lebensgemelnschast gebotene, d. h. sie bat in der Siegel in Natur in der Ehrwodnung ,u erfolgen. Leben die Ehegatte» getrennt, so ist. so lange einer der Ehegatten die Herstellung des ehelichen Leben« verweigern darf und verweigert, der Unterhalt durch Entrichtung einer für drei Monate im voraus zu zahlenden Geld rente zu gewähren. Außerdem kann die Frau auch verlangen, das ihr der Mann die zur Führung eines abgesonderten Haushalts erforderlichen Sacken auS dem gemeinschastllchen Haushalte zum Gebrauch berauSgtdt. es sei denn, daß die Sachen für ihn nnent - ...... . . ^ -- ug mit Rücksicht auf die Bedürfnisse, sowie auf die Vermögens- und Erwerbsver- hältnisfe der Ehegatten der Billigkeit entspricht. Ziffernmäßig ist hiernach also die Unterhaltspflicht des Mannes der Frau gegen über nicht bestimmt. Die Unterhaltspflicht der Eltern, in erster Linie des Baterö, gegenüber de» gemeinschaftlichen Hindern regelt sich nach den Bestimmungen der 88 1601 flg. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das Maß des zu gewahrenden Unterhalts bestimmt sich gemäß 8 1610 »ach der Lebensstellung des Bedürftigen lsiandeSmäßiger Unterhalt). Der Unterhalt umsaßt den gesamten LebenSbedars, bei einer der Erziehung bedürftigen Perm» auch die Kosten der Erziehung und der Vorbildung zu einem Berufe. Er ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Ver pflichtete kann aber verlangen, daß ihm die Gewährung des Unter halts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe eS rechtfertigen. <8 1612.) Eine ziffernmäßige Feststellung gibt es also auch hier nicht. Hier wie dort ist vielmehr eisorderlichenfalls daS Maß der Leistungen vom Richter unter Berücksichtigung der angedenteten Gesichtspunkte nach billigem Ermessen scslznstellen. Für die durch Krankheit der Frau oder der Kinder erwachsenden Kosten bat der Mann nach Maßgabe der vorgedachten Bestimmun gen aufzukommcn. Was das von Ihnen in die Ehe eingebrachte Vermöge» anlangt, so dürsten bezüglich dessen nach Art. 2M des Einfübruttgsaesetzes zum dentschen Bürgerlichen Geictzbuche die Gesetze maßgebend sein, die bei Eingehung der Ehe gegolten haben. Denn eine Abänderung des gesetzlichen Gütrrrechis durch Ehevertrag scheint nicht erfolgt zu sein. Vermutlich würde also das eheliche Güterrecht des sächsischen Bürgerlichen Gesetzbuches An wendung zu sinde» haben. Darnach würde» Sie nur in dem Falle, wen» Ihr Ehemann Ihr Vermögen dnrch unordentliche Wirtschaft in Gefahr bringen sollte, verlangen können, daß die Verwaltung Ihnen überlassen würde. DaS NiitzniekungSrecht des Mannes daran würde dessenungeachtet fortbestehen. Eine Be scheinigung über den Betrag bezw. Wert Ihres Angebrachten Gutes wird Ihnen Ihr Ehemann nicht verweigern können. *** Abonnent seit 1. September 1871. „Als Kind hatten wir ein Buch in der Schule, in welchem folgendes schöne Gedicht stand: Saßen «inst viel deutsch« Fürsten, wohl zu Worms «m Kaisersaal. Es war darin Eberhard der Bärtige besungen. Dürfte ich Sie bitten, dieses Lied voll abzudruckcn? Ter Dank bleibt nicht aus!" — Das Lied „Der reichste Fürst" ist von JustinuS Kerner und so bekannt, daß cn Abdruck desselben Wasser in die Elbe tragen hieße, gehört es doch zu den Gedichten, die auch heute noch jedes Schulkind auswendig zu lernen pflegt. *** Pastor D. „Im Briefkasten der „Dresdner Nach richten" vom 2. Juni fragt unter der Ueberschrist „Besorgte Tante" jemand unter 1 an. ob ein evangelischer Psarrer die kirchliche Trauung einer Protestantin mit einem jüdischen Herrn verweigern könnte. Es ist diese Frage mit „Nein" beantwortet worden. Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß hier ein Trauung zwischen" der' Protestantin unbedingt versagt werden." — und dem jüdische» Herrn Sehr richtig. Der Beantworter allgemein bekannt ist, daß Trauungen zwischen Christen und Nicht chrlsten. z. B. Juden, in Sachsen nicht stattsinden dürfen, kurz mit Nein geantwortet, was in dem Sinne verstanden werden sollte, daß ein evangelischer Pfarrer die Trauung einer Protestantin mit einem Juden nicht vornehmen darf. In der Hitze des Ge fechts ist von ihm das Schlußwort der Frage „verweigern" für „vornehmen" gelesen worden. Daher der Irrtum. Im übrigen schönen Dank! *** Frau vcrw. M. „Bitte, gib mir doch als einer allein stehenden Witwe Auskunft! Ich habe vor 2'.tz Jahren die schmählichsten anonymen Briefe bekommen, und jetzt sehe ich dieselbe «schrist von meinem nächsten Nachbar. Kann ich jetzt »och Strafantrag stellen, oder ist die Sache verjährt? Ich war bei zwei Rechtsanwälten: der eine spricht Nein, der andere Ja, wem soll ich da glauben?" — Die Beleidigung im Sinne der 8S 185 sla. des Strafgesetzbuchs gehört zu den Vergehe», deren Strafverfolgung nach 8 67 in fünf Jahren verjährt. Außerdem gehört die Beleidigung zu den sogenannten Äntrcigsdelikten, die nur verfolgt werden, wenn der zum Anträge Berechtigte binnen einer Frist von drei Monaten, die mit dem Tage beginnt, an dem er von der Handlung und von der Person des Täters Kenntnis erlangt. Hiernach dürste die Strafverfolgung an sich noch mög lich sein. Wenn Fhncn ein Rechtsanwalt gleichwohl davon ab- gerateil hat, so wird dies darin seinen Grund haben, daß ein lediglich im Wege der Schristenvergleichung zu führender Beweis vielfach bedenklich ist und häufig zu nichts führt. Es wäre also leicht möglich, daß Sic nichts erretchtcn und auch noch die Kosten zu bezahlen hätten. *** A. R. „Ich bitte, mir gefälligst mitzuteilen, ob das Ziehen eines Augenzahnes üble Folgen für die Augen hat?" — Die Eck zahne, welche man als Augcnzähne zu bezeichnen Pflegt, stehen zu den Augen absolut in keiner näheren Beziehung als irgend em anderer Zahn, nur, daß sie ihre Stelle gerade unter den Augen haben. Die Furcht, daß beim Ausziehen des Eckzahnes das Auge leiden könne, ist daher völlig grundlos. *** Heyne. <20 Pfg-s „Wir streiten uns um Folgendes: Wenn sich ein mündiges Mädchen lSachsinj aus zwei Jahre bei freier Hin- und Rückfahrt und sonst günstigen Bedingungen ver pflichtet, in Frankreich oder England Stellung anzunehmen, es sollte ihr aber innerhalb der zwei Jahre in Deutschland durch ein früheres Verhältnis, welches sie allerdings verschwiegen hat Ge legenheit geboten sein, sich zu verheiraten, kann sie dann nach dem Gesetze den zweijährigen Vertrag brechen, unter Verzicht der Rück reisevergütung, oder muß sie unbedingt ihre zwei Jahre dort ver harren, evcnt. die Hinfahrt wieder herausgcben? Ich bin der Meinung, daß der Kontrakt eines Mädchens durch Heirat sofort aufgehoben tmrd." — Diese Meinung ist falsch. Kontrakte werden gemacht, nicht damit sie nach Belieben gebrochen, sondern erfüllt werden. Die Herrschaft des Mädchens kann daraus bestehen, daß das Mädchen die ausgemachten zwei Fahre aushält, wird dies aber wohl kaum tun, wenn sich das Mädchen unter Darlegung der veränderten Verhältnisse aufs Bitten legt, sintemalen em gutes Wort in dergleichen Angelegenheiten meist eine gute Statt findet. *** A. B. „Gibt es in Dresden einen Spezialarzt für Haar krankheiten? Im Adreßbuche habe ich eine bezügliche Angabe nicht gefunden. — Spezialärzte für Hautkrankheiten behandeln auch kranken Haarboden, und das kranke Haar mutz vorerst unter sucht werden, bevor mit der Behandlung begonnen werden kann oder soll. *** Abonnent sei 1 2 0 Jahr eu. „Es wird jetzt viel von beitem des RuhrgebietS ge- " 't darunter das >arm gemeint? , seit mehreren Jahren auch meine Frau, und haben wir schon mehrmals ärzt liche Hilfe in Anspruch genommen, leider ohne Erfolg. Jetzt ver schaffen wir uns nur durch Abführmittel etwas Erleichterung. Nun schrieben Sie kürzlich, daß die Wurmkrankheit schließlich zur Er- indung führen kann, und bin ich dadurch beunruhigt worden, weil ... . . . - Hahrxi, ' ' der Wurmkrankheit unter meine gkraft seit zwei bedeutend abgenommen hat. Geben Sie mir deshalb recht bald eine Erklärung Uber die Wurmkrankheit, wa» ja auch für viele andere Leser von Interesse sein dürste." — Sie scheinen mir einer von den Angsthasen zu sein, die sich regelmäßig, wenn sie heute von einer Krankheit lesen, morgen cMbiloen, damit behaftet zu sein. Sie beherbergen offenbar den ganz ungefährlichen Psnemen- schwanzwurm, gegen den man innerlich Santonin oder Zittwer- samen einnimmt. häufig abführt und abends Kalttnasser-Älystiere mit Knoblauchabkochung oder Seisenwasser etwa zwei Wochen lang macht. Die Wurmkrankheit im Nuhrgebiet beruht aus einen ganz anderen Parasiten, nämlich dem sogenannten Fuollz'Iasto- mcun cluoäenulc.-. Diese Erkrankung wurde zuerst besonders be kannt beim Bau des Gotthard-Tunnels, insbesondere der ita lienischen Arbeiter, später auch bei den Ziegelarbeitcrn der Nhein- provinz. Die Ansteckung erfolgt wohl durch das Trinken unreinen Wassers, in dem die Eier des Wurmes sich befinden, die Krankheit äußert sich durch zunehmende große Blutarmut und ist, wenn sie richtig erkannt wird, meist heilbar. *** Oesterreicherin- „Bitte um Bekanntgabe des Rezeptes zu der Mehlspeise „Fürst Wickler", da in österreichischen Kochbüchern das Rezept »Icht enthalten ist." — Mit dem Namen „Fürst Pücklcr" bezeichnet man nicht eine Mehlsveile, sondern ein „Halbgefrorenes aus Sahne". Zu einer großen Form (>o Per sonen! nimmt inan 1 Liier beste Schlagsahne, die man 1 Stunde ans Eis oder in den Keller stellt, danach mit der Schneerute z» steifem Schnee schlägt. Diesen Sahncschaum vermischt nian mit 125 Gramm Zucker, etwas Vanillezucker oder einer balben Schote sein gestoßener Vanille, 12 bis 15 Stück süßen und 3 bis 4 bitte re» zerbröckelten Makrone». Nun teilt man die Masse in drei Teile, der eine bleibt weiß, der zweite wird mit einigen Dropse» Cochenille oder Alkermesiaft rosa gelacht und mit einem kleinen halben Weinglas Maraschino vermischt. den dritten Teil vermengt man mit 125 Gramm seiner Schokolade, die man entweder reibt oder, was noch besser ist, mit ein wenig'Wasser <1 bis 2 Eßlöffel) in der oberen Röhre zerlaufen läßt. Nun füllt man den weißen, dann den roten und zuletzt den braunen Teil in eine glatte, etrvas soitz zulauseude Form, gräbt dieselbe, nachdem sie mit Papier und dem fest schließenden Deckel versehe» ist. in das klein gepochte und reichlich mit Salz (Viehsalz) vermischte Eis und läßt sie 4 bis 5 Stunde» darin stehen. Beim HerauSnelnnen und Stürzen ist gioße Vorsicht geboten, damit kein Salzwasjer in die Form kommt. Vor dem Stürzen taucht ma» die Form einen Moment in heißes Wasser und richtet die Speise auf einem mit Tvrtcnpapier ver sehenen Glasteller an. *** .. M itgist." «M Psg.) „Bitte mich über folgende? gefälligst arrnuliären: Es heiratete jemand im April 1002 ein Mädchen, dessen Vater dem Schwiegersohn iu «po schon vorher zur Verlobung das Vecsprechc» gegeben bat. seiner Tochter am Tage der Eheschließung einen Betrag von «>000 Mk. bar als Mit gift mitzngeben. Dieiem Versorechen, welches jedoch nicht schrift lich, sonder«, nur mündlich gegeben wurde — als Zeugen sind natürlich auch nur Verwandte, reiv Eltern vorhanden, die das beschwören können - kam der Vater bis Heine noch nicht nach. Ist es angängig, ihn aus Erfüllung seiner Pflicht und Zahlung der Mitgift zu verklagen? Binnen welchem Zeitraum nach Ehe schließung müßte dieser Klageantrag gestellt werde»? Verjährt er »ud «van» ? Kann das Versprechen abgeleuanet werden ?" - Zur Gültigkeit eines Vertrags, dnrch den eine Leistung schcnkmcise ver sprochen wird, ist nach 8 518 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gericht liche oder notarielle Beurkundung erforderlich. Eine Aussteuer kau» icdoch eine Tochter der Regel nach auch ohne ein besonderes Versprechen verlange». Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt darüber i» 8 1620 folgendes: Der Vater ist verpslicliiet, einer Tochter im Falle ihrer Verheiratung zur Einrichtung des Haus halts eine angemesieue Aussteuer zu gewähre», soweit er bei Berücksichtig,mg «einer sonstige» Verpflichtungen ohne Gefährdung seines stmidcsmäßige» Unterhalts dazu iin stände ist und nicht die Tochter ei» zur Beschaffung der Aussteuer ausreichendes Vermöge» hat. Die gleiche Verpflichtung trifft die Mutter, wenn der Vater zur Gewährung der Aussteuer außer stände oder wenn ec gestorben ist. Ter Anspruch aus die Aussteuer ist aber nach 8 1623 nicht übertragbar und verjährt auch bereits in einem Jahre von Ein gehung der Ehe an. so daß Ihnen nichts weiter übrig bleiben wird, als auf gütlichem Wege Ihr Glück zu versuchen. *** Jda B- (30 Psg.) „Ich bin 30 Jahre und leide schon seit mehreren Jahren an überscttigem Haar und Ausfall desselben. Trotzdem ich schon so vieles gebraucht habe und den Kopf aller vierzehn Tage mit Borar wasche, ist daS Haar oft schon in einigen Tayen so fettig, als Härte ich eine Flasche Oel hineiiigegosse». Seife allein nimmt das Fett überhaupt nicht weg. Franzbraunt wein und andere Mittel haben auch nicht geholfen. Bitte nenne mir ei» sicheres Mittel, ehe ich ganz kahl werde." — Das ein fachste Mittel, Haare zu entfette» und zu reinigen, ist das Waschen derselben mit salmialhaltigein Wasser (40 Gramm Salmiakgeist auf 2 Liter warmes Seifenwasser). Eine Trockenreinigung der Haare besteht im Einstrcuen einiger Hände voll Wcizenkleie. womit das Haar gut abzureibcn und dann mit einer hohe» Bvrstenbiirste von der Kleie wieder zu säubern ist. Als ein gutes Stärkungsmittel für das Haar gilt das Kopfwasser „Oak bork" des Damenfriseius Adolf Marth, Wallstraße 14. hier. *** E. K. „Erlaube mir cinzusragen. ob bezw. unter welchen Bedingungen der „Dresdner Lebrcrgeiangverein" auch Nichllehrcr als Mitglieder ausninimt." — Ja, cs können auch Nichtlehrcr in den „Dresdner Lehrergesangvcrein" cintrete». doch nur als passive Mitglieder. »»»Alter Ab. Dresden. „Derjenige, welcher die kürzlich erlassene Bekanntmachung des Gemeindcvorstandes von Blasewitz betr. die Hunde ins lächerliche z» ziehen sucht, kann sich überzeugen, daß auch in der Residenzstadt Dresden Be lästigungen dnrch Hunde an öffentlichen Orten Vorkommen. So geschieht cs zum Beisvicl säst täglich, belonders aber Montags und Freitags, daß vormittags in Vorstadt Strehlen Ecke Lannerslrnße und Friedrich Augustplatz von einem Gärtner ei» Handwagen mit vorgespanntem Hunde stundenlang ohne Aufsicht stehen gelassen wird Dieser Hund springt auf jeden Vorübergehenden mit lautem Gebell zu. so daß der Ueberiallene froh sein kann, wenn er mit bloßem Schreck olme nachteilige Folgen davon koinmt. Das dort verkehrende und in der Nähe wvlniendc Publikum würde es niit Dank anerkennen, wenn ma» diesem Hunde ebenso, wie den Hunden in Blasewltz, gute Manieren und seine Bildung bei zubrtngen suchte." — sie baden vollständig Recht. Vor tatsäch lichen groben Belästigungen durch Hunde muß das Publikum ge schlitzt werde» und sie brauchen in dein gegebenen Falle nur Anzeige bei der Wohlfahrtspolttei zu erstatten, die die Sache dann untersuchen wird. Auch im Schwelzerviertel klagt man vielfach mit Recht über den .Höllenlärm von Hunden. In einem dortige» Grundstück werden nicht weniger wie fünf Köter gehalten, oie beim Vorbeipassicren oder Bellen jedes anderen Hundes in allen Tonarten zu kläffen und heulen beginnen. Die Wohlfabrtspolizei scheint aber eine Anzeige erst abznwarten. Nach der Blasewitzer Verfügung kann man aber im Zwmicl sein, ob ein Hündchen ohne Bonne überhaupt noch auf die Straße darf. *** Fcl ix T. in Bonn. Die hiesige „Bonner Zeitung" bringt folgende Sie gewiß sehr interessierende Mitteilung: „Im Caf« de Paris in Smyrna sitzt ein Herr uird liest die „Dresd ner Nachrichten". Herein tritt ein Leipziger, der alsbald den Leser und das heimische Blatt entdeckt und nicht länger mit der de- rühmten Frage zurückhalten kann: „Härn Se, Sic sein wohl ooch nicht von hier? Sin Sic etwa gar ä Sachse, ä Landsmann, gott- vertimmich?" „Nee," lautcie die Antwort, „ich bin Sc nämlich ä Schbahnicr, habe aber in Drüsen Deitjch kelärnt." — Besten Dank für freundliches Gedenken. Aber ganz neu ist der Scherz nicht. *** Nesse Willy. <20 Pfg.j Auf Ihre Frage, den Sächsischen Radfahrer-Bund betreffend, kann Ihnen das Folgende mitgeteilt werden: Derselbe bietet seinen Mitgliedern vollständig kostenlos: 1. Versicherung gegen Haftpflicht bei Sachbeschädigung in jedem einzelnen Falle bis zu 50 000 Mark, bei Körperverletzung ebenfalls in jedem einzelnen Falle bis zu 100000 Mark. Da auch der vorsichtigste Fahrer unter widrigen Umständen in die Lage kommen kann, in dem einen oder dem anderen der vor erwähnten Fälle haftpflichtig gemacht zu werden, in besonders unglücklichen Fällen vielleicht sogar mit Summen, die seine Wirt- chaftliche Existenz schwer belasten oder wohl gar untergraben, o ist die Mitgliedschaft des Sächsischen Radfahrer-Bundes wegen einer Haftpflicht-Versicherung für jeden Radfahrer von größtem Werte. 2. Radwanderbnch von Sachsen, 2. Auflage. Das selbe behandelt in 490 Touren das Gebiet des Königreichs Sachsen nebst den Grenzgebieten der Nachbarstaaten und enthält eine Fülle weltgeschichtlicher geographischer, naturaeschichtlicher und anderer Notizen. Im Buchhandel nicht zu haben. 3. BundeSweaekarte. Die sechsfarbige Karte umfaßt daS im Radwanderbuche von Sachsen behandelte Gebiet im Maßstabe 1 : 350000. Im Buch handel ebenfalls nicht zu haben. 4. Bundeszettung, lahrlich 20 Nummern. 5. Bundeshandbuch, aller Zwei Jahre erfcheincnd. Dasselbe enthält Verzeichnisse der Bundcsgasthöfe, Bundesrepa- ralurwcrkstätlen und Bundesauskunflsslellc». Der Wandersahrc« erfährt hierdurch, wohin er sich zu wenden hat, uin gute Unter- kunft, preiswerte und sachverständige Reparaturen und zuver lässige Auskunft zu erhalten. 6. Bundeszeick)«» mit der jährlich zu erneuernden Einlage. 7. Bundesmilgliedskarte als Ausweis bei Benutzung aller vom Bunde getroffenen Einrichtungen. 8. Rechtsschutz in Fällen von allgemeinem Interesse. 9. Grenz karten zum zollfreien Grenzübergann ins Ausland jauch nach Rußland). 10. Auskunft über Wanderfahrten im Jnlandc und ins Ausland. Ferner bietet er zu ermäßigten Preisen bez. zu Selbstkostenpreisen: 1. Unfallversicherung bei der Kölnischen Un fallversicherungs-Aktiengesellschaft zu Köln o. Rh. 2. Lebensver sicherung bei der Deutschen LcoensversicherungS-Gefcllschaft in Lübeck. 3. Bundesliederbuch. 4. Sämtliche Sektionen der Mittel- bachschcn Straßenprofilkarten. 5. Die von de» Verbänden, mil denen der Sächsische Nadfahrer-Bund in« Gegeniciligkeilsoerbästnis slchtz hcrousaegebene Literatur. Diese Verbände sind: „Nord- Kärntner Rabsahrer-Gauver^and". der „Tiroler Radialirci- Verhanv", der „Italienische Touring-Elub" und der „Französisch- Touring-Elub". Außerdem: Sportliche Wettbewerbe in allen Zporicn des Nadiahrens, insbesondere Veranstaltung von Wanderfahrten, kameradschaftliche» Anschluß an dculichgesimite Sportgenossen bei den Bundes-, Bezirks, und Vereinsicstlichkeilen nud unentgeltliche Benutzung seines Lesezimmers und seiner Bibliothek. *** Alter Ab. von der Bergmannstraße. „Ungleich verteilt sind, wie der Dichter so schön sagt, die Güter der Erde, aber das Gleiche ist auch der Fall mit den bekannten iieueraintlichcu Rippenstößen, Mahnzettel genannt, die man doch schwerlich zu den „Gütern" dieser Erde zu zählen sich vermessen wird — mit Aus nahme des Stadtrats natürlich, für den die Mahngebühren doch immerhin eine ganz hübsche Einnahme bedeuten, da einein an >!i«. zusolge sich fast jeder Steuerzahler prinzipiell erst mahnen lässt, aus Angst, daß die Einschätzungskommission aus seiner allzu- aroßen Pünktlichkeit im Berappen Schlüsse auf seine Wohlhaben heit ziehen und die Steuerschraube noch kräftiger anziehcn möciste, als cs ohnehin schon der Fall ist. Doch das nur nebenbei. Eigentlich wollte ich Dich bloß fragen, wie es kommt, daß die Mahnzettel so ungleich zur Verteilung gelangen. Ich bekam den mcinigen ausgerechnet am Tage vor Pfingsten — vermutlich als eine stumme Mahnung, während der Feiertage nicht mein ganzes Geld zu verpulvern —, während inein Freund Lehmann beute noch keinen solchen Zettel hat, und heute, wo ich dies schreibe, haben wir schon den 12. Juni. Welch krasse Ungerechtigkeit! Ich unglückseliges Käsekäulchen schlafe schon keine Nacht mehr, Hobe den Appetit verloren und wcnn's klingelt, fahre ich zusammen wn ein Äapitaloerbrechcr, der die Häscher aus seiner Fährte weiß, wei! ich im Geiste — ftorribil« visu — schon den Ratsvollziehcr ci„- tretcn sehe. Und mein Hrcund Lehmann gondelt inzwifchen als gänzlich ungemahntcr Schuldner kreuzfidel aus einer Stamm kneipe in die andere! Hast Du Worte? Tu wirst vielleicht sagen: „Na, dackefreie Dich doch von dem Druck, der auf Deiner Scete lastet, indem Tu einfach Deine Steuern berappst!" Recht hast Du ja, aber — im Vertrauen auf Deine Diskretion: ich habe nämlich trotz des vorpfingstlichen Mahnzettels mein Geld »nährend der Feiertage wirklich verwichst. Ach. sic waren ja io schön, besonders der dritte und vierte! Also, lieber Schnörkc, wenn Du es weifst, dann sage mir, warum mein Freund Lehman» iwch keinen Mahn zettel hat. Nach dem Alphabet kam« Loch die Verteilung nicht er- folgen, Venn dann müßte Lehman» den ominösen Zettel noch eher bekomme» Kaden, als ich!" — Nach dem Alphabet geht es bei dem Mahiwcrfahrci« allerdings, nur ist dabei nicht der Name des Steuerzahlers, sondern der Name der Straße, auf welcher man wohnt, maßgebend. Dein Freund Lehmann wohnt vermutlich weiter hinten im Alphabet als Du. Zieh nur auf die Zwickauer- oder noch besser auf die Zwingerstraßc, dann kommst Du bei der „Zettelverteilung" ganz zuletzt dran — wenn Du nicht gerade cm ausgemachter Pechvogel bist, denn in diesem Falle könnte es sich er eignen. daß die Verteilung einmal zur Abwechslung in umgekchrlcr Reihenfolge beliebt würde. Auf jeden Fall wirst Du, ob Du Dir die Galgenfrist durch Wohnungswechsel auch bis zur äußersten Möglichkeit verlängerst, schließlich doch gehängt. *** F. St.. Abonnent seit , 876. ll Mk.s „Wir haben uns gestern an unserem Stammtische gestritten, ob die öster reichischen Silbergulden und österreichischen Talerstücke iw Staate Oesterreich gegenwärtig noch als gesetzliches Zahlmittci gelten oder nicht. Einige behaupten ja. die anderen dagegen nein. Wir kamen zu dem Schluffe, uns an den Onkel Schnörkc um Lösung dieser Streitfrage zu wenden und bitten um gefällige Aufklärung." — Oesterrcichische Silbergulden gelten in Oesterreich noch als zwei Krone»; dagegen österreichische Vercinstalcr weder in Oester- reich noch in Deutschland; solche sind schon seit Jahren aufgcrufcn. Nr. 11 der „Deutschen Rcichsmünz-Zeitung" iVerlag Nictiard Diller. Dresden) bringt eine Verordnung des Reichskanzlers vom 13. März 1903, nach welcher die bei den offiziellen Kassen ein gehenden Vcreinstaler österreichischen Gepräges durch Zerschlagen oder Einschneidcn für den Umlauf unbrauchbar zu machen und alsdann dem Einzahler zurückzugeben sind. Diese Taler haben also nur noch den Silbcrwcrt — 18 Gramm — etwa 1 Mark. *** Frau Reinhardt, Tübingen. „Wie bereitet man das Mark zum Fruchteis, welches man bis zum Winter auHcbcn will? Wieviel Gewürz und Salz nimmt man zu einem «schock Gurken, die man als saure Gurken entlegen will?" — Für Fruchteis bereitet man aus den Beerensrüchtcn auf kaltem Wege das Fruchtmark. Zu diesem Zwecke reib« man die sauber ver lesenen, trockenen Beeren, als Erd-, Johannis- und Himbeere» durch ein Haarsieb. Die durchgericbcne Masse wiegt man und tut zu jedem Pfund Fruchtbrei 2 Pfund feinsten Zucker. Beides zusammen rührt ma» 30 bis 40 Minuten ununterbrochen und füll! diese Masse m Gläser, die man nur mit Pergamentpapicr ver bindet, oder in weithalsige Flaschen, die man mit Pfropfen schließt. Will inan nun im Winter das Eis bereiten, so nimmt ma» zn 1 Liter Fruchtmark. 2 Liter Wasser und 1 Liter Zucker, mißt mit der Zuckcrwage, ob es 48 Grad ist und fügt, wenn es mehr ist, etwas Wasser, wenn weniger, etwas Zucker hinzu. Aus dieser Menge erhält man 4 Liter Eis. Will inan aus Stein- flüchten, Aprikosen, Pfirsichen usw. Fruchtmark bereiten, so muß man sich dicke Marmelade cinkochcn. Aber bei Aprikosen sowohl wie Pfirsichen drückt man die reifen Früchte ebenfalls durch ein Haarsib uno kocht den Brei init Zuckersirup dick ein. Ihre zweite Frage werden Sic demnächst unter „Für unsere Hausfrauen" be antwortet siildcn. Rudolph T . „Am 30. April vormittags ging ein alter gerissen, fiel hart auf die Bortkantc und bl'cb hilflos liegen Der Radfahrer stürzte gleichfalls: es gelang ihm aber, sich der Fest stellung seiner Person durch die Flucht zu entziehen. Der schwer verletzte alte Mann liegt nun schon sechs Wochen a» einer starken Quetschung unter großen Schmerzen im Krankcnhause und ist durch die Rücksichtslosigkeit des Radfahrers dauernd arbeits- unfähig geworden. Das Radfahren in den belebten Straßen der inneren Stadt sollte znr Vcrhüiung von derartigen Unglücks- fälle» streng verboten fein; auch könnte das Publikum selbst dem Unfug steuern, wenn es jeden zu schnellen Fahrer dem nächsten Gendarmen übergäbe." — Immer wieder die alle, ewig neu bleibende Geschichte von der Feigheit zu Rade, die sich »och au- gcrichtetem Malheur jeder Berantwortimg durch eilige Flucht ent- zieht. Wie cs da das Publikum anfangen soll, dergleichen Patrone immer gleich dem nächsten Gendarmen zu übergeben, ist mir noch nicht recht klar, zumal in solchen Fällen der „nächste" Gendarm doch manchmal recht tveit entfernt sein kann. Landlchriftenbeurteilung. Nichte Lndia <tk> Psg.>. Die «rohe, etwas breMpurige Schrift verrät bis zun« Stolz gesteigertes Selbstbewußtst,» und Hang zur Verschwendung. Dermuttich in UcbeGut; ausgewachsen, ist Dir nichts widerwärtiger, als Dir Zwang auserlegrn. Dich cinschrSnkcii oder gar einem Wunsche entsagen zu müssen. Eine solche Erziehung hat tnnncr etwas Bedenkliche« und die Ettern, die, weil es ihre Beihältmsse erlauben, ihren Kindern jeden Wunsch erfüllen, sind durchaus nicht zu loben. Das Schicksal ist gar launisch und wenn es ihn, etnjallen sollte, das »erwähnte Menschenkind früher oder später einmal in Verhäll- nisse,» bringen, die Einschränkung und Entsagung fordern, so wird diesem wie ein große» llnalück Vorkommen, wa« einem anderen, der weniger vcr- —" " ikt. ka " —^ wohnt worden ikt. kaum die Laune verdirbt. Also, lieb« Lvdio. lern« Dich Drer-»rer Nachrichten. t61. Seite 3. »» Montag, 15. Juni 1VU3
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