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1617 Partie angelegentlichst zu empfehlen. Nächsten Sonntag, am 18. e., findet daselbst die Fahnenweihe des dasigen Männergesang- Vereins „Liedertafel" im Park des Gasthofe« zum „goldenen Löwen", verbunden mit einem Festconcerl, statt und haben 25 Gesangvereine mit ca. 500 Sängern an diesem Tage ihr Erscheinen bis jetzt zugesichert. Dresden, 15. Juni. (Dr. I.) Ihre königl. Hoheit die Frau Herzogin von Genua empfing heute Nachmittag im k. Schlöffe zu Pillnitz die am k. Hofe beglaubigten Herren Gesandten und deren Gemahlinnen. Zu der hierauf folgenden königl. Tafel hatten dieselben, sowie die Herren StaatSminister und deren Gemahlinnen Einladungen erhalten. — Se. Majestät der König haben geruht, den Prrmierlieutenant Schumann deS 5. Jnfanterie-RegimentS „Prinz Friedrich August" Nr. 104 in Genehmigung seine? Abschiedsgesuche« mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Armee - Uniform zur Disposition zu stellen und dem Premierlieutenant v. d. A. Freiherrn v. Bülow, Sections-Chef bei dem MontirungS-Depvt, den Charakter als Hauptmann v. d. A. zu verleihen. Leipzig, 15. Juni. (L. Z.) Abermals hat unsere Universität einen herben Verlust erlitten. Gestern verschied der ordentliche Professor der Geschichte und der historischen Hilfswissenschaften, vr. Heinrich Wuttke, an den Folgen eines Schlagflusses. Berlin, 15. Juni. Der Kaiser wird, wie aus Ems ver lautet, noch in dieser Woche mit dem Curgebrauch beginnen und den- selben drei Wochen hindurch fortsetzen. — Der Reichscanzler Fürst v. Bismarck hat in Kissingen keinen Beamten des auswärtigen Amtes in seiner Begleitung. Man darf auch hierin ein Anzeichen der friedlichen Situation erkennen. — Der „Magdeb.Ztg."telegraphirt man von hier: Die Directoren im Reichscanzleramt Eck und Herzog wurden zu Unterstaatssecretairen ernannt. — Das Staats-Ministerium trat heute Mittag zu einer Sitzung zusammen. — Der Bundesrath hielt gestern die 17. Plenarsitzung. Den Vorsitz führte der Präsident des Neichscanzler- Amts, Hofmann. Es wurde u. A. über die geschäftliche Behand lung der Vorlage, betreffend die Denkschrift des ReichseisenbahnamtS über die Eisenbahntarifreformfrage, und eines Schreibens des Vor sitzenden der Reichstags-Commission zur Vorberathung des Entwurfs der ConcurSordnung beschlossen. Ein Ausschußbericht wurde erstattet über die bei Auslegung des 8 180 des Strafgesetzbuchs hervorgetretene Meinungsverschiedenheit. — Die Beschimpfung der den evangelischen Geist lichen gestatteten Ehe ist nach einem Erkenntniß des Ober- Tribunals als die Beschimpfung einer Einrichtung der evangelischen Kirche zu bestrafen. — In Betreff der Berechtigung der Vorstände der ein getragenen Genossenschaften, ohne Einmischung des Gerichts eine Vertheilung der durch die Genoffenschaften aufzubringenden Summe im Falle eines Concurses vornehmen zu dürfen, steht für den nächsten Reichstag ein Antrag der Anwaltschaft aus Erweiterung und Aus- dehnung dieses Rechtes auch für den Fall der Liquidation einer Ge noffenschaft bevor. Mit Rücksicht darauf soll die Besprechung über diesen Gegenstand auf die Tagesordnung des Verbandstages in Danzig gesetzt werden. — Die diesjährige Berliner Pastoral-Conferenz wurde am Dienstag Nachmittag mit dem JahreSfest der Gesellschaft zur Beförderung evangelischer Missionen unter den Heiden in der Jacobikirche eröffnet. Die erste Hauptversammlung sand gestern im Saale deS Evangelischen Vereinshause« statt. Die Eröffnungsansprache kielt General-Superintendent I)r. Büchsel. Der erste Gegenstand der Tagesordnung war das Referat des Superinten denten Jacobi aus Baruth über das Thema: „Wie haben wir uns den Verächtern der Taufe und Trauung gegenüber zu verhalten?" Der Referent resumirte seinen Vortrag in folgen den Thesen: 1) Zur Zuchtübung gegen die Verächter der Taufe und der Trauung sind die Gemeinde-Kirchenräthe nicht geeignet. 2) Die disciplinarische Behandlung der Verächter der Taufe und Trauung ist sobald als möglich kirchcngesehlich zu regeln. 3j Die Verächter der Taufe und der Trauung sind, nach Erschöpfung aller Ad- monitionsgrade, vom heiligen Abendmahl auszuschließen. 4) Mit der Ausschließ ung vom heiligen Abendmahl ist die Entziehung des activen und passiven Wahl rechtes, des Rechtes zum Pathenamt und des kirchlichen Begräbnisses verknüpft. Der Correferent Superintendent Petrenz auS Templin setzte diesen Thesen nachstehende Sätze entgegen: 1) Da mit der Verachtung der Taufe und Trauung eine in der Kirche gel tende Ordnung verletzt und somit ein Aergerniß, und zwar ein öffentliches Aerger- niß, gegeben ist, so muß mit den Mitteln der Kirchenzucht gegen dieselben vor gegangen werden. 2) Da die Verachtung von Taufe und Trauung die Verletzung einer in der Kirche allgemein gütigen Ordnung ist, so ist die Gesammtkirche als solche verpflichtet, dagegen aufzutreten. Die Gesammtkirche erfüllt diese Pflicht durch Aufstellung einer Kirchenzuchtordnung für solche Fälle. 3) Die Mittel der Kirchenzucht, welche hier zur Anwendung kommen, sind die Stufen der Ermahn ung, die Versagung des Wahlrechtes, der Theilnahme an den Sacramenten und des kirchlichen Begräbnisses. 4) Die unmittelbare Ausführung der Kirchenzucht soll eine gemeinschaftliche That der gesammten Einzelgemeinde sein. Damit die Befähigung dazu bewahrt bleibe, ist in den Gemeindemitgliedern das Bewußtsein von der Nothwendigkeit der Zucht und von der Nothwendigkeit der Taufe und Trauung zu pflegen. 5) Zu diesem Behufe ist erforderlich einestheils, daß eine kirchliche Darlegung über die Nothwendigkeit der beiden Acte den Gemeingliedcrn nahe gebracht wird, anderntheils, daß diese Acte liturgisch so ausgestattet werden, daß sie mit dem religiösen Bewußtsein der Gemeinde immer inniger zusammen wachsen. 6> Diejenigen, welche durch die Zucht von den Rechten der Kirche aus geschlossen sind, sind ein Object der inneren Mission. Bei der Abstimmung wurden die Thesen des Referenten mit wenigen formellen Aenderungen angenommen, zu These II aber der Zusatz gemacht: „Bis dahin soll der Versuch gemacht werden, im Verein mit dem Gemeindekirchenrathe die nothwendigsten Momente der Kirchenzucht festzustellen." — Das Thema der heutigen Ver handlung war das Referat des Pfarrers Witte au« Cöthen über die Frage: „Welche Aufgaben erwachsen dem geistlichen Amte aus den Schlußbestimmungen der General-Synodal ordnung vom 20. Januar 1 876?" Der Referent legte seinem Vortrage drei Thesen unter, deren erste lautet: Das geistliche Amt hat die durch „den eigenthümlichen Gang der Gesetzgebung" auf kirchlichem Gebiete mittels der Schlußbestimmungen geschaffenen Thatsachen auch seinerseits selbstverständlich anzuerkennen. 2> Es hat aber gleichzeitig in diesen Thatsachen auch einen eigenthümlichen Gang der göttlichen Kirchenregierung zu erkennen und unter das darin sich aussprechende Gericht Gottes sich demüthig zu beugen. 3j Ohne die treueste selbstverleugnende Thätigkeit des geistlichen Amtes -edrohen die Schlußbestimmungen der General-Synodaiordnung die preußische Landeskirche mit einer verhängnißvollen Trübung ihres christlichen Charakters. Segnet Gott die dem Amte in dieser Beziehung gebotene Arbeit, so kann auch aus der erweiterten Heranziehung der Laienthätigleit der Kirche eine Kräftigung zuwachsen. Die beiden anderen Thesen beziehen sich auf die zu entwickelnde Thätigkeit de« geistlichen Amtes. Eine Discusflon fand nicht statt, vielmehr stimmte die Versammlung ohne Weiteres nachstehender, vom Vorstande abgefaßten Erklärung zu: „Angesichts der Gefahren, mit welchen die Ausführung der Schlußbestimmungen der nunmehr in gesetzliche Geltung getretenen General-Synodalordnung die evan gelische Landeskirche bedroht, finden wir uns dringend aufgefordert, Alles, was au uns ist, zu thun, um bei den kirchlichen Gemeindewahlen die betreffenden Bestim mungen der Kirchengemeinde und Synodal-Ordnung, namentlich Z 35, mit allem Nachdruck geltend zu machen; ferner in die Kreissynoden nur Männer zu ent senden, die sich das Vertrauen erworben haben, daß sie ihre durch das Gelübde übernommene Pflicht mit christlichem Ernste auffassen und üben werden; endlich bei den Wahlen für die höheren Synodalstufen durch brüderliche Einigung aller auf dem Grunde der Bekenntnisse der evangelischen Kirche stehenden Geistlichen und Laien, mögen sie sich Confessionelle oder positiv Unirte nennen, und durch entschiedene Lossagung von allen offen oder verschämt zum Protestantenverein hinneigenden kirchlich liberalen Richtungen die Selbstständigkeit der Kirche er ringen und ihre Schäden in Lehre, Leben und Verfassung heilen zu helfen." Damit schloß die diesjährige Pastoralconferenz. München, 12. Juni. (A. Z.) Wie wir vernehmen, wird sich die „Deutsche Kunst- und Kunstindustrieausstellung" in unserem Glaspalast in den nächsten Monaten des Besuches des deutschen Kaisers, sowie des Kaisers und der Kaiserin von Oesterreich zu erfreuen haben, und weitere hohe Besuche stehen in Aussicht. Die Kaiserin Elisabeth wird übrigens längere Zeit zum Besuch ihrer hohen Familie in Possenhofen verweilen, und sind für dieselbe und deren Gefolge in dem nahen Feldafing bereits Wohnungen für den ganzen Monat Juli gemiethet worden. — Die sämmtlichen Gegenstände der Kunst- und Kunstindustrieausstellung wurden gegen Feuersgefahr, unter Leitung der Bayer. Hypotheken- und Wechselbank, bei mehreren deutschen Versicherungsanstalten im Werthe von 5 Millionen Mark versichert; die Versicherungsprämie beträgt 2 pro Tausend. Oesterreich. Wien, 14. Juni. Graf Wladimir Dzieduszycki, welcher erst vor 4 Monaten zum Landmarschall in Galizien ernannt wurde und seither wiederholt um Enthebung von seinem Posten ansuchte, ist nun, wie heute die „W. Z." meldet, unter allerhöchster Anerkennung seines patriotischen Wirkens von dieser Stelle enthoben worden. —