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1243 Nutzungen) wurden die Holzfchläger-Tarise und die MiethSeutschädigungen niederer Forstbeamten berührt, desgl. entspann sich bei Pos. 7 b (Elster bad) eine Debatte, an welcher v. Metzsch, v. Erdmannsdorff, Seiler — welcher statt eines Badecommissars eine Badecommission wünscht und der Minister v. Nostitz-Wallwitz Theil nahmen. Bei Pos. 10 (Staatseisenbahnbenutzung) brachte Seiler anläßlich eines Artikels im „Dr. I." die Differentialfrachttarife zur Sprache und gab Minister v. Friesen die Erklärung ab, daß eine Zusammenstellung der Einnahmen, welche der Durchgangsgüterverkehr in Sachsen ergiebt, im Ministerium gegenwärtig bearbeitet werde. Bei Pos. 12 (Nutz ungen der „Leipziger Zeitung") betont der Referent Rülke, wie wünschenswcrth es sei, wenn auch das „Dr. I." gleich der „Leipziger Zeitung" nicht so viel Zuschuß bedürfe, was seiner persönlichen An sicht nach am Besten dadurch erreicht werde, wenn das „Dr. I.« öfters interessante Artikel über allgemein interessirende Tagesfragen bringen würde und erinnert an die kürzlich erschienenen 5 Artikel über die Eisenbahnfrage, welche in den weitesten Kreisen mit großem Interesse gelesen worden wären. Den auf Verkauf, bez. Verpachtung oder Auf hebung der Hofapotheke und aus Aufhebung der Chaussöegelder ge richteten Anträgen der Zweiten Kammer wurde die Zustimmung nicht ertheilt. Nächste Sitzung Sonnabend 12 Uhr. HI Dresden, 5. Mai. In heutiger (53.) Sitzung der Zweiten Kammer wurden ausschließlich Petitionen, betreffend Errichtung höhererSchulanstalten und dergleichen, zur Erledigung gebracht; es waren im Ganzen 10 und gingen aus: vom Schulvorstand zu Reudnitz, dem Stadtgemetnderath zu Hohenstein, dem Gemeinderath zu Gohlis, dem Gemeinderath zu Frauenstein, von den städtischen Kollegien zu Radeberg, dem Stadtrath zu Oelsnitz (bittet um Er haltung der Superintendentur), dem Kirchcuvorstand zu St. Jacobi in Chemnitz (ersucht, die kirchlichen Angelegenheiten von Flöha nicht einem seiner Geistlichen mit zu übertragen, sondern in Flöha eine eigens Superintendentur zu errichten), dem emeritirten Pfarrer Stru bell und 22 Genossen (ersuchen um Erhöhung ihrer Pension), dem Ziller'schen Uebungsschulverein zu Leipzig (bittet um Erhöhung des bisher 1800 betragenden jährlichen Staatszuschusses auf 5000 ^4.) und den Mitgliedern des Ziller'schen Seminars, welche die vorher gehende Petition ergänzt. Die Petitionen wurden den Vorschlägen der Deputation gemäß meist ohne wesentliche Debatte erledigt. Von allgemeinem Interesse, namentlich für die Lehrerwelt, war die über die Ziller'sche Petition gepflogene Controverse. Die Deputation bean tragte, diese Petition der königl. Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und befürwortete der Referent Starke (Mittweida) diesen Antrag, indem er mit warmen Worten auf den großen Segen hinwies, den die Ziller'sche Anstalt für die pädagogische Welt von ganz Deutschland gehabt. — Minister v. Gerber sprach gegen den Depu tationsvorschlag und zwar vor Allem aus formellen Gründen. Der Unterrichtsetat, über den sich beide Kammern bereits schlüssig gemacht, stelle ohnehin schon hohe Anforderungen. Auch sei die Ziller'sche Anstalt ein Privatunternehmen, dessen großen Nutzen der Minister übrigens anerkennt und Namens der Regierung auch erklärt, dem selben auch fernerhin die bisher gewährte Subvention weiter zahlen zu wollen. — Starke bittet den Minister, sich nicht etwa durch ein bez. Gutachten der Leipziger philosophischen Facultät gegen den Vor schlag der Deputation einnehmen zu lassen. Dieses Gutachten sei aus der Vogelschau abgesaßt; genannte Facultät habe es nicht einmal für nöthig gehalten, das Ziller'sche Institut zu besichtigen. — Auch vr. Gensel und Fahnauer trete» für den Deputationsvorschlag ein und rühmen beredt die Vorzüge der Ziller'schen Anstalt. Bei der Ab stimmung wird der Deputationsantrag gegen 1 Stimme angenommen. — Nächste Sitzung Montag 12 Uhr. — Die „Dr. N." schreiben: „Soeben hören wir, daß für den Ankauf der Leipzig-Dresdener Bahn w. in der Zweiten Kammer mindestens 44 Stimmen gesichert sind, was also gleichbedeutend ist mit dem bestimmten Ankauf sämmtlicher Linien dieser Gesellschaft durch die sächsische Regierung." Gerichtsverhandlung. Bautzen, 2. Mai. In der heutigen Haupiverhandlung war der Nahrungsbesitzer Andreas Schmidt aus Kotitz der Fälschung einer öffentlichen Urlunde zur Erlangung eines Vermögens- vorlheils und der Unterschlagung, sowie der Schm jedem elfter Carl Heinrich Hirche aus Kotktz der Beihilfe zu ersterem Ver brechen angeklagt und ergab die Voruntersuchung wie die heutige Beweisaufnahme im Wesentlichen Folgendes. Schmidt war im Monat März v. I. von seiner Schwester auf Bezahlung von 450 als der Hälfte der auf sie verfällten Erbegeldcr, welche auf seinen Grund stücken in der Eigenschaft von Termingeldern in jährlichen Raten von 25 Thlrn. sammt 4procentigen Zinsen vom,1. Juli 1862 ab für die verstorbenen Eltern Beider hypothekarisch haften, bei dem kgl. Gerichtsamte zu Löbau verklagt worden und hatte im Verlauf dieses Protestes eine mit dem Namen seines VaterS, Johann Schmidt, unterzeichnete, von dem Mitangeklagten Hirche als Gemeindevorstand zu Kotitz ausgestellte und mit dem dasigen Gemeindesiegel besiegelte, Kotitz, den 24. December 1869, datirte, Schrift mit dem wörtlichen Inhalt: „Nachbenannter bescheinigt hierdurch das andreaS Schmidt Gartennahrungsbcsitzer von Kotitz vom isten Juli 1862 die Zinsen von den 300 Thalern, welche Käuflich eingetragen sind, alle Jahre auch 25 Thaler abschläglich an seinen Vater Johann Schmidt bis 1869 richtig ausbezahlt worden sind, habe ich als zur zeit gemeinde- vorstandt von seinem Vater mündlich erhalten", producirt und durch deren Beibringung die Einrede der Zahlung zu beweisen unternom men. Diese Urkunde war jedoch erst Anfang des vorigen Jahres und zwar in der Weise gefertigt worden, daß Schmidt den Text der selben den Mitangeklagten Hirche, obwohl derselbe 1869 nicht mehr als Gemeindevorstand fungirt hatte, niederschreiben ließ, hierauf diese Schrift eigenhändig mit dem Namen seines damals be reits verstorbenen Vaters unterzeichnete und sodann unter dieselbe das Gemeindesiegel, welches er sich von dem dermallgen Gemeindevorstand zu verschaffen gewußt hatte, drückte. Auch wurde erwiesen, daß Hirche von dem Vorhaben Schmidt's, den Namen des verstorbenen Vaters unter die Urkunde zu schreiben und das Gemeindesiegel der selben beizudrücken, sowie von dem Zweck der Fälschung Kenntniß gehabt hatte. Endlich wurde Schmidt, gegen den während der Unter suchungshaft verschiedene Anzeigen wegen Eigenthumsvergehen ein liefen, der Unterschlagung eines fiScalischen Schubkarrens überführt, welchen er sich geborgt und später durch Beseitigung der Erkennungs zeichen sich angeeignet hatte. Während nun einerseits jenes gefälschte Schriftstück entgegen der Anklage als Privaturkunde angesehen wurde, weil Dasjenige, was Hirche nach deren Inhalt bezeugt hatte, vollständig außerhalb der Grenzen seiner Befugnisse als Gemeinde vorstand lag, wurde doch andererseits festgestellt, daß diese Urkunde zum Beweise von Rechten von Erheblichkeit gewesen und zur Erlang ung eines Dermögensvortheils gefälscht worden ist und Schmidt daher — und zwar unter Annahme mildernder Umstände — wegen Ur kundenfälschung schwereren Falles und Unterschlagung zu 9 Monaten 3 Tagen Gefängniß und 150 Mark Geld strafe, Hirche aber wegen Beihilfe zu dieser Fälschung zu 3 Monaten Gefängniß nach W 268 >, 267, 246 und 49 des St.-G.-B. verurtheilt, auch wurden Beiden die bürgerlichen Ehrenrechte auf je 1 Jahr aberkannt. Den Vorsitz in der Hauptverhandlung führte Herr Gerichtsrath v. Larisch, während die kgl. Staatsanwalt schaft durch Herrn Staatsanwalt Jaspis, die Verteidigung für Schmidt durch Herrn Adv. Mosig v. Aehrenfeld von Löbau, für Hirche durch Herrn Adv, Dr. Höckner von hier vertreten war. Als Schöffen sungirten die Herren Kaufmann Wollmann, Fabrikbesitzer Zimmermann, Factor Schilde und Buchhändler Nösger von hier. Der Selave seines Wortes. Von H. S. Waldemar. (Fortsetzung aus Nr. 99 d. Bl.) DaS HauS der Frau Clara von Winhard lag in der freundlichen Vor stadt an einer brüten Straße, und nach dieser hinaus ging auch das Fenster, an welchem Hubert und Viola an einem Nachmittage plaudernd standen. Das junge Mädchen zwar war wortkarger als sonst und sah nach denklich hinaus. „Wo weilen Ihre Gedanken, Fräulein Viola?" fragte Hubert endlich, als sie ihm eine ziemlich zerstreute Antwort gegeben hatte. ,, . Sie sah zu ihm auf- „Sagen Sie mir Ihre Meinung über einen Gegenstand, der mich heut früh, meinem ältesten Zögling gegenüber, in Verlegenheit brachte. Ist man verpflichtet, unter allen Umständen ein gegebenes Wort zu halten?" „Gewiß!" gab Hubert bestimmt zur Antwort.